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Versicherungsmakler / Haushaltsversicherung / Bedingungsarchiv

UNIQA Privatschutz Optimal: die Bedingungen im Volltext

Haushaltsversicherung mit Höchstentschädigung ohne Unterversicherungseinwand, Neuwertersatz, Naturkatastrophen-Hilfe bis 10.000 Euro und Außerhausversicherung in Europa, aber ohne Regelung zur groben Fahrlässigkeit und mit Wertsachen bis 10.000 Euro.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei UNIQA einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Privatschutz Haushaltsversicherung Optimal von UNIQA (Haushaltsversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an UNIQA weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 83 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme für den Hausratlaut Polizze
Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherungja„die „Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS)“ ausgenommen die Bestimmungen über die Unterversicherung“Art. 10, Seite 10
Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen)ja„Bei zerstörten oder entwendeten Sachen die Kosten der Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte (Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens)“Art. 6, Seite 8
Selbstbeteiligung Standardja, bis zur Versicherungssumme„Im Schadenfall wird die Leistung der Versicherung um den auf der Polizze ersichtlichen Selbstbehalt gekürzt,“Art. 6, Seite 8
Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistungnicht geregelt
Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück)ja„Die Versicherung gilt in allen vom Versicherungsnehmer bewohnten Räumen des Gebäudes auf dem Grundstück der in der Polizze angeführten Risikoadresse (Versicherungsräumlichkeiten).“Art. 2, Seite 2
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB)nicht geregelt
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltnicht geregelt
Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckungnicht geregelt
Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherernicht geregelt
Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag)nicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brand, Blitzschlag, Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden durch Brand inklusive Kaminbrand.“Art. 3 Pkt. 3.1.1, Seite 3
Implosionja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist der plötzliche Zusammenbruch eines Objekts infolge eines Außendrucks, der größer als der Innendruck ist.“Art. 3 Pkt. 3.1.3, Seite 3
Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand)nicht geregelt
Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen)nicht geregelt
Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugenja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden durch Absturz oder ... Luft- bzw. Raumfahrzeugen oder Satelliten“Art. 3 Pkt. 3.1.5, Seite 4
Überspannung durch Blitz an Elektrogerätenja, bis zur Versicherungssumme„die mittelbare Einwirkung atmosphärischer Elektrizität (indirekter Blitz)“Art. 3 Pkt. 3.1.4, Seite 4
Einbruchdiebstahlja, bis zur Versicherungssumme„Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, wenn der Täter in die“Art. 3 Pkt. 3.3.1, Seite 4
Raub in der Wohnungja, bis zur Versicherungssumme„Als Beraubung gilt die Wegnahme oder Herausgabe durch Anwendung oder Androhung tätlicher Gewalt.“Art. 3 Pkt. 3.3.3, Seite 4
Vandalismus nach einem Einbruchja, bis zur Versicherungssumme„wenn der Täter im Zuge eines vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahles versicherte Sachen innerhalb der Versicherungsräume vorsätzlich zerstört oder beschädigt“Art. 3 Pkt. 3.3.4, Seite 4
Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten)ja, bis zur Versicherungssumme„durch bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen oder deren angeschlossenen Einrichtungen“Art. 3 Pkt. 3.4.1, Seite 5
Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnennein„durch Austritt von Wasser aus Wasserbetten“Art. 3 Pkt. 3.4.2, Seite 5
Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch)nicht geregelt
Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)ja, bis zur Versicherungssumme„Wind mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h“Art. 3 Pkt. 3.2.1, Seite 4

Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässernja, bis 10.000 €„an den versicherten Sachen, die durch Austritt von Wasser aus der Wasserführung eines fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässers verursacht werden.“Art. 3 Pkt. 3.7.1, Seite 6
Rückstau aus der Kanalisationja, bis 10.000 €„durch Rückstau ... an den versicherten Sachen, wenn die vorhandenen Abwassersysteme aufgrund von“Art. 3 Pkt. 3.7.1, Seite 6
Erdbebenja, bis 10.000 €„Versichert sind nur Schäden aus Erdbeben, wenn die seismische Intensität am Versicherungsort mindestens der Stufe 6“Art. 3 Pkt. 3.7.1, Seite 6
Erdsenkungnein„Nicht versichert sind Schäden durch: ... Bodensenkung“Art. 3 Pkt. 3.8, Seite 7
Erdrutsch und Felssturzja, bis zur Versicherungssumme„Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch“Art. 3 Pkt. 3.2.1, Seite 4
Schneedruckja, bis zur Versicherungssumme„Wind mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h ... Schneedruck“Art. 3 Pkt. 3.2.1, Seite 4
Lawinenja, bis 10.000 €„an den versicherten Sachen, die durch von Berghängen niedergehende Schneemassen und Lawinenluftdruck verursacht werden.“Art. 3 Pkt. 3.7.1, Seite 6
Vulkanausbruchnicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Elementarschädennicht geregelt

Fahrrad und weiterer Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro)ja, bis 5.000 €„Kinderwagen, Krankenfahrstühle, gesicherte Fahrräder inklusive Zubehör“Art. 2 Pkt. 2.3, Seite 2
Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr)nicht geregelt
E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze)nicht geregelt
Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstückja, bis 5.000 €„Gartenmöbel, Gartengeräte, Gartenmaschinen und Wäschespinnen“Art. 2 Pkt. 2.3, Seite 2
Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatorenja, bis 5.000 €„Kinderwagen, Krankenfahrstühle, gesicherte Fahrräder inklusive Zubehör“Art. 2 Pkt. 2.3, Seite 2
Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraumja, bis 5.000 €„Wäsche und Bekleidung, ausgenommen Pelze“Art. 2 Pkt. 2.3, Seite 2
Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeugnicht geregelt
Taschen- und Trickdiebstahlnein„für Schäden durch einfachen Diebstahl (ausgenommen Kinderwagen und Krankenfahrstühle).“Art. 2 Pkt. 2.6, Seite 3
Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagennicht geregelt

Wertsachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze)ja, bis 10.000 €„Bei Wertsachen gemäß Artikel 1, Punkt 1.1 beträgt die Ersatzleistung je Schadenfall in versperrten oder unversperrten, jedoch geschlossenen Möbeln, versperrten Geldschränken oder Safes höchstens 10.000 Euro,“Art. 3 Pkt. 3.3.1, Seite 4
Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 10.000 €„höchstens 10.000 Euro, davon höchstens 1.000 Euro für ... in freistehenden Handkassen und Schatullen befindliche Wertsachen.“Art. 3 Pkt. 3.3.1, Seite 4
Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 10.000 €„Als Wertsachen gelten: Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel,“Art. 1 Pkt. 1.1, Seite 1
Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 10.000 €„Schmuck (auch unverarbeitete Edelmetalle und Edelsteine), Barren aus Edelmetall,“Art. 1 Pkt. 1.1, Seite 1
Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze)ja, bis 10.000 €„versperrten Geldschränken oder Safes höchstens 10.000 Euro,“Art. 3 Pkt. 3.3.1, Seite 4
Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung)nicht geregelt

Unterwegs und außer Haus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag)ja, bis 10.000 €„Im Rahmen der Außerhausversicherung ersetzen wir je Schadenfall höchstens 10.000 Euro davon für Wertsachen gemäß Artikel 1, Punkt 1.1 höchstens 1.000 Euro.“Art. 2 Pkt. 2.6, Seite 3
Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheitja„das heißt für die Dauer von bis zu 6 Monaten, bei Internatsschülern und Studenten in Studentenheimen für die Dauer von bis zu 10 Monaten“Art. 2 Pkt. 2.6, Seite 3
Raub und räuberische Erpressung unterwegsja, bis 10.000 €„Schäden, die durch Beraubung entstehen, wenn tätliche Gewalt angewendet oder angedroht wird“Art. 2 Pkt. 2.6, Seite 3
Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilenja, bis 10.000 €„Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens 10.000 Euro. für das Kraftfahrzeug und den Inhalt.“Art. 2 Pkt. 2.4, Seite 3
Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst)ja, bis 10.000 €„bei Internatsschülern und Studenten in Studentenheimen für die Dauer von bis zu 10 Monaten“Art. 2 Pkt. 2.6, Seite 3
Hausrat im Senioren- oder Pflegeheimnicht geregelt

Kosten nach einem Schaden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer)ja, bis 10.000 €„Kosten einer Ersatzwohnung. Wir ersetzen die nachweislich aufgewendeten ... Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens 10.000 Euro.“Art. 6, Seite 9
Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schadennicht geregelt
Aufräumungskostenja, bis zur Versicherungssumme„Wir ersetzen Nebenkosten bis höchstens 200 Euro pro m2 der auf der Polizze angeführten Innenfläche,“Art. 6, Seite 9
Bewegungs- und Schutzkostenja, bis zur Versicherungssumme„Bewegungs-, Demontage-, Remontage- und Schutzkosten.“Art. 1 Pkt. 1.2, Seite 1
Transport- und Lagerkostenja, bis zur Versicherungssumme„Die Kosten einer höchstens sechsmonatigen Zwischenlagerung sind im Rahmen der Entschädigung für die Nebenkosten“Art. 1 Pkt. 1.2, Seite 2
Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage)ja, bis 1.000 €„Kosten für die notwendige Schlossänderung bis maximal 1.000 Euro, soweit die Original- oder ... der Versicherungsräume durch“Art. 3 Pkt. 3.3.6, Seite 5
Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismusja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind jedoch Schäden an Baubestandteilen und Gebäudezubehör, die durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfachen Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind.“Art. 1 Pkt. 1.3, Seite 2
Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss)ja, bis zur Versicherungssumme„bei Glasbruchschäden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten sowie angefallene Notverglasungs- oder Notverschalungskosten“Art. 3 Pkt. 3.5.1, Seite 5
Sachverständigenkostennicht geregelt
Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefektja, bis 1.000 €„Versichert sind Schäden an dem in Kühlschränken und Kühltruhen befindlichen Kühlgut, bei Versagen der maschinellen oder elektrischen Kühleinrichtung“Art. 3 Pkt. 3.6.1, Seite 6
Datenrettungskostennein„Nicht versichert sind die Kosten der Datenwiederherstellung.“Art. 6, Seite 8

Besondere Sachen, Glas und Internet

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden durch Bruch bzw. Sprung der gemäß Artikel 1 versicherten Verglasung bis zu einer Scheibengröße von 10 m2“Art. 3 Pkt. 3.5.1, Seite 5
Glaskeramik- und Induktionskochfelderja, bis zur Versicherungssumme„die gesamte Verglasung des Wohnbereiches und Wohnungsinhaltes, Fenster, Verglasungen von Außentüren, Duschkabinen, Glaskeramik-Kochflächen“Art. 1 Pkt. 1.1, Seite 1
Phishing und Betrug beim Online-Bankingnicht geregelt
Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskartennicht geregelt
Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstückja, bis zur Versicherungssumme„Gartenmöbel, Gartengeräte, Gartenmaschinen und Wäschespinnen“Art. 2 Pkt. 2.3, Seite 2
Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung)ja, bis zur Versicherungssumme„Reise- und Sportutensilien, Sportgeräte, Schlauch- und Ruderboote“Art. 2 Pkt. 2.1, Seite 2
Musikinstrumentenicht geregelt
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehörja, bis zur Versicherungssumme„Reise- und Sportutensilien, Sportgeräte, Schlauch- und Ruderboote“Art. 2 Pkt. 2.1, Seite 2
Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmerja, bis 10.000 €„die beruflich genutzte Einrichtung von Büroräumen (inklusive Büromaterial) bis zu 10.000 Euro.“Art. 1 Pkt. 1.1, Seite 1
Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge)ja, bis zur Versicherungssumme„Baubestandteile und Gebäudezubehör wie Malerei, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden,“Art. 1 Pkt. 1.1, Seite 1
Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben)ja, bis zur Versicherungssumme„fremde Sachen, die in der Wohnung aufbewahrt werden“Art. 1 Pkt. 1.1, Seite 1

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnungja„als Versicherungsort sowohl die alte als auch die neue Wohnung. Die Versicherung gilt auch während des Transportes,“Art. 7, Seite 9
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit)ja„Innerhalb eines Monats nach Beendigung des Wohnungswechsels und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.“Art. 7, Seite 9
Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen)ja„Einen Schaden, der auf Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl oder Raub zurückzuführen ist, müssen Sie unverzüglich nach Kenntniserlangung bei der zuständigen Sicherheitsbehörde“Art. 5, Seite 7
Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen)ja„Wird die Wohnung von allen Personen verlassen, ist sie zu versperren.“Art. 4, Seite 7
Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt)ja„Sind Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienwohnhäuser länger als 72 Stunden unbewohnt, sind während dieser Zeit die wasserführenden Leitungen (Hauptwasserhahn) abgesperrt zu halten.“Art. 4, Seite 7
Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg)nein„Nicht versichert sind Schäden durch: Kriegsereignisse jeder Art“Art. 3 Pkt. 3.8, Seite 7

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Bedingungen für die Privatschutz Haushaltsversicherung Optimal PWO01
[Seite 1] <DID:|VDR:|PLX:|BLW:true|/> Bedingungen für die Privatschutz Haushaltsversicherung Optimal PWO01 Fassung 09.2023 Inhaltsverzeichnis außerhalb von Mauern befindliche Teile von Hei- zungs- und Klimaanlagen. Versicherungsschutz Deckungsumfang wird gewährt, sofern nicht aus einer Gebäude- Artikel 1 – Was ist versichert? versicherung Entschädigung verlangt werden Artikel 2 – Wo gilt die Versicherung? kann. Artikel 3 – Welche Gefahren sind versichert? ▪ Rollläden, Markisen, Außenjalousien, an der Ge- bäudeaußenseite befindliche Teile von Hei- Sicherheitsvorschriften, Obliegenheiten zungs- und Klimaanlagen, wenn sie vom Versi- Artikel 4 – Welche Sicherungsmaßnahmen sind zu cherungsnehmer eingebracht wurden. treffen? ▪ die gesamte Verglasung des Wohnbereiches und Wohnungsinhaltes, Fenster, Verglasungen Im Schadenfall von Außentüren, Duschkabinen, Glaskeramik- Artikel 5 – Was ist nach einem Schadenfall zu tun? Kochflächen, Gläser von Aquarien und Terra- Artikel 6 – Die Leistung der Versicherung rien, Keller- und Dachbodenfenster, Terrassen- verglasungen, Glaskuppeln, Glas- und Vordä- Allgemeine Bestimmungen, Vertragsgrundlagen cher, wenn sie ausschließlich zu vom Versiche- Artikel 7 – Wohnungswechsel rungsnehmer benützten Räumen gehören und Artikel 8 – Wertanpassung dieser zur Ersatzleistung verpflichtet ist. Artikel 9 – Wertgrundlagen/Prämienbemessung ▪ Fenster, Verglasung von Außentüren, Terras- Artikel 10 – Vertragsgrundlagen senverglasungen sowie Glas- und Vordächer von versicherten Nebengebäuden und Carports, die weder landwirtschaftlich noch betrieblich/ge- Deckungsumfang werblich genutzt werden, wenn diese sich im Ei- gentum des Versicherungsnehmers befinden Artikel 1 – Was ist versichert? oder dieser zur Ersatzleistung verpflichtend ist. 1.1 Versichert sind: ▪ Vorgenannte Verglasung ist auch dann versi- ▪ der gesamte privat genutzte Wohnungsinhalt, chert, wenn sie aus Kunststoff ist und kein Er- der im Eigentum des Versicherungsnehmers satz aus einer bestehenden Gebäudeversiche- oder anderer Personen steht, die mit dem Versi- rung verlangt werden kann. cherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft le- ▪ Eigentumsanteile von Antennenanlagen auf dem ben. Versicherten Grundstück (Artikel 2 dieser Bedin- ▪ die beruflich genutzte Einrichtung von gungen) Büroräumen (inklusive Büromaterial) bis zu ▪ Wertsachen 10.000 Euro. Als Wertsachen gelten: Bargeld, Valuten, Einla- ▪ fremde Sachen, die in der Wohnung aufbewahrt gebücher ohne Klausel, Schmuck (auch unver- werden – ausgenommen die der Mieter, Unter- arbeitete Edelmetalle und Edelsteine), Barren mieter und der gegen Entgelt beherbergten aus Edelmetall, Briefmarken- und Münzen- Gäste. Versicherungsschutz wird gewährt, so- sammlungen und Münzen je nach vereinbarter fern nicht aus einer anderen Versicherung eine Verwahrungsart. Entschädigung verlangt werden kann. Nicht als Wertsachen gelten Kryptowährungen ▪ Gegenstände von künstlerisch anerkanntem in jeglichem Zusammenhang. Wert wie zum Beispiel Skulpturen, Gemälde, Klarstellung: Kryptowährungen unterliegen ge- etc. bis zu einem Einzelwert von 5.000 Euro pro nerell nicht dem Versicherungsschutz. Stück. ▪ Haustiere, wie zum Beispiel Katze, Hund, Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchs- Fische, Meerschweinchen, etc. tens 50.000 Euro. Versicherungsschutz wird ge- währt, sofern nicht aus einer anderen Versiche- 1.2 Weiters versichert sind: rung eine Entschädigung verlangt werden kann. ▪ Nebenkosten, ▪ die Einrichtung von Fremdenzimmern bei nicht das sind Kosten, die nach einem ersatzpflichti- gewerbsmäßiger Fremdenbeherbergung (Pri- gen Schadenfall entstehen, sofern diese die ver- vatzimmervermietung). sicherten Sachen betreffen, und zwar ▪ Baubestandteile und Gebäudezubehör wie Ma- - Aufräumungs-, Feuerlösch- und Reinigungs- lerei, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Wand- kosten und Deckenverkleidungen, nicht versetzbare - Bewegungs-, Demontage-, Remontage- und Raumteiler, Kachelöfen und offene Kamine, Schutzkosten. Es handelt sich dabei um un- Elektro-, Gas- und Sanitärinstallationen, Sanitär- vermeidbare Kosten, die dadurch entstehen, anlagen, Armaturen und Messgeräte sowie das zum Zweck der Wiederherstellung oder UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677 Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern. Seite 1 von 10 [Seite 2] <DID:|VDR:|PLX:|BLW:true|/> Wiederbeschaffung beschädigter versicherter Artikel 2 – Wo gilt die Versicherung? Sachen andere (auch nicht versicherte) Sa- Die Versicherung gilt in allen vom Versicherungsnehmer chen bewegt, verändert oder geschützt wer- bewohnten Räumen des Gebäudes auf dem Grundstück den müssen. der in der Polizze angeführten Risikoadresse (Versiche- - Kosten für Transporte zur nächsten gestatte- rungsräumlichkeiten). Das Grundstück mit der auf der Po- ten Ablagerungsstätte einschließlich notwendi- lizze angeführten Risikoadresse wird als versichertes ger Entsorgungsmaßnahmen (Untersuchung Grundstück bezeichnet. und Behandlung des Abfalls) und Deponie- Außerhalb der Wohnräume sind folgende Sachen des rung. Wohnungsinhalts versichert, wenn sich diese im Eigentum Versichert sind in diesem Zusammenhang auch die des Versicherungsnehmers oder anderer Personen, die Kosten der notwendigen Wiederauffüllung der Aus- mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemein- hubgrube mit Erdreich. Für diese Wiederauffül- schaft leben, befinden oder diese zur Ersatzleistung ver- lungs- und Entsorgungskosten von kontaminiertem pflichtet sind: Erdreich wird in jedem Schadenfall die Entschädi- 2.1 Auf dem Dachboden, im Keller und in einem Er- gungsleistung um 25 % Selbstbehalt gekürzt. satzraum; in Eigenheimen auch in versicherten Ne- Ist das Erdreich oder sind die versicherten Sachen bengebäuden an der gleichen Risikoadresse): auf dem versicherten Grundstück bereits vor Eintritt ▪ Sachen des Wohnungsinhaltes, ausgenommen des Versicherungsfalles kontaminiert (Altlasten), so davon sind Wertsachen (gemäß Artikel 1, Punkt werden nur jene Nebenkosten ersetzt, die den für 1.1) Antiquitäten, echte Teppiche, Pelze, Ge- die Beseitigung der Altlasten erforderlichen Betrag schirr, Gegenstände von künstlerisch anerkann- übersteigen. tem Wert Die Kosten einer höchstens sechsmonatigen Zwi- ▪ Stellagen, Saunaeinrichtungen schenlagerung sind im Rahmen der Entschädigung ▪ Fahrräder, Kinderwagen, Krankenfahrstühle, für die Nebenkosten unter der Voraussetzung versi- Scooter, Laufräder und Roller chert, dass dem Versicherer die Zwischenlagerung ▪ Reise- und Sportutensilien, Sportgeräte, unverzüglich angezeigt wurde. Schlauch- und Ruderboote ▪ Werkzeuge, Maschinen (ausgenommen Poolro- 1.3 Nicht versichert sind: boter), Baumaterialien für den privaten Ge- ▪ Handelswaren, gewerblich und beruflich ge- brauch nutzte Sachen, Geschäfts- und Sammelgelder ▪ Kfz-Zubehör, Heizmaterialien ▪ Kraftfahrzeuge, Motorfahrräder sowie deren An- ▪ Gartenmöbel, Gartengeräte und Gartenmaschi- hänger nen. ▪ Pocket-Bikes ▪ Motor-, Elektro- und Segelboote samt Zubehör 2.2 Im laut Polizze versicherten Nebengebäude (bis ▪ Sachen von Mietern, Untermietern sowie von 100 m2) auf einer abweichenden Risikoadresse Gästen, die gegen Entgelt beherbergt werden sind die unter Artikel 2 Punkt 2.1 aufgezählten Sa- ▪ Gartenhütten auf dem Versicherungsgrundstück chen je Schadenfall bis 20.000 Euro inkl. Neben- eines Ein- oder Zweifamilienhauses, wenn der kosten auf erstes Risiko mitversichert. Wohnungsinhaber auch Eigentümer bzw. Mitei- gentümer des Ein- oder Zweifamilienhauses ist 2.3 Im Freien auf dem versicherten Grundstück laut ▪ Baubestandteile, Gebäudezubehör, Rollläden, Polizze, im Stiegenhaus und in Gemeinschaftsräu- Markisen, Außenjalousien sofern men sind mitversichert: - für diese Ersatz aus einer bestehenden Ge- ▪ Kinderwagen, Krankenfahrstühle, gesicherte bäudeversicherung verlangt werden kann Fahrräder inklusive Zubehör, nach dem Stand - diese nicht fix montiert sind der Technik gesicherte E-Scooter (nicht jedoch - diese zu einem Ein- oder Zweifamilienwohn- Scooter ohne Elektroantrieb) haus gehören und der Wohnungsinhaber Ei- ▪ Wäsche und Bekleidung, ausgenommen Pelze gentümer dieses Gebäudes ist. ▪ Gartenmöbel, Gartengeräte, Gartenmaschinen Versichert sind jedoch Schäden an Baube- und Wäschespinnen standteilen und Gebäudezubehör, die durch ▪ der Inhalt von Gas- und Heizöltanks Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfachen 2.3.1 In der Feuerversicherung sind mitversichert: Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind. Spielplatzeinrichtungen (inkl. Freizeitobjekte), Son- ▪ innerhalb von Mauern befindliche Installationen nenschirme, Partyzelte, Terrassenheizung, mobile ▪ im Rahmen der Glasbruchversicherung: gasbetriebene Terrassenheizstrahler („Heiz- - Handspiegel, optische Gläser, Glasgeschirr, schwammerl“), Mülleimer, Postkasten, Gartengriller Hohlgläser (z. B. Vasen, Trinkgläser) und Be- sowie Gartenhütten, die auf einem der ausschließli- leuchtungskörper chen Nutzung durch den Wohnungsinhaber gewid- - Verglasung von Kunstgegenständen und meten Teil des Versicherungsgrundstückes stehen. Kunstwerken, Kunstverglasung 2.3.2 In der Sturmversicherung sind mitversichert: - Treib- und Gewächshäuser Spielplatzeinrichtung (inkl. Freizeitobjekte), Son- nenschirme, Mülleimer, Postkasten, Gartenmöbel sowie Gartenhütten, die auf einem der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677 Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern. Seite 2 von 10 [Seite 3] <DID:|VDR:|PLX:|BLW:true|/> ausschließlichen Nutzung durch den Wohnungsin- Sachen unter bloßer Ausnützung des Überra- haber gewidmeten Teil des Versicherungsgrund- schungsmomentes (plötzliches Entreißen der stückes stehen und eine kraftschlüssige Veranke- Handtasche etc.). rung mit dem Erdboden aufweisen, die nicht ohne ▪ Gegenstände, die von der Haushaltversicherung Zuhilfenahme von Werkzeugen gelöst werden (Artikel 1 Punkt 1.1) umfasst sind, auch dann, kann. wenn sie vorübergehend für die Dauer von bis Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens zu 6 Monaten: 1.000 Euro. - zur Reparatur bzw. zum Service gegeben wur- den, 2.4 In der Garage bzw. im Carport (Unterstellplatz für - zur Aufbewahrung gegeben wurden, Kraftfahrzeuge), auf dem Grundstück oder auf ei- - verliehen wurden nem gemieteten Garagenabstellplatz in Gebäuden, Versicherungsschutz wird gewährt, sofern nicht aus sofern nicht aus einer bestehenden Gebäudeversi- einer anderen Versicherung eine Entschädigung cherung bzw. Kaskoversicherung Ersatz verlangt verlangt werden kann. werden kann, sind gegen Feuer versichert: Im Rahmen der Außerhausversicherung ersetzen Privat genutzte Kraftfahrzeuge und Anhänger die wir je Schadenfall höchstens 10.000 Euro davon für im Eigentum (auch Leasing) des Versicherungs- Wertsachen gemäß Artikel 1, Punkt 1.1 höchstens nehmers oder anderer Personen stehen, die mit 1.000 Euro. dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemein- Diese Außerhausversicherung gilt nicht schaft leben, zum Zeitwert. ▪ in weiteren Wohnsitzen des Versicherungsneh- Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens mers 10.000 Euro. für das Kraftfahrzeug und den Inhalt. ▪ Für ein versichertes Nebengebäude auf abwei- Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge und deren In- chender Risikoadresse halt, die zur betrieblichen oder beruflichen Nutzung ▪ für Schäden durch einfachen Diebstahl (ausge- zur Verfügung gestellt werden. nommen Kinderwagen und Krankenfahrstühle). 2.5 Innerhalb Österreichs Artikel 3 – Welche Gefahren sind versichert? Versichert ist der Inhalt von angemieteten Bank- 3.1 Feuer schließfächern. Als versicherter Inhalt gelten Ge- Versichert sind Schäden durch: genstände, die von der Haushaltsversicherung um- 3.1.1 Brand inkl. Kaminbrand fasst sind (Artikel 1, Punkt 1.1). Versichert sind Schäden durch Brand inklusive Ka- Es besteht Versicherungsschutz gegen die Gefah- minbrand. Brand ist ein Feuer, das sich mit schädi- ren Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. gender Wirkung und aus eigener Kraft ausbreitet. Versicherungsschutz wird gewährt, sofern nicht aus Der Brandherd ist mitversichert einer anderen Versicherung eine Entschädigung Nicht versichert sind Schäden: verlangt werden kann. ▪ die durch ein Feuer, das sich nicht selbst aus- Im Schadenfall sind dem Versicherer geeignete breiten kann, verursacht werden Nachweise über Inhalt und Wert zur Verfügung zu ▪ an Elektrogeräten (elektrische und elektronische stellen. Maschinen, Apparate, Einrichtungen) durch Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens - die Energie des elektrischen Stromes (Über- EUR 10.000,- spannungsschäden) - Kurzschlussschäden 2.6 Außerhausversicherung - nicht ausbreitungsfähige Kabelbrände Versichert sind, innerhalb Europas im geografi- ▪ an Gegenständen, die dem Feuer bestimmungs- schen Sinn: gemäß ausgesetzt werden. ▪ alle Gegenstände und Wertsachen, die von der 3.1.2 Explosion Haushaltversicherung umfasst sind (Artikel 1 Versichert ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben Punkt 1.1), vorübergehend – das heißt für die von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich ver- Dauer von bis zu 6 Monaten, bei Internatsschü- laufende Kraftäußerung. lern und Studenten in Studentenheimen für die Mitversichert im Rahmen der Schäden durch Ex- Dauer von bis zu 10 Monaten – auch in frem- plosion sind: den, ständig bewohnten Gebäuden (z. B. in Ho- ▪ Verpuffungsschäden in Kachelöfen und Schwe- telzimmern). denöfen Versicherungsschutz wird gewährt, sofern nicht ▪ Explosionsschäden durch Kampfmittel (Blind- aus einer anderen Versicherung eine Entschädi- gänger) aus beendeten Kriegen gung verlangt werden kann. ▪ Schäden durch Schüsse aus Schusswaffen ▪ Kinderwagen und Krankenfahrstühle – auch au- 3.1.3 Implosion ßerhalb von Gebäuden Versichert ist der plötzliche Zusammenbruch eines ▪ Schäden, die durch Beraubung entstehen, wenn Objekts infolge eines Außendrucks, der größer als tätliche Gewalt angewendet oder angedroht wird der Innendruck ist. – in oder außerhalb von Gebäuden. Nicht als Beraubung gilt die Wegnahme der versicherten UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677 Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern. Seite 3 von 10 [Seite 4] <DID:|VDR:|PLX:|BLW:true|/> 3.1.4 Blitzschlag ▪ durch Schäden an Treib- und Gewächshäusern Versichert sind Schäden, die an den versicherten jeder Art Sachen (Artikel 1) entstanden sind durch ▪ die schädigende Kraft oder Wärmewirkung des 3.3 Einbruchdiebstahl und Beraubung Blitzes (direkter Blitzschlag) Versichert sind: ▪ die mittelbare Einwirkung atmosphärischer 3.3.1 Schäden durch versuchten oder vollbrachten Ein- Elektrizität (indirekter Blitz) bruchdiebstahl, wenn der Täter in die Versiche- 3.1.5 Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen rungsräume gelangt Versichert sind Schäden durch Absturz oder An- ▪ durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, prall von Fenstern oder anderen Gebäudeteilen ▪ Luft- bzw. Raumfahrzeugen oder Satelliten, de- ▪ durch Öffnungen, die nicht zum Eintritt bestimmt ren Teile bzw. Ladung sind und ein erschwerendes Hindernis darstel- ▪ Meteoriten len, Mitversichert im Rahmen der Feuerversicherung ist ▪ durch heimliches Einschleichen und aus den ab- das Abhandenkommen versicherter Sachen sowie geschlossenen Räumlichkeiten Sachen entwen- die unvermeidlichen Folgen bei den in den Punkten det 3.1.1 bis 3.1.5 aufgezählten Schadenereignissen. ▪ mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln ▪ mit richtigen Schlüsseln, die sich der Täter durch 3.2 Sturm - Einbruchdiebstahl in andere als in der Polizze 3.2.1 Versichert sind Schäden durch: genannten Versicherungsräumlichkeiten eines ▪ Wind mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr benützten Wohn-/Geschäftsgebäudes als 60 km/h - Aufbrechen eines Schlüsseltresores, welcher ▪ Schneedruck gemäß Herstellervorschriften und mit einem ▪ Schneerutsch durch Herabrutschen von am Mindestgewicht von 0,8 kg ordnungsgemäß Dach angesammelten Schneemassen (Dachla- am Gebäude verankert ist oder winen) - Raub ▪ Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch angeeignet hat ▪ Beschädigungen durch Hagel Ein Einbruchdiebstahl in versperrte Geldschränke oder Mauersafes mit Hilfe richtiger Schlüssel liegt Mitversichert im Rahmen der Sturmversicherung ist nur dann vor, wenn sich der Täter diese Schlüssel das Abhandenkommen versicherter Sachen sowie durch Einbruchdiebstahl in anderen als die in der die unvermeidlichen Folgen bei den angeführten Polizze genannten Versicherungsräumlichkeiten ei- Punkten. nes benützten Wohn-/Geschäftsgebäudes oder 3.2.2 Nicht versichert sind Schäden: durch Raub angeeignet hat. ▪ durch Niederschlagswasser oder Schmelzwas- Bei Wertsachen gemäß Artikel 1, Punkt 1.1 beträgt ser, das bereits in den Boden gesickert ist. die Ersatzleistung je Schadenfall in versperrten ▪ durch Bodenfeuchtigkeit und Grundwasser. oder unversperrten, jedoch geschlossenen Möbeln, ▪ durch Niederschlagswasser, Schmelzwasser, versperrten Geldschränken oder Safes höchstens Schnee oder Hagel, wenn diese Niederschläge 10.000 Euro, davon höchstens 1.000 Euro für frei- nicht durch die - im Zusammenhang mit einem liegende oder in freistehenden Handkassen und versicherten Ereignis - beschädigten oder zer- Schatullen befindliche Wertsachen. störten Dach- oder Mauerteile, bzw. durch zer- 3.3.2 Schäden durch einfachen Diebstahl störte oder beschädigte, ordnungsgemäß ge- von versicherten Sachen in der versicherten Woh- schlossene Fenster oder Außentüren eindrin- nung, im Freien auf dem versicherten Grundstück, gen. im Stiegenhaus und in Gemeinschaftsräumen. ▪ durch Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmun- Ein einfacher Diebstahl ist die Wegnahme versi- gen, Vermurungen, Lawinen und Lawinenluft- cherter Sachen, ohne dass der Dieb Gewalt an- druck. wendet oder einen Einbruchsdiebstahl begeht. ▪ durch Bewegung von Felsblöcken, Gesteinstei- Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt len oder Erdmassen, wenn diese Bewegung ▪ für Wertsachen gemäß Art.1, Punkt 1.1 höchs- durch Erdaufschüttungen bzw. -abgrabungen, tens 1.000 Euro Sprengungen oder Erschließung gasförmiger, ▪ für den sonstigen Wohnungsinhalt höchstens flüssiger oder fester Stoffe aus dem Erdinneren 5.000 Euro verursacht wurde. 3.3.3 Schäden durch Beraubung ▪ durch Setzungen, Bodensenkungen oder Anhe- Als Beraubung gilt die Wegnahme oder Heraus- bungen des Untergrundes. gabe durch Anwendung oder Androhung tätlicher ▪ Nicht versichert sind Schäden ohne Auswirkung Gewalt. Nicht versichert sind reine Sachschäden. auf die Funktionsfähigkeit und Nutzungsdauer. 3.3.4 Schäden durch Vandalismus, 3.2.3 Nicht versichert sind Kosten: wenn der Täter im Zuge eines vollbrachten oder ▪ der Nachjustierung von unbeschädigten Anten- versuchten Einbruchdiebstahles versicherte Sa- nenanlagen chen innerhalb der Versicherungsräume vorsätzlich zerstört oder beschädigt UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677 Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern. Seite 4 von 10 [Seite 5] <DID:|VDR:|PLX:|BLW:true|/> 3.3.5 Schäden durch böswillige Beschädigung, Zerstö- ▪ durch Folgeschäden an den versicherten Sa- rung oder Entwendung von versicherten Sachen im chen durch bestimmungswidriges Austreten von Zusammenhang mit Demonstrationen, Zusammen- Leitungswasser aus undichten Verfugungen von rottungen, Krawallen oder Tumulten. Gebäudebestandteilen oder Gebäudeadaptie- Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens rungen. 1.000 Euro. Unter Leitungswasser im Sinne dieser Vertrags- 3.3.6 Kosten für die notwendige Schlossänderung bis bestimmung ist ausschließlich Wasser aus Roh- maximal 1.000 Euro, soweit die Original- oder Dup- ren der Wasserversorgung des versicherten Ob- likatsschlüssel der Versicherungsräume durch Ein- jektes oder daran angeschlossener Einrichtun- bruchdiebstahl oder Raub abhanden gekommen gen zu verstehen sind. ▪ durch Frost an Heizungsanlagen, Sanitäranla- 3.3.7 Kosten infolge eines gedeckten Einbruchdiebstahls gen, Armaturen und angeschlossenen Einrich- bzw. Beraubungsschadens die durch die unbefugte tungen, wenn diese zum Wohnungsinhalt gehö- Benützung des (Mobil-)Telefons durch den/die Tä- ren. ter entstehen. Dieser Versicherungsschutz gilt für Eigentums-, Als Nachweis dient die Telefonrechnung, eine Auf- Genossenschafts- und Mietwohnungen, wenn listung der Telefongespräche in dieser Zeit durch kein Ersatz aus einer bestehenden Gebäudever- die jeweilige Telefongesellschaft sowie die durch- sicherung verlangt werden kann. schnittlichen Telefonkosten der letzten zwölf Mo- ▪ aus unvermeidlichen Folgen eines versicherten nate. Leitungswasserschadens. Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens 3.4.2 Nicht versichert sind Schäden: 1.000 Euro. ▪ durch Grund- oder Hochwasser, durch Wasser 3.3.8 Einbruchdiebstahl durch „moderne Kriminalitätsme- aus Witterungsniederschlägen oder dadurch thoden“ (wie zum Beispiel durch unbefugtes Benut- verursachten Rückstau zen von Magnetschlüssel, Codetastaturen, Funk- Als Rückstau bezeichnet man den bestim- steuerungen, Handysteuerungen, Fingerprint-, Ge- mungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus sichts oder Irisscan) auch dann, wenn keine Ein- Ableitungsrohren des Gebäudes infolge einer bruchspuren vorhanden sind und das unbefugte Überlastung der Abwasserrohre durch Nieder- Öffnen von Türen mit elektronischen Schließsyste- schlags- oder Schmelzwasser. men nicht nachweisbar ist. ▪ durch Schwammbildung oder Vermorschung Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt auch dann, wenn diese auf einen bedingungsge- ▪ für Wertsachen gemäß Art.1 höchstens mäß gedeckten Leitungswasserschaden zurück- 1.000 Euro zuführen sind ▪ für den sonstigen Wohnungsinhalt höchstens ▪ durch Austritt von Wasser aus Wasserbetten 10.000 Euro ▪ durch Wasseraustritt aus nicht an das Leitungs- Der Versicherer haftet, wenn bei einem Einbruch- wassernetz angeschlossenen Aquarien, Zim- diebstahl oder bei einem einfachen Diebstahl ge- merbrunnen, Wassersäulen bzw. aus deren mäß Punkt 3.3.1 und 3.3.2 der Schaden unter Be- Pumpenanlage auf Grund des Wasseraustrittes teiligung von Hausangestellten als Täter, Anstifter, ▪ durch Leitungswasser, das aus Verfugungen Mitschuldiger oder Teilnehmer herbeigeführt wor- austritt, die ihre Dichtfunktion offensichtlich, mit den ist, je Schadenfall bis höchstens 5.000 Euro für bloßem Auge erkennbar, nicht mehr erfüllen den Wohnungsinhalt und für Wertsachen gemäß können. Das ist dann der Fall, wenn die Verfu- Artikel 1, Punkt 1.1 bis höchstens 1.000 Euro. gung lückenhaft ist oder das Dichtmaterial mit Die Entschädigungspflicht besteht nur dann, wenn den Gebäudebestandteilen oder Gebäudeadap- der Hausangestellte wegen dieser Tat entlassen tierungen nicht mehr in fester Verbindung steht. wurde. Diese Haftung besteht aber nicht, wenn der Schaden unter Beteiligung einer anderen in häusli- 3.5 Glasbruch cher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer 3.5.1 Versichert sind Schäden durch Bruch bzw. Sprung lebenden Person, eines Untermieters oder eines der gemäß Artikel 1 versicherten Verglasung bis zu gegen Entgelt beherbergten Gastes als Täter, An- einer Scheibengröße von 10 m2 stifter, Mitschuldiger oder Teilnehmer herbeigeführt Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt: worden ist. ▪ bei Glasbruchschäden die ortsüblichen Wieder- herstellungskosten sowie angefallene Notvergla- 3.4 Leitungswasser sungs- oder Notverschalungskosten 3.4.1 Versichert sind Schäden: ▪ bei Entsorgungskosten bis zu 50 % der Entschä- ▪ durch bestimmungswidriges Austreten von Lei- digungsleistung für die vom Schaden betroffene tungswasser aus wasserführenden Anlagen Glasscheibe oder deren angeschlossenen Einrichtungen ▪ bei unvermeidlichen Folgeschäden (inkl. Ersatz ▪ durch bestimmungswidriges Austreten von Was- von Sprossen) eines versicherten Glasbruch- serdampf aus Warmwasserleitungen oder ange- schadens höchstens 5.000 Euro schlossenen Einrichtungen UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677 Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern. Seite 5 von 10 [Seite 6] <DID:|VDR:|PLX:|BLW:true|/> 3.5.2 Nicht versichert sind: ▪ durch Erdbeben ▪ Schäden, die nur in einem Zerkratzen, Ver- an den versicherten Sachen, die durch eine na- schrammen oder Absplittern der Glasoberfläche turbedingte Erschütterung des Erdbodens – aus- oder der darauf angebrachten Folien, Malereien, gelöst durch geophysikalische Vorgänge im Erd- Schriften bestehen inneren – verursacht werden. ▪ Schäden an Fassungen oder Umrahmungen Versichert sind nur Schäden aus Erdbeben, ▪ Schäden an Scheiben von Gewächshäusern wenn die seismische Intensität am Versiche- ▪ Schäden an Geräteverglasungen jeglicher Art rungsort mindestens der Stufe 6 der Europäi- ausgenommen Glaskeramikkochflächen schen Makroseismischen Skala 1998 (EMS-98) ▪ Schäden an Verglasungen, die vor dem ord- basierend auf Mercalli-Sieberg entspricht. nungsgemäßen Einsetzen, beim Einsetzen, 3.7.2 Nicht versichert sind Schäden: beim Herausnehmen, beim Transport, bei der ▪ durch Grundwasser, Niederschlags- oder Lagerung oder bei Reparaturarbeiten entstehen Schmelzwasser, sobald es im Boden versickert ▪ Schäden an Blei-, Messing- oder Kunstvergla- ist und sich nicht mehr an der Oberfläche befin- sungen det. ▪ Notwendige Bewachungskosten ▪ durch Vermurungen, wenn sie die Folge von Erdaufschüttungen bzw. -abgrabungen oder 3.6 Kühlgut Sprengungen sind. 3.6.1 Versichert sind Schäden an dem in Kühlschränken 3.7.3 Versicherungsbeginn und Kühltruhen befindlichen Kühlgut, bei Versagen Der Versicherungsschutz für die Naturkatastro- der maschinellen oder elektrischen Kühleinrichtung phen-Hilfe beginnt nach Ablauf einer Frist von Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt 28 Tagen (Wartefrist) höchstens 1.000 Euro ▪ nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn 3.6.2 Nicht versichert sind Schäden an den Kühltruhen bzw. oder Kühlschränken selbst und an anderem Woh- ▪ nach der Einreichung des Antrages bei der Ver- nungsinhalt und Gebäudebestandteilen, auch wenn sicherung oder Übergabe an die Kundenbetreu- diese Schäden Folgen eines versicherten Kühlgut- erin oder den -betreuer, jedoch nicht vor dem schadens sind. vereinbarten Versicherungsbeginn. Die Wartefrist gilt auch nicht bei einer Vertragser- 3.7 Naturkatastrophen-Hilfe – Grunddeckung neuerung (Konvertierung) für die bereits versicherte 3.7.1 Versichert sind Schäden Höchsthaftungssumme. ▪ durch Schneelawinen 3.7.4 Versicherte Kosten an den versicherten Sachen, die durch von ▪ Naturkatastrophen-Hilfe Grunddeckung Berghängen niedergehende Schneemassen und Die Entschädigung inkl. Nebenkosten beträgt bis Lawinenluftdruck verursacht werden. zu 10.000 Euro je versichertem Schadenereig- ▪ durch Hochwasser nis. an den versicherten Sachen, die durch das Sofern laut Polizze ein Nebengebäude an einer Übersteigen des jeweiligen Wasserstandgrenz- abweichenden Risikoadresse versichert ist, be- wertes eines stehenden oder fließenden Gewäs- trägt die Entschädigung für die versicherten Sa- sers infolge von außergewöhnlichen Nieder- chen 5.000 Euro (inkl. Nebenkosten) je Scha- schlägen oder außergewöhnlicher Schnee- denereignis. schmelze verursacht werden. ▪ Naturkatastrophen-Hilfe extra Als Wasserstandgrenzwert wird das vom öffentli- Die Entschädigung der Naturkatastrophen-Hilfe chen hydrographischen Dienst publizierte 10- extra (Erhöhung) gilt nur an der versicherten Ri- jährliche niedrigste Jahreshochwasser herange- sikoadresse. zogen. Die Erhöhung gilt nicht für ein laut Polizze versi- ▪ durch Überschwemmungen chertes Nebengebäude auf der abweichenden an den versicherten Sachen, die durch Austritt Risikoadresse. von Wasser aus der Wasserführung eines flie- 3.7.5 Kumulschadengrenze, Höchstentschädigung ßenden oder stehenden oberirdischen Gewäs- In der Naturkatastrophen-Hilfe Grunddeckung steht sers verursacht werden. die Höchstentschädigung je versichertem Schaden- ▪ durch Vermurungen ereignis für alle Schadenereignisse innerhalb eines an den versicherten Sachen, die durch oberflä- Kalenderjahres maximal zweimal zur Verfügung. chige Massebewegungen aus Erdreich/Geröll Ob ein oder mehrere Schadenereignisse vorliegen, und Wasser ausgelöst durch Wassereinwirkung, entscheidet im Zweifelsfall ein Gutachten der Zent- verursacht werden. ralanstalt für Meteorologie und Geodynamik. ▪ durch Rückstau Wenn die anlässlich eines Hochwasser-, Über- an den versicherten Sachen, wenn die vorhan- schwemmungs- oder Erdbebenereignisses im denen Abwassersysteme aufgrund von Witte- Sinne dieser Bedingung ermittelten Entschädigun- rungsniederschlägen, oder Schmelzwasser in ih- gen aus dem gesamten Vertragsbestand des Versi- rer Kapazität überlastet sind und das Wasser cherers zusammen den Betrag von nicht abführen können. 30.000.000 Euro (Kumulschadengrenze) UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677 Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern. Seite 6 von 10 [Seite 7] <DID:|VDR:|PLX:|BLW:true|/> überschreiten, werden die auf die einzelnen An- ▪ Sturm spruchsberechtigen entfallenden Entschädigungen - dauerelastische Fugen (Silikon, Acrylfugen, etc.), anteilig gekürzt. sind ordentlich instand zu halten In diesem Fall haftet der Versicherer für die Ent- - Gullys, Rigolen und Dachrinnen sind von Schmutz, schädigung aus jedem einzelnen Vertrag nur nach Laubwerk, Erde oder anderen Materialien zu säu- dem Verhältnis der Kumulschadengrenze zur bern, um das Ablaufen des Niederschlagswassers Summe der ermittelten Entschädigungen aus allen nicht zu behindern. Verträgen des Versicherers. ▪ Einbruchdiebstahl - Wird die Wohnung von allen Personen verlassen, ist 3.8 Generelle Ausschlüsse sie zu versperren. Eine Türe, die bloß ins Schloss Nicht versichert sind Schäden durch: gefallen ist, gilt nicht als versperrt. Als versperrt gilt ▪ Kriegsereignisse jeder Art eine Türe erst dann, wenn der Riegel des Schlosses ▪ Aufruhr betätigt wurde. ▪ Aufstand - Bei Fenstern, die für die Widerstandsklasse RC2 ▪ Beschlagnahme (DIN EN 1627) zertifiziert sind, müssen, wenn sie bei ▪ Enteignung oder sonstiger Eingriff von hoher Abwesenheit aller Personen in Kippstellung belassen Hand werden, die Fenstergriffe versperrt werden. Fenster, ▪ Kernenergie oder Radioaktivität die diesen Sicherheitsnormen nicht entsprechen, ▪ Bodensenkung müssen, bei Abwesenheit aller Personen, geschlos- es sei denn, der Versicherungsnehmer weist nach, sen sein. dass der Schaden mit diesen Ereignissen oder de- - In Abwesenheit aller Personen dürfen Tresorschlüs- ren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittel- sel in den versicherten Räumlichkeiten nur in ver- bar in Zusammenhang steht. sperrten Behältnissen aufbewahrt werden, die der Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne gleichen Sicherheitsstufe entsprechen, wie der Tre- des Konsumentenschutzgesetzes, so obliegt der sor. Nachweis des Zusammenhangs dem Versicherer. Werden die Originalschlüssel in den Versicherungs- räumlichkeiten ohne diese qualifizierte Aufbewah- 3.9 Ausschluss von Schäden durch Terrorakte rungsart verwahrt, besteht kein Versicherungsschutz. Ausgeschlossen sind, ohne Rücksicht auf andere ▪ Leitungswasser mitwirkende Ursachen oder Ereignisse, die zur glei- - Sind Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienwohnhäu- chen Zeit oder in einer vom Schaden abweichen- ser länger als 72 Stunden unbewohnt, sind während den Reihenfolge stattfinden, jegliche Art von Schä- dieser Zeit die wasserführenden Leitungen (Haupt- den, Verlusten, Kosten wasserhahn) abgesperrt zu halten. oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch - Während der Heizperiode sind zusätzlich sämtliche Terrorakte verursacht werden. wasserführenden Leitungen und Anlagen zu entlee- Vom Versicherungsschutz ebenfalls ausgeschlos- ren, sofern die Heizung nicht durchgehend in Betrieb sen sind jegliche Art von Schäden, Verlusten, Kos- gehalten wird. Die Entleerung von wasserführenden ten oder Aufwendungen, die durch Handlungen Leitungen der Heizanlage kann bei ausreichender verursacht werden, die zur Eindämmung, Vorbeu- Sicherung durch Frostschutzmittel entfallen. gung oder Unterdrückung von Terrorakten ergriffen - Dauerelastische Fugen (Silikon, Acrylfugen, etc.) werden oder sich in irgendeiner Weise darauf be- sind in Nassräumen unverzüglich zu erneuern, so- ziehen. bald sie Schäden aufweisen. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen Bei Verletzung dieser Sicherheitsvorschriften/Obliegen- oder Personengruppen zur Erreichung politischer, heiten kommen die im Artikel 3 und Artikel 12 der allge- ethischer, religiöser, ideologischer oder ähnlicher meinen Bedingungen für die Sachversicherung angeführ- Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in ten Rechtsfolgen zur Anwendung. Das bedeutet, dass die der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu Verletzung der Sicherheitsvorschriften/Obliegenheiten zur verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen. Ist der Versicherungsnehmer Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so hat er Im Schadenfall nachzuweisen, dass ein Schaden weder unmittel- bar noch mittelbar in Zusammenhang mit einem Artikel 5 – Was ist nach einem Schadenfall zu tun? Terrorakt steht. ▪ Wenden Sie sich nach einem Schadenfall unverzüglich an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater oder an den Versi- cherer und informieren Sie diese(n) umfassend über Sicherheitsvorschriften/Obliegenheiten den Schadenhergang und Schadenumfang. ▪ Einen Schaden, der auf Brand, Explosion, Einbruch- Artikel 4 – Welche Sicherungsmaßnahmen sind zu diebstahl, einfachen Diebstahl oder Raub zurückzufüh- treffen? ren ist, müssen Sie unverzüglich nach Kenntniserlan- Es sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen: gung bei der zuständigen Sicherheitsbehörde (z. B. der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677 Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern. Seite 7 von 10 [Seite 8] <DID:|VDR:|PLX:|BLW:true|/> nächsten Polizeidienststelle) anzeigen. dieser Entschädigungsgrenzen anteilsmäßig in dem Lassen Sie sich Ihre Anzeige bestätigen und legen Sie Verhältnis, in welchem die vertragsmäßige Leistung diese der Schadenmeldung bei. Die für die Begrün- zur vertragsmäßigen Leistung der anderen Versicherer dung des Entschädigungsanspruchs nötigen Angaben steht. sind auf Verlangen des Versicherers schriftlich zu Pro- ▪ Selbstbehalt tokoll zu geben. Im Schadenfall wird die Leistung der Versicherung um Die hierzu dienlichen Untersuchungen müssen gestat- den auf der Polizze ersichtlichen Selbstbehalt gekürzt, tet und unterstützt werden. Der Versicherungs-nehmer sofern in diesen Bedingungen bzw. Klauseln kein ab- ist verpflichtet alle für die Feststellung des Entschädi- weichender Selbstbehalt angeführt ist. gungsanspruches nötigen Unterlagen auf Verlangen ▪ Zeitwert des Versicherers vorzulegen. Der Versicherer kann Der Versicherungsnehmer erwirbt den Anspruch auf vom Versicherungsnehmer ein Verzeichnis der vom Zahlung des die Zeitwertentschädigung übersteigen- Schaden betroffenen Sachen mit Wertangabe verlan- den Teiles der Entschädigung nur insoweit, als die Ver- gen. wendung der Entschädigung zur Wiederbeschaffung ▪ Vor der Erhebung durch die Sicherheitsbehörde darf oder Wiederherstellung von Gegenständen des Woh- der Zustand, der durch den Schaden herbeigeführt nungsinhaltes innerhalb dreier Jahre nach dem Scha- wurde, ohne Zustimmung des Versicherers nur dann denfall sichergestellt ist. verändert werden, wenn es zur Schadenminderung er- Für Sachen außerhalb der Wohnräumlichkeiten wer- forderlich ist. den Kosten nur bei Wiederbeschaffung von Sachen ▪ Sparbücher, Schecks, Kreditkarten und andere Wert- gleicher Art und Güte ersetzt. papiere müssen unverzüglich gesperrt werden und so- weit möglich, das gerichtliche Kraftloserklärungsverfah- Wir ersetzen: ren (Aufgebotsverfahren) eingeleitet werden. ▪ Den Schaden, der durch die unmittelbare Einwirkung ▪ Nach Möglichkeit müssen Sie für die Erhaltung, Ret- der versicherten Gefahren oder deren unvermeidliche tung und Wiedererlangung der versicherten Sachen Folge entsteht, das heißt die Wiederherstellungskosten sorgen und allfälligen Weisungen des Versicherers be- (Reparaturkosten) höchstens die Kosten der Wieder- folgen. beschaffung einer neuen gleichen oder gleichwertigen ▪ Sobald Sie vom Verbleib entwendeter Sachen erfah- Sache am Tag des Schadens (Neuwertentschädi- ren, teilen Sie uns dies sofort mit. Werden die Sachen gung). nach Zahlung der Entschädigung herbeigeschafft, so ▪ Bei zerstörten oder entwendeten Sachen die Kosten hat der Versicherungsnehmer die erhaltene Entschädi- der Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte gung, abzüglich der Vergütung für einen allfälligen Min- (Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens) derwert, zurückzugeben oder uns die Sachen zu über- ▪ Bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten, höchs- eignen. tens jedoch die Kosten der Wiederbeschaffung (am Eine Verletzung dieser Verpflichtungen führt nach Maß- Tag des Schadens). gabe des § 6 Abs. 3 und des § 62 VersVG zur Leistungs- ▪ Zur Wiederherstellung verwendbare Reste werden ge- freiheit des Versicherers. mäß ihrem Wert angerechnet. Restwerte, die nicht wiederverwendet werden und nicht Hinweis: mehr als 10 % des Ersatzwertes betragen, gelten als Verzeichnisse bzw. Nachweise über Wertsachen, Teppi- verloren. Eine – auch nur teilweise – Wiederverwen- che, Kunstgegenstände, etc. die vom Versicherungsneh- dung wird bei der Ersatzleistung angerechnet. mer geführt werden, erleichtern im Schadenfall die Ab- ▪ Den Verkehrswert im Verkauf am Tag des Schadens wicklung und ermöglichen den vollwertigen Ersatz dieser bei Gegenständen mit historischem oder künstleri- Sachen. Diese Nachweise sollten gesondert aufbewahrt schem Wert, bei Schmuck und Münzen, bei denen Al- werden oder dem Versicherer übergeben werden. terung im Allgemeinen nicht mit Entwertung gleichzu- setzen ist. Artikel 6 – Die Leistung der Versicherung ▪ Bei Wertpapieren mit amtlichem Kurs den Schlusskurs ▪ Entschädigungsgrenzen der letzten vor dem Schadenfall erfolgten Notierung. Im Rahmen des Vertrages ersetzen wir den Schaden ▪ Bei privat genutzter Computer-Software die Wiederbe- bis zu den auf der Polizze und in den vorliegenden Be- schaffungskosten je Schadenfall höchstens dingungen angegebenen Entschädigungsgrenzen im 5.000 Euro. Rahmen der Höchstentschädigung. Die in den jeweili- Nicht versichert sind die Kosten der Datenwiederher- gen Artikeln angeführten Entschädigungen werden im- stellung. mer im Rahmen der Höchstentschädigung geleistet ▪ Nur bei Beraubungen, Elementarereignissen, Ein- und werden nicht zur Höchstentschädigungsleistung bruchdiebstahl-, Feuer- und Leitungswasserschäden addiert. die amtlichen Gebühren für die Wiederbeschaffung von Nach Eintritt des Versicherungsfalles haften wir wiede- Personalausweisen, Reisepässen, Kraftfahrzeugpapie- rum bis zur vollen Höhe der vereinbarten Entschädi- ren (für rein privat genutzte KFZ), und sonstigen Ur- gungsgrenzen laut Polizze. kunden und Dokumenten. ▪ Doppel-/Mehrfachversicherung ▪ Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Bei Zusammentreffen mehrerer Wohnungsversicherun- Schaden möglichst gering zu halten. gen für denselben Haushalt leisten wir im Rahmen Ausgenommen davon sind UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677 Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern. Seite 8 von 10 [Seite 9] <DID:|VDR:|PLX:|BLW:true|/> - Aufwendungen, die durch Gesundheitsschädigungen versicherten Adaptierungen (Baubestandteile und Ge- bei Erfüllung der Rettungspflicht verursacht werden, bäudezubehör gemäß Artikel 1) - Kosten für Leistungen der im öffentlichen Interesse Nicht versichert sind jedoch Schäden durch Nieder- oder auf behördliche Anordnung tätig gewordenen schlagswasser oder Schmelzwasser, das bereits in Feuerwehren oder anderer Verpflichteter. den Boden gesickert ist. ▪ Kreditzinsen, vermindert um die Sparzinsen, bei Ver- Kein Anspruch besteht, wenn ein Ersatzanspruch aus lust von Sparbüchern je Schadenfall höchstens einer anderen Versicherung oder aus der Katastro- 1.000 Euro phenhilfedeckung besteht. ▪ Kosten einer Ersatzwohnung. Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens Wir ersetzen die nachweislich aufgewendeten Mehr- 5.000 Euro inklusive sämtlicher Nebenkosten. kosten für Ersatzwohnräume zur Befriedigung eines Weiters werden im Rahmen der Höchstentschädigung dringenden gleichwertigen Wohnbedürfnisses nach ei- Kosten bis zu 1.000 Euro ersetzt für: nem versicherten Schadenereignis. Von den Kosten ▪ die nachweislich bei der Bank entstehenden Schlüssel- abgezogen wird der kraft Gesetzes oder nach dem und Schlossänderungskosten Mietvertrag ersparte Mietzins. ▪ die Reparatur aller Schadenfälle eines Versicherungs- Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens jahres gemeinsam für Schäden an nicht freiliegenden 10.000 Euro. Strom-, Wasser- oder Gasleitungen innerhalb der Ver- Verzögert der Versicherungsnehmer die Instandset- sicherungsräumlichkeiten durch Heimwerkertätigkeiten zung der versicherten Räume vorsätzlich oder grob des Versicherungsnehmers oder anderer Personen, fahrlässig, dann wird die Entschädigungsleistung inso- die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Ge- weit gekürzt. meinschaft leben, sofern nicht aus einer anderen Versi- ▪ Mietzinsverlust cherung eine Entschädigung verlangt werden kann. Wir ersetzen bei vermieteten Räumen den Mietzinsver- lust inklusive anteiliger Betriebskosten, wenn und so- Nicht ersetzt werden: weit der Mieter die Zahlung des Mietzinses verweigern ▪ Bei zusammengehörigen Einzelsachen die allfällige darf und auch tatsächlich verweigert hat. Entwertung, welche die unbeschädigt gebliebenen Ein- Die Entschädigung wird für die Dauer der tatsächlichen zelsachen durch die Beschädigung oder Zerstörung Unbenutzbarkeit längstens bis zum Ablauf von zwölf der anderen erleiden. Monaten nach Eintritt des Schadenfalles gewährt. ▪ Ein persönlicher Liebhaberwert Die Ersatzleistung je Schadenfall beträgt höchstens 10.000 Euro Verzögert der Versicherungsnehmer die Instandset- Allgemeine Bestimmungen, Vertragsgrundlagen zung der versicherten Räume vorsätzlich oder grob fahrlässig, dann wird die Entschädigungsleistung inso- Artikel 7 – Wohnungswechsel weit gekürzt. Wenn Sie innerhalb Österreichs in eine neue Wohnung ▪ Mehrkosten für bauliche Verbesserungen übersiedeln, gilt im Rahmen des Vertrages für die Dauer Wir ersetzen Kosten, die sich anlässlich der Wieder- von zwei Monaten – ab Beginn des Umzuges – als Versi- herstellung nach einem versicherten Schadenereignis cherungsort sowohl die alte als auch die neue Wohnung. gemäß Artikel 3 daraus ergeben, dass auf Grund ge- Die Versicherung gilt auch während des Transportes, änderter gesetzlicher, baubehördlicher, feuerpolizeili- nicht versichert sind die Gefahren einfacher Diebstahl und cher oder technischer Vorschriften, Anlageteile gänz- Glasbruch. lich oder teilweise erneuert oder zusätzlich hergestellt Der Wohnungswechsel ist uns innerhalb zweier Monate – werden müssen. ab Beginn des Umzuges – in geschriebener Form anzu- Die Ersatzleistung für derartige Mehrkosten ist jedoch zeigen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit kann der Ver- ausschließlich auf die vom Schaden betroffenen Woh- sicherer im Schadenfall Leistungsfreiheit einwenden. nungsteile beschränkt und beträgt höchstens 10 % des Innerhalb eines Monats nach Beendigung des Wohnungs- Schadens (ohne Berücksichtigung der Mehrkosten). wechsels und unter Einhaltung einer Frist von einem Mo- Maximal werden 100 Euro pro m2 der auf der Polizze nat können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. angeführten Innenfläche für den versicherten Woh- nungsinhalt auf der Risikoadresse ersetzt. Artikel 8 – Wertanpassung ▪ Nebenkosten ▪ Die Indexvereinbarung ist obligatorisch und kann nicht Wir ersetzen Nebenkosten bis höchstens 200 Euro pro ausgeschlossen werden. m2 der auf der Polizze angeführten Innenfläche, min- ▪ Für die Wertanpassung des Wohnungsinhalts wird der destens 1.000 Euro für den versicherten Wohnungsin- Verbraucherpreisindex (VPI) herangezogen. halt auf der Risikoadresse. ▪ Die Wertanpassung wird jeweils zur Hauptfälligkeit ▪ Niederschlagswasser (Prämienfälligkeit) vorgenommen. Versichert sind Schäden durch Niederschlagswasser ▪ Liegt die Indexveränderung (Erhöhung oder Verminde- oder Schmelzwasser, das durch ordnungsgemäße ver- rung) unter 1 %, wird die Wertanpassung auf das schlossene Fenster oder Türen bzw. feste Baube- nächste Jahr verschoben. standteile ins Innere des Gebäudes eindringen konnte. ▪ Ausgenommen von der Indexanpassung sind jene Ris- Versichert sind Schäden innerhalb der Versicherungs- ken, die auf der Polizze mit dem Text „ohne räumlichkeiten am Wohnungsinhalt oder an den UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677 Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern. Seite 9 von 10 [Seite 10] <DID:|VDR:|PLX:|BLW:true|/> Indexvereinbarung“ gekennzeichnet wurden bzw. in Artikel 10 – Vertragsgrundlagen gegenständlichen Bedingungen summenmäßig Auf Ihren Versicherungsvertrag finden außer den vorlie- angeführt sind. genden Bedingungen folgende Bestimmungen Anwen- dung: Artikel 9 – Wertgrundlagen/Prämienbemessung ▪ die in der Polizze getroffenen Vereinbarungen (z. B. Als Bemessungsgrundlage für die Prämienberechnung ist Vertragsklauseln) eine korrekte Angabe der m2 (Innenfläche) Vorausset- ▪ die „Allgemeinen Bedingungen für die Sachversiche- zung. Die korrekte Angabe der m2 ist eine Obliegenheit rung (ABS)“ ausgenommen die Bestimmungen über des Versicherungsnehmers. die Unterversicherung Sollte sich im Schadenfall eine falsche Bemessungs- ▪ das Versicherungsvertragsgesetz in der jeweils gel- grundlage herausstellen, so ist der Versicherer berechtigt, tenden Fassung. die entgangene Prämie für die bisherige Laufzeit nachzu- fordern. Veränderungen der m2 während der Vertragslaufzeit sind dem Versicherer umgehend (spätestens innerhalb von 3 Monaten) bekanntzugeben. UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Tel.: +43 (0) 50677 Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien UID Nr.: ATU 15362907 - Informationen zum Datenschutz: datenschutz.uniqagroup.com, Sie können diese auch beim Berater und bei unseren Servicestellen anfordern. Seite 10 von 10

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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