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Versicherungsmakler / Haushaltsversicherung / Bedingungsarchiv

NV Premium: die Bedingungen im Volltext

Online Haushaltsversicherung der NV im Premium Paket mit allen Leistungen der kleineren Pakete, Erweitertem Glasbruch und 24/7 Wohnen Soforthilfe mit Rückreise, Bewachung und Notlagerung.

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Ich ermächtige NV, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von NV auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt NV mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei NV einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Haushaltsversicherung Premium von NV (Haushaltsversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an NV weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 83 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme für den Hausratlaut Polizze
Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherungnein„bei zu niedriger Versicherungssumme“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen)ja„Gesamter Wohnungsinhalt zum Neuwert“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1
Selbstbeteiligung Standardnicht geregelt
Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistungja, bis zur Versicherungssumme„Die NV leistet auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen bei den Gefahren Feuer, Sturm und Leitungswasserschaden.“Leistungsübersicht, Seite 1
Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück)ja„Bei der Sach-Versicherung besteht der Versicherungsschutz am vereinbarten Versicherungsort.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB)nicht geregelt
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltnicht geregelt
Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckungnicht geregelt
Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherernicht geregelt
Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag)nicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brand, Blitzschlag, Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Sachschäden am Wohnungsinhalt durch: Brand Direkten Blitzschlag Explosion“Was ist versichert?, Seite 1
Implosionnicht geregelt
Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand)nicht geregelt
Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen)nicht geregelt
Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugenja, bis zur Versicherungssumme„Flugzeugabsturz“Was ist versichert?, Seite 1
Überspannung durch Blitz an Elektrogerätenja, bis zur Versicherungssumme„Haftungserweiterung auf indirekte Blitzschlagschäden“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1
Einbruchdiebstahlja, bis zur Versicherungssumme„Einbruchdiebstahl in die Versicherungsräumlichkeiten“Was ist versichert?, Seite 1
Raub in der Wohnungja, bis zur Versicherungssumme„Vandalismus Beraubung“Was ist versichert?, Seite 1
Vandalismus nach einem Einbruchja, bis zur Versicherungssumme„Vandalismus Beraubung“Was ist versichert?, Seite 1
Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten)ja, bis zur Versicherungssumme„Erdrutsch Leitungswasser“Was ist versichert?, Seite 1
Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnenja, bis 10.000 €„Schäden an der Einrichtung durch Austritt von Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1
Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch)nicht geregelt
Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)ja, bis zur Versicherungssumme„Sturm Hagel Schneedruck“Was ist versichert?, Seite 1

Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässernnein„Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung und Erdbeben“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Rückstau aus der Kanalisationnein„Grund-, Schmelzwasser, Witterungsniederschläge und dadurch verursachten Rückstau“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Erdbebennein„Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung und Erdbeben“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Erdsenkungnicht geregelt
Erdrutsch und Felssturzja, bis zur Versicherungssumme„Felssturz, Steinschlag Erdrutsch“Was ist versichert?, Seite 1
Schneedruckja, bis zur Versicherungssumme„Hagel Schneedruck“Was ist versichert?, Seite 1
Lawinennein„Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung und Erdbeben“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Vulkanausbruchnicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Elementarschädennicht geregelt

Fahrrad und weiterer Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro)ja, bis 3.500 €„Diebstahl von versperrten Fahrrädern, E-Bikes, Kinderwägen oder Krankenfahrstühlen“Zusatzpaket Fahrrad, Seite 3
Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr)nicht geregelt
E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze)ja, bis 3.500 €„Diebstahl von versperrten Fahrrädern, E-Bikes, Kinderwägen oder Krankenfahrstühlen“Zusatzpaket Fahrrad, Seite 3
Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstücknicht geregelt
Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatorenja, bis 3.500 €„Diebstahl von versperrten Fahrrädern, E-Bikes, Kinderwägen oder Krankenfahrstühlen“Zusatzpaket Fahrrad, Seite 3
Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraumnicht geregelt
Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeugnicht geregelt
Taschen- und Trickdiebstahlnicht geregelt
Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagennicht geregelt

Wertsachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze)ja, bis zur Versicherungssumme„Erhöhung der Grenzwerte im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1
Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 4.400 €„für Geld- und Geldeswerte und Sparbücher 4.400,- davon freiliegend 370,-“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1
Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 4.400 €„für Geld- und Geldeswerte und Sparbücher 4.400,-“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1
Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 22.000 €„für Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzensammlungen davon freiliegend 2.200,-“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1
Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze)ja, bis 110.000 €„im versperrten Mauersafe (Wandsafe) mit mindestens Schlossschutzpanzer 110.000,-“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1
Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung)ja„im versperrten, eisernen feuerfesten Geldschrank (mindestens 100 kg Gewicht) oder Wertbehältnis der Widerstandsklasse EN0“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1

Unterwegs und außer Haus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag)ja, bis 750 €„Reisegepäck auf Urlaubsreisen Subsidiärdeckung: Die Haftung gilt nur dann, sofern nicht Deckung aus einer anderweitigen Versicherung besteht“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 2
Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheitnicht geregelt
Raub und räuberische Erpressung unterwegsnicht geregelt
Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilennicht geregelt
Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst)nicht geregelt
Hausrat im Senioren- oder Pflegeheimnicht geregelt

Kosten nach einem Schaden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer)ja, bis 10.000 €„Kosten für ein Ersatzobjekt 10.000,-“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 2
Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schadenja, bis 1.800 €„übernimmt der Versicherer die zusätzlich anfallenden Rückreisekosten bis max. € 1.800,00; bei mehreren Personen bis max. € 3.600,00“Art. 2 Pkt. 3.4, Seite 1
Aufräumungskostenja, bis zur Versicherungssumme„20 % Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, sowie Reinigungs- und Entsorgungskosten“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1
Bewegungs- und Schutzkostenja, bis zur Versicherungssumme„20 % Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, sowie Reinigungs- und Entsorgungskosten“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1
Transport- und Lagerkostenja, bis 400 €„Der Versicherer übernimmt die Organisation und Kosten von Umzugsfirmen bzw. Speditionen“Art. 2 Pkt. 3.13, Seite 1
Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage)ja, bis 500 €„Kosten für Schlossänderungen an der Haus- bzw. Wohnungseingangstür nach Schlüsselverlust“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 2
Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismusja, bis 1.000 €„Vandalismusschäden an der Haus- oder Wohnungseingangstür sowie Beschädigung durch Einsatzkräfte bei medizinischen Notfällen“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 2
Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss)ja, bis zur Versicherungssumme„Wenn nach einem Schadensfall die Bewachung der Wohnung erforderlich ist, übernimmt der Versicherer die Kosten der Bewachung bis zum nächsten Werktag.“Art. 2 Pkt. 3.2, Seite 1
Sachverständigenkostennicht geregelt
Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefektja, bis 300 €„Kühlgut gegen Verderb“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 2
Datenrettungskostennicht geregelt

Besondere Sachen, Glas und Internet

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen)ja, bis zur Versicherungssumme„Glasbruch Glasbruch“Leistungsübersicht Komfort Paket, Seite 1
Glaskeramik- und Induktionskochfeldernicht geregelt
Phishing und Betrug beim Online-Bankingnicht geregelt
Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskartennicht geregelt
Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstücknicht geregelt
Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung)nicht geregelt
Musikinstrumentenicht geregelt
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehörnicht geregelt
Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmerja, bis zur Versicherungssumme„sowie Büroeinrichtung bzw. -maschinen“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 1
Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge)nicht geregelt
Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnungja, bis 2.000 €„Transportmittelunfall bei Übersiedlung“Leistungsübersicht Basis Paket, Seite 2
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit)ja„Verbraucher können den Vertrag erstmals zum Ende des 3. Versicherungsjahres in geschriebener Form kündigen.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen)ja„Ein Schaden ist der Niederösterreichische Versicherung AG so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden sind auch der Sicherheitsbehörde zu melden.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen)ja„Verlassen alle Personen die versicherten Räumlichkeiten, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster ordnungsgemäß zu schließen“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt)ja„Wenn das Gebäude länger als 72 Stunden verlassen wird, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg)nein„Korrosion, Verschleiß oder Abnützung Klima-, Solar- und Sprinkler-Anlagen Krieg, innere Unruhen, Terror“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Niederösterreichische Versicherung AG
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt Haushaltsversicherung
[Seite 1] Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Niederösterreichische Versicherung AG Haushaltsversicherung Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten I11.202210 FN100888s, www.nv.at Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Haushaltsversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind Sach-Versicherung: Sachschäden am Wohnungsinhalt durch: Schäden durch:  Brand  Direkten Blitzschlag  indirekten Blitzschlag, Kurzschluss  Explosion  Glasbruchschäden (optional mit mitversicherbar)  Flugzeugabsturz  Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung,  Sturm Vermurung und Erdbeben  Hagel  Grund-, Schmelzwasser, Witterungsniederschläge  Schneedruck und dadurch verursachten Rückstau  Felssturz, Steinschlag  Korrosion, Verschleiß oder Abnützung  Erdrutsch  Klima-, Solar- und Sprinkler-Anlagen  Leitungswasser  Krieg, innere Unruhen, Terror  Einbruchdiebstahl in die  vorsätzliche oder grob fahrlässige Versicherungsräumlichkeiten Schadenherbeiführung  Vandalismus  Beraubung Privathaftpflicht-Versicherung: Optional mitversicherbar:  Glasbruchschäden Schäden durch:  Privathaftpflicht-Versicherung  betriebliche, berufliche oder gewerbsmäßige Tätigkeit Die Niederösterreichische Versicherung AG ersetzt:  Großtiere und Hunde  Kraftfahrzeuge, die ein Kennzeichen tragen oder  Kosten für die Wiederherstellung oder tragen müssten Wiederbeschaffung der versicherten Sachen und  vorsätzliche Schadenherbeiführung  Nebenkosten, z. B. für Aufräumen, Abbruch, Feuerlöschen und Entsorgung Schäden an: Versichert im Rahmen der optionalen  geliehenen, gemieteten oder verwahrten Sachen Privathaftpflicht-Versicherung sind:  beweglichen Sachen bei Benützung, Beförderung oder Bearbeitung  gerechtfertigte Schadenersatz-Ansprüche bei  jenen Teilen von unbeweglichen Sachen, die Sach-, Personen- und davon abgeleitete bearbeitet oder benutzt werden Vermögensschäden aus den Gefahren des täglichen Lebens im Privatbereich und  Schäden, die Ihnen oder Ihren nahen Angehörigen  Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zugefügt werden Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! bei zu niedriger Versicherungssumme ! bei Verletzung der Verpflichtungen ! bei Wertgegenstände, Geld und Geldeswert je nach Verwahrungsart Wo bin ich versichert?  Bei der Sach-Versicherung besteht der Versicherungsschutz am vereinbarten Versicherungsort.  Bei der Privathaftpflicht-Versicherung besteht der Versicherungsschutz auf der ganzen Erde. Welche Verpflichtungen habe ich? − Ein Schaden ist der Niederösterreichische Versicherung AG so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden sind auch der Sicherheitsbehörde zu melden. − Jeder Schaden muss klein gehalten werden. − An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu überlassen Sachversicherung: − Die Niederösterreichische Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. [Seite 2] − Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist dem Versicherer zu melden. − Wenn das Gebäude länger als 72 Stunden verlassen wird, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und Frostschäden ist vorzubeugen. − Verlassen alle Personen die versicherten Räumlichkeiten, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster ordnungsgemäß zu schließen, vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden. Privathaftpflicht-Versicherung: − Schäden und dadurch erhobene Ansprüche, sowie die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der Niederösterreichischen Versicherung AG innerhalb einer Woche zu melden. − Ansprüche dürfen nur von der Niederösterreichische Versicherung AG anerkannt werden. Weisungen sind zu befolgen. Der Anwalt wird von der Niederösterreichischen Versicherung AG beauftragt. Wann und wie zahle ich? Die Prämie ist fristgerecht im Voraus, wie im Vertrag vereinbart, jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich oder einmalig, z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online zu zahlen. Wann beginnt und endet die Deckung? Die Deckung beginnt, wie im Versicherungsvertrag vereinbart, allerdings nur, wenn die erste Prämie rechtzeitig einbezahlt wurde. Wenn die Vertragsdauer weniger als ein Jahr beträgt bzw. bei einmaliger Prämienzahlung endet die Deckung zum vereinbarten Zeitpunkt ohne Kündigung. Andernfalls endet die Deckung nach der Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Verbraucher können den Vertrag erstmals zum Ende des 3. Versicherungsjahres in geschriebener Form kündigen. Danach kann der Vertrag jährlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
Volltext aufklappen: Leistungsblätter Online-Haushaltsversicherung
[Seite 1] ng e rbl rsici h c e k ru Haush alt g s s v übe tun Leis BASIS PAKET KOMFORT PAKET PREMIUM PAKET + Wohnungsinhalt gegen ü  ALLE BASIS PAKET LEISTUNGEN ALLE KOMFORT PAKET + Feuer, Sturm, Leitungswasser LEISTUNGEN ü E inbruchdiebstahl ü P rivathaftpflicht bis 1.500.000,- ü G lasbruch sowie ü A ufräumungs-, Abbruch- Folgeschäden durch ü E rweiterung Glasbruch und Feuerlöschkosten Glasbruch ü E rweiterung Privathaft- ü K atastrophenschutz Erhöhung Privathaftpflicht ü  pflicht bis 5.000.000,- bis 3.000.000,- ü 2 4/7 Wohnen Soforthilfe ü 2 4/7 Digitale Soforthilfe Die NV leistet auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen bei den Gefahren Feuer, Sturm und Leitungswasserschaden. BASIS PAKET Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl Gesamter Wohnungsinhalt zum Neuwert inkl. Wohnungsinhalt der im selben Gebäude ü lebenden Eltern oder Schwiegereltern sowie Büroeinrichtung bzw. -maschinen 20 % Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, ü sowie Reinigungs- und Entsorgungskosten Katastrophenschutzdeckung für den Wohnungsinhalt 5.000,- Haftungserweiterung auf indirekte Blitzschlagschäden ü Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch die Energie des elektrischen Stromes gelten im Rahmen eines ersatzpflichtigen Feuerschadens als mitversichert, wenn das Gerät den ü Brandherd darstellt Erhöhung der Grenzwerte im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung ü in – auch unversperrten – Möbeln oder im Safe ohne Panzerung oder freiliegend für Geld- und Geldeswerte und Sparbücher 4.400,- davon freiliegend 370,- 22.000,- für Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzensammlungen davon freiliegend 2.200,- im versperrten, eisernen feuerfesten Geldschrank (mindestens 100 kg Gewicht) oder 37.000,- Wertbehältnis der Widerstandsklasse EN0 im versperrten Geldschrank (Gewicht über 250 kg) mit besserem Sicherheitsgrad als oben beschriebenen, im versperrten Mauersafe (Wandsafe) mit mindestens Schlossschutzpanzer 110.000,- oder Wertbehältnis der Widerstandsklasse EN1 oder EN2 Leistungsübersicht Online Haushaltsversicherung, Stand: 04/24 Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, Telefon 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, registriert beim Landesgericht St. Pölten unter FN 100888s, Gesellschaftssitz: St. Pölten, UID: ATU15362300,GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040 1/3 [Seite 2] Kosten für ein Ersatzobjekt 10.000,- Schäden an der Einrichtung durch Austritt von Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten 10.000,- Reisegepäck auf Urlaubsreisen Subsidiärdeckung: Die Haftung gilt nur dann, sofern nicht 750,- Deckung aus einer anderweitigen Versicherung besteht Wiederbeschaffungskosten von amtlichen Dokumenten, sofern diese bei einem gedeckten Schadenereignis vernichtet werden oder abhanden kommen, gelten im Rahmen der Versiche- 1.000,- rungssumme für das jeweils gedeckte Schadenereignis Kosten für Schlossänderungen an der Haus- bzw. Wohnungseingangstür nach Schlüsselverlust 500,- Sachen in versperrten Garderoben, Spinden oder Kästen in Krankenzimmern; 1.000,- Bargeld und Wertgegenstände gelten bis max. 100,- versichert Vandalismusschäden an der Haus- oder Wohnungseingangstür sowie Beschädigung durch 1.000,- Einsatzkräfte bei medizinischen Notfällen Schäden durch Witterungsniederschlägen am Wohnungsinhalt 1.000,- Schäden an der Grundstücksbegrenzung bzw. am Einfahrtstor nach einem vollbrachten bzw. versuchten Einbruchdiebstahl an der Versicherungsräumlichkeit (gilt für Wohnungen mit 1.000,- Gartenanteil) Kosten durch Telefonmissbrauch nach einem erfolgten Einbruchdiebstahl 1.000,- Kühlgut gegen Verderb 300,- Transportmittelunfall bei Übersiedlung 2.000,- Folgeschäden durch undichte Fugen am Wohnungsinhalt 5.000,- Privathaftpflicht Privathaftpflicht Pauschalversicherungssumme 1.500.000,- KOMFORT PAKET Enthält alle Basis Paket Leistungen Leistungsbeschreibung siehe oben Privathaftpflicht Privathaftpflicht Pauschalversicherungssumme Erhöhung um 1.500.000,- 3.000.000,- Erweiterte Privathaftpflicht sowie Ehrenamtliche Tätigkeiten Ausdehnung der Privathaftpflichtversicherung: Die Haftpflicht erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht der minderjährigen Kinder, die sich außerhalb der häuslichen Gemeinschaft zu Studienzwecken oder zur Berufsausbildung ü befinden. Mitversichert gelten weiters unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, solange sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden (auch während des Präsenz- bzw. Zivildienstes), sowie die im selben Gebäude lebenden Eltern, Schwiegereltern oder Übergeber Glasbruch Glasbruch ü Folgeschäden durch Glasbruch 10.000,- Leistungsübersicht Online Haushaltsversicherung, Stand: 04/24 Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, Telefon 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, registriert beim Landesgericht St. Pölten unter FN 100888s, Gesellschaftssitz: St. Pölten, UID: ATU15362300,GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040 2/3 [Seite 3] PREMIUM PAKET Enthält alle Komfort Paket Leistungen Leistungsbeschreibung siehe oben Privathaftpflicht Privathaftpflicht Pauschalversicherungssumme Erhöhung um 2.000.000,- 5.000.000,- Glasbruch Erweiterter Glasbruch ü 24/7 Soforthilfe Wohnen Soforthilfe (WS003) ü Digitale Soforthilfe (WS004) ü ZUSATZPAKETE FAHRRAD ELEKTROGERÄTE Diebstahl von versperrten Fahrrädern, E-Bikes, Elektrische Haushaltgeräte Kinderwägen oder Krankenfahrstühlen wo immer Beschädigung durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit in Österreich befindlich (außerhalb des Versiche- oder Böswilligkeit rungsortes), Teildiebstahl ausgeschlossen Beschädigung durch unmittelbare Wirkungen der Versicherungssumme bis 3.500,- elektrischen Energie HUND GARTEN (AM VERSICHERUNGSORT) Tierhaftpflichtversicherung, für einen Hund Garten(geräte)hütte und/oder Aufbewahrungs- Pauschalversicherungssumme inkl. Kosten von boxen, mit dem Gebäude verbundene Beschattungs- Wutuntersuchungen systeme, fix verankerte Spielplatzeinrichtungen, Pergo- len, Carports, Laternen, Ziersträucher, Hecken, Entsor- gungskosten von durch Sturmschäden geknickten oder Versicherungssumme bis 1.500.000,- entwurzelten Bäumen, Gartengriller(gemauert oder fix verankert). Versichert gelten auch Solarduschen, Solar- bzw. Pho- tovoltaikanlagen inkl. Stromspeicher, Wechselrichter und/oder Back-up Box; Versicherungsschutz gilt nur für fix mit dem Gebäude oder dem Boden verankerten Anlagen Versicherungssumme bis 10.000,- Nähe det. verbin Unsere Niederösterreichische Versicherung ist ein heimisches Unternehmen mit modernen Versicherungsleistungen, das seit über einem Jahrhundert verlässlich Verantwortung für die Sicherheit der Menschen in Niederösterreich und Wien trägt. Wir arbeiten mit über 600 Mitarbeitern und rund 45 Kundenbüros überall dort, wo Sie sind. Im Sinne der Lesefreundlichkeit beschränken wir uns im Text auf die gebräuchlichen männlichen Wortformen. Selbstverständlich wenden wir uns damit an Frauen wie Männer gleichermaßen. Hinweis: Zweck dieser Online Leistungsübersicht ist eine vereinfachte und gekürzte Marketinginformation zu unseren Produkten. Die Leistungsübersicht wurde sorgfältig erstellt, jedoch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen Eindrücken führen. Wir können für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und laufende Verfügbarkeit keine Gewähr übernehmen und behalten uns vor, Angebote zu adaptieren oder gänzlich einzustellen. Die Produktinformationsblätter finden Sie unter www.nv.at/services. Sie erhalten diese auch bei Ihrem Kundenberater oder in einem unserer Kundenbüros. Der genaue Deckungsumfang ist ausschließlich in der Polizze und den Versicherungsbedingungen dokumentiert. Alle Angaben in diesem Folder beziehen sich auf die derzeitige Rechtssituation. Alle Beträge in Euro. nv.at Leistungsübersicht Online Haushaltsversicherung, Stand: 04/24 Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, Telefon 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, registriert beim Landesgericht St. Pölten unter FN 100888s, Gesellschaftssitz: St. Pölten, UID: ATU15362300,GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040 3/3
Volltext aufklappen: Wohnen Soforthilfe (WS 003)
[Seite 1] WS003 Allgemeine Bedingungen für die Wohnen – Soforthilfe Inhaltsverzeichnis 3.8. Dachabräumkosten bei drohendem Schneedruck Ist aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse und eines Artikel 1 Gegenstand und Umfang der Versicherung drohenden Schneedruckschadens eine Schneeabräumung vom Artikel 2 Örtlicher Geltungsbereich und Leistungen Dach dringend erforderlich, um einen größeren Folgeschaden zu Artikel 3 Zeitlicher Geltungsbereich verhindern (Notfall), übernimmt der Versicherer die Kosten bis zu Artikel 4 Sachlicher Geltungsbereich, versicherte Personen € 300,00 pro Schadensfall. Artikel 5 Versicherungsfall Eine Kostenbeteiligung erfolgt für maximal zwei notfallbedingte Artikel 6 Risikoausschlüsse Schneeabräumungen pro Kalenderjahr. Artikel 7 Obliegenheiten 3.9. Schädlingsbekämpfung Artikel 8 Versicherungsperiode, Beginn des Versicherungsschutzes, Der Versicherer übernimmt die Organisation und Kosten für die vorläufige Deckung, Fälligkeit der Prämie Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern am Eigenheim bis Artikel 9 Vertragsdauer und Beendigung des Versicherungsschutzes, zu € 300,00 pro Schadensfall. Prämienänderung 3.10. Leckortung Artikel 10 Beendigung des Versicherungsvertrages Bei plötzlichem Auftreten von Feuchtigkeit an Mauern, Decken Artikel 11 Ansprüche gegenüber Dritten oder Böden des versicherten und im Besitz des Artikel 12 Mehrfache Versicherung Versicherungsnehmers befindlichen Wohngebäudes organisiert der Artikel 13 Subsidiarität Versicherer geeignete Firmen zum – nach Möglichkeit Artikel 14 Gerichtsstand zerstörungsfreien – Auffinden einer Schadenstelle, auch wenn es Artikel 15 Abtretung und Verpfändung von Versicherungsansprüchen sich um keinen ersatzpflichtigen Leitungswasserschaden handelt. Artikel 16 Fälligkeit der Versicherungsleistung, Verjährung, anzuwendendes Nach dem Auffinden der Schadenstelle sind weitere Reparatur- Recht oder Sanierungsmaßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen. Eine Kostenübernahme durch den Versicherer erfolgt bis zur Artikel 1 Feststellung, ob es sich um einen Leitungswasserschaden handelt Gegenstand und Umfang der Versicherung oder nicht, maximal jedoch bis zu € 300,00. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Schäden durch Der Versicherer leistet nach Eintritt des Versicherungsfalles Information und auf dauernde Grundfeuchte, aufsteigende Feuchtigkeit, Hangwasser, Wunsch Organisation im Namen der versicherten Person oder Ersatz für aufge- Sickerwasser, sowie Feuchtigkeitseintritte über Dächer aller Art. wendete Kosten gemäß Art. 2 Pkt. 2. 3.11. Sicherheitsberatung Der Versicherer übernimmt die Organisation und Kosten einer Artikel 2 einmaligen Sicherheitsberatung für das versicherte Eigenheim Örtlicher Geltungsbereich und Leistungen durch dafür spezialisierte Unternehmen und Behörden bis zu einer Summe von € 300,00 pro Vertrag. 1. Örtlicher Geltungsbereich 3.12. Feuerpolizeiliche Beratung Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf den in der Polizze Der Versicherer übernimmt die Organisation und Kosten einer angeführten Versicherungsort; ausgenommen davon ist die Leistung einmaligen feuerpolizeilichen Beratung für das versicherte Rückreise/Reiseabbruch, welche weltweit (ausgenommen in Österreich) Eigenheim durch dafür spezialisierte Unternehmen und Behörden erbracht wird. bis zu einer Summe von € 300,00 pro Vertrag. 2. Informationsleistungen 3.13. Umzugsdienste, Notlagerung − Nennung von Hotels, Pensionen und anderen Der Versicherer übernimmt die Organisation und Kosten von Unterkunftsmöglichkeiten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung Umzugsfirmen bzw. Speditionen, wenn die Wohnungseinrichtung − Nennung von Betreuungsmöglichkeiten für erkrankte Kinder, wenn die nach einem Schadensfall vorübergehend weggebracht werden Betreuung durch die Eltern nicht möglich ist muss, sowie deren Lagerung bis zu einem Höchstbetrag von − Nennung von Ärzten mit Notdienst € 400,00. − Nennung von Apotheken mit Nacht- und Wochenenddienst 4. Leistungen ohne Kostenübernahme 3. Leistungen mit Kostenübernahme 4.1. Ersatzunterkunft 3.1. Handwerkerservice Wenn nach einem Schadensfall die Wohnung nicht bewohnbar ist, − Sanitärinstallateure bei Leitungsschäden übernimmt der Versicherer die Organisation von Hotels bzw. − Elektroinstallateure bei Schäden an elektrischen Leitungen Pensionen. − Elektrotechniker bei Schäden, Defekten, Ausfall von Kühl-, Gefrier- und Heizungsgeräten Artikel 3 Zeitlicher Geltungsbereich − Dachdecker bei Sturmschäden − Gas- und Heizungsinstallateure bei Gasgebrechen und Ausfall der Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf Versicherungs- Heizung bzw. des Warmwassers fälle, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages unter Bedacht- − Glaser bei Bruchschäden an der Außenverglasung nahme der §§ 38 ff VersVG eintreten. − Rohrreinigungsfirmen bei Verstopfungen des Rohrsystems − Schlosser bei Schlossänderungen aufgrund von Einbruch Artikel 4 Nach einem Schadenereignis übernimmt der Versicherer die Kosten aus Sachlicher Geltungsbereich, versicherte Personen Information, Organisation, Wegzeit und max. 1 Arbeitsstunde für obige Serviceleistungen inkl. Kleinmaterial bis insgesamt max. € 300,00. 1 Im Rahmen der Wohnen-Soforthilfe besteht Versicherungsschutz 3.2. Bewachung der Wohnung für den Versicherungsnehmer laut Polizze. Wenn nach einem Schadensfall die Bewachung der Wohnung erforderlich 2 Alle für den Versicherungsnehmer getroffenen Bestimmungen ist, übernimmt der Versicherer die Kosten der Bewachung bis zum gelten sinngemäß für die mitversicherten Personen. Diese Per- nächsten Werktag. sonen sind neben dem Versicherungsnehmer für die Erfüllung der 3.3. Schlüsseldienste Obliegenheiten, der Schadenminderungs- und Rettungspflicht ver- Wenn der Versicherungsnehmer die Eingangstür zum versicherten Objekt antwortlich. nicht öffnen kann, sorgt der Versicherer für einen Schlüsseldienst und 3 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur übernimmt die Kosten der Türöffnung. dem Versicherungsnehmer zu. 3.4. Rückreise, Reiseabbruch Bei einem erheblichen Schaden an der in der Polizze angeführten ver- Artikel 5 sicherten Sache, übernimmt der Versicherer die zusätzlich anfallenden Versicherungsfall Rückreisekosten bis max. € 1.800,00; bei mehreren Personen bis max. € 3.600,00 bis zum ordentlichen Wohnsitz des Versicherungsnehmers. 1 Versicherungsfall ist das/der dem Anspruch zugrunde liegende 3.5. Psychologische Betreuung nach Einbruch Schadenereignis bzw. Bedarf an Informations- und Nach einem Einbruch organisiert der Versicherer eine psychologische Serviceleistungen. Betreuung für den Versicherungsnehmer und übernimmt dafür die Kosten bis max. insgesamt € 150,00 pro Versicherungsfall. 3.6. Leihheizgerät Der Versicherer übernimmt die Organisation und die Kosten eines Leihheizgerätes bei Ausfall der Heizungsanlage der versicherten Wohnung während der Heizperiode für € 300,00 pro Schadensfall. 3.7. Notstromaggregat Der Versicherer übernimmt die Organisation und die Kosten eines Notstromaggregats bei Ausfall der Stromversorgung der versicherten Wohnung bis zu einem Höchstbetrag von € 300,00 pro Schadensfall. WS003 / Seite 1/3 Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, www.nv.at, Tel. 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, Registriert beim Landesgericht St. Pölten unter FN 100888 s Gesellschaftssitz St. Pölten, UID: ATU15362300, GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040 [Seite 2] Artikel 6 Artikel 10 Risikoausschlüsse Beendigung des Versicherungsvertrages Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle die: 1 Nach Eintritt des Versicherungsfalles kann 1 mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von Hoher 1.1 der Versicherungsnehmer kündigen, wenn der Versicherer einen Hand und Erdbeben, unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen; begründeten Anspruch auf die Versicherungsleistung ablehnt oder 2 bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen seine Anerkennung verzögert. durch eine versicherte Person eintreten sowie für Versicherungsfälle, für Die Kündigung ist vorzunehmen innerhalb eines Monates die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist bzw. die vorsätzlich oder grob - nach Ablehnung des begründeten Anspruches auf die fahrlässig herbeigeführt wurden; Versicherungsleistung 3 mit nuklearen Ereignissen in unmittelbarem Zusammenhang stehen; - nach Rechtskraft des Urteils im Fall eines Rechtsstreites vor Gericht Artikel 7 - nach Fälligkeit der Versicherungsleistung. Obliegenheiten Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode erfolgen. 1 Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles 1.2 der Versicherer kündigen, wenn er den Anspruch auf die die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt Versicherungsleistung dem Grunde nach anerkannt oder die (§ 6 Abs. 3 VersVG), werden bestimmt, Versicherungsleistung erbracht hat oder wenn der 1.1 den Versicherungsfall dem Versicherer unter der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Versicherungsleistung 24-Stunden-Notrufnummer noch vor Inanspruchnahme von Leistungen arglistig erhoben hat. unverzüglich anzuzeigen; Die Kündigung ist vorzunehmen innerhalb eines Monates 1.2 sich mit dem Versicherer darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen - nach Anerkennung dem Grunde nach dieser erbringt; - nach erbrachter Versicherungsleistung 1.3 den Schaden so gering wie möglich zu halten und eventuelle Weisungen - nach Ablehnung des arglistig erhobenen Anspruches auf des Versicherers zu befolgen; Versicherungsleistung. 1.4 dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Die Kündigung kann nur unter Einhaltung einer einmonatigen Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungspflicht zu Kündigungsfrist erfolgen. Falls der Versicherungsnehmer einen gestatten, sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe Anspruch arglistig erhoben hat, kann der Versicherer mit sofortiger vorzulegen. Wirkung kündigen. 1.5 den Versicherer bei der Geltendmachung der aufgrund seiner Leistungen 1.3 Bei Wegfall des versicherten Risikos gilt § 68 VersVG. auf ihn übergegangenen Ersatzansprüche gegenüber Dritten zu 2 Dem Versicherer gebührt jeweils die Prämie für die bis zur unterstützen und ihm die hierfür benötigten Unterlagen auszuhändigen; Vertragsauflösung verstrichene Vertragslaufzeit. 1.6 dem Versicherer auf dessen Anfrage Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus denen sich die Berechtigung der versicherten Personen ergibt; Artikel 11 2 Hat die versicherte Person aufgrund der Leistung des Versicherers Kosten Ansprüche gegenüber Dritten erspart, die sie ohne den Schadeneintritt hätte aufwenden müssen, kann der Versicherer die Leistung in Höhe dieser Kosten kürzen. 1 Steht der versicherten Person ein Schadenersatzanspruch gegen 3 Hat der Versicherungsnehmer aufgrund desselben Versicherungsfalles einen Dritten zu, so besteht unbeschadet des gesetzlichen neben den Ansprüchen auf Leistungen des Versicherers auch Überganges aufgrund der Bestimmung des § 67 VersVG für die Ersatzansprüche gleichen Inhalts gegen Dritte, kann er insgesamt keine versicherte Person die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur Entschädigung verlangen, die seinen Gesamtschaden übersteigt. Höhe, in der aus dem Versicherungsvertrag Kostenersatz geleistet 4 Geldbeträge, die der Versicherer für die versicherte Person verauslagt oder wird, an den Versicherer abzutreten. als Darlehen überlassen hat, muss diese unverzüglich nach deren 2 Gibt die versicherte Person einen solchen Anspruch oder ein zur Erstattung durch Dritte, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Sicherung des Anspruches dienendes Recht ohne Zustimmung Auszahlung an den Versicherer zurückzahlen. Der Versicherer ist in des Versicherers auf, so wird dieser insoweit von der Verpflichtung diesem Fall verpflichtet, der versicherten Person eine Bankverbindung für zur Leistung frei, als er aus dem Anspruch oder dem Recht hätte die Einzahlung zu benennen. Ersatz erlangen können. Soweit die versicherte Person von schadenersatzpflichtigen Dritten Ersatz der ihr entstandenen Artikel 8 Aufwendungen erhalten hat, ist der Versicherer berechtigt, den Er- Versicherungsperiode, Beginn des Versicherungsschutzes, satz auf seine Leistungen anzurechnen. vorläufige Deckung, Fälligkeit der Prämie Artikel 12 1 Als Versicherungsperiode gilt der Zeitraum eines Jahres. Mehrfache Versicherung 2 Die erste oder die einmalige Prämie einschließlich Gebühren und Ver- sicherungssteuer ist vom Versicherungsnehmer innerhalb von 14 Tagen Empfängt der Versicherungsnehmer aus anderen Versicherungsverträgen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze eine Leistung für denselben Versicherungsfall, so ermäßigt sich der oder einer gesonderten Annahmeerklärung) und nach der Aufforderung zur Anspruch aus diesem Vertrag in der Weise, dass die Ersatzleistung aus Prämienzahlung zu bezahlen (Einlösung der Polizze). Die Folgeprämien allen Verträgen insgesamt nicht höher ist als der durch die Versicherung einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer sind zu den vereinbarten abzudeckende Gesamtschaden. Fälligkeitsterminen zu entrichten. 3 Bei Zahlungsverzug gelten die §§ 38 ff VersVG. Artikel 13 4 Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung der Polizze (Pkt. 2), jedoch Subsidiarität nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Wird die erste oder die einmalige Prämie erst danach eingefordert, dann aber binnen 14 Tagen oder ohne Alle Versicherungsleistungen sind subsidiär. Sie werden daher nur erbracht, weiteren schuldhaften Verzug gezahlt, ist der Versicherungsschutz ab dem soweit nicht aus anderen bestehenden Privatversicherungen ohnehin Ersatz vereinbarten Versicherungsbeginn gegeben. erlangt werden kann. 5 Vor Einlösung der Polizze gewährt der Versicherer vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung endet bei Annahme des Antrages mit der Artikel 14 Einlösung der Polizze. Sie tritt außer Kraft, wenn der Antrag unverändert Gerichtsstand angenommen wird, und der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie schuldhaft in Verzug gerät (Pkt. 3). 1 Lehnt der Versicherer die Leistung ab, kann der Versicherungs- Der Versicherer ist berechtigt, die vorläufige Deckung mit der Frist von zwei nehmer den Anspruch auf Versicherungsleistung nur innerhalb Wochen zu kündigen. Dem Versicherer gebührt in diesem Fall die auf die eines Jahres gerichtlich geltend machen. Diese Frist beginnt Zeit des Versicherungsschutzes entfallende anteilige Prämie. jedoch erst, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erhobenen Anspruch unter Anführung zumindest einer der Artikel 9 Ablehnung derzeit zugrunde gelegten Tatsache und gesetzlichen Vertragsdauer und Beendigung des Versicherungsschutzes, oder vertraglichen Bestimmung schriftlich abgelehnt und die mit Prämienänderung dem Ablauf der Frist verbundene Rechtsfolge mitgeteilt hat. 2 Der Versicherungsnehmer kann Ansprüche aus dem Versicher- 1 Der Versicherungsvertrag kann jeweils zum Ablauf einer jeden ungsvertrag auch bei den Gerichten geltend machen, in deren Versicherungsperiode, nach mindestens einjähriger Versicherungsdauer, Sprengel er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. unter Einhaltung einer Frist von einem Monat von beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden. Die Versicherungsdauer verlängert sich um Artikel 15 ein Jahr, wenn vom Kündigungsrecht kein Gebrauch gemacht wird. Abtretung und Verpfändung von Versicherungsansprüchen 2 Der Versicherer kann die Prämie mit Wirkung ab Beginn der nächsten Ver- sicherungsperiode ändern. Bei Erhöhung der Prämie darf diese die zum Versicherungsansprüche dürfen vor ihrer endgültigen Feststellung ohne Zeitpunkt der Erhöhung für Neuverträge geltende Prämie nicht übersteigen. ausdrückliche Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch Der Versicherungsnehmer kann binnen einem Monat nach Zugang der verpfändet werden. Mitteilung über eine Prämienerhöhung den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Erhöhung kündigen. WS003 / Seite 2/3 Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, www.nv.at, Tel. 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, Registriert beim Landesgericht St. Pölten unter FN 100888 s Gesellschaftssitz St. Pölten, UID: ATU15362300, GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040 [Seite 3] Artikel 16 Fälligkeit der Versicherungsleistung, Verjährung, anzuwendendes Recht 1 Die Versicherungsleistung wird nach Abschluss der für ihre Feststellung notwendigen Erhebungen fällig. 2 Für die Verjährung des Anspruches aus dem Versicherungsvertrag gelangt § 12 VersVG zur Anwendung. 3 Es gilt österreichisches Recht. WS003 / Seite 3/3 Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, www.nv.at, Tel. 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, info@nv.at, Registriert beim Landesgericht St. Pölten unter FN 100888 s Gesellschaftssitz St. Pölten, UID: ATU15362300, GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040

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