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Bedingungen für die Privatschutz
Haushaltsversicherung Optimal PWO01
Fassung 09.2023
Inhaltsverzeichnis außerhalb von Mauern befindliche Teile von Hei-
zungs- und Klimaanlagen. Versicherungsschutz
Deckungsumfang wird gewährt, sofern nicht aus einer Gebäude-
Artikel 1 – Was ist versichert? versicherung Entschädigung verlangt werden
Artikel 2 – Wo gilt die Versicherung? kann.
Artikel 3 – Welche Gefahren sind versichert? ▪ Rollläden, Markisen, Außenjalousien, an der Ge-
bäudeaußenseite befindliche Teile von Hei-
Sicherheitsvorschriften, Obliegenheiten zungs- und Klimaanlagen, wenn sie vom Versi-
Artikel 4 – Welche Sicherungsmaßnahmen sind zu cherungsnehmer eingebracht wurden.
treffen? ▪ die gesamte Verglasung des Wohnbereiches
und Wohnungsinhaltes, Fenster, Verglasungen
Im Schadenfall von Außentüren, Duschkabinen, Glaskeramik-
Artikel 5 – Was ist nach einem Schadenfall zu tun? Kochflächen, Gläser von Aquarien und Terra-
Artikel 6 – Die Leistung der Versicherung rien, Keller- und Dachbodenfenster, Terrassen-
verglasungen, Glaskuppeln, Glas- und Vordä-
Allgemeine Bestimmungen, Vertragsgrundlagen cher, wenn sie ausschließlich zu vom Versiche-
Artikel 7 – Wohnungswechsel rungsnehmer benützten Räumen gehören und
Artikel 8 – Wertanpassung dieser zur Ersatzleistung verpflichtet ist.
Artikel 9 – Wertgrundlagen/Prämienbemessung ▪ Fenster, Verglasung von Außentüren, Terras-
Artikel 10 – Vertragsgrundlagen senverglasungen sowie Glas- und Vordächer
von versicherten Nebengebäuden und Carports,
die weder landwirtschaftlich noch betrieblich/ge-
Deckungsumfang werblich genutzt werden, wenn diese sich im Ei-
gentum des Versicherungsnehmers befinden
Artikel 1 – Was ist versichert? oder dieser zur Ersatzleistung verpflichtend ist.
1.1 Versichert sind: ▪ Vorgenannte Verglasung ist auch dann versi-
▪ der gesamte privat genutzte Wohnungsinhalt, chert, wenn sie aus Kunststoff ist und kein Er-
der im Eigentum des Versicherungsnehmers satz aus einer bestehenden Gebäudeversiche-
oder anderer Personen steht, die mit dem Versi- rung verlangt werden kann.
cherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft le- ▪ Eigentumsanteile von Antennenanlagen auf dem
ben. Versicherten Grundstück (Artikel 2 dieser Bedin-
▪ die beruflich genutzte Einrichtung von gungen)
Büroräumen (inklusive Büromaterial) bis zu ▪ Wertsachen
10.000 Euro. Als Wertsachen gelten: Bargeld, Valuten, Einla-
▪ fremde Sachen, die in der Wohnung aufbewahrt gebücher ohne Klausel, Schmuck (auch unver-
werden – ausgenommen die der Mieter, Unter- arbeitete Edelmetalle und Edelsteine), Barren
mieter und der gegen Entgelt beherbergten aus Edelmetall, Briefmarken- und Münzen-
Gäste. Versicherungsschutz wird gewährt, so- sammlungen und Münzen je nach vereinbarter
fern nicht aus einer anderen Versicherung eine Verwahrungsart.
Entschädigung verlangt werden kann. Nicht als Wertsachen gelten Kryptowährungen
▪ Gegenstände von künstlerisch anerkanntem in jeglichem Zusammenhang.
Wert wie zum Beispiel Skulpturen, Gemälde, Klarstellung: Kryptowährungen unterliegen ge-
etc. bis zu einem Einzelwert von 5.000 Euro pro nerell nicht dem Versicherungsschutz.
Stück. ▪ Haustiere, wie zum Beispiel Katze, Hund,
Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchs- Fische, Meerschweinchen, etc.
tens 50.000 Euro. Versicherungsschutz wird ge-
währt, sofern nicht aus einer anderen Versiche- 1.2 Weiters versichert sind:
rung eine Entschädigung verlangt werden kann. ▪ Nebenkosten,
▪ die Einrichtung von Fremdenzimmern bei nicht das sind Kosten, die nach einem ersatzpflichti-
gewerbsmäßiger Fremdenbeherbergung (Pri- gen Schadenfall entstehen, sofern diese die ver-
vatzimmervermietung). sicherten Sachen betreffen, und zwar
▪ Baubestandteile und Gebäudezubehör wie Ma- - Aufräumungs-, Feuerlösch- und Reinigungs-
lerei, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Wand- kosten
und Deckenverkleidungen, nicht versetzbare - Bewegungs-, Demontage-, Remontage- und
Raumteiler, Kachelöfen und offene Kamine, Schutzkosten. Es handelt sich dabei um un-
Elektro-, Gas- und Sanitärinstallationen, Sanitär- vermeidbare Kosten, die dadurch entstehen,
anlagen, Armaturen und Messgeräte sowie das zum Zweck der Wiederherstellung oder
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Wiederbeschaffung beschädigter versicherter Artikel 2 – Wo gilt die Versicherung?
Sachen andere (auch nicht versicherte) Sa- Die Versicherung gilt in allen vom Versicherungsnehmer
chen bewegt, verändert oder geschützt wer- bewohnten Räumen des Gebäudes auf dem Grundstück
den müssen. der in der Polizze angeführten Risikoadresse (Versiche-
- Kosten für Transporte zur nächsten gestatte- rungsräumlichkeiten). Das Grundstück mit der auf der Po-
ten Ablagerungsstätte einschließlich notwendi- lizze angeführten Risikoadresse wird als versichertes
ger Entsorgungsmaßnahmen (Untersuchung Grundstück bezeichnet.
und Behandlung des Abfalls) und Deponie- Außerhalb der Wohnräume sind folgende Sachen des
rung. Wohnungsinhalts versichert, wenn sich diese im Eigentum
Versichert sind in diesem Zusammenhang auch die des Versicherungsnehmers oder anderer Personen, die
Kosten der notwendigen Wiederauffüllung der Aus- mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemein-
hubgrube mit Erdreich. Für diese Wiederauffül- schaft leben, befinden oder diese zur Ersatzleistung ver-
lungs- und Entsorgungskosten von kontaminiertem pflichtet sind:
Erdreich wird in jedem Schadenfall die Entschädi- 2.1 Auf dem Dachboden, im Keller und in einem Er-
gungsleistung um 25 % Selbstbehalt gekürzt. satzraum; in Eigenheimen auch in versicherten Ne-
Ist das Erdreich oder sind die versicherten Sachen bengebäuden an der gleichen Risikoadresse):
auf dem versicherten Grundstück bereits vor Eintritt ▪ Sachen des Wohnungsinhaltes, ausgenommen
des Versicherungsfalles kontaminiert (Altlasten), so davon sind Wertsachen (gemäß Artikel 1, Punkt
werden nur jene Nebenkosten ersetzt, die den für 1.1) Antiquitäten, echte Teppiche, Pelze, Ge-
die Beseitigung der Altlasten erforderlichen Betrag schirr, Gegenstände von künstlerisch anerkann-
übersteigen. tem Wert
Die Kosten einer höchstens sechsmonatigen Zwi- ▪ Stellagen, Saunaeinrichtungen
schenlagerung sind im Rahmen der Entschädigung ▪ Fahrräder, Kinderwagen, Krankenfahrstühle,
für die Nebenkosten unter der Voraussetzung versi- Scooter, Laufräder und Roller
chert, dass dem Versicherer die Zwischenlagerung ▪ Reise- und Sportutensilien, Sportgeräte,
unverzüglich angezeigt wurde. Schlauch- und Ruderboote
▪ Werkzeuge, Maschinen (ausgenommen Poolro-
1.3 Nicht versichert sind: boter), Baumaterialien für den privaten Ge-
▪ Handelswaren, gewerblich und beruflich ge- brauch
nutzte Sachen, Geschäfts- und Sammelgelder ▪ Kfz-Zubehör, Heizmaterialien
▪ Kraftfahrzeuge, Motorfahrräder sowie deren An- ▪ Gartenmöbel, Gartengeräte und Gartenmaschi-
hänger nen.
▪ Pocket-Bikes
▪ Motor-, Elektro- und Segelboote samt Zubehör 2.2 Im laut Polizze versicherten Nebengebäude (bis
▪ Sachen von Mietern, Untermietern sowie von 100 m2) auf einer abweichenden Risikoadresse
Gästen, die gegen Entgelt beherbergt werden sind die unter Artikel 2 Punkt 2.1 aufgezählten Sa-
▪ Gartenhütten auf dem Versicherungsgrundstück chen je Schadenfall bis 20.000 Euro inkl. Neben-
eines Ein- oder Zweifamilienhauses, wenn der kosten auf erstes Risiko mitversichert.
Wohnungsinhaber auch Eigentümer bzw. Mitei-
gentümer des Ein- oder Zweifamilienhauses ist 2.3 Im Freien auf dem versicherten Grundstück laut
▪ Baubestandteile, Gebäudezubehör, Rollläden, Polizze, im Stiegenhaus und in Gemeinschaftsräu-
Markisen, Außenjalousien sofern men sind mitversichert:
- für diese Ersatz aus einer bestehenden Ge- ▪ Kinderwagen, Krankenfahrstühle, gesicherte
bäudeversicherung verlangt werden kann Fahrräder inklusive Zubehör, nach dem Stand
- diese nicht fix montiert sind der Technik gesicherte E-Scooter (nicht jedoch
- diese zu einem Ein- oder Zweifamilienwohn- Scooter ohne Elektroantrieb)
haus gehören und der Wohnungsinhaber Ei- ▪ Wäsche und Bekleidung, ausgenommen Pelze
gentümer dieses Gebäudes ist. ▪ Gartenmöbel, Gartengeräte, Gartenmaschinen
Versichert sind jedoch Schäden an Baube- und Wäschespinnen
standteilen und Gebäudezubehör, die durch ▪ der Inhalt von Gas- und Heizöltanks
Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfachen 2.3.1 In der Feuerversicherung sind mitversichert:
Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind. Spielplatzeinrichtungen (inkl. Freizeitobjekte), Son-
▪ innerhalb von Mauern befindliche Installationen nenschirme, Partyzelte, Terrassenheizung, mobile
▪ im Rahmen der Glasbruchversicherung: gasbetriebene Terrassenheizstrahler („Heiz-
- Handspiegel, optische Gläser, Glasgeschirr, schwammerl“), Mülleimer, Postkasten, Gartengriller
Hohlgläser (z. B. Vasen, Trinkgläser) und Be- sowie Gartenhütten, die auf einem der ausschließli-
leuchtungskörper chen Nutzung durch den Wohnungsinhaber gewid-
- Verglasung von Kunstgegenständen und meten Teil des Versicherungsgrundstückes stehen.
Kunstwerken, Kunstverglasung 2.3.2 In der Sturmversicherung sind mitversichert:
- Treib- und Gewächshäuser Spielplatzeinrichtung (inkl. Freizeitobjekte), Son-
nenschirme, Mülleimer, Postkasten, Gartenmöbel
sowie Gartenhütten, die auf einem der
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ausschließlichen Nutzung durch den Wohnungsin- Sachen unter bloßer Ausnützung des Überra-
haber gewidmeten Teil des Versicherungsgrund- schungsmomentes (plötzliches Entreißen der
stückes stehen und eine kraftschlüssige Veranke- Handtasche etc.).
rung mit dem Erdboden aufweisen, die nicht ohne ▪ Gegenstände, die von der Haushaltversicherung
Zuhilfenahme von Werkzeugen gelöst werden (Artikel 1 Punkt 1.1) umfasst sind, auch dann,
kann. wenn sie vorübergehend für die Dauer von bis
Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens zu 6 Monaten:
1.000 Euro. - zur Reparatur bzw. zum Service gegeben wur-
den,
2.4 In der Garage bzw. im Carport (Unterstellplatz für - zur Aufbewahrung gegeben wurden,
Kraftfahrzeuge), auf dem Grundstück oder auf ei- - verliehen wurden
nem gemieteten Garagenabstellplatz in Gebäuden, Versicherungsschutz wird gewährt, sofern nicht aus
sofern nicht aus einer bestehenden Gebäudeversi- einer anderen Versicherung eine Entschädigung
cherung bzw. Kaskoversicherung Ersatz verlangt verlangt werden kann.
werden kann, sind gegen Feuer versichert: Im Rahmen der Außerhausversicherung ersetzen
Privat genutzte Kraftfahrzeuge und Anhänger die wir je Schadenfall höchstens 10.000 Euro davon für
im Eigentum (auch Leasing) des Versicherungs- Wertsachen gemäß Artikel 1, Punkt 1.1 höchstens
nehmers oder anderer Personen stehen, die mit 1.000 Euro.
dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemein- Diese Außerhausversicherung gilt nicht
schaft leben, zum Zeitwert. ▪ in weiteren Wohnsitzen des Versicherungsneh-
Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens mers
10.000 Euro. für das Kraftfahrzeug und den Inhalt. ▪ Für ein versichertes Nebengebäude auf abwei-
Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge und deren In- chender Risikoadresse
halt, die zur betrieblichen oder beruflichen Nutzung ▪ für Schäden durch einfachen Diebstahl (ausge-
zur Verfügung gestellt werden. nommen Kinderwagen und Krankenfahrstühle).
2.5 Innerhalb Österreichs Artikel 3 – Welche Gefahren sind versichert?
Versichert ist der Inhalt von angemieteten Bank- 3.1 Feuer
schließfächern. Als versicherter Inhalt gelten Ge- Versichert sind Schäden durch:
genstände, die von der Haushaltsversicherung um- 3.1.1 Brand inkl. Kaminbrand
fasst sind (Artikel 1, Punkt 1.1). Versichert sind Schäden durch Brand inklusive Ka-
Es besteht Versicherungsschutz gegen die Gefah- minbrand. Brand ist ein Feuer, das sich mit schädi-
ren Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. gender Wirkung und aus eigener Kraft ausbreitet.
Versicherungsschutz wird gewährt, sofern nicht aus Der Brandherd ist mitversichert
einer anderen Versicherung eine Entschädigung Nicht versichert sind Schäden:
verlangt werden kann. ▪ die durch ein Feuer, das sich nicht selbst aus-
Im Schadenfall sind dem Versicherer geeignete breiten kann, verursacht werden
Nachweise über Inhalt und Wert zur Verfügung zu ▪ an Elektrogeräten (elektrische und elektronische
stellen. Maschinen, Apparate, Einrichtungen) durch
Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens - die Energie des elektrischen Stromes (Über-
EUR 10.000,- spannungsschäden)
- Kurzschlussschäden
2.6 Außerhausversicherung - nicht ausbreitungsfähige Kabelbrände
Versichert sind, innerhalb Europas im geografi- ▪ an Gegenständen, die dem Feuer bestimmungs-
schen Sinn: gemäß ausgesetzt werden.
▪ alle Gegenstände und Wertsachen, die von der 3.1.2 Explosion
Haushaltversicherung umfasst sind (Artikel 1 Versichert ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben
Punkt 1.1), vorübergehend – das heißt für die von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich ver-
Dauer von bis zu 6 Monaten, bei Internatsschü- laufende Kraftäußerung.
lern und Studenten in Studentenheimen für die Mitversichert im Rahmen der Schäden durch Ex-
Dauer von bis zu 10 Monaten – auch in frem- plosion sind:
den, ständig bewohnten Gebäuden (z. B. in Ho- ▪ Verpuffungsschäden in Kachelöfen und Schwe-
telzimmern). denöfen
Versicherungsschutz wird gewährt, sofern nicht ▪ Explosionsschäden durch Kampfmittel (Blind-
aus einer anderen Versicherung eine Entschädi- gänger) aus beendeten Kriegen
gung verlangt werden kann. ▪ Schäden durch Schüsse aus Schusswaffen
▪ Kinderwagen und Krankenfahrstühle – auch au- 3.1.3 Implosion
ßerhalb von Gebäuden Versichert ist der plötzliche Zusammenbruch eines
▪ Schäden, die durch Beraubung entstehen, wenn Objekts infolge eines Außendrucks, der größer als
tätliche Gewalt angewendet oder angedroht wird der Innendruck ist.
– in oder außerhalb von Gebäuden. Nicht als
Beraubung gilt die Wegnahme der versicherten
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3.1.4 Blitzschlag ▪ durch Schäden an Treib- und Gewächshäusern
Versichert sind Schäden, die an den versicherten jeder Art
Sachen (Artikel 1) entstanden sind durch
▪ die schädigende Kraft oder Wärmewirkung des 3.3 Einbruchdiebstahl und Beraubung
Blitzes (direkter Blitzschlag) Versichert sind:
▪ die mittelbare Einwirkung atmosphärischer 3.3.1 Schäden durch versuchten oder vollbrachten Ein-
Elektrizität (indirekter Blitz) bruchdiebstahl, wenn der Täter in die Versiche-
3.1.5 Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen rungsräume gelangt
Versichert sind Schäden durch Absturz oder An- ▪ durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen,
prall von Fenstern oder anderen Gebäudeteilen
▪ Luft- bzw. Raumfahrzeugen oder Satelliten, de- ▪ durch Öffnungen, die nicht zum Eintritt bestimmt
ren Teile bzw. Ladung sind und ein erschwerendes Hindernis darstel-
▪ Meteoriten len,
Mitversichert im Rahmen der Feuerversicherung ist ▪ durch heimliches Einschleichen und aus den ab-
das Abhandenkommen versicherter Sachen sowie geschlossenen Räumlichkeiten Sachen entwen-
die unvermeidlichen Folgen bei den in den Punkten det
3.1.1 bis 3.1.5 aufgezählten Schadenereignissen. ▪ mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln
▪ mit richtigen Schlüsseln, die sich der Täter durch
3.2 Sturm - Einbruchdiebstahl in andere als in der Polizze
3.2.1 Versichert sind Schäden durch: genannten Versicherungsräumlichkeiten eines
▪ Wind mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr benützten Wohn-/Geschäftsgebäudes
als 60 km/h - Aufbrechen eines Schlüsseltresores, welcher
▪ Schneedruck gemäß Herstellervorschriften und mit einem
▪ Schneerutsch durch Herabrutschen von am Mindestgewicht von 0,8 kg ordnungsgemäß
Dach angesammelten Schneemassen (Dachla- am Gebäude verankert ist oder
winen) - Raub
▪ Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch angeeignet hat
▪ Beschädigungen durch Hagel Ein Einbruchdiebstahl in versperrte Geldschränke
oder Mauersafes mit Hilfe richtiger Schlüssel liegt
Mitversichert im Rahmen der Sturmversicherung ist nur dann vor, wenn sich der Täter diese Schlüssel
das Abhandenkommen versicherter Sachen sowie durch Einbruchdiebstahl in anderen als die in der
die unvermeidlichen Folgen bei den angeführten Polizze genannten Versicherungsräumlichkeiten ei-
Punkten. nes benützten Wohn-/Geschäftsgebäudes oder
3.2.2 Nicht versichert sind Schäden: durch Raub angeeignet hat.
▪ durch Niederschlagswasser oder Schmelzwas- Bei Wertsachen gemäß Artikel 1, Punkt 1.1 beträgt
ser, das bereits in den Boden gesickert ist. die Ersatzleistung je Schadenfall in versperrten
▪ durch Bodenfeuchtigkeit und Grundwasser. oder unversperrten, jedoch geschlossenen Möbeln,
▪ durch Niederschlagswasser, Schmelzwasser, versperrten Geldschränken oder Safes höchstens
Schnee oder Hagel, wenn diese Niederschläge 10.000 Euro, davon höchstens 1.000 Euro für frei-
nicht durch die - im Zusammenhang mit einem liegende oder in freistehenden Handkassen und
versicherten Ereignis - beschädigten oder zer- Schatullen befindliche Wertsachen.
störten Dach- oder Mauerteile, bzw. durch zer- 3.3.2 Schäden durch einfachen Diebstahl
störte oder beschädigte, ordnungsgemäß ge- von versicherten Sachen in der versicherten Woh-
schlossene Fenster oder Außentüren eindrin- nung, im Freien auf dem versicherten Grundstück,
gen. im Stiegenhaus und in Gemeinschaftsräumen.
▪ durch Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmun- Ein einfacher Diebstahl ist die Wegnahme versi-
gen, Vermurungen, Lawinen und Lawinenluft- cherter Sachen, ohne dass der Dieb Gewalt an-
druck. wendet oder einen Einbruchsdiebstahl begeht.
▪ durch Bewegung von Felsblöcken, Gesteinstei- Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt
len oder Erdmassen, wenn diese Bewegung ▪ für Wertsachen gemäß Art.1, Punkt 1.1 höchs-
durch Erdaufschüttungen bzw. -abgrabungen, tens 1.000 Euro
Sprengungen oder Erschließung gasförmiger, ▪ für den sonstigen Wohnungsinhalt höchstens
flüssiger oder fester Stoffe aus dem Erdinneren 5.000 Euro
verursacht wurde. 3.3.3 Schäden durch Beraubung
▪ durch Setzungen, Bodensenkungen oder Anhe- Als Beraubung gilt die Wegnahme oder Heraus-
bungen des Untergrundes. gabe durch Anwendung oder Androhung tätlicher
▪ Nicht versichert sind Schäden ohne Auswirkung Gewalt. Nicht versichert sind reine Sachschäden.
auf die Funktionsfähigkeit und Nutzungsdauer. 3.3.4 Schäden durch Vandalismus,
3.2.3 Nicht versichert sind Kosten: wenn der Täter im Zuge eines vollbrachten oder
▪ der Nachjustierung von unbeschädigten Anten- versuchten Einbruchdiebstahles versicherte Sa-
nenanlagen chen innerhalb der Versicherungsräume vorsätzlich
zerstört oder beschädigt
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3.3.5 Schäden durch böswillige Beschädigung, Zerstö- ▪ durch Folgeschäden an den versicherten Sa-
rung oder Entwendung von versicherten Sachen im chen durch bestimmungswidriges Austreten von
Zusammenhang mit Demonstrationen, Zusammen- Leitungswasser aus undichten Verfugungen von
rottungen, Krawallen oder Tumulten. Gebäudebestandteilen oder Gebäudeadaptie-
Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens rungen.
1.000 Euro. Unter Leitungswasser im Sinne dieser Vertrags-
3.3.6 Kosten für die notwendige Schlossänderung bis bestimmung ist ausschließlich Wasser aus Roh-
maximal 1.000 Euro, soweit die Original- oder Dup- ren der Wasserversorgung des versicherten Ob-
likatsschlüssel der Versicherungsräume durch Ein- jektes oder daran angeschlossener Einrichtun-
bruchdiebstahl oder Raub abhanden gekommen gen zu verstehen
sind. ▪ durch Frost an Heizungsanlagen, Sanitäranla-
3.3.7 Kosten infolge eines gedeckten Einbruchdiebstahls gen, Armaturen und angeschlossenen Einrich-
bzw. Beraubungsschadens die durch die unbefugte tungen, wenn diese zum Wohnungsinhalt gehö-
Benützung des (Mobil-)Telefons durch den/die Tä- ren.
ter entstehen. Dieser Versicherungsschutz gilt für Eigentums-,
Als Nachweis dient die Telefonrechnung, eine Auf- Genossenschafts- und Mietwohnungen, wenn
listung der Telefongespräche in dieser Zeit durch kein Ersatz aus einer bestehenden Gebäudever-
die jeweilige Telefongesellschaft sowie die durch- sicherung verlangt werden kann.
schnittlichen Telefonkosten der letzten zwölf Mo- ▪ aus unvermeidlichen Folgen eines versicherten
nate. Leitungswasserschadens.
Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens 3.4.2 Nicht versichert sind Schäden:
1.000 Euro. ▪ durch Grund- oder Hochwasser, durch Wasser
3.3.8 Einbruchdiebstahl durch „moderne Kriminalitätsme- aus Witterungsniederschlägen oder dadurch
thoden“ (wie zum Beispiel durch unbefugtes Benut- verursachten Rückstau
zen von Magnetschlüssel, Codetastaturen, Funk- Als Rückstau bezeichnet man den bestim-
steuerungen, Handysteuerungen, Fingerprint-, Ge- mungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus
sichts oder Irisscan) auch dann, wenn keine Ein- Ableitungsrohren des Gebäudes infolge einer
bruchspuren vorhanden sind und das unbefugte Überlastung der Abwasserrohre durch Nieder-
Öffnen von Türen mit elektronischen Schließsyste- schlags- oder Schmelzwasser.
men nicht nachweisbar ist. ▪ durch Schwammbildung oder Vermorschung
Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt auch dann, wenn diese auf einen bedingungsge-
▪ für Wertsachen gemäß Art.1 höchstens mäß gedeckten Leitungswasserschaden zurück-
1.000 Euro zuführen sind
▪ für den sonstigen Wohnungsinhalt höchstens ▪ durch Austritt von Wasser aus Wasserbetten
10.000 Euro ▪ durch Wasseraustritt aus nicht an das Leitungs-
Der Versicherer haftet, wenn bei einem Einbruch- wassernetz angeschlossenen Aquarien, Zim-
diebstahl oder bei einem einfachen Diebstahl ge- merbrunnen, Wassersäulen bzw. aus deren
mäß Punkt 3.3.1 und 3.3.2 der Schaden unter Be- Pumpenanlage auf Grund des Wasseraustrittes
teiligung von Hausangestellten als Täter, Anstifter, ▪ durch Leitungswasser, das aus Verfugungen
Mitschuldiger oder Teilnehmer herbeigeführt wor- austritt, die ihre Dichtfunktion offensichtlich, mit
den ist, je Schadenfall bis höchstens 5.000 Euro für bloßem Auge erkennbar, nicht mehr erfüllen
den Wohnungsinhalt und für Wertsachen gemäß können. Das ist dann der Fall, wenn die Verfu-
Artikel 1, Punkt 1.1 bis höchstens 1.000 Euro. gung lückenhaft ist oder das Dichtmaterial mit
Die Entschädigungspflicht besteht nur dann, wenn den Gebäudebestandteilen oder Gebäudeadap-
der Hausangestellte wegen dieser Tat entlassen tierungen nicht mehr in fester Verbindung steht.
wurde. Diese Haftung besteht aber nicht, wenn der
Schaden unter Beteiligung einer anderen in häusli- 3.5 Glasbruch
cher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer 3.5.1 Versichert sind Schäden durch Bruch bzw. Sprung
lebenden Person, eines Untermieters oder eines der gemäß Artikel 1 versicherten Verglasung bis zu
gegen Entgelt beherbergten Gastes als Täter, An- einer Scheibengröße von 10 m2
stifter, Mitschuldiger oder Teilnehmer herbeigeführt Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt:
worden ist. ▪ bei Glasbruchschäden die ortsüblichen Wieder-
herstellungskosten sowie angefallene Notvergla-
3.4 Leitungswasser sungs- oder Notverschalungskosten
3.4.1 Versichert sind Schäden: ▪ bei Entsorgungskosten bis zu 50 % der Entschä-
▪ durch bestimmungswidriges Austreten von Lei- digungsleistung für die vom Schaden betroffene
tungswasser aus wasserführenden Anlagen Glasscheibe
oder deren angeschlossenen Einrichtungen ▪ bei unvermeidlichen Folgeschäden (inkl. Ersatz
▪ durch bestimmungswidriges Austreten von Was- von Sprossen) eines versicherten Glasbruch-
serdampf aus Warmwasserleitungen oder ange- schadens höchstens 5.000 Euro
schlossenen Einrichtungen
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3.5.2 Nicht versichert sind: ▪ durch Erdbeben
▪ Schäden, die nur in einem Zerkratzen, Ver- an den versicherten Sachen, die durch eine na-
schrammen oder Absplittern der Glasoberfläche turbedingte Erschütterung des Erdbodens – aus-
oder der darauf angebrachten Folien, Malereien, gelöst durch geophysikalische Vorgänge im Erd-
Schriften bestehen inneren – verursacht werden.
▪ Schäden an Fassungen oder Umrahmungen Versichert sind nur Schäden aus Erdbeben,
▪ Schäden an Scheiben von Gewächshäusern wenn die seismische Intensität am Versiche-
▪ Schäden an Geräteverglasungen jeglicher Art rungsort mindestens der Stufe 6 der Europäi-
ausgenommen Glaskeramikkochflächen schen Makroseismischen Skala 1998 (EMS-98)
▪ Schäden an Verglasungen, die vor dem ord- basierend auf Mercalli-Sieberg entspricht.
nungsgemäßen Einsetzen, beim Einsetzen, 3.7.2 Nicht versichert sind Schäden:
beim Herausnehmen, beim Transport, bei der ▪ durch Grundwasser, Niederschlags- oder
Lagerung oder bei Reparaturarbeiten entstehen Schmelzwasser, sobald es im Boden versickert
▪ Schäden an Blei-, Messing- oder Kunstvergla- ist und sich nicht mehr an der Oberfläche befin-
sungen det.
▪ Notwendige Bewachungskosten ▪ durch Vermurungen, wenn sie die Folge von
Erdaufschüttungen bzw. -abgrabungen oder
3.6 Kühlgut Sprengungen sind.
3.6.1 Versichert sind Schäden an dem in Kühlschränken 3.7.3 Versicherungsbeginn
und Kühltruhen befindlichen Kühlgut, bei Versagen Der Versicherungsschutz für die Naturkatastro-
der maschinellen oder elektrischen Kühleinrichtung phen-Hilfe beginnt nach Ablauf einer Frist von
Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt 28 Tagen (Wartefrist)
höchstens 1.000 Euro ▪ nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn
3.6.2 Nicht versichert sind Schäden an den Kühltruhen bzw.
oder Kühlschränken selbst und an anderem Woh- ▪ nach der Einreichung des Antrages bei der Ver-
nungsinhalt und Gebäudebestandteilen, auch wenn sicherung oder Übergabe an die Kundenbetreu-
diese Schäden Folgen eines versicherten Kühlgut- erin oder den -betreuer, jedoch nicht vor dem
schadens sind. vereinbarten Versicherungsbeginn.
Die Wartefrist gilt auch nicht bei einer Vertragser-
3.7 Naturkatastrophen-Hilfe – Grunddeckung neuerung (Konvertierung) für die bereits versicherte
3.7.1 Versichert sind Schäden Höchsthaftungssumme.
▪ durch Schneelawinen 3.7.4 Versicherte Kosten
an den versicherten Sachen, die durch von ▪ Naturkatastrophen-Hilfe Grunddeckung
Berghängen niedergehende Schneemassen und Die Entschädigung inkl. Nebenkosten beträgt bis
Lawinenluftdruck verursacht werden. zu 10.000 Euro je versichertem Schadenereig-
▪ durch Hochwasser nis.
an den versicherten Sachen, die durch das Sofern laut Polizze ein Nebengebäude an einer
Übersteigen des jeweiligen Wasserstandgrenz- abweichenden Risikoadresse versichert ist, be-
wertes eines stehenden oder fließenden Gewäs- trägt die Entschädigung für die versicherten Sa-
sers infolge von außergewöhnlichen Nieder- chen 5.000 Euro (inkl. Nebenkosten) je Scha-
schlägen oder außergewöhnlicher Schnee- denereignis.
schmelze verursacht werden. ▪ Naturkatastrophen-Hilfe extra
Als Wasserstandgrenzwert wird das vom öffentli- Die Entschädigung der Naturkatastrophen-Hilfe
chen hydrographischen Dienst publizierte 10- extra (Erhöhung) gilt nur an der versicherten Ri-
jährliche niedrigste Jahreshochwasser herange- sikoadresse.
zogen. Die Erhöhung gilt nicht für ein laut Polizze versi-
▪ durch Überschwemmungen chertes Nebengebäude auf der abweichenden
an den versicherten Sachen, die durch Austritt Risikoadresse.
von Wasser aus der Wasserführung eines flie- 3.7.5 Kumulschadengrenze, Höchstentschädigung
ßenden oder stehenden oberirdischen Gewäs- In der Naturkatastrophen-Hilfe Grunddeckung steht
sers verursacht werden. die Höchstentschädigung je versichertem Schaden-
▪ durch Vermurungen ereignis für alle Schadenereignisse innerhalb eines
an den versicherten Sachen, die durch oberflä- Kalenderjahres maximal zweimal zur Verfügung.
chige Massebewegungen aus Erdreich/Geröll Ob ein oder mehrere Schadenereignisse vorliegen,
und Wasser ausgelöst durch Wassereinwirkung, entscheidet im Zweifelsfall ein Gutachten der Zent-
verursacht werden. ralanstalt für Meteorologie und Geodynamik.
▪ durch Rückstau Wenn die anlässlich eines Hochwasser-, Über-
an den versicherten Sachen, wenn die vorhan- schwemmungs- oder Erdbebenereignisses im
denen Abwassersysteme aufgrund von Witte- Sinne dieser Bedingung ermittelten Entschädigun-
rungsniederschlägen, oder Schmelzwasser in ih- gen aus dem gesamten Vertragsbestand des Versi-
rer Kapazität überlastet sind und das Wasser cherers zusammen den Betrag von
nicht abführen können. 30.000.000 Euro (Kumulschadengrenze)
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überschreiten, werden die auf die einzelnen An- ▪ Sturm
spruchsberechtigen entfallenden Entschädigungen - dauerelastische Fugen (Silikon, Acrylfugen, etc.),
anteilig gekürzt. sind ordentlich instand zu halten
In diesem Fall haftet der Versicherer für die Ent- - Gullys, Rigolen und Dachrinnen sind von Schmutz,
schädigung aus jedem einzelnen Vertrag nur nach Laubwerk, Erde oder anderen Materialien zu säu-
dem Verhältnis der Kumulschadengrenze zur bern, um das Ablaufen des Niederschlagswassers
Summe der ermittelten Entschädigungen aus allen nicht zu behindern.
Verträgen des Versicherers. ▪ Einbruchdiebstahl
- Wird die Wohnung von allen Personen verlassen, ist
3.8 Generelle Ausschlüsse sie zu versperren. Eine Türe, die bloß ins Schloss
Nicht versichert sind Schäden durch: gefallen ist, gilt nicht als versperrt. Als versperrt gilt
▪ Kriegsereignisse jeder Art eine Türe erst dann, wenn der Riegel des Schlosses
▪ Aufruhr betätigt wurde.
▪ Aufstand - Bei Fenstern, die für die Widerstandsklasse RC2
▪ Beschlagnahme (DIN EN 1627) zertifiziert sind, müssen, wenn sie bei
▪ Enteignung oder sonstiger Eingriff von hoher Abwesenheit aller Personen in Kippstellung belassen
Hand werden, die Fenstergriffe versperrt werden. Fenster,
▪ Kernenergie oder Radioaktivität die diesen Sicherheitsnormen nicht entsprechen,
▪ Bodensenkung müssen, bei Abwesenheit aller Personen, geschlos-
es sei denn, der Versicherungsnehmer weist nach, sen sein.
dass der Schaden mit diesen Ereignissen oder de- - In Abwesenheit aller Personen dürfen Tresorschlüs-
ren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittel- sel in den versicherten Räumlichkeiten nur in ver-
bar in Zusammenhang steht. sperrten Behältnissen aufbewahrt werden, die der
Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne gleichen Sicherheitsstufe entsprechen, wie der Tre-
des Konsumentenschutzgesetzes, so obliegt der sor.
Nachweis des Zusammenhangs dem Versicherer. Werden die Originalschlüssel in den Versicherungs-
räumlichkeiten ohne diese qualifizierte Aufbewah-
3.9 Ausschluss von Schäden durch Terrorakte rungsart verwahrt, besteht kein Versicherungsschutz.
Ausgeschlossen sind, ohne Rücksicht auf andere ▪ Leitungswasser
mitwirkende Ursachen oder Ereignisse, die zur glei- - Sind Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienwohnhäu-
chen Zeit oder in einer vom Schaden abweichen- ser länger als 72 Stunden unbewohnt, sind während
den Reihenfolge stattfinden, jegliche Art von Schä- dieser Zeit die wasserführenden Leitungen (Haupt-
den, Verlusten, Kosten wasserhahn) abgesperrt zu halten.
oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch - Während der Heizperiode sind zusätzlich sämtliche
Terrorakte verursacht werden. wasserführenden Leitungen und Anlagen zu entlee-
Vom Versicherungsschutz ebenfalls ausgeschlos- ren, sofern die Heizung nicht durchgehend in Betrieb
sen sind jegliche Art von Schäden, Verlusten, Kos- gehalten wird. Die Entleerung von wasserführenden
ten oder Aufwendungen, die durch Handlungen Leitungen der Heizanlage kann bei ausreichender
verursacht werden, die zur Eindämmung, Vorbeu- Sicherung durch Frostschutzmittel entfallen.
gung oder Unterdrückung von Terrorakten ergriffen - Dauerelastische Fugen (Silikon, Acrylfugen, etc.)
werden oder sich in irgendeiner Weise darauf be- sind in Nassräumen unverzüglich zu erneuern, so-
ziehen. bald sie Schäden aufweisen.
Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen Bei Verletzung dieser Sicherheitsvorschriften/Obliegen-
oder Personengruppen zur Erreichung politischer, heiten kommen die im Artikel 3 und Artikel 12 der allge-
ethischer, religiöser, ideologischer oder ähnlicher meinen Bedingungen für die Sachversicherung angeführ-
Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in ten Rechtsfolgen zur Anwendung. Das bedeutet, dass die
der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu Verletzung der Sicherheitsvorschriften/Obliegenheiten zur
verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen.
Ist der Versicherungsnehmer Unternehmer im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so hat er Im Schadenfall
nachzuweisen, dass ein Schaden weder unmittel-
bar noch mittelbar in Zusammenhang mit einem Artikel 5 – Was ist nach einem Schadenfall zu tun?
Terrorakt steht. ▪ Wenden Sie sich nach einem Schadenfall unverzüglich
an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater oder an den Versi-
cherer und informieren Sie diese(n) umfassend über
Sicherheitsvorschriften/Obliegenheiten den Schadenhergang und Schadenumfang.
▪ Einen Schaden, der auf Brand, Explosion, Einbruch-
Artikel 4 – Welche Sicherungsmaßnahmen sind zu diebstahl, einfachen Diebstahl oder Raub zurückzufüh-
treffen? ren ist, müssen Sie unverzüglich nach Kenntniserlan-
Es sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen: gung bei der zuständigen Sicherheitsbehörde (z. B. der
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nächsten Polizeidienststelle) anzeigen. dieser Entschädigungsgrenzen anteilsmäßig in dem
Lassen Sie sich Ihre Anzeige bestätigen und legen Sie Verhältnis, in welchem die vertragsmäßige Leistung
diese der Schadenmeldung bei. Die für die Begrün- zur vertragsmäßigen Leistung der anderen Versicherer
dung des Entschädigungsanspruchs nötigen Angaben steht.
sind auf Verlangen des Versicherers schriftlich zu Pro- ▪ Selbstbehalt
tokoll zu geben. Im Schadenfall wird die Leistung der Versicherung um
Die hierzu dienlichen Untersuchungen müssen gestat- den auf der Polizze ersichtlichen Selbstbehalt gekürzt,
tet und unterstützt werden. Der Versicherungs-nehmer sofern in diesen Bedingungen bzw. Klauseln kein ab-
ist verpflichtet alle für die Feststellung des Entschädi- weichender Selbstbehalt angeführt ist.
gungsanspruches nötigen Unterlagen auf Verlangen ▪ Zeitwert
des Versicherers vorzulegen. Der Versicherer kann Der Versicherungsnehmer erwirbt den Anspruch auf
vom Versicherungsnehmer ein Verzeichnis der vom Zahlung des die Zeitwertentschädigung übersteigen-
Schaden betroffenen Sachen mit Wertangabe verlan- den Teiles der Entschädigung nur insoweit, als die Ver-
gen. wendung der Entschädigung zur Wiederbeschaffung
▪ Vor der Erhebung durch die Sicherheitsbehörde darf oder Wiederherstellung von Gegenständen des Woh-
der Zustand, der durch den Schaden herbeigeführt nungsinhaltes innerhalb dreier Jahre nach dem Scha-
wurde, ohne Zustimmung des Versicherers nur dann denfall sichergestellt ist.
verändert werden, wenn es zur Schadenminderung er- Für Sachen außerhalb der Wohnräumlichkeiten wer-
forderlich ist. den Kosten nur bei Wiederbeschaffung von Sachen
▪ Sparbücher, Schecks, Kreditkarten und andere Wert- gleicher Art und Güte ersetzt.
papiere müssen unverzüglich gesperrt werden und so-
weit möglich, das gerichtliche Kraftloserklärungsverfah- Wir ersetzen:
ren (Aufgebotsverfahren) eingeleitet werden. ▪ Den Schaden, der durch die unmittelbare Einwirkung
▪ Nach Möglichkeit müssen Sie für die Erhaltung, Ret- der versicherten Gefahren oder deren unvermeidliche
tung und Wiedererlangung der versicherten Sachen Folge entsteht, das heißt die Wiederherstellungskosten
sorgen und allfälligen Weisungen des Versicherers be- (Reparaturkosten) höchstens die Kosten der Wieder-
folgen. beschaffung einer neuen gleichen oder gleichwertigen
▪ Sobald Sie vom Verbleib entwendeter Sachen erfah- Sache am Tag des Schadens (Neuwertentschädi-
ren, teilen Sie uns dies sofort mit. Werden die Sachen gung).
nach Zahlung der Entschädigung herbeigeschafft, so ▪ Bei zerstörten oder entwendeten Sachen die Kosten
hat der Versicherungsnehmer die erhaltene Entschädi- der Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte
gung, abzüglich der Vergütung für einen allfälligen Min- (Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens)
derwert, zurückzugeben oder uns die Sachen zu über- ▪ Bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten, höchs-
eignen. tens jedoch die Kosten der Wiederbeschaffung (am
Eine Verletzung dieser Verpflichtungen führt nach Maß- Tag des Schadens).
gabe des § 6 Abs. 3 und des § 62 VersVG zur Leistungs- ▪ Zur Wiederherstellung verwendbare Reste werden ge-
freiheit des Versicherers. mäß ihrem Wert angerechnet.
Restwerte, die nicht wiederverwendet werden und nicht
Hinweis: mehr als 10 % des Ersatzwertes betragen, gelten als
Verzeichnisse bzw. Nachweise über Wertsachen, Teppi- verloren. Eine – auch nur teilweise – Wiederverwen-
che, Kunstgegenstände, etc. die vom Versicherungsneh- dung wird bei der Ersatzleistung angerechnet.
mer geführt werden, erleichtern im Schadenfall die Ab- ▪ Den Verkehrswert im Verkauf am Tag des Schadens
wicklung und ermöglichen den vollwertigen Ersatz dieser bei Gegenständen mit historischem oder künstleri-
Sachen. Diese Nachweise sollten gesondert aufbewahrt schem Wert, bei Schmuck und Münzen, bei denen Al-
werden oder dem Versicherer übergeben werden. terung im Allgemeinen nicht mit Entwertung gleichzu-
setzen ist.
Artikel 6 – Die Leistung der Versicherung ▪ Bei Wertpapieren mit amtlichem Kurs den Schlusskurs
▪ Entschädigungsgrenzen der letzten vor dem Schadenfall erfolgten Notierung.
Im Rahmen des Vertrages ersetzen wir den Schaden ▪ Bei privat genutzter Computer-Software die Wiederbe-
bis zu den auf der Polizze und in den vorliegenden Be- schaffungskosten je Schadenfall höchstens
dingungen angegebenen Entschädigungsgrenzen im 5.000 Euro.
Rahmen der Höchstentschädigung. Die in den jeweili- Nicht versichert sind die Kosten der Datenwiederher-
gen Artikeln angeführten Entschädigungen werden im- stellung.
mer im Rahmen der Höchstentschädigung geleistet ▪ Nur bei Beraubungen, Elementarereignissen, Ein-
und werden nicht zur Höchstentschädigungsleistung bruchdiebstahl-, Feuer- und Leitungswasserschäden
addiert. die amtlichen Gebühren für die Wiederbeschaffung von
Nach Eintritt des Versicherungsfalles haften wir wiede- Personalausweisen, Reisepässen, Kraftfahrzeugpapie-
rum bis zur vollen Höhe der vereinbarten Entschädi- ren (für rein privat genutzte KFZ), und sonstigen Ur-
gungsgrenzen laut Polizze. kunden und Dokumenten.
▪ Doppel-/Mehrfachversicherung ▪ Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen
Bei Zusammentreffen mehrerer Wohnungsversicherun- Schaden möglichst gering zu halten.
gen für denselben Haushalt leisten wir im Rahmen Ausgenommen davon sind
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- Aufwendungen, die durch Gesundheitsschädigungen versicherten Adaptierungen (Baubestandteile und Ge-
bei Erfüllung der Rettungspflicht verursacht werden, bäudezubehör gemäß Artikel 1)
- Kosten für Leistungen der im öffentlichen Interesse Nicht versichert sind jedoch Schäden durch Nieder-
oder auf behördliche Anordnung tätig gewordenen schlagswasser oder Schmelzwasser, das bereits in
Feuerwehren oder anderer Verpflichteter. den Boden gesickert ist.
▪ Kreditzinsen, vermindert um die Sparzinsen, bei Ver- Kein Anspruch besteht, wenn ein Ersatzanspruch aus
lust von Sparbüchern je Schadenfall höchstens einer anderen Versicherung oder aus der Katastro-
1.000 Euro phenhilfedeckung besteht.
▪ Kosten einer Ersatzwohnung. Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens
Wir ersetzen die nachweislich aufgewendeten Mehr- 5.000 Euro inklusive sämtlicher Nebenkosten.
kosten für Ersatzwohnräume zur Befriedigung eines Weiters werden im Rahmen der Höchstentschädigung
dringenden gleichwertigen Wohnbedürfnisses nach ei- Kosten bis zu 1.000 Euro ersetzt für:
nem versicherten Schadenereignis. Von den Kosten ▪ die nachweislich bei der Bank entstehenden Schlüssel-
abgezogen wird der kraft Gesetzes oder nach dem und Schlossänderungskosten
Mietvertrag ersparte Mietzins. ▪ die Reparatur aller Schadenfälle eines Versicherungs-
Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens jahres gemeinsam für Schäden an nicht freiliegenden
10.000 Euro. Strom-, Wasser- oder Gasleitungen innerhalb der Ver-
Verzögert der Versicherungsnehmer die Instandset- sicherungsräumlichkeiten durch Heimwerkertätigkeiten
zung der versicherten Räume vorsätzlich oder grob des Versicherungsnehmers oder anderer Personen,
fahrlässig, dann wird die Entschädigungsleistung inso- die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Ge-
weit gekürzt. meinschaft leben, sofern nicht aus einer anderen Versi-
▪ Mietzinsverlust cherung eine Entschädigung verlangt werden kann.
Wir ersetzen bei vermieteten Räumen den Mietzinsver-
lust inklusive anteiliger Betriebskosten, wenn und so- Nicht ersetzt werden:
weit der Mieter die Zahlung des Mietzinses verweigern ▪ Bei zusammengehörigen Einzelsachen die allfällige
darf und auch tatsächlich verweigert hat. Entwertung, welche die unbeschädigt gebliebenen Ein-
Die Entschädigung wird für die Dauer der tatsächlichen zelsachen durch die Beschädigung oder Zerstörung
Unbenutzbarkeit längstens bis zum Ablauf von zwölf der anderen erleiden.
Monaten nach Eintritt des Schadenfalles gewährt. ▪ Ein persönlicher Liebhaberwert
Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens
10.000 Euro
Verzögert der Versicherungsnehmer die Instandset- Allgemeine Bestimmungen, Vertragsgrundlagen
zung der versicherten Räume vorsätzlich oder grob
fahrlässig, dann wird die Entschädigungsleistung inso- Artikel 7 – Wohnungswechsel
weit gekürzt. Wenn Sie innerhalb Österreichs in eine neue Wohnung
▪ Mehrkosten für bauliche Verbesserungen übersiedeln, gilt im Rahmen des Vertrages für die Dauer
Wir ersetzen Kosten, die sich anlässlich der Wieder- von zwei Monaten – ab Beginn des Umzuges – als Versi-
herstellung nach einem versicherten Schadenereignis cherungsort sowohl die alte als auch die neue Wohnung.
gemäß Artikel 3 daraus ergeben, dass auf Grund ge- Die Versicherung gilt auch während des Transportes,
änderter gesetzlicher, baubehördlicher, feuerpolizeili- nicht versichert sind die Gefahren einfacher Diebstahl und
cher oder technischer Vorschriften, Anlageteile gänz- Glasbruch.
lich oder teilweise erneuert oder zusätzlich hergestellt Der Wohnungswechsel ist uns innerhalb zweier Monate –
werden müssen. ab Beginn des Umzuges – in geschriebener Form anzu-
Die Ersatzleistung für derartige Mehrkosten ist jedoch zeigen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit kann der Ver-
ausschließlich auf die vom Schaden betroffenen Woh- sicherer im Schadenfall Leistungsfreiheit einwenden.
nungsteile beschränkt und beträgt höchstens 10 % des Innerhalb eines Monats nach Beendigung des Wohnungs-
Schadens (ohne Berücksichtigung der Mehrkosten). wechsels und unter Einhaltung einer Frist von einem Mo-
Maximal werden 100 Euro pro m2 der auf der Polizze nat können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
angeführten Innenfläche für den versicherten Woh-
nungsinhalt auf der Risikoadresse ersetzt. Artikel 8 – Wertanpassung
▪ Nebenkosten ▪ Die Indexvereinbarung ist obligatorisch und kann nicht
Wir ersetzen Nebenkosten bis höchstens 200 Euro pro ausgeschlossen werden.
m2 der auf der Polizze angeführten Innenfläche, min- ▪ Für die Wertanpassung des Wohnungsinhalts wird der
destens 1.000 Euro für den versicherten Wohnungsin- Verbraucherpreisindex (VPI) herangezogen.
halt auf der Risikoadresse. ▪ Die Wertanpassung wird jeweils zur Hauptfälligkeit
▪ Niederschlagswasser (Prämienfälligkeit) vorgenommen.
Versichert sind Schäden durch Niederschlagswasser ▪ Liegt die Indexveränderung (Erhöhung oder Verminde-
oder Schmelzwasser, das durch ordnungsgemäße ver- rung) unter 1 %, wird die Wertanpassung auf das
schlossene Fenster oder Türen bzw. feste Baube- nächste Jahr verschoben.
standteile ins Innere des Gebäudes eindringen konnte. ▪ Ausgenommen von der Indexanpassung sind jene Ris-
Versichert sind Schäden innerhalb der Versicherungs- ken, die auf der Polizze mit dem Text „ohne
räumlichkeiten am Wohnungsinhalt oder an den
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Indexvereinbarung“ gekennzeichnet wurden bzw. in Artikel 10 – Vertragsgrundlagen
gegenständlichen Bedingungen summenmäßig Auf Ihren Versicherungsvertrag finden außer den vorlie-
angeführt sind. genden Bedingungen folgende Bestimmungen Anwen-
dung:
Artikel 9 – Wertgrundlagen/Prämienbemessung ▪ die in der Polizze getroffenen Vereinbarungen (z. B.
Als Bemessungsgrundlage für die Prämienberechnung ist Vertragsklauseln)
eine korrekte Angabe der m2 (Innenfläche) Vorausset- ▪ die „Allgemeinen Bedingungen für die Sachversiche-
zung. Die korrekte Angabe der m2 ist eine Obliegenheit rung (ABS)“ ausgenommen die Bestimmungen über
des Versicherungsnehmers. die Unterversicherung
Sollte sich im Schadenfall eine falsche Bemessungs- ▪ das Versicherungsvertragsgesetz in der jeweils gel-
grundlage herausstellen, so ist der Versicherer berechtigt, tenden Fassung.
die entgangene Prämie für die bisherige Laufzeit nachzu-
fordern.
Veränderungen der m2 während der Vertragslaufzeit sind
dem Versicherer umgehend (spätestens innerhalb von 3
Monaten) bekanntzugeben.
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