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Versicherungsmakler / Haushaltsversicherung / Bedingungsarchiv

UNIQA Privatschutz Optimal plus: die Bedingungen im Volltext

Haushaltsversicherung Optimal plus mit grober Fahrlässigkeit, Seng-, Rauch- und Rußschäden, Kühlgut und Naturkatastrophen-Hilfe; ausgelesen nur aus dem Informationsblatt, das Bedingungswerk PWO02 liegt nicht vor.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

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Ich ermächtige UNIQA, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von UNIQA auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt UNIQA mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei UNIQA einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Privatschutz Haushaltsversicherung Optimal plus von UNIQA (Haushaltsversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an UNIQA weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 83 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme für den Hausratlaut Polizze
Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherungnicht geregelt
Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen)nicht geregelt
Selbstbeteiligung Standardnicht geregelt
Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistungja, bis zur Versicherungssumme„Grobe Fahrlässigkeit“Was ist versichert?, Seite 1
Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück)ja„Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort, in eingeschränktem Umfang auch außerhalb (Außenversicherung).“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB)nicht geregelt
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltnicht geregelt
Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckungnicht geregelt
Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherernicht geregelt
Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag)nicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brand, Blitzschlag, Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Brand Blitzschlag Explosion“Was ist versichert?, Seite 1
Implosionja, bis zur Versicherungssumme„Implosion“Was ist versichert?, Seite 1
Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand)ja, bis zur Versicherungssumme„Rauch- und Rußschäden“Was ist versichert?, Seite 1
Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen)ja, bis zur Versicherungssumme„Seng- und Schmorschäden“Was ist versichert?, Seite 1
Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugenja, bis zur Versicherungssumme„Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen“Was ist versichert?, Seite 1
Überspannung durch Blitz an Elektrogerätenja, bis zur Versicherungssumme„Indirekter Blitz“Was ist versichert?, Seite 1
Einbruchdiebstahlja, bis zur Versicherungssumme„Einbruchdiebstahl in die Versicherungsräumlichkeiten“Was ist versichert?, Seite 1
Raub in der Wohnungnicht geregelt
Vandalismus nach einem Einbruchnicht geregelt
Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten)ja, bis zur Versicherungssumme„Leitungswasser“Was ist versichert?, Seite 1
Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnennicht geregelt
Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch)nicht geregelt
Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)ja, bis zur Versicherungssumme„Sturm Hagel“Was ist versichert?, Seite 1

Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässernja, bis zur Versicherungssumme„Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Rückstau, Erdbeben)“Was ist versichert?, Seite 1
Rückstau aus der Kanalisationja, bis zur Versicherungssumme„Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Rückstau, Erdbeben)“Was ist versichert?, Seite 1
Erdbebenja, bis zur Versicherungssumme„Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Rückstau, Erdbeben)“Was ist versichert?, Seite 1
Erdsenkungnicht geregelt
Erdrutsch und Felssturzja, bis zur Versicherungssumme„Felssturz/Steinschlag Erdrutsch“Was ist versichert?, Seite 1
Schneedruckja, bis zur Versicherungssumme„Schneedruck“Was ist versichert?, Seite 1
Lawinenja, bis zur Versicherungssumme„Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Rückstau, Erdbeben)“Was ist versichert?, Seite 1
Vulkanausbruchnicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Elementarschädennicht geregelt

Fahrrad und weiterer Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro)nicht geregelt
Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr)nicht geregelt
E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze)nicht geregelt
Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstücknicht geregelt
Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatorennicht geregelt
Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraumnicht geregelt
Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeugnicht geregelt
Taschen- und Trickdiebstahlnicht geregelt
Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagennicht geregelt

Wertsachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze)nicht geregelt
Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis zur Versicherungssumme„Bargeld- & Schmuckversicherung“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranksnicht geregelt
Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis zur Versicherungssumme„Bargeld- & Schmuckversicherung“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze)nicht geregelt
Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung)nicht geregelt

Unterwegs und außer Haus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei der Außerhausversicherung sind alle Gegenstände und Wertsachen, die Haushaltsversicherung erfasst werden, vorübergehend“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheitja„auf die Dauer von 6 Monaten, bei Studenten und Internatsschülern auf die Dauer von 10 Monaten“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Raub und räuberische Erpressung unterwegsnicht geregelt
Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilennicht geregelt
Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst)ja, bis zur Versicherungssumme„bei Studenten und Internatsschülern auf die Dauer von 10 Monaten“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Hausrat im Senioren- oder Pflegeheimnicht geregelt

Kosten nach einem Schaden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer)nicht geregelt
Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schadennicht geregelt
Aufräumungskostennicht geregelt
Bewegungs- und Schutzkostennicht geregelt
Transport- und Lagerkostennicht geregelt
Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage)nicht geregelt
Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismusnicht geregelt
Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss)nicht geregelt
Sachverständigenkostennicht geregelt
Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefektja, bis zur Versicherungssumme„Schäden an Kühlgut“Was ist versichert?, Seite 1
Datenrettungskostennicht geregelt

Besondere Sachen, Glas und Internet

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen)ja, bis zur Versicherungssumme„Glasbruch“Was ist versichert?, Seite 1
Glaskeramik- und Induktionskochfeldernicht geregelt
Phishing und Betrug beim Online-Bankingnicht geregelt
Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskartennicht geregelt
Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstückja, bis zur Versicherungssumme„Outdoormöbel & Gartenausstattung extra“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung)nicht geregelt
Musikinstrumentenicht geregelt
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehörnicht geregelt
Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmernicht geregelt
Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge)nicht geregelt
Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnungnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit)ja„Sie können den Vertrag zum Ende der Laufzeit (1 Jahr oder 3 Jahre) kündigen“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen)ja„Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen)ja„Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten,“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt)ja„Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg)nein„Schäden durch Bodenfeuchtigkeit und Grundwasser“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt Haushaltsversicherung Optimal plus (IPID)
[Seite 1] Haushaltsversicherung Optimal plus Informationsblatt zu Versicherungsprodukten UNIQA Österreich Versicherungen AG Produkt: Privatschutz Wohnen & Freizeit ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. • Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen. • Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Haushaltsversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ✓ Versichert im Rahmen der Höchstentschädigung ist X Schäden durch Bodenfeuchtigkeit und Grundwasser der gesamte privat genutzte Wohnungsinhalt, der im X Schäden infolge Vermurungen, wenn diese die Folge Eigentum des Versicherungsnehmers oder anderer von Erdaufschüttungen bzw. -abgrabungen oder Personen steht, die mit dem Versicherungsnehmer in Sprengungen sind häuslicher Gemeinschaft leben. X Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art Folgende Gefahren sind versichert: X Schäden Kernenergie oder Radioaktivität ✓ Brand ✓ Blitzschlag ✓ Explosion Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren ✓ Indirekter Blitz Versicherungsbedingungen. ✓ Implosion ✓ Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen ✓ Sturm ✓ Hagel ✓ Schneedruck ✓ Felssturz/Steinschlag ✓ Erdrutsch ✓ Leitungswasser ✓ Einbruchdiebstahl in die Versicherungsräumlichkeiten ✓ Glasbruch ✓ Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Rückstau, Erdbeben) ✓ Schäden an Kühlgut ✓ Grobe Fahrlässigkeit ✓ Seng- und Schmorschäden ✓ Rauch- und Rußschäden Gibt es Deckungsbeschränkungen? Folgende Leistungen können zusätzlich versichert werden: ! Außerhalb der Wohnung am Dachboden, im Keller im ̶ Marktupdate extra Freien auf dem Grundstück, im Stiegenhaus sind nur ̶ Gefahrenplus extra bestimmte Sachen des Wohnungsinhaltes versichert. ̶ Outdoormöbel & Gartenausstattung extra ! Bei der Außerhausversicherung sind alle Gegenstände ̶ Bargeld- & Schmuckversicherung und Wertsachen, die Haushaltsversicherung erfasst ̶ Sachen des Wohnungsinhalts in einem Nebengebäude werden, vorübergehend – das heißt auf die Dauer von 6 an abweichender Risikoadresse Monaten, bei Studenten und Internatsschülern auf die Dauer von 10 Monaten – auch in fremden, ständig bewohnten Gebäuden (z.B. in Hotelzimmern) versichert, sofern nicht aus einer anderen Versicherung eine Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen Entschädigung verlangt werden kann. Auch gelten hier vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsantrag. eigene Entschädigungsgrenzen. Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 03.2026 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 1 von 2 [Seite 2] Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort, in eingeschränktem Umfang auch außerhalb (Außenversicherung). Welche Verpflichtungen habe ich? ̶ UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit ̶ Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen ̶ Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden ̶ Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden (z.B. Brand, Explosion und Einbruchdiebstahl) sind der Sicherheitsbehörde anzuzeigen ̶ An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen) Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Onlineüberweisung,… – wie vereinbart Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: ̶ Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart ab Zugang der Polizze – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. ̶ Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem vom Versicherer zugesagten Umfang. Ende: ̶ Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung. ̶ Verträge mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Wenn Sie Verbraucher sind: ̶ Sie können den Vertrag zum Ende der Laufzeit (1 Jahr oder 3 Jahre) kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. ̶ Ist eine spezielle Kündigungsklausel (monatliche Kündigung) vereinbart, so gilt diese. Wenn Sie Unternehmer sind: ̶ Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. ̶ Ist eine spezielle Kündigungsklausel (monatliche Kündigung) vereinbart, so gilt diese. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 03.2026 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 2 von 2

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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