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Versicherungsmakler / Haushaltsversicherung / Bedingungsarchiv

HDI Austria Haushaltsversicherung: die Bedingungen im Volltext

Haushaltsversicherung mit Neuwertersatz, Naturgefahren bis 5.000 Euro, Ersatzwohnung bis 10.000 Euro und Reisegepäck, ohne Verzicht bei grober Fahrlässigkeit und ohne Unterversicherungsverzicht; Assistance als Zusatzbaustein.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei HDI Austria einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Haushaltsversicherung von HDI Austria (Haushaltsversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an HDI Austria weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 83 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme für den Hausratlaut Polizze
Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherungnein„Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Ersatzwert (Versicherungswert) des gesamten Wohnungsinhaltes. In diesem Fall wird die Entschädigung im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.“Art. 7 Pkt. 1, Seite 13
Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen)ja„Bei zerstörten oder entwendeten Sachen die Kosten der Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte (Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens).“Art. 6 Pkt. 3, Seite 11
Selbstbeteiligung Standardja, bis zur Versicherungssumme„In jedem Schadenfall wird die Entschädigung um die in der Polizze angeführte Selbstbeteiligung gekürzt.“Art. 19, Seite 18
Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistungnein„vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeiführt, ist der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber von jeder Verpflichtung zur Leistung aus diesem Schadenfall frei.“ABS 2004 Art. 12 Pkt. 1, Seite 26
Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück)ja„Die Versicherung gilt in den vom Versicherungsnehmer bewohnten Räumen des Gebäudes auf dem Grundstück, das in der Polizze als Versicherungsort angeführt ist.“Art. 3 Pkt. 1, Seite 9
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB)nicht geregelt
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltnicht geregelt
Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckungnicht geregelt
Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherernicht geregelt
Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag)nicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brand, Blitzschlag, Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz und Anprall von Luft- und Raumfahrzeugen, deren Teilen und Ladung und Abhandenkommen bei diesen Ereignissen.“Art. 2 Pkt. 1, Seite 4
Implosionnicht geregelt
Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand)nicht geregelt
Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen)nein„Schäden, die durch ein Feuer verursacht werden, das sich nicht selbst ausbreiten kann (z. B. Sengschäden durch Bügeln, Trocknen, brennenden Tabak, Heizmaterial etc.)“Art. 2 Nicht versichert, zu Punkt 1.1, Seite 8
Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugenja, bis zur Versicherungssumme„Absturz und Anprall von Luft- und Raumfahrzeugen, deren Teilen und Ladung“Art. 2 Pkt. 1, Seite 4
Überspannung durch Blitz an Elektrogerätenja, bis zur Versicherungssumme„Darüber hinaus gelten Blitzschlagschäden, die an den versicherten elektrischen Geräten und Einrichtungen durch Induktion (indirekter Blitzschlag) entstanden sind, mitversichert.“Art. 2 Pkt. 1.2, Seite 5
Einbruchdiebstahlja, bis zur Versicherungssumme„Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung.“Art. 2 Pkt. 3, Seite 6
Raub in der Wohnungja, bis zur Versicherungssumme„Beraubung liegt vor, wenn tätliche Gewalt gegen den Versicherungsnehmer, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen oder andere Personen, die berechtigt in den Versicherungsräumlichkeiten anwesend sind, angewendet oder angedroht wird“Art. 2 Pkt. 3.6, Seite 7
Vandalismus nach einem Einbruchja, bis zur Versicherungssumme„Der Versicherer leistet auch dann Entschädigung, wenn der Täter versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt, nachdem er gemäß Punkt 3.1 in die Versicherungsräumlichkeiten eingedrungen ist (Vandalismusschäden).“Art. 2 Pkt. 3.2, Seite 6
Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten)ja, bis zur Versicherungssumme„Als Leitungswasser gilt Wasser in Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs-, Zentralheizungsanlagen“Art. 2 Pkt. 4.1, Seite 7
Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnenja, bis zur Versicherungssumme„Schwimmbadversorgungsanlagen, Schwimmbecken, Aquarien, Wasserbetten.“Art. 2 Pkt. 4.1, Seite 7
Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch)nicht geregelt
Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)ja, bis zur Versicherungssumme„Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Abhandenkommen bei einem derartigen Ereignis.“Art. 2 Pkt. 2 a), Seite 5

Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässernja, bis 5.000 €„Niederschlags- und Schmelzwasser im Gebäudeinneren inkl. Rückstau, Hochwasser, Überschwemmung, Anstieg des Grundwassers und Erdbeben bis zu einer Höchstentschädigung von 5.000 Euro inkl. Nebenkosten.“Art. 2 Pkt. 2 b), Seite 5
Rückstau aus der Kanalisationja, bis 5.000 €„Niederschlags- und Schmelzwasser im Gebäudeinneren inkl. Rückstau, Hochwasser, Überschwemmung, Anstieg des Grundwassers und Erdbeben bis zu einer Höchstentschädigung von 5.000 Euro inkl. Nebenkosten.“Art. 2 Pkt. 2 b), Seite 5
Erdbebenja, bis 5.000 €„Niederschlags- und Schmelzwasser im Gebäudeinneren inkl. Rückstau, Hochwasser, Überschwemmung, Anstieg des Grundwassers und Erdbeben bis zu einer Höchstentschädigung von 5.000 Euro inkl. Nebenkosten.“Art. 2 Pkt. 2 b), Seite 5
Erdsenkungnein„durch Bodensenkungen“Art. 2 Nicht versichert, Seite 6
Erdrutsch und Felssturzja, bis zur Versicherungssumme„Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Abhandenkommen bei einem derartigen Ereignis.“Art. 2 Pkt. 2 a), Seite 5
Schneedruckja, bis zur Versicherungssumme„Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Abhandenkommen bei einem derartigen Ereignis.“Art. 2 Pkt. 2 a), Seite 5
Lawinenja, bis 5.000 €„Muren, Lawinen und Lawinenluftdruck und Dachlawinen bis zu einer Höchstentschädigung von 5.000 Euro inkl. Nebenkosten.“Art. 2 Pkt. 2 c), Seite 5
Vulkanausbruchnicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Elementarschädennicht geregelt

Fahrrad und weiterer Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro)ja, bis 2.000 €„Die Höchstentschädigung für Fahrräder und E-Bikes beträgt maximal 2.000 Euro pro Schadenfall.“Art. 6 Pkt. 15, Seite 12
Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr)nicht geregelt
E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze)ja, bis 2.000 €„Die Höchstentschädigung für Fahrräder und E-Bikes beträgt maximal 2.000 Euro pro Schadenfall.“Art. 6 Pkt. 15, Seite 12
Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstückja, bis 1.500 €„Der einfache Diebstahl ist nur bei Entwendung aus der Wohnung und für die im Freien auf dem Grundstück, im Stiegenhaus und in Gemeinschaftsräumen versicherten Sachen gedeckt.“Art. 2 Pkt. 3.5, Seite 6
Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatorenja, bis zur Versicherungssumme„Kinderwagen und Krankenfahrstühle sind innerhalb Österreichs außerhalb der in der Polizze genannten Wohnung versichert.“Art. 3 Pkt. 2.3, Seite 9
Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraumja, bis 1.500 €„Gartenmöbel, Gartengeräte, gesicherte Fahrräder, Müllcontainer, Beleuchtungskörper, Wäschespinnen, Wäsche und Bekleidung“Art. 3 Pkt. 2.2, Seite 9
Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeugja, bis 1.500 €„Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen gilt die Versicherung gegen Diebstahl von im Kraftfahrzeug zurückgelassenem Reisegepäck auch dann, wenn das Fahrzeug verschlossen und versperrt auf öffentlichen Verkehrsflächen ohne Aufsicht abgestellt ist.“Art. 2 Pkt. 7.2, Seite 7
Taschen- und Trickdiebstahlja, bis 1.500 €„Die Versicherung deckt Schäden, die durch Verlust, Minderung (Teilverlust) und Beschädigung des Reisegepäcks, während der Dauer der Reise entstehen“Art. 2 Pkt. 7.2, Seite 7
Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagennicht geregelt

Wertsachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze)ja, bis 7.500 €„Für Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel, Schmuck, Edelsteine, Briefmarken- und Münzensammlungen gelten nachstehende Höchstentschädigungen“Art. 2 Pkt. 3.3, Seite 6
Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 7.500 €„in Möbeln, auch in unversperrten Möbeln oder Safes ohne Panzerung (auch unversperrt) insgesamt bis 7.500 Euro“Art. 2 Pkt. 3.3 a), Seite 6
Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 7.500 €„in Möbeln, auch in unversperrten Möbeln oder Safes ohne Panzerung (auch unversperrt) insgesamt bis 7.500 Euro“Art. 2 Pkt. 3.3 a), Seite 6
Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 7.500 €„in Möbeln, auch in unversperrten Möbeln oder Safes ohne Panzerung (auch unversperrt) insgesamt bis 7.500 Euro“Art. 2 Pkt. 3.3 a), Seite 6
Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze)ja, bis 40.000 €„im versperrten Geldschrank mit besserem Sicherheitsgrad als unter lit. c) beschrieben oder im versperrten Mauer- (Wand-)safe mit mindestens Schlossschutzpanzer 40.000 Euro“Art. 2 Pkt. 3.3 d), Seite 6
Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung)ja„im versperrten, eisernen, feuerfesten Geldschrank oder in einer versperrten Einsatzkasse 25.000 Euro (Sicherheitsklasse EN1“Art. 2 Pkt. 3.3 c), Seite 6

Unterwegs und außer Haus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag)ja, bis zur Versicherungssumme„Diese Außenversicherung ist mit 15 % der Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt sowie mit 15 % der Höchstentschädigung für Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel, Schmuck, Brief- und Münzensammlungen begrenzt“Art. 3 Pkt. 3, Seite 9
Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheitja„Sachen des Wohnungsinhaltes, die vorübergehend, aber nicht länger als 6 Monate (Sachen von Internatsschülern nicht länger als 10 Monate)“Art. 3 Pkt. 3, Seite 9
Raub und räuberische Erpressung unterwegsja, bis zur Versicherungssumme„Das Beraubungsrisiko ist in dieser Außenversicherung in und außerhalb von Gebäuden bis zu 15 % der Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt mitversichert.“Art. 3 Pkt. 3, Seite 9
Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilenja, bis 1.500 €„Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen gilt die Versicherung gegen Diebstahl von im Kraftfahrzeug zurückgelassenem Reisegepäck auch dann, wenn das Fahrzeug verschlossen und versperrt auf öffentlichen Verkehrsflächen ohne Aufsicht abgestellt ist.“Art. 2 Pkt. 7.2, Seite 7
Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst)ja, bis zur Versicherungssumme„(Sachen von Internatsschülern nicht länger als 10 Monate)“Art. 3 Pkt. 3, Seite 9
Hausrat im Senioren- oder Pflegeheimnicht geregelt

Kosten nach einem Schaden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer)ja, bis 10.000 €„Kosten für Ersatzwohnräume, die durch die Unbenutzbarkeit der Wohnung nach einem entschädigungspflichtigen Schaden entstehen“Art. 1 Pkt. 2.3, Seite 4
Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schadenja, bis zur Versicherungssumme„Übernommen werden die Kosten einer Rückreise, höchstens die Kosten für einen Flug in der Economy-Klasse weltweit für eine Person“Art. 6, Seite 3
Aufräumungskostenja, bis zur Versicherungssumme„Nebenkosten bis zu 15 % der Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt“Art. 1 Pkt. 2.2, Seite 3
Bewegungs- und Schutzkostenja, bis zur Versicherungssumme„De/Remontage-, Bewegungs- und Schutzkosten: Das sind Aufwendungen für unvermeidbare Entfernung, Schutz und Wiedermontage von Wohnungseinrichtungen“Art. 1 Pkt. 2.2.3, Seite 3
Transport- und Lagerkostenja, bis 30.000 €„die notwendigen Kosten für die Zwischenlagerung der versicherten Sachen in externen Lagerräumlichkeiten (wie Self Storage) bis 15 % der Haushaltversicherungssumme max. 30.000 Euro für max. 12 Monate mitversichert.“Art. 3 Pkt. 3.1, Seite 10
Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage)ja, bis 1.500 €„Kosten für notwendige Schlossänderungen bis maximal 1.500 Euro soweit die Original- oder Duplikatsschlüssel der Versicherungsräumlichkeiten durch Einbruchdiebstahl oder Raub abhandengekommen sind.“Art. 6 Pkt. 12, Seite 12
Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismusja, bis zur Versicherungssumme„Bei Einbruchdiebstahl und Beraubung auch die Wiederherstellungskosten für beschädigte oder entwendete Baubestandteile und Gebäudezubehör der Versicherungsräumlichkeiten.“Art. 6 Pkt. 7, Seite 12
Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei Glasbruchschäden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten sowie erforderliche Notverglasungs- oder Notverschalungskosten.“Art. 6 Pkt. 6, Seite 12
Sachverständigenkostennein„Jeder Vertragspartner trägt die Kosten seines Sachverständigen; die Kosten des Obmannes tragen beide je zur Hälfte.“ABS 2004 Art. 11 Pkt. 2 c), Seite 26
Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefektja, bis 300 €„Versichert ist der Verderb von privatem Tiefkühlgut in Tiefkühltruhen und -schränken bis zu einer Höchstentschädigung von 300 Euro“Art. 2 Pkt. 6, Seite 7
Datenrettungskostennicht geregelt

Besondere Sachen, Glas und Internet

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen)ja, bis zur Versicherungssumme„Möbel- und Bilderverglasungen, Wandspiegel, Aquarien, Terrarien“Art. 2 Pkt. 5, Seite 7
Glaskeramik- und Induktionskochfelderja, bis zur Versicherungssumme„Kochflächen und Ceranfelder sowie Induktionskochfelder gelten ebenfalls als mitversichert, sofern aus keiner anderen Versicherung (z. B. E-Geräteversicherung) Leistung erbracht wird.“Art. 2 Pkt. 5, Seite 7
Phishing und Betrug beim Online-Bankingnicht geregelt
Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskartennicht geregelt
Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstückja, bis zur Versicherungssumme„Gartengeräte das sind Spaten, Rechen, Besen, Schaufel, Leiter, Gartenschlauch, Gartenduschen, Bewässerungscomputer“Art. 3 Pkt. 2.2, Seite 9
Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung)ja, bis zur Versicherungssumme„Reise- und Sportutensilien, Sportgeräte“Art. 3 Pkt. 2.1, Seite 9
Musikinstrumentenicht geregelt
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehörja, bis zur Versicherungssumme„Sportgeräte, Schlauch- Ruderboote“Art. 3 Pkt. 2.1, Seite 9
Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmernicht geregelt
Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge)ja, bis zur Versicherungssumme„Zum Wohnungsinhalt gehören auch folgende Baubestandteile und folgendes Gebäudezubehör: Malerei, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden“Art. 1 Pkt. 1.2, Seite 3
Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben)ja, bis zur Versicherungssumme„Fremde Sachen ... soweit nicht aus einer anderen Versicherung Entschädigung verlangt werden kann.“Art. 1 Pkt. 1.6, Seite 3

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnungja„Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Österreichs gilt die Versicherung während des Umzuges auf die Dauer von einem Monat im Rahmen der Versicherungssumme sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung.“Art. 3 Pkt. 4.1, Seite 10
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit)ja„Das Versicherungsverhältnis gilt jedes Mal um ein Jahr verlängert, wenn es nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragszeit von einem der Vertragsteile in geschriebener Form gekündigt worden ist.“ABS 2004 Art. 17 Pkt. 1, Seite 27
Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen)ja„Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung müssen jedoch sofort der Sicherheitsbehörde gemeldet werden.“Art. 5 Pkt. 2.2, Seite 11
Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen)ja„Wenn die Versicherungsräumlichkeiten auch nur für kurze Zeit von allen Personen verlassen werden, sind sämtliche Eingangstüren zu schließen und zu versperren“Art. 4 Pkt. 1, Seite 10
Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt)ja„In länger als 72 Stunden unbeaufsichtigten Gebäuden sind während der Dauer des Unbewohntseins die wasserführenden Leitungen (Haupthahn) abgesperrt zu halten.“Art. 4 Pkt. 2, Seite 10
Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg)nein„Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr und Aufstand“Art. 2 Nicht versichert, zu Punkt 1 bis 7, Seite 8

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
HDI Versicherung AG
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022, in der Fassung 15.12.2022)
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022, in der Fassung 15.12.2022) Allgemeiner Teil Es finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung - Haushaltsversicherung (ABS 2004) Anwendung. Besonderer Teil Inhaltsverzeichnis der ABHV I. Sachversicherung...............................................................................................................................................3 Artikel 1: Welche Sachen und Kosten sind versichert?...........................................................................................3 Artikel 2: Welche Gefahren und Schäden sind versichert?.....................................................................................4 Artikel 3: Wo gilt die Versicherung – örtlicher Geltungsbereich?............................................................................9 Artikel 4: Welche Sicherheitsvorschriften hat der Versicherungsnehmer zu beachten? (Obliegenheiten vor dem Schadensfall § 6 VersVG) .......................................................................................................................10 Artikel 5: Was muss der Versicherungsnehmer im Schadenfall tun? (Obliegenheiten im Schadenfall § 6 VersVG) ..........................................................................................................................................................11 Artikel 6: Was wird im Schadenfall entschädigt?...................................................................................................11 Artikel 7: Wann wird die Entschädigung gekürzt?.................................................................................................13 II. Haftpflichtversicherung..................................................................................................................................13 Artikel 8: Was gilt als Versicherungsfall?...............................................................................................................13 Artikel 9: Was ist Gegenstand der Versicherung?.................................................................................................13 Artikel 10: Welche Gefahren sind versichert?.......................................................................................................13 Artikel 11: Welche Personen sind versichert?.......................................................................................................14 Artikel 12: Wo gilt die Versicherung?.....................................................................................................................15 Artikel 13: Für welchen Zeitraum gilt die Versicherung?.......................................................................................15 Artikel 14: Welche Leistung erbringt der Versicherer?..........................................................................................15 Artikel 15: Für welche Schadenersatzverpflichtungen wird keine Leistung erbracht?..........................................15 [Seite 2] Artikel 16: Was muss der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall tun?.........................................................17 III. Allgemeine Bestimmungen...........................................................................................................................17 Artikel 17: Erhöhung des versicherten Risikos......................................................................................................17 Artikel 18: Indexierung nach dem Verbraucherpreisindex – Wertanpassung.......................................................17 Artikel 19: Wann kommt die Selbstbeteiligung zur Anwendung?..........................................................................18 Artikel 20: Was geschieht, wenn mehrere Inhaltsversicherungen für denselben Haushalt bestehen?................18 Rententafel...........................................................................................................................................................18 A Anlage: Versicherungsvertragsgesetz (VersVG).....................................................................................19 B Anlage: Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) in der Fassung 2004 (Gültig ab 01.03.2004)..................................................................................................................................24 Artikel 1: Anzeige von Gefahrenumständen bei Vertragsabschluss.....................................................................24 Artikel 2: Gefahrerhöhung......................................................................................................................................24 Artikel 3: Sicherheitsvorschriften...........................................................................................................................24 Artikel 4: Prämie, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes.........................................................................24 Artikel 5: Wirkung des Konkurses und des Ausgleichsverfahrens........................................................................25 Artikel 6: Mehrfache Versicherung. Vereinbarter Selbstbehalt.............................................................................25 Artikel 7: Überversicherung / Doppelversicherung................................................................................................25 Artikel 8: Veräußerung der versicherten Sache.....................................................................................................25 Artikel 9: Versicherung für fremde Rechnung........................................................................................................25 Artikel 10: Begrenzung der Entschädigung, Unterversicherung...........................................................................25 Artikel 11: Sachverständigenverfahren..................................................................................................................25 Artikel 12: Schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles; Obliegenheitsverletzung nach Schadeneintritt.........26 Artikel 13: Zahlung der Entschädigung..................................................................................................................26 Artikel 14: Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall...............................................................................................27 Artikel 15: Rückgriffsrecht......................................................................................................................................27 Artikel 16: Form der Erklärungen...........................................................................................................................27 Artikel 17: Stillschweigende Verlängerung des Versicherungsvertrages..............................................................27 Artikel 18: Ausschluss Terrorrisiko. Was sind Terrorakte?....................................................................................27 Gender Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. [Seite 3] Seite 3/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 I. Sachversicherung der Polizze als Versicherungsort angeführt ist. Artikel 1: Welche Sachen und Kosten sind 1.6 Fremde Sachen – ausgenommen die der versichert? Mieter, Untermieter und der gegen Entgelt beherbergten Gäste – soweit nicht aus einer 1 SACHEN: anderen Versicherung Entschädigung verlangt werden kann. 1.1 Der gesamte Wohnungsinhalt. 2 KOSTEN: Dieser umfasst alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen Folgende Kosten werden bei einem und im Eigentum des Versicherungsnehmers, entschädigungspflichtigen Schaden zusätzlich der Ehegatten/Lebensgefährten, der Kinder zur Höchsthaftungssumme geleistet: und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben, stehen. 2.1 Schadenminderungskosten: Das sind Kosten für Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer 1.2 Zum Wohnungsinhalt gehören auch folgende im Schadenfall zur möglichen Minderung des Baubestandteile und folgendes Schadens aufgewendet hat. Gebäudezubehör: 2.2 Nebenkosten bis zu 15 % der Malerei, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt Wand- und Deckenverkleidungen, nicht zusätzlich zur Höchsthaftungssumme gelten versetzbare Raumteiler, Kachelöfen und offene als mitversichert. Kamine, Sanitäranlagen, Armaturen und Messgeräte, sowie außerhalb von Mauern Darunter fallen: befindliche Teile von Heizungs- und Klimaanlagen, Elektro-, Gas- und 2.2.1 Aufräumungs- und Abbruchkosten: Das Sanitärinstallationen. sind Kosten (soweit sie versicherte Sachen betreffen) Auch im Freien mitversichert sind, sofern nicht aus einer anderen Versicherung (insbesondere – für das Abbrechen der beschädigten Gebäudeversicherung) eine Reste; Entschädigungsleistung verlangt werden kann, Antennenanlagen, auch – für das Aufräumen und Säubern der Satellitenempfangsanlagen (Parabolspiegel), Schadenstätte; Balkonkraftwerke bis 800 Watt (Photovoltaik) am Versicherungsort. Weiters fix montierte – für den Abtransport des Schuttes und Gebäudebestandteile (z. B. Markisen, nicht mehr verwertbarer Reste bis zur Beschattung, Windschutz, Rollos) sowie nächsten geeigneten und gestatteten Sicherheitseinrichtungen (z. B. Ablagerungsstätte; Überwachungskamera, Windwächter), welche durch oder im Auftrag vom – für die Deponie dieser Sachen Versicherungsnehmer angebracht wurden. Die einschließlich notwendiger Abgaben. Höchstentschädigung pro Schadenereignis beträgt für im Freien befindliche 2.2.2 Feuerlöschkosten: Das sind Kosten zur Gebäudestandteile 2.500 Euro. Brandbekämpfung. Diese gehören dann nicht zum 2.2.3 De/Remontage-, Bewegungs- und Wohnungsinhalt, wenn sie sich in einem Ein- Schutzkosten: Das sind Aufwendungen oder Zweifamilienwohnhaus (Eigenheim) für unvermeidbare Entfernung, Schutz befinden und der Wohnungsinhaber und Wiedermontage von Eigentümer dieses Gebäudes ist. Wohnungseinrichtungen oder sonstiger Sachen zur Behebung eines 1.3 Die Einrichtung von Fremdenzimmern bei nicht ersatzpflichtigen Schadens. gewerbsmäßiger Fremdenbeherbergung. 2.2.4 Entsorgungskosten: Das sind Kosten für 1.4 Gebäudeverglasungen, die zu den vom die notwendige Untersuchung und Versicherungsnehmer ausschließlich benützten Behandlung versicherter Sachen und Räumen gehören, ohne Flächenbegrenzung. deren Reste. 1.5 Antennenanlagen, auf dem Grundstück, das in Diese Kosten müssen verursacht werden [Seite 4] Seite 4/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 durch Erfassung, Sicherung und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung – eine versicherte Gefahr; mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktiven Sachen) auf Grund des – am Versicherungsort befindliche Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), versicherte Sachen; BGBI. 325/90 in der Fassung BGBI. 155/94, oder des – und/oder am Versicherungsort Wasserrechtsgesetzes 1959 in der befindliches Erdreich. Fassung BGBI. 252/90 geboten ist. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Behandlungskosten sind Kosten für Möglichkeiten der Entsorgung ist nur die Maßnahmen, welche dazu dienen, kostengünstigste Abwicklung versichert. Sachen zu verwerten, zu beseitigen oder deponiefähig zu machen. Entsorgungskosten, die durch Kontamination von Gewässern oder Luft Die Kosten einer höchstens verursacht werden, sind nicht versichert. sechsmonatigen Zwischenlagerung sind im Rahmen der Versicherungssumme Bei Vermischung von versicherten mit unter der Voraussetzung versichert, dass nicht versicherten Sachen werden nur die Zwischenlagerung dem Versicherer die Entsorgungskosten für die unverzüglich angezeigt wurde. versicherten Sachen ersetzt. 2.3 Kosten für Ersatzwohnräume, die durch die Entstehen Entsorgungskosten für Unbenutzbarkeit der Wohnung nach einem Erdreich oder für versicherte Sachen, die entschädigungspflichtigen Schaden entstehen, bereits vor Eintritt des sofern dem Wohnungsbenützer die Versicherungsfalles kontaminiert waren Beschränkung auf den allenfalls benutzbar (Altlasten), so sind nur jene Kosten gebliebenen Teil nicht zugemutet werden kann versichert, die den für die Beseitigung bis zu einer Höchstentschädigung von der Altlasten erforderlichen Betrag 10.000 Euro. übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und wann dieser Betrag ohne 3 NICHT VERISCHERT SIND: den Versicherungsfall aufgewendet worden wäre. 3.1 Kraftfahrzeuge und Anhänger aller Art, Motorfahrräder, Motorboote und Segelboote Für kontaminiertes Erdreich gilt, dass samt Zubehör. auch die Kosten der notwendigen Wiederauffüllung der Aushubgrube mit 3.2 Baubestandteile und Gebäudezubehör, wenn Erdreich versichert sind. diese noch nicht fix montiert sind, Untersuchungskosten sind Kosten, die 3.3 Handelswaren, Geschäfts- und Sammelgelder. dadurch entstehen, dass durch behördliche oder sachverständige Artikel 2: Welche Gefahren und Schäden Untersuchung festgestellt werden muss, sind versichert? ob VERSICHERT SIND: – gefährlicher Abfall/Problemstoffe, 1 Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, – kontaminiertes Erdreich Absturz und Anprall von Luft- und Raumfahrzeugen, deren Teilen und Ladung angefallen sind bzw. wie diese zu und Abhandenkommen bei diesen Ereignissen. behandeln und/oder zu deponieren sind. 1.1 Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen Gefährlicher Abfall und Problemstoffe bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist sind im Sinne des oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), Kraft auszubreiten vermag (Schadenfeuer). Bei BGBI. 325/90 in der Fassung einem ersatzpflichtigen Feuerschaden gilt der BGBI. 155/94, zu verstehen. Brandherd als mitversichert. Unter kontaminiertem Erdreich ist 1.2 Als Blitzschlagschäden gelten nur Schäden, die solches zu verstehen, dessen geordnete durch die schädigende Kraft oder [Seite 5] Seite 5/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 Wärmewirkung des Blitzschlages entstehen. (innerhalb der tragenden Umschließungswände). Darüber hinaus gelten Blitzschlagschäden, die an den versicherten elektrischen Geräten und Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn Einrichtungen durch Induktion (indirekter das Gebäude vollständig geschlossen ist. Blitzschlag) entstanden sind, mitversichert. Kippfenster und -türen gelten auch in gekipptem Zustand als geschlossen. 1.3 Als Explosion gilt eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder 2.6 Als Hochwasserschäden gelten Schäden durch Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende das unvorhersehbare, unregelmäßige Kraftäußerung. Ansteigen und Überborden von natürlichen und künstlichen Gewässern und Wasseranlagen. 2 Schäden durch 2.7 Als Überschwemmungsschäden gelten a) Sturm, Hagel, Schneedruck, Schäden durch Regen-, Schnee-, oder Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch Schmelzwasser, das nicht auf normalem Wege und Abhandenkommen bei einem abfließt und normalerweise nicht in Anspruch derartigen Ereignis. genommenes Gelände überflutet. b) Niederschlags- und 2.8 Rückstau liegt vor, wenn Wasser als Folge von Schmelzwasser im außergewöhnlichen Niederschlägen durch Gebäudeinneren inkl. Rückstau, Überdruck in den Abwasserleitungen (auch Hochwasser, Überschwemmung, Kanalrückstau) in die Anstieg des Grundwassers und Versicherungsräumlichkeiten eindringt. Erdbeben bis zu einer Höchstentschädigung von 2.9 Schäden durch außergewöhnlich starkes 5.000 Euro inkl. Nebenkosten. Ansteigen des Grundwasserspiegels am Versicherungsgrundstück in unmittelbarem und c) Muren, Lawinen und nachweislichem Zusammenhang mit einem Lawinenluftdruck und Dachlawinen Hochwasser oder einer Überschwemmung bis bis zu einer Höchstentschädigung zu 20 Kilometer im Umkreis der versicherten von 5.000 Euro inkl. Nebenkosten. Risikoadresse sind mitversichert. 2.1 Als Sturm gilt ein Wind mit 2.10 Als Erdbebenschäden gelten Schäden, die an Spitzengeschwindigkeiten von mehr als den versicherten Sachen durch außerordentlich 60 km/h; für die Feststellung der heftige Erdstöße und Bodenschwingungen Spitzengeschwindigkeit im einzelnen Fall ist die (hervorgerufen durch Verschiebungen Auskunft der Zentralanstalt für Meteorologie innerhalb der Erdkruste oder durch Einsturz und Geodynamik maßgebend. unterirdischer Hohlräume) entstehen. Als außerordentlich heftig gelten Erdstöße bzw. 2.2 Hagelschäden sind Schäden durch Bodenschwingungen, wenn sie die Stärke 6 der herabfallende Schlossen, die Mercalli-Sieberg Skala erreichen bzw. Beeinträchtigungen – mit Auswirkungen auf die übersteigen. Für die Feststellung der Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Bebenstärke ist im einzelnen Falle die Auskunft Nutzungsdauer – der Sachen nach sich ziehen. der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik maßgebend. 2.3 Als Schneedruckschäden gelten Schäden, die durch das Gewicht der angesammelten 2.11 Muren sind Massenbewegungen an der Schneelast entstehen. Erdoberfläche, die durch naturbedingte Wassereinwirkung ausgelöst werden. 2.4 Als Felssturz-, Steinschlag- oder Erdrutschschäden gelten Schäden, die durch 2.12 Als Lawinenschäden gelten Schäden durch von Felsblöcke, Gesteinsteile oder Erdmassen Berghängen niedergehende Schnee- und entstehen, wenn diese selbständig in Eismassen. Bewegung geraten. 2.13 Als Dachlawinenschäden gelten Schäden 2.5 Als Schäden durch Niederschlags- und durch von Dächern herabfallende Schnee- und/ Schmelzwasser gelten Schäden durch Wasser oder Eismassen. aus witterungsbedingten Niederschlägen (Niederschlags- und Schmelzwasser) an versicherten Sachen im Inneren des Gebäudes [Seite 6] Seite 6/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 NICHT VERSICHERT SIND: 3.2 Der Versicherer leistet auch dann Entschädigung, wenn der Täter versicherte Schäden Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt, nachdem er gemäß Punkt 3.1 in die – an tragenden Gebäudeteilen und an Versicherungsräumlichkeiten eingedrungen ist der Außenseite des versicherten (Vandalismusschäden). Gebäudes; 3.3 Höchstentschädigungen – an Außentüren und Fenstern; Für Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne – Schäden an der tragenden Klausel, Schmuck, Edelsteine, Briefmarken- Dachkonstruktion und dem und Münzensammlungen gelten nachstehende Dachbelag samt Isolation; Höchstentschädigungen – an Rohbauten; a) in Möbeln, auch in unversperrten Möbeln oder Safes ohne – durch Grundfeuchtigkeit und Panzerung (auch unversperrt) Langzeitwirkungen; insgesamt bis 7.500 Euro – durch Bodensenkungen; – davon freiliegend für Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne und alle Schäden bzw. Gefahren die nicht in Klausel höchstens 350 Euro Artikel 2 genannt sind. – davon freiliegend für Schmuck, 3 Schäden durch versuchten oder vollbrachten Edelsteine, Briefmarken- und Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Münzensammlungen höchstens Beraubung. 2.500 Euro; 3.1 Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Täter in b) in versperrten- Möbeln oder im die Versicherungsräumlichkeiten Safe ohne Panzerung 10.000 Euro, (Sicherheitsklasse EN0 – VSÖ IV); a) durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenstern oder anderen c) im versperrten, eisernen, Gebäudeteilen einbricht; feuerfesten Geldschrank oder in einer versperrten Einsatzkasse b) durch Öffnungen, die nicht zum 25.000 Euro (Sicherheitsklasse Eintritt bestimmt sind und ein EN1 – VSÖ IIIb & IIIc); erschwerendes Hindernis darstellen, einsteigt; d) im versperrten Geldschrank mit besserem Sicherheitsgrad als unter c) heimlich einschleicht und aus den lit. c) beschrieben oder im abgeschlossenen Räumlichkeiten versperrten Mauer- (Wand-)safe Sachen entwendet; mit mindestens Schlossschutzpanzer 40.000 Euro d) mit Werkzeugen oder falschen (Sicherheitsklasse EN2 – VSÖ IIa- Schlüsseln eindringt; (Falsche IId); Schlüssel sind Schlüssel, die widerrechtlich angefertigt werden, 3.4 Ein Einbruchdiebstahl in versperrte insbesondere solche, deren Geldschränke oder Mauersafes mit Hilfe Anfertigung für das zugehörige richtiger Schlüssel liegt nur dann vor, wenn sich Schloss nicht von einer dazu der Täter diese Schlüssel durch berechtigten Person veranlasst Einbruchdiebstahl in andere als die oder gebilligt worden ist). versicherten Räume eines Gebäudes oder durch Raub angeeignet hat. e) mit richtigen Schlüsseln eindringt, die er sich durch Einbruchdiebstahl 3.5 Der einfache Diebstahl ist nur bei Entwendung in andere Räumlichkeiten als die aus der Wohnung und für die im Freien auf dem versicherten Räumlichkeiten oder Grundstück, im Stiegenhaus und in unter Anwendung oder Androhung Gemeinschaftsräumen versicherten Sachen tätlicher Gewalt gegen Personen gedeckt. (Schlüsselraub) an sich gebracht hat. [Seite 7] Seite 7/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 3.6 Beraubung liegt vor, wenn tätliche Gewalt Kurzschluss, Überspannung und gegen den Versicherungsnehmer, die mit ihm in Ungeschicklichkeit; häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen oder andere Personen, die berechtigt in den – nachweislichem Stromausfall Versicherungsräumlichkeiten anwesend sind, angewendet oder angedroht wird, um 7 Schäden am Reisegepäck versicherte Sachen wegzunehmen. 7.1 Versichert gelten bis zu einer 4 Schäden durch Austreten von Leitungswasser Höchstentschädigung von 1.500 Euro für alle versicherten Personen gemeinsam sämtliche 4.1 Als Leitungswasser gilt Wasser in Zu- und Gegenstände, die die versicherten Personen Ableitungsrohren oder angeschlossenen zum persönlichen Gebrauch verpackt oder lose Einrichtungen von Wasserleitungs-, mit sich führen oder in Verbindung mit der Warmwasserversorgungs-, Reise in entsprechender Verpackung mit Zentralheizungsanlagen (auch verkehrsüblichen Beförderungsmitteln Fußbodenheizungen) oder befördern lassen. Als Reise gilt jedes Verlassen Schwimmbadversorgungsanlagen, des ständigen Wohnortes. Die Wirksamkeit der Schwimmbecken, Aquarien, Wasserbetten. Versicherung beginnt jedes Mal mit dem Zeitpunkt, in dem das Reisegepäck die Schäden durch Austreten von Flüssigkeiten aus ständige Wohnung des Versicherten verlässt Fußboden-, Wand- oder Deckenheizungen und erlischt jedes Mal mit dem Wiedereintreffen sowie -kühlungen und Klimaanlagen. des Reisegepäcks dortselbst. Zum Reisegepäck gehören auch die am Körper und Des Weiteren gelten versichert: in den Kleidern getragenen Gegenstände. 4.2 Frostschäden an Heizungsanlagen, Nicht als Reisegepäck gelten: Sanitäranlagen, Armaturen und angeschlossenen wasserführenden Bargeld, Briefmarken, Urkunden und Papiere Einrichtungen, wenn diese Sachen gemäß von Wert, Handelswaren, Gegenstände mit Artikel 1 zum Wohnungsinhalt gehören. vorwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, der Berufsausübung dienende Werkzeuge, Geräte 5 Schäden durch Glasbruch und Musikinstrumente, ferner Kraftfahrzeugzubehör, -werkzeuge und Als Glasbruch gelten Schäden, die durch Bruch -ersatzteile. der versicherten Gebäudeverglasungen (Artikel 1), Glasbausteine, Möbel- und 7.2 Die Versicherung deckt Schäden, die durch Bilderverglasungen, Wandspiegel, Aquarien, Verlust, Minderung (Teilverlust) und Terrarien, Glasvordächer, Terrassen-, Beschädigung des Reisegepäcks, während der Wintergärten-, Dach-, Balkon-, Blei-, Kunst- Dauer der Reise entstehen und zwar für die und Sprossenverglasungen, Solarkollektoren, Zeit der Beförderung mit allen verkehrsüblichen Flachkollektoren und Verglasungen von Beförderungsmitteln, wie auch für die Zeit der Duschkabinen sowie Dusch- und Lagerung in öffentlichen Transportanstalten Badewannentrennwände (auch aus Kunststoff) und Speditionsmagazinen und während des entstehen. Aufenthaltes in Hotels und anderen Unterkunftsstätten, nicht jedoch auf Kochflächen und Ceranfelder sowie Campingplätzen. Die Versicherung deckt auch Induktionskochfelder gelten ebenfalls als Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht mitversichert, sofern aus keiner anderen worden sind. Versicherung (z. B. E-Geräteversicherung) Leistung erbracht wird. Sofern sich unter den versicherten Sachen wertvolle Gegenstände wie Schmucksachen, 6 Schäden an Tiefkühlgut echte Perlen, Edelsteine, Pelze, Uhren, Apparate aller Art nebst Zubehör (z. B. Film-, Versichert ist der Verderb von privatem Foto-, Projektions-, Tonband-, Radio- und Tiefkühlgut in Tiefkühltruhen und -schränken Fernsehapparate), Jagdwaffen und Ferngläser bis zu einer Höchstentschädigung von befinden, sind sie in ihrer Gesamtheit bis 300 Euro als Folge von: höchstens 730 Euro in die Versicherung eingeschlossen. – Versagen der maschinellen oder elektrischen Kühleinrichtungen durch Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen gilt die Material- und Herstellungsfehler, Versicherung gegen Diebstahl von im [Seite 8] Seite 8/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 Kraftfahrzeug zurückgelassenem Reisegepäck angekündigter Stromunterbrechung; auch dann, wenn das Fahrzeug verschlossen und versperrt auf öffentlichen Verkehrsflächen – als Folge gewöhnlicher Abnützung ohne Aufsicht abgestellt ist. Die versicherten der Kühleinrichtung sowie infolge von Gegenstände müssen jedoch im versperrten Alterserscheinungen, Korrosion, Rost Kofferraum des Fahrzeuges aufbewahrt oder sonstigen Ablagerungen; werden. Benutzt der Versicherte eine Unterkunftsstätte für mehr als eine – durch Schwund, natürliche Übernachtung, so dürfen für die Dauer der Veränderungen, unsachgemäße Nichtbenützung des Fahrzeuges keine der Behandlung oder Verpackung der vorgenannten wertvollen Gegenstände bei Ware. sonstigem Verlust des Versicherungsschutzes im Kraftfahrzeug zurückgelassen werden. zu Punkt 7 Die Kosten der Wiederbeschaffung von – Schäden, die durch die natürliche Fahrkarten, Pässen und Kfz-Papieren sind bis Beschaffenheit des Reisegepäcks zu 500 Euro mitversichert. verursacht werden (Verderb und Auslaufen von Flüssigkeiten), es sei Bruchschäden sind bis zu einer denn, dass diese durch Unfall des Höchstentschädigung von 220 Euro gedeckt. Beförderungsmittels, höhere Gewalt, Als Voraussetzung dafür gilt, dass die Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Feuer- bruchgefährdeten Gegenstände sachgemäß und Feuerlöscharbeiten herbeigeführt verpackt sind. worden sind; NICHT VERSICHERT SIND: – Schäden, die durch normale Abnützung und Witterungseinflüsse zu Punkt 1.1 verursacht werden; Schäden, die durch ein Feuer verursacht – Schäden an Sportgeräten und werden, das sich nicht selbst ausbreiten kann Fahrzeugen (Motorfahrzeuge, (z. B. Sengschäden durch Bügeln, Trocknen, Fahrräder, Boote und dgl.) welche brennenden Tabak, Heizmaterial etc.), Schäden während ihrer Benützung eintreten an Elektrogeräten durch die Energie des (zu Wasser gelassene Boote gelten elektrischen Stromes. als in Benützung stehend); zu Punkt 2 – Schäden, die durch Selbstverschulden, d. h. Absicht oder Schäden durch die Bewegung von Felsblöcken, Fahrlässigkeit, wie ungenügende Gesteinsteilen oder Erdmassen, wenn diese bzw. mangelhafte Verpackung oder Bewegung durch Erdaufschüttungen bzw. Verwahrung, sowie Liegenlassen, -abgrabungen, Sprengungen oder Verlieren, Verlegen oder Fallenlassen Erschließung gasförmiger, flüssiger oder fester eintreten; Stoffe aus dem Erdinneren verursacht wurde. – Schäden, die durch eine andere zu Punkt 4 Versicherung gedeckt sind. Schwammschäden zu Punkt 1 bis 7 zu Punkt 5 – Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr und Aufstand; Schäden an Gebäudeverglasungen vor dem ordnungsgemäßen Einsetzen, beim Einsetzen, – Schäden durch Kernenergie sowie beim Herausnehmen, beim Transport oder bei keinerlei Schäden durch nukleare, Reparaturarbeiten. chemische oder biologische Verschmutzungen; zu Punkt 6 – Schäden durch Terrorakte (Artikel 18 Schäden am Tiefkühlgut ABS 2004). – infolge Unterlassung zumutbarer und erforderlicher Maßnahmen bei [Seite 9] Seite 9/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 Artikel 3: Wo gilt die Versicherung – Gartenmöbel, Gartengeräte, gesicherte örtlicher Geltungsbereich? Fahrräder, Müllcontainer, Beleuchtungskörper, Wäschespinnen, Wäsche und Bekleidung 1 Die Versicherung gilt in den vom (ausgenommen Pelze), Inhalt von Gas- und Versicherungsnehmer bewohnten Räumen des Heizöltanks, Antennenanlagen des Gebäudes auf dem Grundstück, das in der Versicherungsnehmers. Polizze als Versicherungsort angeführt ist. Gartenmöbel das sind Tische, Sessel, Liegen, In Mehrfamilienhäusern gilt die Wohnung des Schirme, Wäschespinne, Gartenzwerge, fix Versicherungsnehmers als Versicherungsort montierte Zierbrunnen und ähnliches. sowie die vom Versicherungsnehmer genutzten Abteile in Kellern, Schuppen, Garagen und Gartengeräte das sind Spaten, Rechen, dergleichen. Besen, Schaufel, Leiter, Gartenschlauch, Gartenduschen, Bewässerungscomputer, In Ein- und Zweifamilienhäusern gelten die vom Solarmodul und dergleichen. Versicherungsnehmer genutzten Räume des versicherten Gebäudes sowie Nebengebäude, 2.3 Innerhalb Österreichs: Schuppen, Dachboden und Garagen am Versicherungsort. Kinderwagen und Krankenfahrstühle sind innerhalb Österreichs außerhalb der in der 2 Auch außerhalb der Wohnräume sind folgende Polizze genannten Wohnung versichert. In der Sachen des Wohnungsinhaltes versichert: Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr muss sich ein Kinderwagen und ein Krankenfahrstuhl in 2.1 Auf dem Dachboden, im Keller sowie im einem der Allgemeinheit nicht zugänglichen Punkt 1 definierten Ersatzräumen, bei versperrten Raum befinden. Eigenheimen auch in Anbauten und Nebengebäuden: 3 Außerhalb der Wohnung sind in Europa im geographischen Sinn oder einem Boden- und Kellerkram; darunter fallen weniger Mittelmeeranliegerstaat versichert: wertvolle Sachen und werden diese Sachen üblicherweise aus Entlastungsgründen Sachen des Wohnungsinhaltes, die außerhalb der Wohnung, auf dem Dachboden vorübergehend, aber nicht länger als 6 Monate oder im Keller aufbewahrt. Weiters Sachen die (Sachen von Internatsschülern nicht länger als nicht im ständigen Gebrauch stehen. 10 Monate) in - in dieser Zeit - ständig bewohnte Gebäude verbracht werden. Versichert sind Sachen des Wohnungsinhaltes, Ausgenommen davon sind Fahrräder sowie weiters sind versichert, Sauna- Roller jeglicher Antriebsart und Bauweise – Wellnesseinrichtungen, Fahrräder, diese fallen keinesfalls unter die Deckung der Kinderwagen, Krankenfahr-stühle, Werkzeuge, Außenversicherung. Bastelmaschinen für den privaten Gebrauch, Kreissägen, Kettensägen, Wäsche und Diese Außenversicherung ist mit 15 % der Bekleidung, Reise- und Sportutensilien, Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt Sportgeräte, Schlauch- Ruderboote, sowie mit 15 % der Höchstentschädigung für Kraftfahrzeugzubehör, Kühl- und Waschgeräte, Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel, Wäschetrockner, Lebensmittel, Schmuck, Brief- und Münzensammlungen Wirtschaftsvorräte, Heizmaterial, Gartenmöbel begrenzt und gilt nur, soweit nicht aus einer und Gartengeräte. anderen Versicherung eine Entschädigung verlangt werden kann. Keines Falls unter Boden- und Kellerkram, damit vom Versicherungsschutz Diese Außenversicherung gilt nicht für ausgenommen, fallen Wertsachen wie Bargeld, Zweitwohnsitze und deckt nicht Schäden durch Schmuck, Antiquitäten, echte Teppiche, Pelze, einfachen Diebstahl. Das Beraubungsrisiko ist Briefmarken- Münzsammlungen sowie in dieser Außenversicherung in und außerhalb sämtliche andere Sammlerstücke (z. B. Weine). von Gebäuden bis zu 15 % der Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt Möbel und Stellagen bis zu einer mitversichert. Höchsthaftungssumme von 2.500 Euro versichert. In Erweiterung zu Artikel 3.2 gilt auch der Verlust von Sachen des Wohnungsinhaltes 2.2 Im Freien auf dem Grundstück, im Stiegenhaus (ausgenommen Schmuck, Wertpapiere u. dgl.) und in Gemeinschaftsräumen bei Einbruch in Garderobekästchen (in [Seite 10] Seite 10/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 Schulen, Sportvereinen, Schwimmbädern, Sicherungen vollständig anzuwenden. Fitnesscentern und dergleichen) mitversichert. Ein Einbruchdiebstahl im Sinne der 2 In länger als 72 Stunden unbeaufsichtigten Bedingungen liegt auch dann vor, wenn das Gebäuden sind während der Dauer des Garderobekästchen aufgebrochen wird, ohne Unbewohntseins die wasserführenden dass zuvor in die Räumlichkeiten eingebrochen Leitungen (Haupthahn) abgesperrt zu halten. wird. Die Ersatzleistung ist mit 500 Euro (davon Eine fallweise Begehung der Baulichkeiten 150 Euro Bargeld) auf „Erstes Risiko“ begrenzt. (z. B. begehen bloß zum Gießen von Blumen, Andere Versicherungen gehen diesen Füttern von Haustieren, Durchführen von Haftungserweiterungen vor. Reparaturarbeiten etc.) genügt nicht. 3.1 Kosten für Zwischenlagerung Während der Heizperiode (jedenfalls Anfang November bis Ende März) sind zusätzlich Nach einem versicherten Schadenereignis sämtliche wasserführenden Leitungen und gemäß Artikel 2 der ABHV gelten die Anlagen zu entleeren. Die Zuleitungen zu notwendigen Kosten für die Zwischenlagerung wasserführenden Schutzeinrichtungen (z. B. der versicherten Sachen in externen Sprinkleranlagen, Wasseranschlüsse für die Lagerräumlichkeiten (wie Self Storage) bis Feuerwehr) und in Betrieb gehaltene 15 % der Haushaltversicherungssumme max. Heizanlagen müssen nicht abgesperrt werden; 30.000 Euro für max. 12 Monate mitversichert. es sind jedoch wirksame Maßnahmen gegen Andere Versicherungen gehen diesen Frostschäden zu treffen. Haftungserweiterungen vor. Im Schadenfall ist der Nachweis der Anmietung zu erbringen. Diese Obliegenheit (Artikel 4.2) findet für Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern die 4 Wohnungswechsel mindestens 180 Tage im Jahr auch nachtsüber ständig bewohnt werden keine Anwendung. 4.1 Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Österreichs gilt die Versicherung während des 3 Die Beseitigung, Auflassung oder Umzuges auf die Dauer von einem Monat im Verminderung von Sicherungen und Änderung Rahmen der Versicherungssumme sowohl in von Gefahrenumständen, die im Antrag oder in der alten als auch in der neuen Wohnung. der Polizze angeführt sind, darf ohne Zustimmung des Versicherers nicht Als Einbruchdiebstahl im Sinne des Artikels 2, vorgenommen werden. Absatz 3.1 gilt auch die Entwendung aus einem verschlossenen Fahrzeug während des 4 Über Wertpapiere, Einlagebücher, sonstige Umzuges. Urkunden und Sammlungen hat der Versicherungsnehmer Verzeichnisse zu führen 4.2 Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer und gesondert aufzubewahren, wenn diese innerhalb eines Monats nach Beendigung des Sachen insgesamt den Wert von 7.500 Euro Umzuges anzuzeigen. übersteigen. 4.3 Der Versicherungsnehmer als auch der Das gleiche gilt für Antiquitäten, Versicherer können innerhalb eines Monats Kunstgegenstände, Schmuck, Pelze und nach dem Wohnungswechsel den Vertrag mit Teppiche, wenn der Einzelwert dieser Sachen einmonatiger Kündigungsfrist kündigen. 5.000 Euro übersteigt. 5 Reisegepäck Bei Briefmarken- und Münzensammlungen sind für Einzelstücke mit einem Verkehrswert über Der Versicherungsschutz gilt weltweit. 365 Euro Verzeichnisse zu führen. Artikel 4: Welche Sicherheitsvorschriften 5 Für Reisegepäck gilt, dass wertvolle hat der Versicherungsnehmer zu beachten? Gegenstände, wenn sie nicht getragen bzw. (Obliegenheiten vor dem Schadensfall nicht benutzt werden, unter Verschluss § 6 VersVG) gehalten werden müssen. In Unterkunftsstätten sind diese Gegenstände in Verwahrung zu 1 Wenn die Versicherungsräumlichkeiten auch geben oder unter besonderem Verschluss nur für kurze Zeit von allen Personen verlassen (Schränke, Koffer) zu halten. Die Zimmer sind werden, sind sämtliche Eingangstüren zu beim Verlassen abzuschließen und die schließen und zu versperren, sämtliche in Schlüssel entweder mitzunehmen oder Reichhöhe befindlichen Fenster und sonstige abzugeben. Öffnungen zu schließen und alle vereinbarten [Seite 11] Seite 11/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 Artikel 5: Was muss der sofort bei Empfangnahme des Gepäcks und bei Versicherungsnehmer im Schadenfall tun? äußerlich nicht erkennbaren Schäden innerhalb (Obliegenheiten im Schadenfall § 6 VersVG) der durch die Transportanstalt festgesetzten Frist. 1 Schadenminderungspflicht 3 Verletzung der Schadenminderungs- und 1.1 Der Versicherungsnehmer hat nach Möglichkeit Schadenmeldepflicht. für die Erhaltung, Rettung und Wiedererlangung der versicherten Sachen zu 3.1 Eine Verletzung der Schadenminderungs- oder sorgen und allfällige Weisungen des Schadenmeldepflicht, die weder auf Vorsatz Versicherers zu befolgen. noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, hat keine Auswirkung auf die Ersatzleistung. 1.2 Bei Verlust von Einlagebüchern und Wertpapieren muss die Sperre von 3.2 Eine grobfahrlässige Verletzung der Auszahlungen unverzüglich beantragt und Schadenminderungs-oder Schadenmeldepflicht soweit möglich, das gerichtliche hat dann keine Auswirkung auf die Kraftloserklärungsverfahren Ersatzleistung, wenn die Verletzung weder die (Aufgebotsverfahren) eingeleitet werden. Feststellung der Versicherungssumme noch die Feststellung oder den Umfang der 2 Schadenmeldepflicht Ersatzleistung beeinflusst hat oder der Umfang des Schadens auch bei gehöriger Erfüllung der 2.1 Der Schaden muss dem Versicherer innerhalb Pflichten nicht geringer gewesen wäre. von drei Tagen nach Kenntniserlangung gemeldet werden. Artikel 6: Was wird im Schadenfall entschädigt? 2.2 Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und ERSATZLEISTUNG Beraubung müssen jedoch sofort der Sicherheitsbehörde gemeldet werden. Vor der 1 Es wird der Schaden ersetzt, der durch die Erhebung durch die Sicherheitsbehörde darf unmittelbare Einwirkung der versicherten der Versicherungsnehmer den Zustand, der Gefahren oder deren unvermeidliche Folge durch den Schaden herbeigeführt wurde, ohne entsteht. Zustimmung des Versicherers nur dann verändern, wenn es zur Schadenminderung Die Ersatzleistung wird bis zur Schadenhöhe, erforderlich ist. maximal bis zu der in der Polizze angeführten Versicherungssumme bzw. bis zu den 2.3 Bis zur Anzeige des Schadens bei der vereinbarten Höchstentschädigungen erbracht. Sicherheitsbehörde kann die Entschädigungszahlung aufgeschoben werden. 2 Indirekter Blitz: Liegt der Zeitwert einer Sache unter 40 % des Wiederbeschaffungspreises, 2.4 Die für die Begründung des wird maximal der Zeitwert ersetzt. Als Zeitwert Entschädigungsanspruches nötigen Angaben gilt der Wiederbeschaffungspreis abzüglich sind auf Verlangen des Versicherers in Wertminderung durch Alter und Abnützung. geschriebener Form zu Protokoll zu geben; die hierzu dienlichen Untersuchungen müssen Überspannungsschäden: gestattet und unterstützt werden. Der Überspannungsschäden (Stromschwankungen Versicherer kann vom Versicherungsnehmer aus dem Stromnetz) sind mit einer ein Verzeichnis der vom Schaden betroffenen Höchstentschädigung von 500 Euro versichert. Sachen mit Wertangabe verlangen. 3 Bei zerstörten oder entwendeten Sachen die 2.5 Bei Verlust oder Beschädigung von Kosten der Anschaffung neuer Sachen gleicher Reisegepäck ist der Versicherte verpflichtet, Art und Güte (Wiederbeschaffungspreis am bei der zuständigen Stelle (Transportanstalt, Tag des Schadens). Hoteldirektion, usw.) Meldung zu erstatten und die Protokollaufnahme zu beantragen. Für die im Artikel 3.2.1 (Keller- und Bodenkram) angeführten Sachen, gilt wie folgt vereinbart: Bei Schäden an aufgegebenem Reisegepäck Liegt der Zeitwert einer Sache unter 40 % des ist die Protokollierung durch die befördernde Wiederbeschaffungspreises, wird maximal der Transportanstalt entsprechend den von Ihr Zeitwert ersetzt. Als Zeitwert gilt der festgesetzten Bestimmungen zu veranlassen, Wiederbeschaffungspreis abzüglich und zwar bei äußerlich erkennbaren Schäden Wertminderung durch Alter und Abnützung. [Seite 12] Seite 12/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 4 Bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten, 13 Bei einfachem Diebstahl ist die Haftung für höchstens jedoch die Kosten der Bargeld und Valuten mit 500 Euro und für den Wiederbeschaffung. sonstigen Wohnungsinhalt die Versicherungssumme, mit maximal 1.500 Euro Restwerte werden gegengerechnet. begrenzt. 5 Steht eine Sache nicht mehr im Gebrauch, wird Die Höchstentschädigung für Bargeld, Valuten der Zeitwert ersetzt. Als Zeitwert gilt der und Wohnungsinhalt beträgt zusammen Wiederbeschaffungspreis abzüglich 2.000 Euro. Wertminderung durch Alter und Abnützung. 14 Bei Kinderwagen und Krankenfahrstühlen wird 6 Bei Glasbruchschäden die ortsüblichen der Schaden in voller Höhe, vorausgesetzt, Wiederherstellungskosten sowie erforderliche dass sie in Gebrauch standen, ersetzt. Trifft Notverglasungs- oder Notverschalungskosten. diese Voraussetzung nicht zu, wird der Wiederbeschaffungspreis abzüglich der 7 Bei Einbruchdiebstahl und Beraubung auch die Wertminderung durch Alter und Abnützung Wiederherstellungskosten für beschädigte oder (Zeitwert) ersetzt. entwendete Baubestandteile und Gebäudezubehör der 15 Die Höchstentschädigung für Fahrräder und Versicherungsräumlichkeiten. E-Bikes beträgt maximal 2.000 Euro pro Schadenfall. 8 Bei Sachen von künstlerischem oder historischem Wert der Verkehrswert. 16 Schadenminderungskosten, auch wenn diese erfolglos aufgewendet wurden. 9 Bei Einlagebüchern mit Klauseln die Kosten des Aufgebotsverfahrens im Inland und die NICHT ERSETZT WERDEN: Differenz zwischen den gewährten Spareinlagezinsen und den Zinsen für ein 1 Bei zusammengehörigen Einzelsachen (z. B. während der Zeit des Aufgebotsverfahrens Sammlungen) die Entwertung der notwendig gewordenes Darlehen. Gesamtsache, die durch die Beschädigung, Zerstörung, Entwendung oder 10 Bei Wertpapieren mit amtlichem Kurs der Abhandenkommen von Einzelsachen Schlusskurs der letzten vor dem Schadenfall entstehen. erfolgten Notierung. Der Versicherer kann bei Wertpapieren auch andere Stücke gleicher Art 2 Ein persönlicher Liebhaberwert. liefern. 3 Kosten für die Leistung der im öffentlichen 11 Kosten für eine Ersatzwohnung; das sind die Interesse stehenden Feuerwehren oder nachweislich aufgewendeten Mehrkosten für anderer zur Hilfe Verpflichteter; Aufwendungen, Ersatzwohnräume gleicher Art, Größe und die durch Gesundheitsschädigungen bei Lage, abzüglich des kraft Gesetzes oder nach Erfüllung der Rettungspflicht verursacht dem Mietvertrag gegenüber der Hausinhabung werden. ersparten Mietzinses. 4 Schäden, soweit sie aus einer bestehenden Die Entschädigung wird für die Dauer der Gebäudeversicherung zu vergüten sind. tatsächlichen Unbenutzbarkeit der Wohnung, längstens bis zum Ablauf von zwölf Monaten WIEDERHERBEIGESCHAFFTE SACHEN nach Eintritt des Schadenfalles, gewährt. 1 Erlangt der Versicherungsnehmer über den Die Entschädigung wird nur insoweit geleistet, Verbleib entwendeter Sachen Kenntnis, so hat als der Versicherungsnehmer die er dies dem Versicherer unverzüglich zu Wiederinstandsetzung nicht schuldhaft melden und bei der Wiederbeschaffung der verzögert. Sachen behilflich zu sein. 12 Kosten für notwendige Schlossänderungen bis 2 Werden die Sachen nach Zahlung der maximal 1.500 Euro soweit die Original- oder Entschädigung herbeigeschafft, so hat der Duplikatsschlüssel der Versicherungsnehmer die erhaltene Versicherungsräumlichkeiten durch Entschädigung, abzüglich der Vergütung für Einbruchdiebstahl oder Raub einen allfälligen Minderwert, zurückzugeben abhandengekommen sind. oder die Sachen dem Versicherer zu übereignen. [Seite 13] Seite 13/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 Artikel 7: Wann wird die Entschädigung Inhaltes erwachsen – in der Folge kurz gekürzt? „Schadenersatzverpflichtungen“ genannt; Bei Vorliegen einer Unterversicherung. 2 die Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem Dritten behaupteten 1 Unterversicherung liegt vor, wenn die Schadenersatzverpflichtung im Rahmen des Versicherungssumme niedriger ist als der Artikel 14, Punkt 6; Ersatzwert (Versicherungswert) des gesamten Wohnungsinhaltes. In diesem Fall wird die 3 Personenschäden sind die Tötung, Entschädigung im Verhältnis der Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung Versicherungssumme zum Versicherungswert von Menschen; Sachschäden sind die gekürzt. Beschädigung oder die Vernichtung – nicht jedoch Verlust oder Abhandenkommen – von 2 Wird eine Unterversicherung festgestellt, wird körperlichen Sachen. sie auch für die Außenversicherung, die Höchstentschädigungen sowie für sämtliche Artikel 10: Welche Gefahren sind Kosten gemäß Artikel 1, Punkt 2 wirksam. versichert? 3 Für die Feststellung einer Unterversicherung Die Versicherung erstreckt sich auf bei Einbruchdiebstahlschäden werden für Schadenersatzverpflichtungen des Wertsachen gemäß Artikel 2, Punkt 3.3 Versicherungsnehmers als Privatperson aus höchstens die vereinbarten den Gefahren des täglichen Lebens mit Höchstentschädigungen angewendet. Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit, 4 Eine Unterversicherung wird nicht geltend insbesondere gemacht, wenn sie 10 % des Versicherungswertes nicht übersteigt. 1 als Wohnungsinhaber (nicht aber als Haus- und/oder Grundbesitzer) und als Arbeitgeber von Hauspersonal. II. Haftpflichtversicherung 2 aus der Fremdenbeherbergung, sofern keine Artikel 8: Was gilt als Versicherungsfall? behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist und kein anderer Versicherungsschutz, z. B. 1 Versicherungsfall ist ein Schadenereignis, das aus Haus- und Grundbesitzhaftpflicht besteht. dem privaten Risikobereich entspringt und aus welchem dem Versicherungsnehmer Mitversichert sind Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder Schadenersatzverpflichtungen des erwachsen können. Versicherungsnehmers 2 Mehrere auf derselben Ursache beruhende – wegen Beschädigung von Schadenereignisse gelten als ein eingebrachten Sachen der zur Versicherungsfall. Ferner gelten als ein Beherbergung aufgenommenen Versicherungsfall Schadenereignisse, die auf Gäste (ausgenommen Kraft- und gleichartigen Ursachen beruhen, wenn Wasserfahrzeuge); zwischen diesen Ursachen ein rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer – wegen reiner Vermögensschäden; Zusammenhang besteht. Reine Vermögensschäden sind Schäden, die weder auf einen Artikel 9: Was ist Gegenstand der Personen- noch Sachschaden Versicherung? zurückzuführen sind. Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer Versicherungsfall ist der Verstoß (Handlung oder Unterlassung), aus welchem dem 1 die Erfüllung von Versicherungsnehmer Schadenersatzverpflichtungen, die dem Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder Versicherungsnehmer wegen eines erwachsen könnten. Personenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen Der Versicherer leistet Ersatz bis zu einer versicherten Personen- oder Sachschaden Höchstentschädigung von 3.650 Euro je zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Versicherungsfall. Abweichend von Artikel 13 Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen leistet der Versicherer, wenn der Verstoß [Seite 14] Seite 14/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 während der Wirksamkeit des Als Obliegenheit, deren Verletzung Versicherungsschutzes begangen wurde und Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge hat die Anzeige des Versicherungsfalles beim (§ 6 VersVG) wird bestimmt, dass der Versicherer spätestens zwei Jahre nach Schiffsführer, die zur Führung des versicherten Beendigung des Versicherungsvertrages Wasserfahrzeuges behördlich vorgeschriebene einlangt. Berechtigung besitzt. Wurde ein Schaden durch Unterlassung 9 aus der Haltung und Verwendung von nicht verursacht, so gilt im Zweifel der Verstoß als an motorisch angetriebenen Flugmodellen bis zu dem Tag begangen, an dem die versäumte einem Fluggewicht von 5 kg. Artikel 15, Handlung spätestens hätte vorgenommen Punkt 4.2 gilt insofern als aufgehoben. werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden. 10 aus Umweltschäden, verursacht durch Verunreinigung von Erdreich, Gewässern und Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz der Luft. sind Schäden Mitversichert sind – durch Veruntreuung seitens des Schadenersatzverpflichtungen Personals des Versicherungsnehmers oder anderer – wegen Sachschäden durch Anlagen für ihn handelnden Personen; zur Lagerung und Leitung von Mineralölprodukten und anderen – durch Abhandenkommen von Geld, Stoffen zum Zweck der Beheizung Wertpapieren und Wertsachen. sowie Abwasserbeseitigungsanlagen bis zu einer Höchstentschädigung 3 aus der Innehabung und dem Betrieb einer von 100.000 Euro je Antennenanlage; Versicherungsfall. 4 aus der Haltung und Verwendung von nicht Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 10 % motorisch angetriebenen Landfahrzeugen (z. B. vom Schadenbetrag, mindestens jedoch Fahrräder, E-Bikes (25 km/h max. 600 m), 500 Euro. Rasenmäher-Traktor, Krankenfahrstühle); Artikel 11: Welche Personen sind 5 aus der nicht berufsmäßigen Sportausübung, versichert? ausgenommen die Jagd; Die Versicherung erstreckt sich auch auf 6 aus dem erlaubten Besitz von Hieb-, Stich- und gleichartige Schadenersatzverpflichtungen Schusswaffen und aus deren Verwendung als Sportgerät und für Zwecke der 1 des mit dem Versicherungsnehmer in Selbstverteidigung; häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten; 7 aus der Haltung von Kleintieren, ausgenommen Hunde; 2 der minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Die Versicherung erstreckt sich auch auf die Versicherungsnehmers, seines mitversicherten Schadenersatzverpflichtung des jeweiligen Ehegatten oder Lebensgefährten; Kinder Verwahrers, Betreuers oder bleiben bis zur Vollendung des Verfügungsberechtigten; 27. Lebensjahres, sofern sie nicht anderweitig Versicherungsschutz haben, mitversichert; 8 aus der Haltung und Verwendung von nicht motorisch angetriebenen Wasserfahrzeugen 3 von Personen, die für den sowie von Schiffs- und Automodellen, bei Versicherungsnehmer aus einem Elektro- und Segelbooten jedoch nur aus der Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber gelegentlichen Verwendung, nicht jedoch aus häusliche Arbeiten verrichten, in dieser der Haltung; Eigenschaft. Ausgeschlossen sind Personenschäden, bei welchen es sich um Schadenersatzverpflichtungen der Personen, Arbeitsunfälle im Sinne der die mit Willen des Halters bei der Verwendung Sozialversicherungsgesetze unter tätig sind oder mit seinem Willen mit dem Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers Wasserfahrzeug befördert werden, gelten handelt. mitversichert; [Seite 15] Seite 15/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 Artikel 12: Wo gilt die Versicherung? Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Pauschalversicherungssumme oder den nach Schadenereignisse, die weltweit eingetreten Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus sind. demselben Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Artikel 13: Für welchen Zeitraum gilt die Pauschalversicherungssumme, so wird die zu Versicherung? leistende Rente nur im Verhältnis der Pauschalversicherungssumme bzw. ihres 1 Die Versicherung erstreckt sich auf Restbetrages zum Kapitalwert der Rente Schadenereignisse, die während der erstattet. Der Kapitalwert der Rente wird zu Wirksamkeit des Versicherungsschutzes diesem Zweck aufgrund der österreichischen eingetreten sind. allgemeinen Sterbetafel OEM 1980/82 und eines Zinsfußes von jährlich 3 % ermittelt 2 Schadenereignisse, die zwar während der (siehe Rententafel). Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetreten sind, deren Ursache jedoch in die 6 Rettungskosten; Kosten Zeit vor Abschluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nur gedeckt, wenn dem Die Versicherung umfasst den Ersatz von Versicherungsnehmer und dem Versicherten Rettungskosten: bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages von der Ursache, die zu dem Schadenereignis Die Versicherung umfasst ferner die den geführt hat, nichts bekannt war. Umständen nach gebotenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Feststellung und 3 Bei einem Personenschaden durch allmähliche Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Einwirkung gilt im Zweifel der Versicherungsfall Schadenersatzpflicht, und zwar auch dann, mit der ersten Feststellung der wenn sich der Anspruch als unberechtigt Gesundheitsschädigung durch einen Arzt als erweist. eingetreten. Die Versicherung umfasst weiters die Kosten Artikel 14: Welche Leistung erbringt der der über Weisung des Versicherers geführten Versicherer? Verteidigung in einem Straf- oder Disziplinarverfahren. 1 Der Versicherer leistet für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die auf Diese Kosten werden auf die einen Personen- oder Sachschaden Pauschalversicherungssumme angerechnet. zurückzuführen sind, zusammen bis einer Pauschalversicherungssumme von 7 Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung 2.500.000 Euro je Versicherungsfall. eines Schadenersatzanspruches durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am 2 Die Pauschalversicherungssumme stellt die Widerstand des Versicherungsnehmers Höchstleistung des Versicherers dar, und zwar scheitert und der Versicherer mittels auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz eingeschriebenen Briefes die Erklärung abgibt, auf mehrere schadenersatzpflichtige Personen seinen vertragsmäßigen Anteil an der erstreckt. Entschädigung und osten zur Befriedigung des Geschädigten zur Verfügung zu halten, hat der 3 Der Versicherer leistet für die innerhalb eines Versicherer für den von der erwähnten Versicherungsjahres eingetretenen Erklärung an stehenden Mehraufwand an Versicherungsfälle höchstens das Dreifache Hauptsache, Zinsen und Kosten nicht der maßgebenden aufzukommen. Pauschalversicherungssumme. Artikel 15: Für welche 4 An einer Sicherheitsleistung oder Hinterlegung, Schadenersatzverpflichtungen wird keine die der Versicherungsnehmer kraft Gesetzes Leistung erbracht? oder gerichtlicher Anordnung zur Deckung einer Schadenersatzverpflichtung 1 Ansprüche, soweit sie aufgrund eines vorzunehmen hat, beteiligt sich der Versicherer Vertrages oder einer besonderen Zusage über in demselben Umfang wie an der den Umfang der gesetzlichen Ersatzleistung. Schadenersatzpflicht hinausgehen. 5 Hat der Versicherungsnehmer 2 Schadenersatzverpflichtungen der Personen, [Seite 16] Seite 16/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 die den Schaden, für den sie von einem Dritten 5 Schäden, die zugefügt werden verantwortlich gemacht werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben. 5.1 dem Versicherungsnehmer selbst; Dem Vorsatz wird gleichgehalten 5.2 Angehörigen des Versicherungsnehmers und Geschwister sofern sie im gemeinsamen 2.1 eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher Haushalt leben (als Angehörige gelten der der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit Ehegatte, Verwandte in gerader aufsteigender erwartet werden musste, jedoch in Kauf und absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- genommen wurde (z. B. im Hinblick auf die und Stiefeltern; außereheliche Gemeinschaft ist Wahl einer kosten- oder zeitsparenden in ihrer Auswirkung der ehelichen Arbeitsweise); gleichgestellt). 2.2 die Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder 6 Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden Schädlichkeit von hergestellten oder gelieferten an Waren oder geleisteten Arbeiten. 6.1 Sachen, die der Versicherungsnehmer oder die 3 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf für ihn handelnden Personen entliehen, Schadenersatzverpflichtungen wegen gemietet, geleast, gepachtet oder in Schäden, die in unmittelbarem oder Verwahrung genommen haben, sei es auch im mittelbarem Zusammenhang mit Auswirkungen Zuge der Verwahrung als Nebenverpflichtung der Atomenergie stehen, insbesondere mit (ausgenommen Sachen der Logiergäste gemäß Artikel 10, Punkt 2); 3.1 Reaktionen spaltbarer oder verschmelzender Kernbrennstoffe; 6.2 bewegliche Sachen, die einer Bearbeitung (insbesondere Reparatur oder Wartung) 3.2 der Strahlung radioaktiver Stoffe sowie der unterzogen wurden. Einwirkung von Strahlen, die durch die Beschleunigung geladener Teilchen erzeugt 6.3 unbeweglichen Sachen, die unmittelbar werden; Gegenstand der Bearbeitung, Benützung oder einer sonstigen Tätigkeit sind. 3.3 der Verseuchung durch radioaktive Stoffe. 6.4 Sachen, deren Besitz dem 4 Schadenersatzverpflichtungen wegen Versicherungsnehmer oder den für ihn Schäden, die der Versicherungsnehmer oder handelnden Personen im Rahmen von bloßen die für ihn handelnden Personen verursachen Gefälligkeitsverhältnissen überlassen wurden. durch Haltung oder Verwendung von 7 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf 4.1 Luftfahrzeugen; Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an Sachen durch allmähliche Emission oder 4.2 Luftfahrgeräten (ausgenommen Flugmodelle allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, gemäß Artikel 10, Punkt 9); Dämpfen, Flüssigkeiten, Feuchtigkeit oder nichtatmosphärischen Niederschlägen (wie 4.3 Kraftfahrzeugen oder Anhängern, die nach Rauch, Ruß, Staub usw.). ihrer Bauart und Ausrüstung oder ihrer Verwendung im Rahmen des versicherten 8 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Risikos ein behördliches Kennzeichen tragen Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, müssen oder tatsächlich tragen. die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Auswirkungen Dieser Ausschluss bezieht sich jedoch nicht auf elektromagnetischer Felder stehen. die Verwendung von Kraftfahrzeugen als ortsgebundene Kraftquelle. 9 Nicht versichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, Die Begriffe Luftfahrzeug und Luftfahrgerät die direkt oder indirekt mit Asbest oder sind im Sinne des Luftfahrtgesetzes asbesthaltige Materialien zurückzuführen sind (BGBl. Nr. 253/1957), die Begriffe oder mit diesen in Zusammenhang stehen. Kraftfahrzeug, Anhänger und behördliche Kennzeichen im Sinne des Kraftfahrgesetzes 10 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf (BGBl. Nr. 267/1967), beide in der jeweils Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden geltenden Fassung auszulegen. aus Persönlichkeits- oder Namensrechtverletzungen. [Seite 17] Seite 17/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 11 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf einen Schadenersatzanspruch ganz oder zum Schadenersatzverpflichtungen wegen Teil anzuerkennen oder zu vergleichen. Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen 4 Eine Verletzung dieser Pflichten des Diskriminierungen. Versicherungsnehmers bewirkt Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß 12 Personenschäden durch Arbeitsunfälle unter § 6 VersVG. Für die Erfüllung der Pflichten sind Gleichgestellten im Sinne der auch die mitversicherten Personen Sozialversicherungsgesetze. verantwortlich. Artikel 16: Was muss der 5 Der Versicherungsanspruch darf vor seiner Versicherungsnehmer im Versicherungsfall endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche tun? Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. 1 Der Versicherungsnehmer hat alles ihm Zumutbare zu tun, um Ursachen, Hergang und 6 Der Versicherer ist bevollmächtigt, im Rahmen Folgen des Versicherungsfalles aufzuklären seiner Verpflichtungen zur Leistung alle ihm und den entstandenen Schaden gering zu zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im halten. Die beschädigten Sachen Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. (Gegenstände) sind auf Verlangen des Versicherers diesem zur Verfügung zu stellen. III. Allgemeine Bestimmungen 2 Er hat den Versicherer umfassend und unverzüglich, spätestens innerhalb einer Artikel 17: Erhöhung des versicherten Woche ab Kenntnis, zu informieren. Risikos Insbesondere ist anzuzeigen: Die Versicherung erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos. 2.1 der Versicherungsfall; Wird die Erhöhung des versicherten Risikos 2.2 die Geltendmachung einer durch Änderung oder Neuschaffung von Schadenersatzforderung; Rechtsnormen bewirkt, so kann der Versicherer innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der 2.3 die Zustellung einer Strafverfügung sowie die Rechtsform in geschriebener Form Einleitung eines Straf-, Verwaltungsstraf- oder Disziplinarverfahrens gegen den 1 dem Versicherungsnehmer eine Änderung des Versicherungsnehmer oder den Versicherten; Versicherungsvertrages anbieten oder 2.4 alle Maßnahmen Dritter zur gerichtlichen 2 den Versicherungsvertrag unter Einhaltung Durchsetzung von Schadenersatzforderungen. einer Frist von einem Monat kündigen. 3 Der Versicherungsnehmer hat den Versicherer Das Angebot zur Änderung des bei der Feststellung und Erledigung oder Versicherungsvertrages gilt als angenommen, Abwehr des Schadens zu unterstützen. wenn es nicht innerhalb eines Monats nach seinem Empfang in geschriebener Form 3.1 Der Versicherungsnehmer hat den vom abgelehnt wird. Versicherer bestellten Anwalt (Verteidiger, Rechtsbeistand) zu bevollmächtigen, ihm alle Bei einer Ablehnung des Anbotes gilt der von ihm benötigten Informationen zu geben Versicherungsvertrag als vom Versicherer und ihm die Prozessführung zu überlassen. gekündigt. In diesem Fall endet der Versicherungsvertrag einen Monat nach 3.2 Ist dem Versicherungsnehmer die rechtzeitige Empfang der Ablehnung. Einholung der Weisungen des Versicherers nicht möglich, so hat der Versicherungsnehmer Im Angebot zur Vertragsänderung weist der aus eigenem innerhalb der vorgeschriebenen Versicherer auf diese Rechtsfolgen hin. Frist alle gebotenen Prozesshandlungen (auch Einspruch gegen eine Strafverfügung) Artikel 18: Indexierung nach dem vorzunehmen. Verbraucherpreisindex – Wertanpassung 3.3 Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, Die Prämienbemessungsgrundlage unterliegt ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einer Anpassung nach dem [Seite 18] Seite 18/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020). Sollte Artikel 19: Wann kommt die der VPI 2020 außer Kraft gesetzt oder Selbstbeteiligung zur Anwendung? eingestellt werden, so tritt der Nachfolgeindex, oder ein vergleichbarer Index an dessen Stelle. In jedem Schadenfall wird die Entschädigung Der VPI 2020 wird von der Bundesanstalt um die in der Polizze angeführte Statistik Austria verlautbart und veröffentlicht. Selbstbeteiligung gekürzt. 1 Grundlagen zur Indexierung – Ausgangsindex Artikel 20: Was geschieht, wenn mehrere Inhaltsversicherungen für denselben Zu Vertragsbeginn gilt als Ausgangsindex jener Haushalt bestehen? Indexwert, der für den dritten Monat vor Versicherungsbeginn verlautbart wurde. Wurden mehrere Inhaltsversicherungen bei einem oder mehreren Versicherern 2 Zeitpunkt der Anpassung abgeschlossen, werden die in diesen Bedingungen enthaltenen Die Anpassung der Höchstentschädigungen und Prozentsätze Prämienbemessungsgrundlage erfolgt immer sowie die Versicherungssumme für den zur vereinbarten Prämienhauptfälligkeit des Wohnungsinhalt als Höchstbeträge für die Vertrages und findet im Ausmaß der Berechnung der Entschädigung aus allen Indexveränderung statt, die sich innerhalb des Verträgen zusammen angenommen. Der Berechnungszeitraumes ergibt. Als erster Versicherer haftet im Rahmen dieser Berechnungszeitraum gilt jener Zeitraum, der Höchstbeträge anteils-mäßig in dem Verhältnis, zwischen dem vereinbarten Ausgangsindex in welchem seine vertragsmäßige Leistung zur und der dem dritten Monat vor der jeweils vertragsmäßigen Leistung der anderen aktuellen vertraglich vereinbarten Versicherer steht. Prämienhauptfälligkeit, verlautbarten Indexzahl liegt. Zu jeder weiteren Prämienhauptfälligkeit wird die Anpassung der Rententafel Prämienbemessungsgrundlage in dem Verhältnis durchgeführt, das der Veränderung Aufgrund der österreichischen Sterbetafel des aktuellen Index zur Prämienhauptfälligkeit 2010/2012 und eines Zinsfußes von jährlich (der für den dritten Monat davor verlautbarten 3 % (Artikel 7, Punkt 8). Jahresbetrag der Indexzahl), gegenüber dem vorangegangenen monatlich im Voraus zahlbaren lebenslangen Index zur Prämienhauptfälligkeit (der für den Rente für einen Kapitalbetrag von 72,67 Euro. dritten Monat davor verlautbarten Indexzahl) Altersrente in EUR entspricht. 75 7,44 Die jeweils ermittelte 76 7,81 Prämienbemessungsgrundlage bildet die 77 8,22 Grundlage für weitere Wertanpassungen. 78 8,67 79 9,17 Weiters gilt als vereinbart, dass eine 80 9,71 Indexanpassung nicht vor Ablauf eines Jahres, danach nicht in kürzeren als einjährigen Abständen vorgenommen wird. 3 Prämienbemessungsgrundlage – Prämienveränderung Durch die Anpassung, Indexierung, der Prämienbemessungsgrundlage verändert sich auch die Prämie. Die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen und Pauschalversicherungssummen werden nicht indexiert (wertangepasst). [Seite 19] Seite 19/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 ANHANG (Stand 2019) Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist Zu den Allgemeinen Bedingungen für die abgesendet wird. Haushaltsversicherung (ABHV 2022) (5) Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen A Anlage: Versicherungsvertragsgesetz Monat nach Zugang des Versicherungsscheins (VersVG) einschließlich einer Belehrung über das Rücktrittsrecht. Abs. 3 letzter Satz ist § 5c anzuwenden. (1) Der Versicherungsnehmer kann vom (6) Hat der Versicherer vorläufige Deckung Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen, gewährt, so gebührt ihm die der Dauer der bei Lebensversicherungen innerhalb von Deckung entsprechende Prämie. 30 Tagen, ohne Angabe von Gründen zurücktreten. (7) Die vorstehenden Absätze gelten nicht für Versicherungsverträge über Großrisiken (2) Die Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß § 5 Z 34 VAG 2016. beginnt mit dem Tag, an dem der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist §6 und der Versicherungsnehmer darüber informiert worden ist, jedoch nicht bevor der (1) Ist im Vertrag bestimmt, dass bei Verletzung Versicherungsnehmer folgende Informationen einer Obliegenheit, die vor dem Eintritt des erhalten hat: Versicherungsfalles dem Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, der Versicherer von 1. den Versicherungsschein (§ 3), der Verpflichtung zur Leistung frei sein soll, so tritt die vereinbarte Rechtsfolge nicht ein, wenn 2. die Versicherungsbedingungen, die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Der Versicherer kann den 3. die Bestimmungen über die Festsetzung Vertrag innerhalb eines Monates, nachdem er der Prämie, soweit diese nicht im Antrag von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne bestimmt ist, und über vorgesehene Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, es Änderungen der Prämie sowie sei denn, dass die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Kündigt der 4. eine Belehrung über das Rücktrittsrecht Versicherer innerhalb eines Monates nicht, so (Abs. 3). kann er sich auf die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht berufen. (3) Die nach Abs. 2 Z 4 zu erteilende Rücktrittsbelehrung muss enthalten: (1.a) Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende 1. Informationen über die Rücktrittsfrist und Äquivalenz zwischen Risiko und Prämie deren Beginn, aufrechterhalten soll, tritt die vereinbarte Leistungsfreiheit außerdem nur in dem 2. die Anschrift des Adressaten der Verhältnis ein, in dem die vereinbarte hinter der Rücktrittserklärung, für das höhere Risiko tarifmäßig vorgesehenen Prämie zurückbleibt. Bei der Verletzung von 3. einen Hinweis auf die Regelungen der Obliegenheiten zu sonstigen bloßen Abs. 4 bis 6. Meldungen und Anzeigen, die keinen Einfluss auf die Beurteilung des Risikos durch den Die Rücktrittsbelehrung genügt jedenfalls Versicherer haben, tritt Leistungsfreiheit nur diesen Anforderungen, wenn das Muster ein, wenn die Obliegenheit vorsätzlich verletzt gemäß Anlage A verwendet wird. Eine worden ist. Rücktrittsbelehrung, die derart fehlerhaft ist, dass sie dem Versicherungsnehmer die (2) Ist eine Obliegenheit verletzt, die vom Möglichkeit nimmt, sein Rücktrittsrecht im Versicherungsnehmer zum Zweck der Wesentlichen unter denselben Bedingungen Verminderung der Gefahr oder zur Verhütung wie bei zutreffender Belehrung auszuüben, ist einer Erhöhung der Gefahr dem Versicherer einer fehlenden Belehrung gleichzuhalten. gegenüber - unabhängig von der Anwendbarkeit des Abs. 1 a - zu erfüllen ist, so (4) Der Rücktritt ist in geschriebener Form kann sich der Versicherer auf die vereinbarte gegenüber dem Versicherer zu erklären. Leistungsfreiheit nicht berufen, wenn die § 45 Abs. 1 Z 2 bleibt unberührt. Die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des [Seite 20] Seite 20/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 Versicherungsfalls oder soweit sie keinen kannte. Er ist auch ausgeschlossen, wenn die Einfluss auf den Umfang der dem Versicherer Anzeige ohne Verschulden des obliegenden Leistung gehabt hat. Versicherungsnehmers unterblieben ist; hat jedoch der Versicherungsnehmer einen (3) Ist die Leistungsfreiheit für den Fall vereinbart, Umstand nicht angezeigt, nach dem der dass eine Obliegenheit verletzt wird, die nach Versicherer nicht ausdrücklich und genau dem Eintritt des Versicherungsfalles dem umschrieben gefragt hat, so kann dieser vom Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, so tritt Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die die vereinbarte Rechtsfolge nicht ein, wenn die Anzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober unterblieben ist. Fahrlässigkeit beruht. Wird die Obliegenheit nicht mit dem Vorsatz verletzt, die § 17 Leistungspflicht des Versicherers zu beeinflussen oder die Feststellung solcher (1) Der Versicherer kann vom Vertrag auch dann Umstände zu beeinträchtigen, die erkennbar für zurücktreten, wenn über einen erheblichen die Leistungspflicht des Versicherers Umstand eine unrichtige Anzeige gemacht ist. bedeutsam sind, so bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung (2) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die weder auf die Feststellung des Unrichtigkeit dem Versicherer bekannt war oder Versicherungsfalls noch auf die Feststellung die Anzeige ohne Verschulden des oder den Umfang der dem Versicherer Versicherungsnehmers unrichtig gemacht obliegenden Leistung Einfluss gehabt hat. worden ist. (4) Eine Vereinbarung, nach welcher der § 23 Versicherer bei Verletzung einer Obliegenheit zum Rücktritt berechtigt sein soll, ist (1) Nach Abschluss des Vertrages darf der unwirksam. Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers weder eine Erhöhung der Gefahr (5) Der Versicherer kann aus einer fahrlässigen vornehmen noch ihre Vornahme durch einen Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit Dritten gestatten. Rechte nur ableiten, wenn dem Versicherungsnehmer vorher die (2) Erlangt der Versicherungsnehmer davon Versicherungsbedingungen oder eine andere Kenntnis, dass durch eine von ihm ohne Urkunde zugegangen sind, in der die Einwilligung des Versicherers vorgenommene Obliegenheit mitgeteilt wird. oder gestattete Änderung die Gefahr erhöht ist, so hat er dem Versicherer unverzüglich § 16 Anzeige zu machen. (1) Der Versicherungsnehmer hat beim Abschluss § 27 des Vertrages alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich (1) Tritt nach dem Abschluss des Vertrages sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich unabhängig vom Willen des sind jene Gefahrenumstände, die geeignet Versicherungsnehmers eine Erhöhung der sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Gefahr ein, so ist der Versicherer berechtigt, Vertrag überhaupt oder zu den vereinbarten das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung Bestimmungen abzuschließen, einen Einfluss einer Kündigungsfrist von einem Monat zu auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn Versicherer ausdrücklich und in geschriebener es nicht innerhalb eines Monats von dem Form gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich. Zeitpunkt an ausgeübt wird, in dem der Versicherer von der Erhöhung der Gefahr (2) Ist dieser Vorschrift zuwider die Anzeige eines Kenntnis erlangt hat, oder wenn der Zustand erheblichen Umstandes unterblieben, so kann wiederhergestellt ist, der vor der Erhöhung der Versicherer vom Vertrag zurückzutreten. bestanden hat. Das gleiche gilt, wenn die Anzeige eines erheblichen Umstandes deshalb unterblieben (2) Der Versicherungsnehmer hat, sobald er von ist, weil sich der Versicherungsnehmer der der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erlangt, dem Kenntnis des Umstandes arglistig entzogen Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen. hat. (3) Ist die Erhöhung der Gefahr durch allgemein (3) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der bekannte Umstände verursacht, die nicht nur Versicherer den nicht angezeigten Umstand auf die Risken bestimmter [Seite 21] Seite 21/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 Versicherungsnehmer einwirken, etwa durch das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung eine Änderung von Rechtsvorschriften, so einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers Versicherungsnehmer mit der Zahlung im nach Abs. 1 erst nach einem Jahr und ist Abs. Verzug ist. Die Kündigung kann bereits mit der 2 nicht anzuwenden. Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, § 38 wenn der Versicherungsnehmer in diesem Zeitpunkt mit der Zahlung im Verzug ist; darauf (1) Ist die erste oder einmalige Prämie innerhalb ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung von 14 Tagen nach dem Abschluss des ausdrücklich aufmerksam zu machen. Die Versicherungsvertrags und nach der Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der Aufforderung zur Prämienzahlung nicht Versicherungsnehmer innerhalb eines Monates gezahlt, so ist der Versicherer, solange die nach der Kündigung oder, falls die Kündigung Zahlung nicht bewirkt ist, berechtigt, vom mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, Vertrag zurückzutreten. Es gilt als Rücktritt, innerhalb eines Monates nach dem Ablauf der wenn der Anspruch auf die Prämie nicht Zahlungsfrist die Zahlung nachholt, sofern nicht innerhalb dreier Monate vom Fälligkeitstag an der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. gerichtlich geltend gemacht wird. (4) Die Nichtzahlung von Zinsen oder Kosten löst (2) Ist die erste oder einmalige Prämie zur Zeit des die Rechtsfolgen der Abs. 1 bis 3 nicht aus. Eintritts des Versicherungsfalls und nach Ablauf der Frist des Abs. 1 noch nicht gezahlt, § 39a so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass der Ist der Versicherungsnehmer bloß mit nicht Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen mehr als 10 vH der Jahresprämie, höchstens Zahlung der Prämie ohne sein Verschulden aber mit EUR 60,- im Verzug, so tritt eine im § verhindert war. 38 oder § 39 vorgesehene Leistungsfreiheit des Versicherers nicht ein. (3) Die Aufforderung zur Prämienzahlung hat die im Abs. 1 und 2 vorgesehenen Rechtsfolgen § 68 nur, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer dabei auf diese (1) Besteht das versicherte Interesse beim Beginn hingewiesen hat. der Versicherung nicht oder gelangt, falls die Versicherung für ein künftiges Unternehmen (4) Die Nichtzahlung von Zinsen und Kosten löst oder sonst für ein künftiges Interesse die Rechtsfolgen der Abs. 1 und 2 nicht aus. genommen ist, das Interesse nicht zur Entstehung, so ist der Versicherungsnehmer § 39 von der Verpflichtung zur Zahlung der Prämie frei; der Versicherer kann eine angemessene (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, Geschäftsgebühr verlangen. so kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten (2) Fällt das versicherte Interesse nach dem schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens Beginn der Versicherung weg, so gebührt dem zwei Wochen bestimmen; zur Unterzeichnung Versicherer die Prämie, die er hätte erheben genügt eine Nachbildung der eigenhändigen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Unterschrift Dabei sind die Rechtsfolgen Zeitpunkt beantragt worden wäre, in welchem anzugeben, die nach Abs. 2 und 3 mit dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Ablauf der Frist verbunden sind. Eine Kenntnis erlangt. Fristbestimmung, ohne Beachtung dieser Vorschriften, ist unwirksam. (3) Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung durch ein (2) Tritt der Versicherungsfall nach dem Ablauf der Kriegsereignis oder durch eine behördliche Frist ein und ist der Versicherungsnehmer zur Maßnahme aus Anlass eines Krieges weg, Zeit des Eintrittes mit der Zahlung der oder ist der Wegfall des Interesses die Folgeprämie im Verzug, so ist der Versicherer unvermeidliche Folge eines Krieges, so von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei gebührt dem Versicherer nur der Teil der denn, dass der Versicherungsnehmer an der Prämie, welcher der Dauer der Gefahrtragung rechtzeitigen Zahlung ohne sein Verschulden entspricht. verhindert war. (4) In den Fällen der Abs. 2 und 3 sind die dem (3) Der Versicherer kann nach dem Ablauf der Frist Versicherungsnehmer zurückzuerstattenden [Seite 22] Seite 22/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 Prämienteile erst nach Kriegsende zu zahlen. unverzüglich erstattet, so ist der von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der § 69 Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in welchem die Anzeige (1) Wird die versicherte Sache vom dem Versicherer hätte zugehen müssen. Versicherungsnehmer veräußert, so tritt an Stelle des Veräußerers der Erwerber in die (2) Die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung während der Dauer seines Eigentums aus dem bleibt bestehen, wenn ihm die Veräußerung in Versicherungsverhältnis sich ergebenden dem Zeitpunkt bekannt war, in welchem ihm die Rechte und Pflichten des Anzeige hätte zugehen müssen, oder wenn die Versicherungsnehmers ein. Anzeige nicht vorsätzlich unterlassen worden ist und die Veräußerung keinen Einfluss auf (2) Für die Prämie, welche auf die zur Zeit des den Eintritt des Versicherungsfalls oder soweit Eintrittes laufende Versicherungsperiode sie keinen Einfluss auf den Umfang der dem entfällt, haften der Veräußerer und der Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat. Erwerber zur ungeteilten Hand. Das gleiche gilt, wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die (3) Der Versicherer hat die Veräußerung in Kündigung des Versicherers abgelaufen und Ansehung der durch das eine Kündigung nicht erfolgt ist. Versicherungsverhältnis gegen ihn begründeten Forderungen erst dann gegen § 150 sich gelten zu lassen, wenn er von ihr Kenntnis erlangt; die Vorschriften der §§ 1394 bis 1396 (1) Die Versicherung umfasst die gerichtlichen und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches außergerichtlichen Kosten, die durch die sind entsprechend anzuwenden. Verteidigung gegen den von einem Dritten geltend gemachten Anspruch entstehen, soweit § 70 die Aufwendung der Kosten den Umständen nach geboten ist. Dies gilt auch dann, wenn (1) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber sich der Anspruch als unbegründet erweist. Die das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung Versicherung umfasst auch die Kosten der einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Verteidigung in einem Strafverfahren, das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer wegen einer Tat eingeleitet wurde, welche die es nicht innerhalb eines Monates von dem Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers Zeitpunkt an ausübt, in welchem er von der einem Dritten gegenüber zur Folge haben Veräußerung Kenntnis erlangt. könnte, sofern diese Kosten auf Weisung des Versicherers aufgewendet wurden. Der (2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherer hat die Kosten auf Verlangen des Versicherungsverhältnis zu kündigen; die Versicherungsnehmers vorzuschießen. Kündigung kann nur mit sofortiger Wirkung oder auf den Schluss der laufenden § 158 Versicherungsperiode erfolgen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht (1) Hat nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles innerhalb eines Monates nach dem Erwerb der Versicherer seine Verpflichtung zur ausgeübt wird; hatte der Erwerber von der Leistung der Entschädigung dem Versicherung keine Kenntnis, so bleibt das Versicherungsnehmer gegenüber anerkannt Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monates oder die Leistung der fälligen Entschädigung von dem Zeitpunkt an bestehen, in welchem verweigert, so ist jeder Teil berechtigt, das der Erwerber von der Versicherung Kenntnis Versicherungsverhältnis zu kündigen. Das erlangt hat. gleiche gilt, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Weisung erteilt, es (3) Wird das Versicherungsverhältnis aufgrund über den Anspruch des Dritten zum dieser Vorschriften gekündigt, so hat der Rechtsstreit kommen zu lassen. Veräußerer dem Versicherer die Prämie zuzahlen, der Erwerber haftet in diesen Fällen (2) Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monates für die Prämie nicht. seit der Anerkennung der Entschädigungspflicht oder der Verweigerung § 71 der Entschädigung oder seid Eintritt der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten (1) Die Veräußerung ist dem Versicherer ergangenen Urteiles zulässig. Der Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Wird die Anzeige hat eine Kündigungsfrist von einem Monat weder vom Erwerber noch vom Veräußerter einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann [Seite 23] Seite 23/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. § 158h Die Vorschriften über die Veräußerung der versicherten Sache gelten sinngemäß. [Seite 24] Seite 24/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 B Anlage: Allgemeine Bedingungen für die Verletzung, kann der Versicherer innerhalb Sachversicherung (ABS) in der Fassung eines Monats, nachdem er von der Verletzung 2004 (Gültig ab 01.03.2004) Kenntnis erlangt hat, die Versicherung mit einmonatiger Frist kündigen. Das Geltungsbereich: Kündigungsrecht erlischt, wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Verletzung Die ABS gelten als Allgemeiner Teil der bestanden hat. Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV). 2 Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Schadenfall nach der Artikel 1: Anzeige von Gefahrenumständen Verletzung eintritt und die Verletzung auf bei Vertragsabschluss Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers beruht. Die Der Versicherungsnehmer hat bei Abschluss Verpflichtung zur Leistung bleibt bestehen, des Vertrages alle ihm bekannten Umstände, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf den die für die Übernahme der Gefahr erheblich Eintritt des Schadenfalles oder soweit sie sind, dem Versicherer wahrheitsgemäß und keinen Einfluss auf den Umfang der vollständig anzuzeigen. Ein Umstand, nach Entschädigung gehabt hat, oder wenn zur Zeit welchem der Versicherer ausdrücklich und in des Schadenfalles trotz Ablaufs der Frist die geschriebener Form gefragt hat, gilt im Zweifel Kündigung nicht erfolgt war. als erheblich. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten kann der Versicherer nach 3 Im Übrigen gilt § 6 VersVG Ist mit der Maßgabe der §§ 16 bis 21 des Verletzung einer Sicherheitsvorschrift eine Versicherungsvertragsgesetzes 1958, Gefahrerhöhung verbunden, finden die (BGBl. 2/1959 in der Fassung BGBl. 652/1994), Bestimmungen über die Gefahrerhöhung (VersVG) vom Vertrag zurücktreten und wird Anwendung. diesfalls von der Verpflichtung zur Leistung frei. Artikel 4: Prämie, Beginn und Ende des Artikel 2: Gefahrerhöhung Versicherungsschutzes 1 Nach Vertragsabschluss darf der 1 Der Versicherungsnehmer hat die erste Prämie Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des einschließlich der Nebengebühren gegen Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen Aushändigung der Polizze, Folgeprämien oder deren Vornahme durch einen Dritten einschließlich Nebengebühren an den in der gestatten. Erlangt der Versicherungsnehmer Polizze festgesetzten Zahlungsterminen zu Kenntnis davon, dass eine Gefahrerhöhung entrichten. ohne sein Wissen oder ohne seinen Willen eingetreten ist, hat er dem Versicherer 2 Der Versicherungsschutz beginnt mit der unverzüglich in geschriebener Form Anzeige zu Einlösung der Polizze, jedoch nicht vor dem erstatten. darin festgesetzten Zeitpunkt. Wird die erste Prämie erst nach diesem Zeitpunkt 2 Tritt nach dem Vertragsabschluss eine eingefordert, alsdann aber binnen 14 Tagen Gefahrerhöhung ein, kann der Versicherer bezahlt, beginnt der Versicherungsschutz zu kündigen. Verletzt der Versicherungsnehmer dem in der Polizze festgesetzten Zeitpunkt. eine der in Abs. 1 genannten Pflichten, ist der Versicherer außerdem nach Maßgabe der 3 Für die Folgen nicht rechtzeitiger §§ 23 - 31 VersVG von der Verpflichtung zur Prämienzahlung gelten die §§ 38, 39, 39a bzw. Leistung frei. 91 VersVG Die gerichtliche Geltendmachung des Anspruches auf rückständige 3 Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze Folgeprämien kann nur innerhalb eines Jahres finden auch Anwendung auf eine in der Zeit nach Ablauf der nach §§ 39 bzw. 91 VersVG zwischen Stellung und Annahme des gesetzten Zahlungsfristen erfolgen. Versicherungsantrages eingetretene Gefahrerhöhung, die dem Versicherer bei der 4 Wird der Versicherungsvertrag während der Annahme des Antrages nicht bekannt war. Versicherungsperiode oder sonst vorzeitig aufgelöst, so gebührt dem Versicherer die Artikel 3: Sicherheitsvorschriften Prämie für die bis dahin verstrichene Vertragslaufzeit, soweit nicht 1 Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, Sonderbestimmungen anderes vorsehen. behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften oder duldet er ihre Endet der Versicherungsvertrag vor Ablauf der [Seite 25] Seite 25/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 Vertragszeit wegen Wegfalls des Interesses, Versicherungswert erheblich, können der gebührt dem Versicherer die Prämie, die er Versicherungsnehmer und der Versicherer hätte erheben können, wenn die Versicherung nach § 51 VersVG eine Herabsetzung der nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden Versicherungssumme und der Prämie wäre, in welchem der Versicherer von dem verlangen. Eine tariflich festgelegte Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt. Mindestprämie bleibt unberührt. Tritt der Versicherer nach § 38 (1) VersVG 3 Im Falle der Doppelversicherung gelten die zurück, weil die erste Prämie nicht rechtzeitig §§ 59 und 60 VersVG. gezahlt wurde, kann er eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Artikel 8: Veräußerung der versicherten Sache 5 Hat der Versicherer mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertragszeit eine Ermäßigung der Auf die Veräußerung der versicherten Sache Prämie gewährt, kann er bei einer vorzeitigen finden uneingeschränkt die Bestimmungen der Auflösung des Vertrages die Nachzahlung des §§ 69 bis 71 VersVG Anwendung. Betrages fordern, um den die Prämie höher bemessen worden wäre, wenn der Vertrag nur Artikel 9: Versicherung für fremde für den Zeitraum abgeschlossen worden wäre, Rechnung während dessen er tatsächlich bestanden hat. Auf die Versicherung für fremde Rechnung Artikel 5: Wirkung des Konkurses und des finden die Bestimmungen der §§ 74 bis 80 Ausgleichsverfahrens VersVG Anwendung. Der Versicherer kann nach Eröffnung des Artikel 10: Begrenzung der Entschädigung, Konkurses oder des Ausgleichsverfahrens über Unterversicherung das Vermögen bzw. der Anordnung der Zwangsverwaltung über die Liegenschaft des 1 Die Versicherungssumme bildet die Grenze für Versicherungsnehmers den Vertrag mit einer die Ersatzleistung des Versicherers, und zwar Frist von einem Monat kündigen. ist die Ersatzleistung für die unter jeder einzelnen Position der Polizze versicherten Artikel 6: Mehrfache Versicherung. Sachen durch die für die betreffende Position Vereinbarter Selbstbehalt angegebene Versicherungssumme begrenzt. 1 Nimmt der Versicherungsnehmer bei einem 2 Ist die Versicherungssumme niedriger als der anderen Versicherer für das versicherte Versicherungswert, wird der Schaden nur nach Interesse eine Versicherung gegen dieselben dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Gefahren, hat er dem Versicherer unverzüglich Versicherungswert ersetzt. Ob den anderen Versicherer und die Unterversicherung vorliegt, ist für jede Post der Versicherungssumme anzuzeigen. Polizze gesondert festzustellen. 2 Ist vereinbart, dass der Versicherungsnehmer Artikel 11: Sachverständigenverfahren einen Teil des Schadens selbst zu tragen hat (vereinbarter Selbstbehalt), darf er für diesen Teil keine andere Versicherung nehmen. 1 Jeder Vertragspartner kann verlangen, dass Andernfalls wird die Entschädigung so Ursache und Höhe des Schadens durch ermäßigt, dass der Versicherungsnehmer den Sachverständige festgestellt werden. Die vereinbarten Teil des Schadens selbst trägt. Feststellungen, die die Sachverständigen im Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen, sind Artikel 7: Überversicherung / verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, Doppelversicherung dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Die Feststellungen der 1 Die Versicherung darf nicht zu einer beiden Sachverständigen müssen den Bereicherung führen. Auch wenn die Ersatzwert der vom Schaden betroffenen Versicherungssumme den Versicherungswert Sachen und den Wert der Reste enthalten. Auf übersteigt (Überversicherung), hat der Verlangen eines Vertragspartners muss auch Versicherer nicht mehr als die eine Feststellung des Ersatzwertes der bedingungsgemäße Ersatzleistung zu versicherten, vom Schaden nicht betroffenen erbringen. Sachen, erfolgen. 2 Übersteigt die Versicherungssumme den 2 Für das Sachverständigenverfahren gelten, [Seite 26] Seite 26/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 soweit im Folgenden nichts Abweichendes verantwortlichen Personen den Schaden bestimmt wird, die Bestimmungen der vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeiführt, ist Zivilprozessordnung über Schiedsgerichte: der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber von jeder Verpflichtung zur Leistung Jeder Vertragspartner ernennt einen aus diesem Schadenfall frei. Sachverständigen. Jeder Vertragspartner kann den anderen unter Angabe des von ihm Werden von den genannten Personen nach gewählten Sachverständigen zur Ernennung Eintritt des Schadenfalls zu erfüllende des zweiten Sachverständigen in Obliegenheiten grobfahrlässig oder vorsätzlich geschriebener Form auffordern. Erfolgt diese verletzt, tritt Leistungsfreiheit nach Maßgabe Ernennung nicht binnen zwei Wochen nach des § 6 Abs. 3 VersVG ein. Empfang der Aufforderung, wird auf Antrag des anderen Vertragspartners der zweite 2 Ist der Versicherungsnehmer oder eine der in Sachverständige durch das für den leitender Stellung für die Betriebsführung Schadensort zuständige Bezirksgericht verantwortlichen Personen wegen des ernannt. In der Aufforderung ist auf diese Folge herbeigeführten Schadens oder wegen eines hinzuweisen. bei der Feststellung der Leistungspflicht oder bei der Ermittlung der Entschädigung a) Beide Sachverständige wählen vor begangenen Betruges oder Betrugsversuches Beginn des Feststellungsverfahrens rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt, so gilt einen dritten als Obmann. Einigen die Leistungsfreiheit als festgestellt. sie sich nicht, wird der Obmann auf Antrag eines Vertragspartners oder Artikel 13: Zahlung der Entschädigung beider Vertragspartner durch das für den Schadensort zuständige 1 Die Entschädigung ist erst nach ihrer Bezirksgericht ernannt. vollständigen Feststellung fällig, jedoch kann einen Monat nach Anzeige des Schadens als b) Die Sachverständigen reichen ihre Teilzahlung der Betrag verlangt werden, der Feststellung gleichzeitig dem nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. Versicherer und dem Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange infolge Versicherungsnehmer ein. Weichen eines Verschuldens des Versicherungsnehmers die Ergebnisse der Feststellungen die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht voneinander ab, übergibt der gezahlt werden kann. Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über 2 Der Versicherer ist berechtigt, die Zahlung die strittig gebliebenen Punkte aufzuschieben, innerhalb der Grenzen beider Feststellungen und reicht seine a) wenn Zweifel über die Berechtigung Feststellung gleichzeitig dem des Versicherungsnehmers zum Versicherer und dem Zahlungsempfang bestehen, bis Versicherungsnehmer ein. zur Beibringung des erforderlichen Nachweises; c) Jeder Vertragspartner trägt die Kosten seines Sachverständigen; b) wenn eine polizeiliche oder die Kosten des Obmannes tragen strafgerichtliche Untersuchung aus beide je zur Hälfte. Anlass des Schadens gegen den Versicherungsnehmer eingeleitet 3 Auf Grund der Feststellung der wurde, bis zur Erledigung dieser Sachverständigen oder des Obmannes wird die Untersuchung. Entschädigung berechnet. 3 Wenn der Entschädigungsanspruch nicht 4 Durch das Sachverständigenverfahren werden innerhalb einer Frist von einem Jahr gerichtlich die Pflichten des Versicherungsnehmers im geltend gemacht wird, nachdem der Schadenfall nicht berührt. Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber den erhobenen Anspruch zumindest Artikel 12: Schuldhafte Herbeiführung des mit der Anführung einer der Ablehnung derzeit Schadenfalles; Obliegenheitsverletzung zugrunde gelegten Tatsache und der nach Schadeneintritt diesbezüglichen gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen sowie unter 1 Wenn der Versicherungsnehmer oder eine der Angabe der mit dem Ablauf der Frist in leitender Stellung für die Betriebsführung verbundenen Rechtsfolge in geschriebener [Seite 27] Seite 27/27 Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022 Form abgelehnt hat, ist der Versicherer von der Schriftform bedeutet, dass dem Verpflichtung zur Leistung frei. Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des 4 Der Versicherungsnehmer erwirbt den Erklärenden zugehen muss. Anspruch auf Zahlung des die Zeitwertentschädigung übersteigenden Teiles Bloß mündlich oder schlüssig abgegebenen der Entschädigung nur insoweit, als die Erklärungen und Informationen des Verwendung der Entschädigung zur Versicherungsnehmers, des Versicherten oder Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung sonstiger Dritter sind nicht wirksam. von Gegenständen des Wohnungsinhaltes innerhalb eines Jahres nach dem Schadenfall Artikel 17: Stillschweigende Verlängerung sichergestellt ist. des Versicherungsvertrages 5 Im Übrigen gelten die §§ 11 und 12 VersVG. 1 Der Vertrag gilt zunächst für die in der Polizze festgesetzte Dauer. Das Artikel 14: Rechtsverhältnis nach dem Versicherungsverhältnis gilt jedes Mal um ein Schadenfall Jahr verlängert, wenn es nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragszeit von 1 Nach dem Eintritt des Schadenfalls können einem der Vertragsteile in sowohl der Versicherer als auch der geschriebener Form gekündigt worden ist. Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen. 2 Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes, gelten 2 Die Kündigung ist jederzeit, jedoch nur bis zum hinsichtlich der stillschweigenden Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Vertragsverlängerung die Bestimmungen des Verhandlungen über die Entschädigung Konsumentenschutzgesetzes. zulässig. Artikel 18: Ausschluss Terrorrisiko. Was Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von sind Terrorakte? einem Monat einzuhalten. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen sind jegliche Art von Schäden, Verlust Kosten späteren Zeitpunkt als den Schluss der oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt laufenden Versicherungsperiode kündigen. verursacht werden von, sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen, mit jeglicher Art 3 Hat der Versicherungsnehmer einen von Terrorakten. Entschädigungsanspruch arglistig erhoben, ist der Versicherer berechtigt, den Terrorakte sind jegliche Handlung von Versicherungsvertrag nach Ablehnung des Personen oder Personengruppen zur Entschädigungsanspruchs mit sofortiger Erreichung politischer, ethnischer, religiöser, Wirkung zu kündigen. ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung Artikel 15: Rückgriffsrecht oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Auf das Rückgriffsrecht findet die Bestimmung Einrichtung Einfluss nehmen. des § 67 VersVG Anwendung. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Artikel 16: Form der Erklärungen sind auch jegliche Art von Schäden, Verlust, Kosten oder Aufwendungen, die direkt oder Für sämtliche Anzeigen und Erklärungen indirekt verursacht werden von, sich ergeben zwischen Versicherer und aus oder im Zusammenhang stehen mit Versicherungsnehmer bzw. Versicherten oder Handlungen, die zur Eindämmung, Vorbeugung sonstigen Dritten gilt die geschriebene Form oder Unterdrückung von Terrorakten ergriffen als vereinbart, sofern nicht die Schriftform werden oder sich in irgendeiner Weise darauf ausdrücklich und mit gesonderter Erklärung beziehen. vereinbart wurde. Der geschriebenen Form wird durch Zugang eines Textes in Schriftzeichen entsprochen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. E-Mail). HDI Versicherung AG Edelsinnstraße 7-11 1120 Wien www.hdi.at
Volltext aufklappen: Retail Haushalts- und Eigenheimversicherung, Allgemeine Vertragsgrundlagen
[Seite 1] Retail Haushalts- und Eigenheimversicherung Allgemeine Vertragsgrundlagen 1. Prämienzahlung – Modalitäten 4. Vereinbarte Geschäftsgebühr gemäß § 40 VersVG Die Vereinbarung der unterjährigen Zahlungsweise (monatlich, viertel- und halbjährlich) beeinträchtigt Es gilt als vereinbart, dass im Falle einer nicht die Fälligkeit der Jahresprämie. Bei Vertragsauflösung nach § 38 VersVG Nichteinhaltung der unterjährigen Zahlung ist die (Nichtzahlung der Erstprämie) eine HDI Versicherung AG zur Einforderung der Geschäftsgebühr in Höhe von 30 % der Jahresprämie berechtigt. Ich habe die Möglichkeit, Jahresnettoprämie an die HDI Versicherung AG zu die Prämienzahlung mittels SEPA-Lastschrift entrichten ist. vorzunehmen. Dies erfolgt kostenfrei. Ich nehme zur Kenntnis, dass Bankkosten für zurückgeleitete 5. Nachfolgend informieren wir Sie über Ihr Lastschriften dem Versicherungsnehmer bzw. Rücktrittsrecht. Prämienzahler angelastet werden. Sie können jedoch auch die Zahlung der Prämie mit Wenn Sie (1) Verbraucher im Sinne des Zahlschein vornehmen. Sie erhalten die § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind, (2) den Prämienaufforderung samt vorgedrucktem Versicherungsvertrag im Fernabsatz (z. B. Zahlschein rechtzeitig vor Prämienfälligkeit ausschließlich über das Internet) abgeschlossen zugesendet. haben, also ein „Fernabsatzvertrag“ im Sinne des § 3 Z 2 FAGG vorliegt, und (3) es sich dabei um 2. Richtigkeit der Angaben und Auskunftspflicht keine Lebensversicherung handelt, gilt die Belehrung über das Rücktrittsrecht nach dem Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit und Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift In allen anderen Fällen gilt die Belehrung über das vornimmt. Versicherungsanträge sowie sämtliche Rücktrittsrecht nach dem Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsvertragsgesetz (VersVG). Versicherungsnehmers und Versicherten müssen in geschriebener Form erfolgen. Abmachungen Die nachstehenden Belehrungen über das und Erklärungen sind für den Versicherer Rücktrittsrecht gelten sinngemäß auch für verbindlich, wenn sie in geschriebener Form Vertragsänderungen mit der Maßgabe, dass im ausgefertigt und vom Versicherer firmenmäßig Fall eines wirksamen Rücktritts nur die gezeichnet sind – ausgenommen bei Änderungen Ihres Versicherungsvertrages Verbrauchergeschäften. entfallen und der Vertrag mit dem Inhalt weiterbesteht, den er vor der Änderung hatte. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige Auskünfte (§§ 16, 17, 22 VersVG) die Leistungsfreiheit im Belehrung über das Rücktrittsrecht nach dem Schadenfall zur Folge haben kann. Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) (gilt nur für Nicht- 3. Beginn des Versicherungsschutzes Lebensversicherungsverträge, die von Verbrauchern im Fernabsatz abgeschlossen Beginn des Versicherungsschutzes gemäß wurden) § 1a Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG): Der Versicherungsvertrag kommt erst Rücktrittsrecht mit Zugang des Versicherungsscheines (Polizze) oder einer gesonderten Annahmeerklärung 1. Sie können vom Versicherungsvertrag binnen zustande. Vor diesem Zeitpunkt besteht kein 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Versicherungsschutz – sofern nicht vorläufige zurücktreten. Deckung gewährt worden ist. Bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht 2. Die Rücktrittsfrist beginnt am Tag des Versicherungsschutz bereits mit Hinterlegung der Abschlusses des Versicherungsvertrags, Versicherungsbestätigung (VB) bei der jedoch nicht, bevor Sie die zuständigen Behörde. Vertragsbedingungen und die Informationen, [Seite 2] die Ihnen nach § 18a Abs. 8 FAGG in 10. Wenn Sie bereits Prämien an den Versicherer Verbindung mit den §§ 128 bis 135e VAG 2016 geleistet haben, hat der Versicherer Ihnen bzw. den Standesregeln für diese unverzüglich, spätestens aber innerhalb Versicherungsvermittlung vor Abschluss des von 30 Tagen nach dem Erhalt der Versicherungsvertrags zur Verfügung zu stellen Rücktrittserklärung, zu erstatten. Haben Sie sind, erhalten haben. jedoch verlangt, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Rücktrittsfrist beginnt, so 3. Haben Sie die Vertragsbedingungen und die gebührt dem Versicherer eine der Informationen gemäß Punkt 2 nicht erhalten, so Deckungsdauer entsprechende Prämie und endet die Rücktrittsfrist jedenfalls zwölf Monate darf sich dieser daher den Teil der Prämie und 14 Tage nach Abschluss des einbehalten, der auf die Zeit bis zum Erhalt der Versicherungsvertrags, es sei denn, Sie Rücktrittserklärung entfällt; dabei handelt es wurden über Ihr Rücktrittsrecht nicht gemäß sich um 1/365 der – bei nach kürzeren § 18a Abs. 1 Z 16 FAGG belehrt. Zeitabschnitten bemessenen Prämien entsprechend umgerechneten – Jahresprämie 4. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie je Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden den Versicherer mittels einer eindeutigen hat. Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, vom 11. Im Falle der Nichtausübung des Versicherungsvertrag zurücktreten, Rücktrittsrechts bleiben Sie an den informieren. Versicherungsvertrag gebunden und ist dieser wie vereinbart zu erfüllen. 5. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: HDI Versicherung AG, Edelsinnstraße 7-11, Belehrung über das Rücktrittsrecht nach dem 1120 Wien bzw. office@hdi.at. Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Haben Sie den Versicherungsvertrag über eine (gilt in allen anderen Fällen) Online-Benutzeroberfläche (wie eine Website) abgeschlossen, können Sie Ihr Rücktrittsrecht § 5c VersVG auch online unter www.hdi.at/widerruf ausüben oder über den„Vertrag widerrufen“-Button im 1. Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag Footer der Website www.hdi.at. Wenn Sie diese innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Online-Funktion nutzen, übermittelt der Gründen in geschriebener Form (z. B. Brief, Versicherer Ihnen auf einem dauerhaften E-Mail) zurücktreten. Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit 2. Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Informationen zum Inhalt der Verständigung vom Zustandekommen des Rücktrittserklärung sowie dem Datum und der Versicherungsvertrages (= Zusendung der Uhrzeit ihres Eingangs. Polizze bzw. Versicherungsscheines), jedoch nicht, bevor Sie den Versicherungsschein und 6. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, die Versicherungsbedingungen einschließlich dass Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der der Bestimmungen über die Rücktrittsfrist abgeben. Prämienfestsetzung oder -änderung und diese Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten 7. Sie haben kein Rücktrittsrecht bei Verträgen haben. über Reise- und Gepäckversicherungen oder über ähnliche kurzfristige Versicherungen mit 3. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: einer Laufzeit von weniger als einem Monat. HDI Versicherung AG, Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien bzw. office@hdi.at. Zur Wahrung Rücktrittsfolgen der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist 8. Mit dem wirksamen Rücktritt enden ein allfällig absenden. Die Erklärung ist auch wirksam, bereits gewährter Versicherungsschutz und wenn sie in den Machtbereich Ihres Ihre künftigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertreters gelangt. Versicherungsvertrag. 4. Mit dem Rücktritt enden ein allfällig bereits 9. Wenn Sie bereits Geldleistungen aus dem gewährter Versicherungsschutz und Ihre Versicherungsvertrag erhalten haben, haben künftigen Verpflichtungen aus dem Sie diese dem Versicherer unverzüglich, Versicherungsvertrag. Hat der Versicherer spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab bereits Deckung gewährt, so gebührt ihm eine dem Tag des Rücktritts, zu erstatten. der Deckungsdauer entsprechende Prämie. [Seite 3] Wenn Sie bereits Prämien an den Versicherer geleistet haben, die über diese Prämie hinausgehen, so hat sie Ihnen der Versicherer ohne Abzüge zurückzuzahlen. 5. Ihr Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat, nachdem Sie den Versicherungsschein einschließlich dieser Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben, es sei denn, diese Belehrung wäre derart fehlerhaft, dass sie Ihnen die Möglichkeit nimmt, Ihr Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben. 6. Abreden Der Antragsteller bestätigt, dass keine sonstigen Abreden getroffen wurden. Weiters wird der Erhalt einer Antragskopie bestätigt. Spartenbezogene Vertragsgrundlagen Haushalts- und Eigenheimversicherung 1. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Eigenheimversicherung (ABEV) sowie etwaige Besondere Bedingungen zugrunde. Bei Bündelung einer Haushalts- und der Eigenheimversicherung in einer Polizze handelt es sich um zwei Einzelverträge, die rechtliche Selbstständigkeit besitzen und daher nicht zwingend rechtlich die gleiche Behandlung erfahren müssen. 2. Die Prämienbemessungsgrundlage und die Prämie werden jährlich zur Hauptfälligkeit entsprechend den Veränderungen des Verbraucherpreisindex (VPI 2020 ABHV Artikel 18) bzw. des Baukostenindex (BKI 2020 ABEV Artikel 19) angepasst. September 2026 HDI Versicherung AG Edelsinnstraße 7-11 1120 Wien www.hdi.at
Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Haushalt-Assistance (ABHA 2025)
[Seite 1] ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE HAUSHALT-ASSISTANCE (ABHA 2025 gültig ab 01.09.2025) Inhaltsverzeichnis der ABHA Art. 1 Was ist Gegenstand der Versicherung? 2 Art. 2 Was gilt als Versicherungsfall? Was gilt als Notfall? Welche Ereignisse sind versichert? 2 Art. 3 Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich) 2 Art. 4 Wer ist versichert? 2 Art. 5 Für welchen Zeitraum gilt die Versicherung? 2 Art. 6 Welche Leistungen erbringt der Versicherer? 3 Art. 7 Was muss der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall tun? 4 Art. 8 Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? 4 Art. 9 Mehrfachversicherung 5 Art. 10 Welche Obliegenheiten im Schadensfall müssen Sie beachten? 5 Art. 11 Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall 5 Art. 12 Regressrecht / Subsidiarität 5 Art. 13 Gerichtsstand / geltendes Recht 6 Art. 14 Schadensersatzanspruch gegenüber Dritten / anderen Versicherern 6 Art. 15 In welcher Form sind Erklärungen abzugeben? 6 Art. 16 Haftungsausschluss 6 Gender Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Version 1.0., gültig ab 01.09.2025 Seite 1 von 6 [Seite 2] Art. 1 Was ist Gegenstand der Versicherung? Die HDI-Haushalt-Assistance ist eine Notfallversicherung für Privathaushalte und kann nur in Kombination mit einer aufrechten Haushalts- versicherung bei der HDI abgeschlossen werden. Die Haushalt-Assistance ist keine Haushaltsversicherung. Der Versicherungsschutz dieser Versicherung gilt für Ihren ständigen Wohnsitz, wie auf Ihrer Haushaltsversicherungspolizze angegeben. In weitere Folge wird dieser hier als „Wohnung“ bezeichnet. Art. 2 Was gilt als Versicherungsfall? Was gilt als Notfall? Welche Ereignisse sind versichert? Als Notfall wird ein plötzlich und unvorhergesehenes Schadenereignis bezeichnet, dass eine sofortige Maßnahme erfordert, um einen größeren Folgeschaden an den versicherten Sachen zu vermeiden. Dazu zählen folgende Schadenereignisse: • Funktionsstörungen des Stromversorgungssystems • Funktionsstörungen der Sanitäranlagen • Funktionsstörungen des Gasversorgungssystems • Verschlossene Tür • Einbruchdiebstahl • Vandalismusschäden • Schäden durch Feuer, Explosion, Rauch (gilt nur bei Hotelübernachtung und Rückreisekosten) • Bedrohung durch Wespen-, Bienen- oder Hornissennester • Ausfall des Hauptheizungssystems (inkl. der Warmwasserversorgung) Art. 3 Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den in der Polizze angeführten versicherten Risikoort, sofern bei den einzelnen Leistungen nicht entsprechende Einschränkungen oder Abweichungen angeführt sind. Art. 4 Wer ist versichert? Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie die im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten, die minderjährigen Kinder (auch Enkelkinder, Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder) des VN, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen. Eine Lehrlingsentschädigung zählt nicht als eigenes regel- mäßiges Einkommen. Versicherungsschutz besteht auch für weitere mitversicherte Personen in der Haushaltsversicherung (mit Zusatzprämie). Art. 5 Für welchen Zeitraum gilt die Versicherung? Der Versicherungsschutz gilt für Versicherungsfälle, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eintreten. Die HDI-Haushalt- Assistance teilt das rechtliche Schicksal des zugrundeliegenden Haushaltsversicherungsvertrages. Version 1.2., gültig ab 01.04.2025 Seite 2 von 6 [Seite 3] Art. 6 Welche Leistungen erbringt der Versicherer? Im Rahmen dieses Versicherungsvertrages sind Notfallservices bis zu bestimmten Limits versichert. Die einzelnen Leistungen und deren Limits sind nachstehend angeführt: Leistungen Limits Entsendung und Kostenübernahme eines Schlüsseldienstes Bis EUR 350,- je Kalenderjahr Notfallreparaturen nach Einbruch und Vandalismus: Entsen- Bis EUR 300,- je Versicherungsfall dung und Kostenübernahme eines Spezialisten inklusive Materialkosten Entsendung eines Elektro-Installationsservice im Rahmen einer Bis EUR 300,- je Versicherungsfall Funktionsstörung des Stromversorgungssystems Entsendung eines Installateurs und Trockenlegungsservice Bis EUR 300,- je Versicherungsfall bei Gebrechen im Bereich Sanitär, Gas, Wasser und Heizung Entsendung eines Glasers Bis EUR 300,- je Versicherungsfall bei Schäden an Verglasung (Türen und Fenster) Entsendung eines Tischlers Bis EUR 300,- je Versicherungsfall bei Schäden an Türen und Fenster Entfernung von Bienen, Wespen, Hornissennestern, Schädlings- Bis EUR 300,- je Versicherungsfall befall Organisation und Kostenübernahme einer Übernachtungsmög- Übernommen werden die Kosten bis EUR 100,- pro Person und pro Nacht, lichkeit im Schadensfall maximal 14 Nächte je Versicherungsfall für Hotelübernachtungen, wenn das versicherte Objekt durch einen Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden bzw. Einbruchdiebstahl nicht mehr oder vorübergehend nicht benutzt werden kann. Rückreisekosten Übernommen werden die Kosten einer Rückreise, höchstens die Kosten für einen Flug in der Economy-Klasse weltweit für eine Person nach einem Feuer, Elementar- oder Wasserschaden bzw. Einbruchdiebstahl im versicherten Objekt, wenn die Anwesenheit unbedingt erforderlich ist. Serviceleistungen nach einem Schadensfall Serviceleistungen nach einem Schadensfall: Organisation • einer erforderlichen Bewachung - Kostenübernahme bis EUR 250,- • einer psychologischen Unterstützung nach Einbruchdiebstahl – Kostenübernahme bis EUR 200,- Alle obgenannten Limits stehen maximal 3x pro Kalenderjahr zur Verfügung, jedoch bei Schlüssel- und Aufsperrdienst steht das Limit maximal 1x pro Kalenderjahr zur Verfügung. Funktionsstörung der Sanitäranlagen: Versagen oder Beschädigung der Rohrleitungen oder des Abwassersystems, die zu Wasserschäden in Ihrem Zuhause führen. Dazu gehören auch Rohrbrüche und überlaufende Wassertanks. Darüber hinaus wird jeder Ausfall von Toilette, Spülkasten, Badewanne, Dusche oder Waschbecken abgedeckt, der zu einem vollständigen Funktionsverlust der einzigen Toilette, Spülkasten, etc. oder aller Toiletten, Badewannen etc. in Ihrem Zuhause führt. Ausfall des Stromversorgungssystems: Vollständiger Ausfall oder Störung des Stromversorgungssystems in Ihrem Zuhause, wodurch Ihr Zuhause unbewohnbar wird. Ausfall des Gasversorgungssystems: Vollständiger Ausfall oder Störung des Gasversorgungssystems in Ihrem Zuhause, wodurch Ihr Zu- hause unbewohnbar wird. Schäden, die durch Einbruch oder Vandalismus verursacht werden: Schäden beispielsweise an Türen oder Fenstern, die nicht vorsätzlich von Ihnen oder einem anderen ständigen Bewohner Ihres Zuhauses verursacht wurden und die dazu führen, dass Ihr Zuhause nicht mehr sicher ist. Verschlossene Tür: Ihr Zuhause ist nicht zugänglich, weil die Schlüssel verloren gegangen sind, gestohlen oder beschädigt wurden oder weil sich die Schlüssel nicht in Ihrem Besitz befinden. Vom Versicherungsschutz umfasst sind Haus- und Wohnungstüren. Version 1.0., gültig ab 01.09.2025 Seite 3 von 6 [Seite 4] Schädlingsbefall: Ratten-, Mäuse-, Kakerlaken- oder sonstiger Schädlingsbefall in Ihrem Zuhause, der dringend beseitigt werden muss, um das Haus bewohnbar zu halten. Bedrohung durch Wespen-, Bienen- oder Hornissennester: Wenn in Ihrer Wohnung bzw. innerhalb der Grenzen Ihres Grundstücks, einge- schlossen Terrasse und Garten, vorgenannte Insekten für die Bewohner eine Gefahr darstellen. Bitte beachten Sie: Wir leisten nicht, wenn aus rechtlichen Gründen das Wespen- oder Hornissennest nicht entfernt werden darf. Ausfall des Hauptheizungs-/Klimaanlagensystems: Ausfall oder Störung entweder des Hauptheizungssystems oder der Warmwasserver- sorgung oder der Klimaanlage, die vom Hauptheizungs-/Klimaanlagensystem betrieben wird. Art. 7 Was muss der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall tun? Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen aus diesem Versicherungsschutz ist die unverzügliche Kontaktaufnahme mit der HDI-Assistance-Notfallzentrale, welche unter folgender Telefonnummer rund um die Uhr (24h / 7 Tage) erreichbar ist: Aus dem Inland: Tel. Nr. 050905501 599 Aus dem Ausland: Tel. Nr. +43 50905501 599 Die HDI-Assistance-Notfallzentrale wird aufgrund des Anrufes die Hilfsmaßnahme (siehe Art. 6) einleiten und organisieren, insbesondere die erforderlichen Handwerksbetriebe bzw. Dienstleistungsunternehmen und/oder Hotelbetriebe. Die Beauftragung wird im Namen des Versicherungsnehmers erfolgen (kein direktes Vertragsverhältnis). Folgende Informationen sind notwendig, wenn Sie sich an die HDI-Assistance-Notfallzentrale wenden: • HDI-Polizzennummer • Adresse (Risikoort) • Beschreibung des eingetretenen versicherten Ereignisses • Aktenzeichen des Polizeiberichtes bei Einbruch/Diebstahl/Brand/Explosion Art. 8 Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? Vom Versicherungsumfang sind folgende Schäden/Schadenereignisse ausgeschlossen: 1. Ausschließlich vorübergehende Unterbrechung der Versorgung: Schäden, die sich aus der Unterbrechung dem Ausfall oder dem Abstellen öffentlicher Infrastruktur für Ihre Wohnung (einschließlich der Strom-, Wasser- oder Gasversorgung) ergeben, unabhängig davon, wie diese versucht wurden. 2. Vorsätzliche oder gerichtlich strafbaren Handlungen: Von Ihnen verursachte vorsätzliche oder gerichtlich strafbaren Handlungen und deren Folgen. 3. Schäden außerhalb Ihrer Wohnung: Ausgeschlossen sind Installationen, für die die entsprechende Wasser-, Gas- und Stromversorger zuständig sind oder für die Sie in einem Gebäude mit mehreren Wohneinheiten nicht allein verantwortlich sind. 4. Schäden vor Versicherungsbeginn: Schäden, die aus einem Ereignis resultieren, von dem der Versicherte vor Versicherungsbeginn Kenntnis hatte. 5. Schäden durch mangelnde Wartung: Schäden, die auf Vernachlässigung oder allmähliche Verschlechterung infolge fehlender Wartung durch den Versicherten zurückzuführen sind. Folgende Wartungsarbeiten müssen durchgeführt sein, damit Sie uneingeschränkten Versicherungsschutz im Rahmen dieses Versicherungs- vertrages erhalten: Gastherme und Klimaanlagen – Wartung alle 12 Monate erforderlich Im Schadenfall muss der Versicherungsnehmer die regelmäßige Wartung dem Versicherer gegenüber nachweisen können (z. B. Rechnungs- beleg, Kesselmessung etc.). Die Folgen einer Obliegenheitsverletzung sind im Artikel 10 nachzulesen. 6. Konstruktionsfehler: Schäden, die auf einen Konstruktionsfehler oder eine falsche Installation zurückzuführen sind. 7. Schäden, die durch externe Ereignisse verursacht werden oder darauf zurückzuführen sind, wie z.B. offiziell erklärte Naturkatastrophen und Unglücke, einschließlich elektromagnetischer Impulse (ob vom Menschen verursacht oder natürlich vorkommend), Kernreaktionen oder Version 1.0., gültig ab 01.09.2025 Seite 4 von 6 [Seite 5] Kontamination durch Kernwaffen oder Radioaktivität, Versickerung, Verschmutzung oder Verseuchung, Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, Invasion, Revolution, Unruhen, Aufruhr, politische Gewaltakte, Anschläge oder Terrorakte, Aussperrungen oder Arbeitskämpfe, Enteignungen oder ähnliche Eingriffe, Beschlagnahmungen, behördliche Verfügungen oder sonstige Eingriffe von Behörden. Art. 9 Mehrfachversicherung Wenn Sie aufgrund einer anderen Versicherung, eines öffentlichen Systems oder einer gesetzlichen Verpflichtung Anspruch auf Entschädi- gung haben, müssen Sie uns dies mitteilen und wir können Ihren Schaden ablehnen. Wir übernehmen jedoch die Kosten für Schäden, die nicht durch einen anderen Versicherungsvertrag, ein öffentliches System oder eine gesetzliche Verpflichtung aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung abgedeckt sind, wenn Sie im Rahmen dieses Versicherungsvertrages anspruchsberechtigt sind. Wenn wir auf Ihren Wunsch hin eine Vorleistung erbringen, treten Sie Ihr Recht auf Entschädigung aus einer anderen Versicherung, einem öffentlichen System oder einer gesetzlichen Verpflichtung, die sich aus einem Gesetz oder einer Verordnung ergibt, an uns ab. Wenn Sie mehr als eine Versicherung haben, die Sie für denselben Schaden deckt, sollten Sie den Anspruch nur bei einem Versicherer einreichen und diesem Versicherer Einzelheiten über alle anderen Versicherungen mitteilen. Dieser wird sich dann mit allen anderen Versicherern abstimmen. Art. 10 Welche Obliegenheiten im Schadensfall müssen Sie beachten? 10.1 Schadenminderungspflicht Der Versicherungsnehmer hat nach Möglichkeit für die Erhaltung, Rettung und Wiedererlangung der versicherten Sachen zu sorgen und allfällige Weisungen des Versicherers zu befolgen. 10.2 Schadenmeldepflicht Der Schaden muss dem Versicherer innerhalb von drei Tagen nach Kenntniserlangung gemeldet werden. Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung müssen jedoch sofort der Sicherheitsbehörde ge- meldet werden. Vor der Erhebung durch die Sicherheitsbehörde darf der Versicherungsnehmer den Zustand, der durch den Schaden herbei- geführt wurde, ohne Zustimmung des Versicherers nur dann verändern, wenn es zur Schadenminderung erforderlich ist. 10.3 Schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles / Obliegenheitsverletzung nach Schadeneintritt Wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeiführt, ist der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber von jeder Verpflichtung zur Leistung aus diesem Schadenfall frei. Werden von der genannten Person nach Eintritt des Schadenfalls zu erfüllende Obliegenheiten grobfahrlässig oder vorsätzlich verletzt, tritt Leistungsfreiheit nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 VersVG ein. Ist der Versicherungsnehmer wegen des herbeigeführten Schadens oder wegen eines bei der Feststellung der Leistungspflicht oder bei der Ermittlung der Entschädigung begangenen Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt, so gilt die Leistungsfrei- heit als festgestellt. Art. 11 Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall 11.1 Nach dem Eintritt des Schadenfalls können sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen. 11.2 Die Kündigung ist jederzeit, jedoch nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. - Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. - Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. 11.3 Hat der Versicherungsnehmer einen Entschädigungsanspruch arglistig erhoben, ist der Versicherer berechtigt, den Versicherungsvertrag nach Ablehnung des Entschädigungsanspruchs mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Art. 12 Regressrecht / Subsidiarität Die vom Versicherer erbrachten Leistungen sind vom Versicherungsnehmer zur Gänze zurückzuzahlen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles wegen Prämienzahlungsverzug oder Vorliegen eines Risikoausschlusses gem. Pkt. 8 kein Versicherungs- schutz bestanden hat. Das gilt auch, wenn der Versicherer wegen Verletzung von Obliegenheiten gemäß Pkt. 10 leistungsfrei ist, wobei in diesem Fall die Rückzahlungspflicht im Umfang und gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 VersVG besteht. Die mitversicherten Personen haften bei Vorliegen eines Risikoausschlusses sowie bei Obliegenheitsverletzungen solidarisch mit dem Versicherungsnehmer für die Rückzahlung der für sie erbrachten Leistungen. Version 1.0., gültig ab 01.09.2025 Seite 5 von 6 [Seite 6] Versicherungsschutz besteht aufgrund des vorliegenden Versicherungsvertrages nur insoweit, als hierfür nicht Versicherungsschutz und/oder Ansprüche auf Leistungen aus anderen privaten Versicherungsverträgen beansprucht werden kann. (subsidiärer Versicherungsschutz). Wir treten in Vorleistung, sofern unsere Dienste vom Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person zuerst in Anspruch genommen werden. Art. 13 Gerichtsstand / geltendes Recht Der Versicherungsvertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei den Gerichten geltend machen, in deren Sprengel sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Sitz im Inland haben. Art. 14 Schadensersatzanspruch gegenüber Dritten / anderen Versicherern Was gilt, wenn Sie Ersatzansprüche gegen Dritte haben? 15.1 Bis zur Höhe der Zahlung, die Sie von uns erhalten haben, gehen Ihre Ersatzansprüche gegen Dritte auf uns über, soweit Ihnen daraus kein Nachteil entsteht. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung. 15.2 Sie sind verpflichtet, in diesem Rahmen den Rechtsübergang auf unseren Wunsch schriftlich zu bestätigen. 15.3 Leistungsverpflichtungen aus anderen Versicherungsverträgen sowie der Sozialversicherungsträger gehen der Eintrittspflicht des Versicherers vor. Der Versicherer tritt in Vorleistung, sofern sie unter Vorlage von Original-Belegen zunächst in Anspruch genommen wird. Art. 15 In welcher Form sind Erklärungen abzugeben? Für sämtliche Anzeigen und Erklärungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer bzw. versicherte Person oder sonstige Dritten gilt die geschriebene Form als vereinbart, sofern nicht die Schriftform ausdrücklich und mit gesonderter Erklärung vereinbart wurde. Der geschriebenen Form wird durch Zugang eines Textes in Schriftzeichen entsprochen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. Telefax, E-Mail) Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigener Unterschrift des Erklärenden zugehen muss. Bloß mündlich oder schlüssig abgegebenen Erklärungen und Informationen des Versicherungsnehmers, des Versicherten oder sonstiger Dritter sind nicht wirksam. Art. 16 Haftungsausschluss Der Versicherer haftet nicht für Schäden, die dem Versicherungsnehmer oder den versicherten Personen von Dritten im Zusammenhang mit der Erbringung von Versicherungsleistungen aus dem gegenständlichen Versicherungsvertrag zugefügt werden. Dies gilt insbesondere für alle Nachteile und Schäden sämtlicher versicherter Personen, die durch mangelhafte Leistungserbringung oder schuldhafte Handlungen Dritter, welche im Namen und auf Rechnung des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person von der HDI- Notfallzentrale oder von dieser selbst beauftragt wurden, verursacht werden. Version 1.0., gültig ab 01.09.2025 Seite 6 von 6

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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