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Versicherungsmakler / Haushaltsversicherung / Bedingungsarchiv

VLV Ländle Heimvorteil Standard-Schutz: die Bedingungen im Volltext

Haushaltsversicherung mit Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Glasbruch und Naturgefahren mit beschränkten Beträgen, ohne Versengen; ausgelesen nur aus dem Informationsblatt, das den Tarif Kompaktschutz nennt.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

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Ich ermächtige VLV, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von VLV auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt VLV mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei VLV einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Ländle Heimvorteil Haushalt Standard-Schutz von VLV (Haushaltsversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an VLV weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 83 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme für den Hausratlaut Polizze
Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherungnein„bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen)nicht geregelt
Selbstbeteiligung Standardja, bis zur Versicherungssumme„wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistungnicht geregelt
Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück)ja„Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB)nicht geregelt
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltnicht geregelt
Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckungnicht geregelt
Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherernicht geregelt
Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag)nicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brand, Blitzschlag, Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Feuer: Brand, direkten und indirekten Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz“Was ist versichert?, Seite 1
Implosionnicht geregelt
Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand)nicht geregelt
Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen)nein„Nutzfeuer und Versengen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugenja, bis zur Versicherungssumme„Feuer: Brand, direkten und indirekten Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz“Was ist versichert?, Seite 1
Überspannung durch Blitz an Elektrogerätenja, bis zur Versicherungssumme„Feuer: Brand, direkten und indirekten Blitzschlag,“Was ist versichert?, Seite 1
Einbruchdiebstahlja, bis zur Versicherungssumme„Einbruchsdiebstahl“Was ist versichert?, Seite 1
Raub in der Wohnungnicht geregelt
Vandalismus nach einem Einbruchja, bis zur Versicherungssumme„Vandalismus“Was ist versichert?, Seite 1
Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten)ja, bis zur Versicherungssumme„Leitungswasser“Was ist versichert?, Seite 1
Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnennicht geregelt
Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch)nicht geregelt
Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)ja, bis zur Versicherungssumme„Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch“Was ist versichert?, Seite 1

Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässernja, bis zur Versicherungssumme„Schneelawinen, Hochwasser, ... Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und ... Rückstau“Was ist versichert?, Seite 1
Rückstau aus der Kanalisationja, bis zur Versicherungssumme„Schneelawinen, Hochwasser, ... Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und ... Rückstau“Was ist versichert?, Seite 1
Erdbebenja, bis zur Versicherungssumme„Schneelawinen, Hochwasser, ... Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und ... Rückstau“Was ist versichert?, Seite 1
Erdsenkungnein„Bodensenkung“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Erdrutsch und Felssturzja, bis zur Versicherungssumme„Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch“Was ist versichert?, Seite 1
Schneedruckja, bis zur Versicherungssumme„Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck,“Was ist versichert?, Seite 1
Lawinenja, bis zur Versicherungssumme„Schneelawinen, Hochwasser, ... Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und ... Rückstau“Was ist versichert?, Seite 1
Vulkanausbruchnicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Elementarschädennicht geregelt

Fahrrad und weiterer Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro)nicht geregelt
Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr)nicht geregelt
E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze)nicht geregelt
Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstücknicht geregelt
Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatorennicht geregelt
Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraumnicht geregelt
Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeugnicht geregelt
Taschen- und Trickdiebstahlnicht geregelt
Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagennicht geregelt

Wertsachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze)nicht geregelt
Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranksnicht geregelt
Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranksnicht geregelt
Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranksnicht geregelt
Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze)nicht geregelt
Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung)nicht geregelt

Unterwegs und außer Haus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag)ja, bis zur Versicherungssumme„Reisegepäck“Was ist versichert?, Seite 1
Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheitnicht geregelt
Raub und räuberische Erpressung unterwegsnicht geregelt
Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilennicht geregelt
Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst)nicht geregelt
Hausrat im Senioren- oder Pflegeheimnicht geregelt

Kosten nach einem Schaden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer)ja, bis zur Versicherungssumme„Kosten einer Notwohnung“Was ist versichert?, Seite 1
Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schadennicht geregelt
Aufräumungskostenja, bis zur Versicherungssumme„Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reinigungskosten sowie Entsorgungskosten)“Was ist versichert?, Seite 1
Bewegungs- und Schutzkostenja, bis zur Versicherungssumme„Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reinigungskosten sowie Entsorgungskosten)“Was ist versichert?, Seite 1
Transport- und Lagerkostennicht geregelt
Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage)nicht geregelt
Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismusnicht geregelt
Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss)nicht geregelt
Sachverständigenkostennicht geregelt
Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefektja, bis zur Versicherungssumme„Kühlgut“Was ist versichert?, Seite 1
Datenrettungskostennicht geregelt

Besondere Sachen, Glas und Internet

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen)ja, bis zur Versicherungssumme„Glasbruch“Was ist versichert?, Seite 1
Glaskeramik- und Induktionskochfeldernicht geregelt
Phishing und Betrug beim Online-Bankingnicht geregelt
Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskartennicht geregelt
Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstücknicht geregelt
Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung)nicht geregelt
Musikinstrumentenicht geregelt
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehörnicht geregelt
Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmernicht geregelt
Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge)nicht geregelt
Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnungnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit)ja„Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen)ja„Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen)ja„Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten,“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt)ja„Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg)nein„Innere Unruhen, Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Aufruhr oder Aufstand“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: IPID Haushaltversicherung Ländle Heimvorteil Standard-Schutz
[Seite 1] Haushaltversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Ländle Heimvorteil Kompaktschutz Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar. Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Haushaltversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Sachversicherung: Sachversicherung: Versichert im Rahmen der Versicherungssumme Schäden durch: sind Sachschäden am Wohnungsinhalt durch: ✖ Nutzfeuer und Versengen ✓ Feuer: Brand, direkten und indirekten Blitzschlag, ✖ Bewegung von Boden und Gesteinsmassen (aus- Explosion, Flugzeugabsturz gelöst durch Bautätigkeit oder bergmännische ✓ Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Stein- Tätigkeit) schlag, Erdrutsch ✖ Bodensenkung ✓ Leitungswasser ✖ dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse ✓ Einbruchsdiebstahl ✖ Schwammbildung ✓ Vandalismus ✖ Zerkratzen, Verschrammen von Glasoberflächen ✓ Glasbruch oder Absplittern von Kanten ✖ Innere Unruhen, Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Versichert sind mit beschränkten Beträgen: Aufruhr oder Aufstand ✓ Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmun- ✖ unmittelbare und mittelbare Einwirkung von Kern- gen, Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und energie Schmelzwasser, Erhöhung des Grundwasserspie- Schäden an: gels, Rückstau ✖ Abbruchobjekten ✓ Sonderverglasungen (z.B. Glasdächer, Lichtkup- peln, Windfangverglasungen, Maschinen- und Privathaftpflichtversicherung: Küchengeräteverglasungen) ✖ Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinaus- ✓ Reisegepäck gehen ✓ Kühlgut ✖ Schäden, die andere Haftpflicht-Versicherungen decken, z.B. Kfz-Haftpflicht Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. ersetzt: ✖ Schäden an Sachen, die entliehen, gemietet, gepach- ✓ Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaf- tet oder geleast sind fung der versicherten Sachen ✖ Schäden die Ihnen oder den mitversicherten Perso- ✓ Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und nen zugefügt werden Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reini- gungskosten sowie Entsorgungskosten) Gibt es Deckungsbeschränkungen? ✓ Kosten einer Notwohnung ! bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung Privathaftpflichtversicherung: ! bei rechtswidriger oder vorsätzlicher Schadenherbei- Versichert im Rahmen der vereinbarten Versiche- führung entfällt der Versicherungsschutz rungssumme sind: ! wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom ✓ die Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzan- Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht sprüche bei Sach-, Personen- und dadurch verur- sachten Vermögensschäden aus den Gefahren des ! bei Risiken mit beschränkten Beträgen erfolgt eine täglichen Lebens im Privatbereich Entschädigung höchstens bis zu diesem Betrag 4643 2025/09 [Seite 2] ✓ Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche ! bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen ✓ Mietsachschäden aus der Beschädigung von entfällt der Versicherungsschutz ganz oder teilweise gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar, solange das Mietverhältnis nur eine Höchstdauer von einem Monat aufweist Als mitversichert gelten außerdem Schadenersatzan- sprüche von Angehörigen, welche nicht im selben Haushalt wohnen. Wo bin ich versichert? Sachversicherung: • Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. Privathaftpflichtversicherung: • Der Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Erde. Welche Verpflichtungen habe ich? • Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden - vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. • Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeig- nete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen. • Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden. • Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden (z.B. Brand, Explosion und Einbruchdiebstahl) sind der Sicherheitsbehörde zu melden. • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original- belege zu überlassen. • Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich gel- tend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. befolgen und dem Anwalt der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Vollmacht erteilen. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat- lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Erstbeitrag rechtzeitig zahlen. Ende: • Verträge mit einer Dauer von einem Jahr oder länger: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. • Vertragsdauer weniger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? • Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten. • Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. • Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall, bei Risiko- wegfall oder bei Eigentumswechsel).

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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