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Versicherungsmakler / Haushaltsversicherung / Bedingungsarchiv

ÖBV Haushaltsversicherung (Risikoträger Wiener Städtische): die Bedingungen im Volltext

Haushaltsversicherung der Wiener Städtischen über die ÖBV mit Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, einfachem Diebstahl, Beraubung, Vandalismus und Glasbruch sowie Privathaftpflicht; ausgewertet ist nur das Produktinformationsblatt.

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Ich ermächtige ÖBV, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ÖBV auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt ÖBV mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei ÖBV einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Haushaltsversicherung (Risikoträger Wiener Städtische) von ÖBV (Haushaltsversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an ÖBV weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 83 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme für den Hausratlaut Polizze
Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherungnein„Leistungskürzung bei zu geringer Versicherungssumme“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen)nicht geregelt
Selbstbeteiligung Standardnicht geregelt
Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistungnein„Keine Leistung für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schadenfälle“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück)ja„Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB)nicht geregelt
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltnicht geregelt
Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckungnicht geregelt
Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherernicht geregelt
Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag)nicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brand, Blitzschlag, Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Sachschäden an den versicherten Sachen durch Brand, direkten und indirekten Blitzschlag, Explosion“Was ist versichert?, Seite 1
Implosionnicht geregelt
Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand)nicht geregelt
Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen)nein„vom vereinbarten Versicherungsschutz ausgeschlossen: Sengschäden“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugenja, bis zur Versicherungssumme„Flugzeugabsturz“Was ist versichert?, Seite 1
Überspannung durch Blitz an Elektrogerätennein„Energie des elektrischen Stroms an elektrischen Einrichtungen (z. B. Kurzschluss)“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Einbruchdiebstahlja, bis zur Versicherungssumme„Versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl“Was ist versichert?, Seite 1
Raub in der Wohnungja, bis zur Versicherungssumme„einfacher Diebstahl, Beraubung, Vandalismus“Was ist versichert?, Seite 1
Vandalismus nach einem Einbruchja, bis zur Versicherungssumme„einfacher Diebstahl, Beraubung, Vandalismus“Was ist versichert?, Seite 1
Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten)ja, bis zur Versicherungssumme„Austritt von Leitungswasser“Was ist versichert?, Seite 1
Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnennicht geregelt
Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch)nicht geregelt
Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)ja, bis zur Versicherungssumme„Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch“Was ist versichert?, Seite 1

Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässernnein„Lawinen oder Lawinenluftdruck, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Rückstau aus der Kanalisationnicht geregelt
Erdbebennein„Außergewöhnliche Naturereignisse (z.B. Erdbeben)“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Erdsenkungnicht geregelt
Erdrutsch und Felssturzja, bis zur Versicherungssumme„Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch“Was ist versichert?, Seite 1
Schneedruckja, bis zur Versicherungssumme„Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch“Was ist versichert?, Seite 1
Lawinennein„Lawinen oder Lawinenluftdruck, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Vulkanausbruchnicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Elementarschädennicht geregelt

Fahrrad und weiterer Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro)nicht geregelt
Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr)nicht geregelt
E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze)nicht geregelt
Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstücknicht geregelt
Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatorennicht geregelt
Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraumnicht geregelt
Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeugnicht geregelt
Taschen- und Trickdiebstahlnicht geregelt
Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagennicht geregelt

Wertsachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze)ja, bis zur Versicherungssumme„Bestimmte Wertgegenstände, Bargeld etc. sind nur in vertraglich vereinbarten, versperrten Behältnissen versichert.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranksnicht geregelt
Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranksnicht geregelt
Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranksnicht geregelt
Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze)nicht geregelt
Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung)nicht geregelt

Unterwegs und außer Haus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag)ja, bis zur Versicherungssumme„Zusätzlich sind Sachen des Wohnungsinhaltes zeitlich beschränkt auch außerhalb des Versicherungsortes versichert.“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheitnicht geregelt
Raub und räuberische Erpressung unterwegsnicht geregelt
Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilennicht geregelt
Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst)nicht geregelt
Hausrat im Senioren- oder Pflegeheimnicht geregelt

Kosten nach einem Schaden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer)nicht geregelt
Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schadennicht geregelt
Aufräumungskostenja, bis zur Versicherungssumme„Nebenkosten (z.B. Aufräum-, Abbruch-, Feuerlösch-,Entsorgungskosten)“Was ist versichert?, Seite 1
Bewegungs- und Schutzkostennicht geregelt
Transport- und Lagerkostennicht geregelt
Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage)ja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für notwendige Schlossänderungen soweit Schlüssel der Versicherungsräumlichkeiten durch Einbruchdiebstahl oder Raub abhandengekommen sind.“Was ist versichert?, Seite 1
Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismusja, bis zur Versicherungssumme„Beschädigung bzw. Entwendungen der Baubestandteile und Adaptierungen, inkl. Aufräumungskosten anlässlich eines vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahls“Was ist versichert?, Seite 1
Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss)ja, bis zur Versicherungssumme„Kosten einer erforderlichen Notverglasung oder Notverschalung“Was ist versichert?, Seite 1
Sachverständigenkostennicht geregelt
Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefektnicht geregelt
Datenrettungskostennicht geregelt

Besondere Sachen, Glas und Internet

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen)ja, bis zur Versicherungssumme„Schäden am versicherten Glas durch Bruch“Was ist versichert?, Seite 1
Glaskeramik- und Induktionskochfeldernicht geregelt
Phishing und Betrug beim Online-Bankingnicht geregelt
Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskartennicht geregelt
Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstücknicht geregelt
Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung)nicht geregelt
Musikinstrumentenicht geregelt
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehörnicht geregelt
Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmernicht geregelt
Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge)nicht geregelt
Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnungnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit)ja„Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit, jedenfalls zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 3
Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen)ja„Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen)ja„Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind die Türen, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Räumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt)ja„Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg)nein„Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Österreichische Beamtenversicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt Haushaltsversicherung mit Haftpflicht
[Seite 1] HAUSHALTSVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: Haushaltsversicherung ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Sachversicherung und Haftpflichtversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Sachschäden an den versicherten Sachen durch Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind  Brand, direkten und indirekten Blitzschlag, vom vereinbarten Versicherungsschutz Explosion, ausgeschlossen:  Flugzeugabsturz  Sengschäden  Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz,  Schäden die beim Einsetzen, beim  Steinschlag, Erdrutsch Herausnehmen, durch Tätigkeiten an den  Versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, Gläsern selbst oder beim Transport der Gläser einfacher Diebstahl, Beraubung, Vandalismus entstehen.  Austritt von Leitungswasser  Schäden an Fassungen oder Umrahmungen  Schäden am versicherten Glas durch Bruch  Schäden an Gläsern die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung: bestehen  Die Erfüllung von gerechtfertigten Schäden durch Schadenersatzverpflichtungen, wegen eines Sach-, Personen- und dadurch verursachten  Energie des elektrischen Stroms an elektrischen Vermögenschadens aus den Gefahren des Einrichtungen (z. B. Kurzschluss) täglichen Lebens im Privatbereich.  Krieg, innere Unruhen, Terror u.ä.  Die Kosten der Abwehr unberechtigter  Außergewöhnliche Naturereignisse (z.B. Ansprüche Erdbeben)  Kernenergie Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.  Lawinen oder Lawinenluftdruck, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung Versicherbare Leistungsarten:  Schmelz- oder Niederschlagswasser Ersatz für  Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung  Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen Privathaftpflichtversicherung:  Nebenkosten (z.B. Aufräum-, Abbruch-,  Schadenersatz-Verpflichtungen aus einer Feuerlösch-,Entsorgungskosten) betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen  Beschädigung bzw. Entwendungen der Tätigkeit Baubestandteile und Adaptierungen, inkl.  Schäden, die der Versicherungsnehmer oder Aufräumungskosten anlässlich eines seine mitversicherten Personen sich selbst, vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahls zufügen  Kosten für notwendige Schlossänderungen soweit Schlüssel der Versicherungsräumlichkeiten durch Einbruchdiebstahl oder Raub abhandengekommen sind. [Seite 2]  Kosten einer erforderlichen Notverglasung oder  Schäden aufgrund sämtlichen Tätigkeiten an Notverschalung und mit fremden Sachen aller Art  Verlust oder Abhandenkommen von Sachen  Schäden, welche allmählich eintreten  Schäden, die von Haftpflichtversicherungen in anderen Bereichen z.B. Kfz, Luftfahrt oder Transport zu decken sind  Schäden durch Haltung von Großtieren und Hunden  Schäden aus der Haltung von Elektro- und Segelbooten  Schäden aus der Jagdtätigkeit Gibt es Deckungsbeschränkungen? Sachversicherung: ! Leistungskürzung bei zu geringer Versicherungssumme ! Keine Leistung für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schadenfälle ! Bestimmte Wertgegenstände, Bargeld etc. sind nur in vertraglich vereinbarten, versperrten Behältnissen versichert. Wo bin ich versichert?  Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.  Zusätzlich sind Sachen des Wohnungsinhaltes zeitlich beschränkt auch außerhalb des Versicherungsortes versichert. Für die Privathaftpflichtversicherung gilt:  Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Versicherungsfälle, die in Europa (im geografischen Sinn), einem außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat, sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira, den Azoren und Island eingetreten sind. Welche Verpflichtungen habe ich? Generell gilt: - Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu zahlen. - Die Versicherung ist vor Abschluss des Vertrages aber auch während der Laufzeit über das versicherte Risiko vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren. - Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. - Die Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Versicherungsnehmer führt zum ganzen oder teilweisen Entfall des Versicherungsschutzes. Für die Sachversicherung gilt: - Das versicherte Risiko darf nach Abschluss des Versicherungsvertrags nicht vergrößert oder erweitert werden. - Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind die Türen, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Räumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden. - Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen. - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z. B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen). [Seite 3] Für die Privathaftpflichtversicherung gilt: - Ansprüche des Geschädigten dürfen nicht anerkannt werden, wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden sind alle Weisungen des Versicherers zu befolgen. Dem vom Versicherer bestellten Anwalt muss die Vollmacht erteilt werden. Wann und wie zahle ich? Die Prämie ist grundsätzlich jährlich im Vorhinein zu bezahlen. Eine halb-, vierteljährlich oder monatliche Zahlungsweise und die Zahlungsart (z.B.: Zahlungsanweisung per Zahlschein oder online, Abbuchungsauftrag, Einzugsermächtigung) sind zu vereinbaren. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Voraussetzung ist, dass die erste Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig bezahlt wird. Ende: Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als 1 Jahr, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei Verträgen mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger erfolgt nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch die Vertragsverlängerung für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Verbraucher: Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit, jedenfalls zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Unternehmer: Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden. Kündigungen müssen zumindest in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen. Stand Oktober 2025

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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