Volltext der Bedingungen
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Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt Haushaltsversicherung
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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: Produkt:
Niederösterreichische Versicherung AG Haushaltsversicherung
Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten I11.202210
FN100888s, www.nv.at
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen
Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Haushaltsversicherung
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind Sach-Versicherung:
Sachschäden am Wohnungsinhalt durch:
Schäden durch:
Brand
Direkten Blitzschlag indirekten Blitzschlag, Kurzschluss
Explosion Glasbruchschäden (optional mit mitversicherbar)
Flugzeugabsturz Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung,
Sturm Vermurung und Erdbeben
Hagel Grund-, Schmelzwasser, Witterungsniederschläge
Schneedruck und dadurch verursachten Rückstau
Felssturz, Steinschlag Korrosion, Verschleiß oder Abnützung
Erdrutsch Klima-, Solar- und Sprinkler-Anlagen
Leitungswasser Krieg, innere Unruhen, Terror
Einbruchdiebstahl in die vorsätzliche oder grob fahrlässige
Versicherungsräumlichkeiten Schadenherbeiführung
Vandalismus
Beraubung
Privathaftpflicht-Versicherung:
Optional mitversicherbar:
Glasbruchschäden Schäden durch:
Privathaftpflicht-Versicherung
betriebliche, berufliche oder gewerbsmäßige
Tätigkeit
Die Niederösterreichische Versicherung AG ersetzt: Großtiere und Hunde
Kraftfahrzeuge, die ein Kennzeichen tragen oder
Kosten für die Wiederherstellung oder tragen müssten
Wiederbeschaffung der versicherten Sachen und vorsätzliche Schadenherbeiführung
Nebenkosten, z. B. für Aufräumen, Abbruch,
Feuerlöschen und Entsorgung Schäden an:
Versichert im Rahmen der optionalen geliehenen, gemieteten oder verwahrten Sachen
Privathaftpflicht-Versicherung sind: beweglichen Sachen bei Benützung, Beförderung
oder Bearbeitung
gerechtfertigte Schadenersatz-Ansprüche bei jenen Teilen von unbeweglichen Sachen, die
Sach-, Personen- und davon abgeleitete bearbeitet oder benutzt werden
Vermögensschäden aus den Gefahren des
täglichen Lebens im Privatbereich und Schäden, die Ihnen oder Ihren nahen Angehörigen
Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zugefügt werden
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
! bei zu niedriger Versicherungssumme
! bei Verletzung der Verpflichtungen
! bei Wertgegenstände, Geld und Geldeswert je nach
Verwahrungsart
Wo bin ich versichert?
Bei der Sach-Versicherung besteht der Versicherungsschutz am vereinbarten Versicherungsort.
Bei der Privathaftpflicht-Versicherung besteht der Versicherungsschutz auf der ganzen Erde.
Welche Verpflichtungen habe ich?
− Ein Schaden ist der Niederösterreichische Versicherung AG so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden sind
auch der Sicherheitsbehörde zu melden.
− Jeder Schaden muss klein gehalten werden.
− An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und
Originalbelege zu überlassen
Sachversicherung:
− Die Niederösterreichische Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden –
vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
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− Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch
eingetretene Gefahrerhöhung ist dem Versicherer zu melden.
− Wenn das Gebäude länger als 72 Stunden verlassen wird, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und Frostschäden ist
vorzubeugen.
− Verlassen alle Personen die versicherten Räumlichkeiten, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster ordnungsgemäß
zu schließen, vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden.
Privathaftpflicht-Versicherung:
− Schäden und dadurch erhobene Ansprüche, sowie die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher
Strafverfahren sind der Niederösterreichischen Versicherung AG innerhalb einer Woche zu melden.
− Ansprüche dürfen nur von der Niederösterreichische Versicherung AG anerkannt werden. Weisungen sind zu befolgen.
Der Anwalt wird von der Niederösterreichischen Versicherung AG beauftragt.
Wann und wie zahle ich?
Die Prämie ist fristgerecht im Voraus, wie im Vertrag vereinbart, jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich oder einmalig,
z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online zu zahlen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Die Deckung beginnt, wie im Versicherungsvertrag vereinbart, allerdings nur, wenn die erste Prämie rechtzeitig einbezahlt
wurde.
Wenn die Vertragsdauer weniger als ein Jahr beträgt bzw. bei einmaliger Prämienzahlung endet die Deckung zum vereinbarten
Zeitpunkt ohne Kündigung. Andernfalls endet die Deckung nach der Kündigung.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Verbraucher können den Vertrag erstmals zum Ende des 3. Versicherungsjahres in geschriebener Form kündigen. Danach
kann der Vertrag jährlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
Volltext aufklappen: Leistungsblätter Online-Haushaltsversicherung
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BASIS PAKET KOMFORT PAKET PREMIUM PAKET
+
Wohnungsinhalt gegen
ü ALLE BASIS PAKET LEISTUNGEN ALLE KOMFORT PAKET
+
Feuer, Sturm, Leitungswasser LEISTUNGEN
ü E
inbruchdiebstahl
ü P
rivathaftpflicht bis
1.500.000,-
ü G
lasbruch sowie
ü A
ufräumungs-, Abbruch- Folgeschäden durch ü E
rweiterung Glasbruch
und Feuerlöschkosten Glasbruch
ü E
rweiterung Privathaft-
ü K
atastrophenschutz Erhöhung Privathaftpflicht
ü pflicht bis 5.000.000,-
bis 3.000.000,-
ü 2
4/7 Wohnen Soforthilfe
ü 2
4/7 Digitale Soforthilfe
Die NV leistet auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen bei den Gefahren Feuer, Sturm
und Leitungswasserschaden.
BASIS PAKET
Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl
Gesamter Wohnungsinhalt zum Neuwert inkl. Wohnungsinhalt der im selben Gebäude ü
lebenden Eltern oder Schwiegereltern sowie Büroeinrichtung bzw. -maschinen
20 % Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, ü
sowie Reinigungs- und Entsorgungskosten
Katastrophenschutzdeckung für den Wohnungsinhalt 5.000,-
Haftungserweiterung auf indirekte Blitzschlagschäden ü
Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch die Energie des elektrischen Stromes
gelten im Rahmen eines ersatzpflichtigen Feuerschadens als mitversichert, wenn das Gerät den ü
Brandherd darstellt
Erhöhung der Grenzwerte im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung ü
in – auch unversperrten – Möbeln oder im Safe ohne Panzerung oder freiliegend
für Geld- und Geldeswerte und Sparbücher 4.400,-
davon freiliegend 370,-
22.000,-
für Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzensammlungen davon freiliegend 2.200,-
im versperrten, eisernen feuerfesten Geldschrank (mindestens 100 kg Gewicht) oder
37.000,-
Wertbehältnis der Widerstandsklasse EN0
im versperrten Geldschrank (Gewicht über 250 kg) mit besserem Sicherheitsgrad als oben
beschriebenen, im versperrten Mauersafe (Wandsafe) mit mindestens Schlossschutzpanzer 110.000,-
oder Wertbehältnis der Widerstandsklasse EN1 oder EN2
Leistungsübersicht Online Haushaltsversicherung, Stand: 04/24
Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten,
Telefon 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, registriert beim Landesgericht St. Pölten
unter FN 100888s, Gesellschaftssitz: St. Pölten, UID: ATU15362300,GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040 1/3
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Kosten für ein Ersatzobjekt 10.000,-
Schäden an der Einrichtung durch Austritt von Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten 10.000,-
Reisegepäck auf Urlaubsreisen Subsidiärdeckung: Die Haftung gilt nur dann, sofern nicht 750,-
Deckung aus einer anderweitigen Versicherung besteht
Wiederbeschaffungskosten von amtlichen Dokumenten, sofern diese bei einem gedeckten
Schadenereignis vernichtet werden oder abhanden kommen, gelten im Rahmen der Versiche- 1.000,-
rungssumme für das jeweils gedeckte Schadenereignis
Kosten für Schlossänderungen an der Haus- bzw. Wohnungseingangstür nach Schlüsselverlust 500,-
Sachen in versperrten Garderoben, Spinden oder Kästen in Krankenzimmern; 1.000,-
Bargeld und Wertgegenstände gelten bis max. 100,- versichert
Vandalismusschäden an der Haus- oder Wohnungseingangstür sowie Beschädigung durch 1.000,-
Einsatzkräfte bei medizinischen Notfällen
Schäden durch Witterungsniederschlägen am Wohnungsinhalt 1.000,-
Schäden an der Grundstücksbegrenzung bzw. am Einfahrtstor nach einem vollbrachten bzw.
versuchten Einbruchdiebstahl an der Versicherungsräumlichkeit (gilt für Wohnungen mit 1.000,-
Gartenanteil)
Kosten durch Telefonmissbrauch nach einem erfolgten Einbruchdiebstahl 1.000,-
Kühlgut gegen Verderb 300,-
Transportmittelunfall bei Übersiedlung 2.000,-
Folgeschäden durch undichte Fugen am Wohnungsinhalt 5.000,-
Privathaftpflicht
Privathaftpflicht Pauschalversicherungssumme 1.500.000,-
KOMFORT PAKET
Enthält alle Basis Paket Leistungen
Leistungsbeschreibung siehe oben
Privathaftpflicht
Privathaftpflicht Pauschalversicherungssumme Erhöhung um 1.500.000,- 3.000.000,-
Erweiterte Privathaftpflicht sowie Ehrenamtliche Tätigkeiten
Ausdehnung der Privathaftpflichtversicherung:
Die Haftpflicht erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht der minderjährigen Kinder, die
sich außerhalb der häuslichen Gemeinschaft zu Studienzwecken oder zur Berufsausbildung ü
befinden. Mitversichert gelten weiters unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr,
solange sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden (auch während des Präsenz-
bzw. Zivildienstes), sowie die im selben Gebäude lebenden Eltern, Schwiegereltern oder Übergeber
Glasbruch
Glasbruch ü
Folgeschäden durch Glasbruch 10.000,-
Leistungsübersicht Online Haushaltsversicherung, Stand: 04/24
Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten,
Telefon 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, registriert beim Landesgericht St. Pölten
unter FN 100888s, Gesellschaftssitz: St. Pölten, UID: ATU15362300,GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040 2/3
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PREMIUM PAKET
Enthält alle Komfort Paket Leistungen
Leistungsbeschreibung siehe oben
Privathaftpflicht
Privathaftpflicht Pauschalversicherungssumme Erhöhung um 2.000.000,- 5.000.000,-
Glasbruch
Erweiterter Glasbruch ü
24/7 Soforthilfe
Wohnen Soforthilfe (WS003) ü
Digitale Soforthilfe (WS004) ü
ZUSATZPAKETE
FAHRRAD ELEKTROGERÄTE
Diebstahl von versperrten Fahrrädern, E-Bikes, Elektrische Haushaltgeräte
Kinderwägen oder Krankenfahrstühlen wo immer
Beschädigung durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
in Österreich befindlich (außerhalb des Versiche-
oder Böswilligkeit
rungsortes), Teildiebstahl ausgeschlossen
Beschädigung durch unmittelbare Wirkungen der
Versicherungssumme bis 3.500,- elektrischen Energie
HUND GARTEN (AM VERSICHERUNGSORT)
Tierhaftpflichtversicherung, für einen Hund Garten(geräte)hütte und/oder Aufbewahrungs-
Pauschalversicherungssumme inkl. Kosten von boxen, mit dem Gebäude verbundene Beschattungs-
Wutuntersuchungen systeme, fix verankerte Spielplatzeinrichtungen, Pergo-
len, Carports, Laternen, Ziersträucher, Hecken, Entsor-
gungskosten von durch Sturmschäden geknickten oder
Versicherungssumme bis 1.500.000,- entwurzelten Bäumen, Gartengriller(gemauert oder fix
verankert).
Versichert gelten auch Solarduschen, Solar- bzw. Pho-
tovoltaikanlagen inkl. Stromspeicher, Wechselrichter
und/oder Back-up Box; Versicherungsschutz gilt nur
für fix mit dem Gebäude oder dem Boden verankerten
Anlagen
Versicherungssumme bis 10.000,-
Nähe
det.
verbin
Unsere Niederösterreichische Versicherung
ist ein heimisches Unternehmen mit modernen Versicherungsleistungen, das seit über einem
Jahrhundert verlässlich Verantwortung für die Sicherheit der Menschen in Niederösterreich
und Wien trägt. Wir arbeiten mit über 600 Mitarbeitern und rund 45 Kundenbüros überall
dort, wo Sie sind.
Im Sinne der Lesefreundlichkeit beschränken wir uns im Text auf die gebräuchlichen männlichen Wortformen. Selbstverständlich
wenden wir uns damit an Frauen wie Männer gleichermaßen.
Hinweis: Zweck dieser Online Leistungsübersicht ist eine vereinfachte und gekürzte Marketinginformation zu unseren Produkten.
Die Leistungsübersicht wurde sorgfältig erstellt, jedoch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen
Eindrücken führen. Wir können für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und laufende Verfügbarkeit keine Gewähr übernehmen und
behalten uns vor, Angebote zu adaptieren oder gänzlich einzustellen. Die Produktinformationsblätter finden Sie unter www.nv.at/services.
Sie erhalten diese auch bei Ihrem Kundenberater oder in einem unserer Kundenbüros. Der genaue Deckungsumfang ist ausschließlich
in der Polizze und den Versicherungsbedingungen dokumentiert. Alle Angaben in diesem Folder beziehen sich auf die derzeitige
Rechtssituation. Alle Beträge in Euro.
nv.at
Leistungsübersicht Online Haushaltsversicherung, Stand: 04/24
Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten,
Telefon 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, registriert beim Landesgericht St. Pölten
unter FN 100888s, Gesellschaftssitz: St. Pölten, UID: ATU15362300,GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040 3/3
Volltext aufklappen: Wohnen Soforthilfe (WS 003)
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WS003
Allgemeine Bedingungen für die Wohnen – Soforthilfe
Inhaltsverzeichnis 3.8. Dachabräumkosten bei drohendem Schneedruck
Ist aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse und eines
Artikel 1 Gegenstand und Umfang der Versicherung drohenden Schneedruckschadens eine Schneeabräumung vom
Artikel 2 Örtlicher Geltungsbereich und Leistungen Dach dringend erforderlich, um einen größeren Folgeschaden zu
Artikel 3 Zeitlicher Geltungsbereich verhindern (Notfall), übernimmt der Versicherer die Kosten bis zu
Artikel 4 Sachlicher Geltungsbereich, versicherte Personen € 300,00 pro Schadensfall.
Artikel 5 Versicherungsfall Eine Kostenbeteiligung erfolgt für maximal zwei notfallbedingte
Artikel 6 Risikoausschlüsse Schneeabräumungen pro Kalenderjahr.
Artikel 7 Obliegenheiten 3.9. Schädlingsbekämpfung
Artikel 8 Versicherungsperiode, Beginn des Versicherungsschutzes, Der Versicherer übernimmt die Organisation und Kosten für die
vorläufige Deckung, Fälligkeit der Prämie Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern am Eigenheim bis
Artikel 9 Vertragsdauer und Beendigung des Versicherungsschutzes, zu € 300,00 pro Schadensfall.
Prämienänderung 3.10. Leckortung
Artikel 10 Beendigung des Versicherungsvertrages Bei plötzlichem Auftreten von Feuchtigkeit an Mauern, Decken
Artikel 11 Ansprüche gegenüber Dritten oder Böden des versicherten und im Besitz des
Artikel 12 Mehrfache Versicherung Versicherungsnehmers befindlichen Wohngebäudes organisiert der
Artikel 13 Subsidiarität Versicherer geeignete Firmen zum – nach Möglichkeit
Artikel 14 Gerichtsstand zerstörungsfreien – Auffinden einer Schadenstelle, auch wenn es
Artikel 15 Abtretung und Verpfändung von Versicherungsansprüchen sich um keinen ersatzpflichtigen Leitungswasserschaden handelt.
Artikel 16 Fälligkeit der Versicherungsleistung, Verjährung, anzuwendendes Nach dem Auffinden der Schadenstelle sind weitere Reparatur-
Recht oder Sanierungsmaßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen.
Eine Kostenübernahme durch den Versicherer erfolgt bis zur
Artikel 1 Feststellung, ob es sich um einen Leitungswasserschaden handelt
Gegenstand und Umfang der Versicherung oder nicht, maximal jedoch bis zu € 300,00.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Schäden durch
Der Versicherer leistet nach Eintritt des Versicherungsfalles Information und auf dauernde Grundfeuchte, aufsteigende Feuchtigkeit, Hangwasser,
Wunsch Organisation im Namen der versicherten Person oder Ersatz für aufge- Sickerwasser, sowie Feuchtigkeitseintritte über Dächer aller Art.
wendete Kosten gemäß Art. 2 Pkt. 2. 3.11. Sicherheitsberatung
Der Versicherer übernimmt die Organisation und Kosten einer
Artikel 2 einmaligen Sicherheitsberatung für das versicherte Eigenheim
Örtlicher Geltungsbereich und Leistungen durch dafür spezialisierte Unternehmen und Behörden bis zu einer
Summe von € 300,00 pro Vertrag.
1. Örtlicher Geltungsbereich 3.12. Feuerpolizeiliche Beratung
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf den in der Polizze Der Versicherer übernimmt die Organisation und Kosten einer
angeführten Versicherungsort; ausgenommen davon ist die Leistung einmaligen feuerpolizeilichen Beratung für das versicherte
Rückreise/Reiseabbruch, welche weltweit (ausgenommen in Österreich) Eigenheim durch dafür spezialisierte Unternehmen und Behörden
erbracht wird. bis zu einer Summe von € 300,00 pro Vertrag.
2. Informationsleistungen 3.13. Umzugsdienste, Notlagerung
− Nennung von Hotels, Pensionen und anderen Der Versicherer übernimmt die Organisation und Kosten von
Unterkunftsmöglichkeiten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung Umzugsfirmen bzw. Speditionen, wenn die Wohnungseinrichtung
− Nennung von Betreuungsmöglichkeiten für erkrankte Kinder, wenn die nach einem Schadensfall vorübergehend weggebracht werden
Betreuung durch die Eltern nicht möglich ist muss, sowie deren Lagerung bis zu einem Höchstbetrag von
− Nennung von Ärzten mit Notdienst € 400,00.
− Nennung von Apotheken mit Nacht- und Wochenenddienst 4. Leistungen ohne Kostenübernahme
3. Leistungen mit Kostenübernahme 4.1. Ersatzunterkunft
3.1. Handwerkerservice Wenn nach einem Schadensfall die Wohnung nicht bewohnbar ist,
− Sanitärinstallateure bei Leitungsschäden übernimmt der Versicherer die Organisation von Hotels bzw.
− Elektroinstallateure bei Schäden an elektrischen Leitungen Pensionen.
− Elektrotechniker bei Schäden, Defekten, Ausfall von Kühl-, Gefrier-
und Heizungsgeräten Artikel 3
Zeitlicher Geltungsbereich
− Dachdecker bei Sturmschäden
− Gas- und Heizungsinstallateure bei Gasgebrechen und Ausfall der
Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf Versicherungs-
Heizung bzw. des Warmwassers
fälle, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages unter Bedacht-
− Glaser bei Bruchschäden an der Außenverglasung nahme der §§ 38 ff VersVG eintreten.
− Rohrreinigungsfirmen bei Verstopfungen des Rohrsystems
− Schlosser bei Schlossänderungen aufgrund von Einbruch Artikel 4
Nach einem Schadenereignis übernimmt der Versicherer die Kosten aus Sachlicher Geltungsbereich, versicherte Personen
Information, Organisation, Wegzeit und max. 1 Arbeitsstunde für obige
Serviceleistungen inkl. Kleinmaterial bis insgesamt max. € 300,00. 1 Im Rahmen der Wohnen-Soforthilfe besteht Versicherungsschutz
3.2. Bewachung der Wohnung für den Versicherungsnehmer laut Polizze.
Wenn nach einem Schadensfall die Bewachung der Wohnung erforderlich 2 Alle für den Versicherungsnehmer getroffenen Bestimmungen
ist, übernimmt der Versicherer die Kosten der Bewachung bis zum gelten sinngemäß für die mitversicherten Personen. Diese Per-
nächsten Werktag. sonen sind neben dem Versicherungsnehmer für die Erfüllung der
3.3. Schlüsseldienste Obliegenheiten, der Schadenminderungs- und Rettungspflicht ver-
Wenn der Versicherungsnehmer die Eingangstür zum versicherten Objekt antwortlich.
nicht öffnen kann, sorgt der Versicherer für einen Schlüsseldienst und 3 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur
übernimmt die Kosten der Türöffnung. dem Versicherungsnehmer zu.
3.4. Rückreise, Reiseabbruch
Bei einem erheblichen Schaden an der in der Polizze angeführten ver- Artikel 5
sicherten Sache, übernimmt der Versicherer die zusätzlich anfallenden Versicherungsfall
Rückreisekosten bis max. € 1.800,00; bei mehreren Personen bis max.
€ 3.600,00 bis zum ordentlichen Wohnsitz des Versicherungsnehmers. 1 Versicherungsfall ist das/der dem Anspruch zugrunde liegende
3.5. Psychologische Betreuung nach Einbruch Schadenereignis bzw. Bedarf an Informations- und
Nach einem Einbruch organisiert der Versicherer eine psychologische Serviceleistungen.
Betreuung für den Versicherungsnehmer und übernimmt dafür die Kosten
bis max. insgesamt € 150,00 pro Versicherungsfall.
3.6. Leihheizgerät
Der Versicherer übernimmt die Organisation und die Kosten eines
Leihheizgerätes bei Ausfall der Heizungsanlage der versicherten Wohnung
während der Heizperiode für € 300,00 pro Schadensfall.
3.7. Notstromaggregat
Der Versicherer übernimmt die Organisation und die Kosten eines
Notstromaggregats bei Ausfall der Stromversorgung der versicherten
Wohnung bis zu einem Höchstbetrag von € 300,00 pro Schadensfall.
WS003 / Seite 1/3
Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, www.nv.at,
Tel. 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, Registriert beim Landesgericht St. Pölten unter
FN 100888 s Gesellschaftssitz St. Pölten, UID: ATU15362300, GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040
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Artikel 6 Artikel 10
Risikoausschlüsse Beendigung des Versicherungsvertrages
Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle die: 1 Nach Eintritt des Versicherungsfalles kann
1 mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von Hoher 1.1 der Versicherungsnehmer kündigen, wenn der Versicherer einen
Hand und Erdbeben, unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen; begründeten Anspruch auf die Versicherungsleistung ablehnt oder
2 bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen seine Anerkennung verzögert.
durch eine versicherte Person eintreten sowie für Versicherungsfälle, für Die Kündigung ist vorzunehmen innerhalb eines Monates
die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist bzw. die vorsätzlich oder grob - nach Ablehnung des begründeten Anspruches auf die
fahrlässig herbeigeführt wurden; Versicherungsleistung
3 mit nuklearen Ereignissen in unmittelbarem Zusammenhang stehen; - nach Rechtskraft des Urteils im Fall eines Rechtsstreites vor
Gericht
Artikel 7 - nach Fälligkeit der Versicherungsleistung.
Obliegenheiten Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der
laufenden Versicherungsperiode erfolgen.
1 Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles 1.2 der Versicherer kündigen, wenn er den Anspruch auf die
die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt Versicherungsleistung dem Grunde nach anerkannt oder die
(§ 6 Abs. 3 VersVG), werden bestimmt, Versicherungsleistung erbracht hat oder wenn der
1.1 den Versicherungsfall dem Versicherer unter der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Versicherungsleistung
24-Stunden-Notrufnummer noch vor Inanspruchnahme von Leistungen arglistig erhoben hat.
unverzüglich anzuzeigen; Die Kündigung ist vorzunehmen innerhalb eines Monates
1.2 sich mit dem Versicherer darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen - nach Anerkennung dem Grunde nach
dieser erbringt; - nach erbrachter Versicherungsleistung
1.3 den Schaden so gering wie möglich zu halten und eventuelle Weisungen - nach Ablehnung des arglistig erhobenen Anspruches auf
des Versicherers zu befolgen; Versicherungsleistung.
1.4 dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Die Kündigung kann nur unter Einhaltung einer einmonatigen
Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungspflicht zu Kündigungsfrist erfolgen. Falls der Versicherungsnehmer einen
gestatten, sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe Anspruch arglistig erhoben hat, kann der Versicherer mit sofortiger
vorzulegen. Wirkung kündigen.
1.5 den Versicherer bei der Geltendmachung der aufgrund seiner Leistungen 1.3 Bei Wegfall des versicherten Risikos gilt § 68 VersVG.
auf ihn übergegangenen Ersatzansprüche gegenüber Dritten zu 2 Dem Versicherer gebührt jeweils die Prämie für die bis zur
unterstützen und ihm die hierfür benötigten Unterlagen auszuhändigen; Vertragsauflösung verstrichene Vertragslaufzeit.
1.6 dem Versicherer auf dessen Anfrage Unterlagen zur Verfügung zu stellen,
aus denen sich die Berechtigung der versicherten Personen ergibt; Artikel 11
2 Hat die versicherte Person aufgrund der Leistung des Versicherers Kosten Ansprüche gegenüber Dritten
erspart, die sie ohne den Schadeneintritt hätte aufwenden müssen, kann
der Versicherer die Leistung in Höhe dieser Kosten kürzen. 1 Steht der versicherten Person ein Schadenersatzanspruch gegen
3 Hat der Versicherungsnehmer aufgrund desselben Versicherungsfalles einen Dritten zu, so besteht unbeschadet des gesetzlichen
neben den Ansprüchen auf Leistungen des Versicherers auch Überganges aufgrund der Bestimmung des § 67 VersVG für die
Ersatzansprüche gleichen Inhalts gegen Dritte, kann er insgesamt keine versicherte Person die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur
Entschädigung verlangen, die seinen Gesamtschaden übersteigt. Höhe, in der aus dem Versicherungsvertrag Kostenersatz geleistet
4 Geldbeträge, die der Versicherer für die versicherte Person verauslagt oder wird, an den Versicherer abzutreten.
als Darlehen überlassen hat, muss diese unverzüglich nach deren 2 Gibt die versicherte Person einen solchen Anspruch oder ein zur
Erstattung durch Dritte, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Sicherung des Anspruches dienendes Recht ohne Zustimmung
Auszahlung an den Versicherer zurückzahlen. Der Versicherer ist in des Versicherers auf, so wird dieser insoweit von der Verpflichtung
diesem Fall verpflichtet, der versicherten Person eine Bankverbindung für zur Leistung frei, als er aus dem Anspruch oder dem Recht hätte
die Einzahlung zu benennen. Ersatz erlangen können. Soweit die versicherte Person von
schadenersatzpflichtigen Dritten Ersatz der ihr entstandenen
Artikel 8 Aufwendungen erhalten hat, ist der Versicherer berechtigt, den Er-
Versicherungsperiode, Beginn des Versicherungsschutzes, satz auf seine Leistungen anzurechnen.
vorläufige Deckung, Fälligkeit der Prämie
Artikel 12
1 Als Versicherungsperiode gilt der Zeitraum eines Jahres. Mehrfache Versicherung
2 Die erste oder die einmalige Prämie einschließlich Gebühren und Ver-
sicherungssteuer ist vom Versicherungsnehmer innerhalb von 14 Tagen Empfängt der Versicherungsnehmer aus anderen Versicherungsverträgen
nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze eine Leistung für denselben Versicherungsfall, so ermäßigt sich der
oder einer gesonderten Annahmeerklärung) und nach der Aufforderung zur Anspruch aus diesem Vertrag in der Weise, dass die Ersatzleistung aus
Prämienzahlung zu bezahlen (Einlösung der Polizze). Die Folgeprämien allen Verträgen insgesamt nicht höher ist als der durch die Versicherung
einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer sind zu den vereinbarten abzudeckende Gesamtschaden.
Fälligkeitsterminen zu entrichten.
3 Bei Zahlungsverzug gelten die §§ 38 ff VersVG. Artikel 13
4 Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung der Polizze (Pkt. 2), jedoch Subsidiarität
nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Wird die erste oder die einmalige
Prämie erst danach eingefordert, dann aber binnen 14 Tagen oder ohne Alle Versicherungsleistungen sind subsidiär. Sie werden daher nur erbracht,
weiteren schuldhaften Verzug gezahlt, ist der Versicherungsschutz ab dem soweit nicht aus anderen bestehenden Privatversicherungen ohnehin Ersatz
vereinbarten Versicherungsbeginn gegeben. erlangt werden kann.
5 Vor Einlösung der Polizze gewährt der Versicherer vorläufige Deckung.
Die vorläufige Deckung endet bei Annahme des Antrages mit der Artikel 14
Einlösung der Polizze. Sie tritt außer Kraft, wenn der Antrag unverändert Gerichtsstand
angenommen wird, und der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der
ersten oder einmaligen Prämie schuldhaft in Verzug gerät (Pkt. 3). 1 Lehnt der Versicherer die Leistung ab, kann der Versicherungs-
Der Versicherer ist berechtigt, die vorläufige Deckung mit der Frist von zwei nehmer den Anspruch auf Versicherungsleistung nur innerhalb
Wochen zu kündigen. Dem Versicherer gebührt in diesem Fall die auf die eines Jahres gerichtlich geltend machen. Diese Frist beginnt
Zeit des Versicherungsschutzes entfallende anteilige Prämie. jedoch erst, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer
den erhobenen Anspruch unter Anführung zumindest einer der
Artikel 9 Ablehnung derzeit zugrunde gelegten Tatsache und gesetzlichen
Vertragsdauer und Beendigung des Versicherungsschutzes, oder vertraglichen Bestimmung schriftlich abgelehnt und die mit
Prämienänderung dem Ablauf der Frist verbundene Rechtsfolge mitgeteilt hat.
2 Der Versicherungsnehmer kann Ansprüche aus dem Versicher-
1 Der Versicherungsvertrag kann jeweils zum Ablauf einer jeden ungsvertrag auch bei den Gerichten geltend machen, in deren
Versicherungsperiode, nach mindestens einjähriger Versicherungsdauer, Sprengel er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat von beiden Vertragsparteien
schriftlich gekündigt werden. Die Versicherungsdauer verlängert sich um Artikel 15
ein Jahr, wenn vom Kündigungsrecht kein Gebrauch gemacht wird. Abtretung und Verpfändung von Versicherungsansprüchen
2 Der Versicherer kann die Prämie mit Wirkung ab Beginn der nächsten Ver-
sicherungsperiode ändern. Bei Erhöhung der Prämie darf diese die zum Versicherungsansprüche dürfen vor ihrer endgültigen Feststellung ohne
Zeitpunkt der Erhöhung für Neuverträge geltende Prämie nicht übersteigen. ausdrückliche Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch
Der Versicherungsnehmer kann binnen einem Monat nach Zugang der verpfändet werden.
Mitteilung über eine Prämienerhöhung den Vertrag mit sofortiger Wirkung,
frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Erhöhung kündigen.
WS003 / Seite 2/3
Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, www.nv.at,
Tel. 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, Registriert beim Landesgericht St. Pölten unter
FN 100888 s Gesellschaftssitz St. Pölten, UID: ATU15362300, GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040
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Artikel 16
Fälligkeit der Versicherungsleistung, Verjährung,
anzuwendendes Recht
1 Die Versicherungsleistung wird nach Abschluss der für ihre Feststellung
notwendigen Erhebungen fällig.
2 Für die Verjährung des Anspruches aus dem Versicherungsvertrag gelangt
§ 12 VersVG zur Anwendung.
3 Es gilt österreichisches Recht.
WS003 / Seite 3/3
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