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Versicherungsmakler / Haushaltsversicherung / Bedingungsarchiv

GRAWE Topschutz Plus: die Bedingungen im Volltext

Besondere Bedingung Topschutz Plus zur Haushaltversicherung mit Neuwert ohne Abzug, Verzicht bei grober Fahrlässigkeit, Naturgefahren bis 5.000 Euro und hohen Wertsachengrenzen im Wertschrank; die zugrunde liegenden ABH liegen nicht vor.

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Ich ermächtige GRAWE, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von GRAWE auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt GRAWE mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei GRAWE einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Haushalt Topschutz Plus von GRAWE (Haushaltsversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an GRAWE weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 83 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme für den Hausratlaut Polizze
Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherungnicht geregelt
Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen)ja„wird der Wiederbeschaffungspreis für Sachen gleicher Art und Güte ohne Abzug von Wertminderung bezahlt“Pkt. 46, Seite 3
Selbstbeteiligung Standardnicht geregelt
Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistungja, bis zur Versicherungssumme„Der Versicherer verzichtet im Falle grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles auf den Einwand der Leistungsfreiheit gemäß § 61 VersVG.“Pkt. 45, Seite 3
Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück)nicht geregelt
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB)nicht geregelt
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltnicht geregelt
Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckungnicht geregelt
Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherernicht geregelt
Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag)ja„10 % der für Wohnungsinhalt vereinbarten Versicherungssumme gilt als Versicherungssumme der Vorsorgeversicherung.“Pkt. 36, Seite 2

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brand, Blitzschlag, Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Bei einem entschädigungspflichtigen Feuerschaden gilt auch der Brandherd versichert, sofern dieser zu den versicherten Sachen gehört.“Pkt. 1, Seite 1
Implosionnicht geregelt
Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand)ja, bis 2.500 €„Sengschäden und Schäden durch Verrußung sind mit einer Versicherungssumme von € 2.500,-- auf Erstes Risiko versichert.“Pkt. 2, Seite 1
Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen)ja, bis 2.500 €„Sengschäden und Schäden durch Verrußung sind mit einer Versicherungssumme von € 2.500,-- auf Erstes Risiko versichert.“Pkt. 2, Seite 1
Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugenja, bis zur Versicherungssumme„Schäden durch Absturz oder Anprall von Luft- oder Raumfahrzeugen, Satelliten, deren Teilen oder Ladung sind versichert.“Pkt. 5, Seite 1
Überspannung durch Blitz an Elektrogerätenja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden, die durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlages oder atmosphärische Entladungen an elektrischen Geräten entstehen“Pkt. 4, Seite 1
Einbruchdiebstahlja, bis zur Versicherungssumme„Statt der in Artikel 2 Punkt 4 der ABH genannten Entschädigungsgrenzen gelten für die Einbruchdiebstahlversicherung folgende höheren Beträge als Entschädigungsgrenzen“Pkt. 16, Seite 1
Raub in der Wohnungnicht geregelt
Vandalismus nach einem Einbruchja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden, die der Täter an versicherten Sachen durch vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung herbeiführt, nachdem er durch Einbruch in die Versicherungsräumlichkeiten eingedrungen ist.“Pkt. 19, Seite 2
Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten)ja, bis zur Versicherungssumme„Der Austritt von Sole, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen ist dem Austritt von Leitungswasser gleichgestellt.“Pkt. 14, Seite 1
Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnenja, bis zur Versicherungssumme„Durch plötzlichen Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten und Whirlpools verursachte Schäden an den in der Haushaltversicherung versicherten Sachen“Pkt. 13, Seite 1
Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch)nicht geregelt
Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)ja, bis zur Versicherungssumme„Schäden durch Witterungsniederschläge (Niederschlagswasser, Schnee oder Hagel) sind mit einer Versicherungssumme von € 5.000,-- auf Erstes Risiko ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache versichert“Pkt. 8, Seite 1

Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässernja, bis 5.000 €„Schäden durch Überschwemmung, Vermurung und Lawinen und die bei diesen Schadenereignissen anfallenden Kosten (Punkte 37. und 38.) sind mit einer Versicherungssumme von € 5.000,-- auf Erstes Risiko versichert.“Pkt. 6, Seite 1
Rückstau aus der Kanalisationja, bis 5.000 €„durch Kanalrückstau als ausschließliche Folge von Witterungsniederschlägen“Pkt. 6, Seite 1
Erdbebenja, bis 5.000 €, Selbstbehalt 350 €„Schäden durch Erdbeben und die bei diesen Schadenereignissen anfallenden Kosten (Punkte 37. und 38.) sind mit einer Versicherungssumme von € 5.000,-- auf Erstes Risiko versichert.“Pkt. 7, Seite 1
Erdsenkungnicht geregelt
Erdrutsch und Felssturznicht geregelt
Schneedrucknicht geregelt
Lawinenja, bis 5.000 €„Schäden durch Überschwemmung, Vermurung und Lawinen und die bei diesen Schadenereignissen anfallenden Kosten (Punkte 37. und 38.) sind mit einer Versicherungssumme von € 5.000,-- auf Erstes Risiko versichert.“Pkt. 6, Seite 1
Vulkanausbruchnicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Elementarschäden350 €„Die für Schäden durch Erdbeben ermittelten Entschädigungen werden je Schadenereignis um die vereinbarte Selbstbeteiligung von € 350,-- gekürzt.“Pkt. 7, Seite 1

Fahrrad und weiterer Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro)nicht geregelt
Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr)nicht geregelt
E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze)nicht geregelt
Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstücknicht geregelt
Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatorenja, bis 3.000 €„Innerhalb Österreichs sind Kinderwägen und Krankenfahrstühle mit einer Versicherungssumme von € 3.000,-- auf Erstes Risiko gegen Schäden durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl versichert.“Pkt. 27, Seite 2
Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraumnicht geregelt
Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeugja, bis 1.000 €„Sachen des Wohnungsinhalts in privat genutzten Kfz sind mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko gegen Feuergefahren und Einbruchdiebstahl innerhalb Österreichs versichert.“Pkt. 26, Seite 2
Taschen- und Trickdiebstahlja, bis 200 €„Innerhalb Österreichs ist einfacher Diebstahl von Zahlungsmitteln und Geldbörsen mit einer Versicherungssumme von € 200,-- auf Erstes Risiko versichert.“Pkt. 17, Seite 1
Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagennicht geregelt

Wertsachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze)nicht geregelt
Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 5.000 €„für Geld- und Geldeswerte und Sparbücher € 5.000,--, davon freiliegend € 500,--“Pkt. 16.1, Seite 1
Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 5.000 €„für Geld- und Geldeswerte und Sparbücher € 5.000,--, davon freiliegend € 500,--“Pkt. 16.1, Seite 1
Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 15.000 €„für Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzensammlungen € 15.000,--, davon freiliegend € 3.000,--“Pkt. 16.1, Seite 1
Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze)ja, bis 100.000 €„in versperrten Wertbehältnissen der VSÖ-Sicherheitsklasse I oder II oder VVO-Sicherheitsstufe EN 2 bis EN 4 - € 100.000,--.“Pkt. 16.4, Seite 1
Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung)ja„in versperrten Wertbehältnissen der VSÖ-Sicherheitsklasse IV oder VVO-Sicherheitsstufe EN 0“Pkt. 16.2, Seite 1

Unterwegs und außer Haus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag)nicht geregelt
Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheitnicht geregelt
Raub und räuberische Erpressung unterwegsnicht geregelt
Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilenja, bis 1.000 €„Sachen des Wohnungsinhalts in privat genutzten Kfz sind mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko gegen Feuergefahren und Einbruchdiebstahl innerhalb Österreichs versichert.“Pkt. 26, Seite 2
Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst)ja, bis 20.000 €„Der ihnen gehörende Wohnungsinhalt ist innerhalb Europas und in außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten in angemieteten Wohnräumen am Studien- oder Ausbildungsort mit einer Versicherungssumme von € 20.000,-- auf Erstes Risiko versichert.“Pkt. 43, Seite 3
Hausrat im Senioren- oder Pflegeheimnicht geregelt

Kosten nach einem Schaden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer)ja, bis zur Versicherungssumme„Wird die Wohnung des Versicherungsnehmers durch ein Schadenereignis, das nach den ABH versichert und gedeckt ist, ganz oder teilweise unbenutzbar, so ersetzt der Versicherer den Mietwert der unbenutzbar gewordenen Räume“Pkt. 39, Seite 2
Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schadennicht geregelt
Aufräumungskostenja, bis zur Versicherungssumme„Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten sowie Entsorgungskosten sind zusätzlich mit einer Versicherungssumme auf Erstes Risiko in Höhe von 20 % der in der Polizze für die Haushaltversicherung bestimmten Versicherungssumme versichert.“Pkt. 37, Seite 2
Bewegungs- und Schutzkostenja, bis zur Versicherungssumme„Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten sowie Entsorgungskosten sind zusätzlich mit einer Versicherungssumme auf Erstes Risiko in Höhe von 20 % der in der Polizze für die Haushaltversicherung bestimmten Versicherungssumme versichert.“Pkt. 37, Seite 2
Transport- und Lagerkostenja, bis 1.500 €„Nachweisbare Umzugskosten für den versicherten Wohnungsinhalt, die wegen des vorübergehenden Umzugs während der Unbenutzbarkeit der Wohnung unvermeidlich anfallen, sind mit einer Versicherungssumme von € 1.500,-- auf Erstes Risiko versichert.“Pkt. 39, Seite 2
Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage)ja, bis 1.000 €„Schlossänderungskosten, die dadurch erforderlich werden, dass Schlüssel zu den Versicherungsräumlichkeiten durch Einbruch in ein Gebäude oder Raub abhandenkommen, sind mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert.“Pkt. 22, Seite 2
Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismusja, bis 1.000 €„Mut- und böswillige Beschädigung von Zugangstüren, ist mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert.“Pkt. 20, Seite 2
Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss)nicht geregelt
Sachverständigenkostennicht geregelt
Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefektja, bis 500 €„Schäden an Tiefkühlwaren durch die soeben genannten versicherten Gefahren sind mit einer Versicherungssumme von € 500,-- auf Erstes Risiko versichert.“Pkt. 33.2, Seite 2
Datenrettungskostennicht geregelt

Besondere Sachen, Glas und Internet

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen)nicht geregelt
Glaskeramik- und Induktionskochfelderja, bis zur Versicherungssumme„Bruchschäden an Ceran- und Induktions-Kochflächen sind versichert.“Pkt. 31, Seite 2
Phishing und Betrug beim Online-Bankingnicht geregelt
Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskartennicht geregelt
Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstücknicht geregelt
Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung)nicht geregelt
Musikinstrumentenicht geregelt
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehörnicht geregelt
Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmerja, bis zur Versicherungssumme„Einrichtungen von Büros, Ordinationen (ausgenommen Zahnarztordinationen), Friseur-, Massage- und Kosmetikstudios sowie Fotoateliers in der Wohnung des Versicherungsnehmers“Pkt. 44, Seite 3
Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge)nicht geregelt
Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnungja„Bei Übersiedlung gilt der Versicherungsschutz im Rahmen der ... bis zu 4 Wochen gleichzeitig am alten und neuen Wohnort.“Pkt. 40, Seite 2
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeitja„Der Versicherer verzichtet einmalig für die Dauer der Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers, der die Hauptlast der Prämienzahlung trägt, längstens jedoch für 6 Monate auf die Prämienzahlung“Pkt. 49, Seite 3
Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen)nicht geregelt
Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen)ja„Abflussleitungen am Versicherungsort sind frei zu halten und bei überflutungsgefährdeten Räumen sind Rückstauklappen anzubringen und regelmäßig zu warten.“Pkt. 6, Seite 1
Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt)nicht geregelt
Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg)nein„Nicht versichert sind Schäden durch Grundfeuchtigkeit und Grundwasser, Langzeiteinwirkungen (z.B. Vermorschung, Holzfäule, etc.)“Einleitung, Seite 1

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: GRAWE Besondere Bedingung Haushalt-Topschutz-PLUS (HH TOP PLUS 2020 G / Stufe 4)
[Seite 1] Besondere Bedingung der Grazer Wechselseitigen Versicherung AG für Haushalt-Topschutz-PLUS: (HH TOP PLUS 2020 G / Stufe 4) Der Versicherungsschutz aus der Haushalt-Topschutz-Plus Versicherung besteht nur Nicht versichert sind Schäden durch insoweit, als aus einer anderweitigen Versicherung keine Entschädigung erlangt  Grundfeuchtigkeit und Grundwasser, werden kann. Abweichend von den vereinbarten Allgemeinen Bedingungen sind folgende  Langzeiteinwirkungen (z.B. Vermorschung, Holzfäule, etc.), Änderungen und Erweiterungen des Versicherungsschutzes vereinbart:  die mittelbare oder unmittelbare Wirkung von Planungs- und Baumängeln. 1. Bei einem entschädigungspflichtigen Feuerschaden gilt auch der Brandherd 9. Für Schäden durch Überschwemmung, Vermurung, Lawinen, und versichert, sofern dieser zu den versicherten Sachen gehört. Dabei ist die Witterungsniederschläge und die daraus resultierenden Kosten ist die Entschädigung für Anlagen, bei denen die Erhitzung oder Befeuerung planmäßig Entschädigungsleistung pro Schadenereignis jedenfalls mit gesamt € 5.000,-- vorgesehen ist, mit € 2.500,-- begrenzt. begrenzt, auch wenn zum selben Ereignis andere zusätzliche Deckungs- 2. Sengschäden und Schäden durch Verrußung sind mit einer Versicherungs- erweiterungen gemäß dieser Besonderen Bedingung anwendbar wären. summe von € 2.500,-- auf Erstes Risiko versichert. 10. Schäden an Markisen, Beschattungen, Rollläden, Sonnensegeln und 3. Kachelöfen sind mit einer Versicherungssumme von € 10.000,-- auf Erstes Risiko Außenjalousien an Gebäuden sind mit einer Versicherungssumme von versichert. € 3.000,-- auf Erstes Risiko versichert. Schäden durch Verpuffung in Kachelöfen einschließlich der daraus resultierenden 11. Optische Schäden in Form von Eindellungen durch Hagel an Rollläden, Folgeschäden an den versicherten Sachen sind versichert. Außenjalousien, Außenraffstores und Außenfensterbänken sind mit einer 4. Schäden durch indirekten Blitzschlag: Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert. Versichert sind Schäden, die durch Überspannung oder Induktion infolge Blitz- Als optische Schäden gelten Beeinträchtigungen ohne Auswirkungen auf die schlages oder atmosphärische Entladungen an elektrischen Geräten entstehen, die Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der Sachen. gemäß Artikel 1, Punkt 1.2. ABH versichert sind. 12. Balkonblumen und ihre Gefäße sind gegen Hagelschäden mit einer 5. Schäden durch Absturz oder Anprall von Luft- oder Raumfahrzeugen, Satelliten, Versicherungssumme von € 500,-- auf Erstes Risiko versichert. deren Teilen oder Ladung sind versichert. 13. Durch plötzlichen Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten und Whirlpools 6. Schäden durch Überschwemmung, Vermurung und Lawinen und die bei diesen verursachte Schäden an den in der Haushaltversicherung versicherten Sachen Schadenereignissen anfallenden Kosten (Punkte 37. und 38.) sind mit einer sowie an Malereien, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Wand- und Versicherungssumme von € 5.000,-- auf Erstes Risiko versichert. Deckenverkleidungen, Heizungsanlagen, Badezimmereinrichtungen, Klosetts und Armaturen sind versichert. Überschwemmung ist die Überflutung des Grundes und Bodens des Nicht versichert sind die dabei am Inhalt des Aquariums entstehenden Schäden. Versicherungsortes 14. Der Austritt von Sole, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder  durch Witterungsniederschläge, Solarheizungsanlagen ist dem Austritt von Leitungswasser gleichgestellt.  durch Kanalrückstau als ausschließliche Folge von Witterungsniederschlägen, 15. Schäden durch radioaktive Isotope, insbesondere solche durch radioaktive Verunreinigung (Kontamination), sind versichert, und zwar nur dann, wenn  durch Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern.  das Schadenereignis am Versicherungsort eintritt und Nicht versichert sind Schäden  die die Kontamination verursachenden radioaktiven Isotope versicherte Sachen  durch vorhersehbare Überschwemmungen, oder deren Teile sind.  die ausschließlich durch das Ansteigen des Grundwasserspiegels verursacht 16. Statt der in Artikel 2 Punkt 4 der ABH genannten Entschädigungsgrenzen gelten für werden, die Einbruchdiebstahlversicherung folgende höheren Beträge als  durch die mittelbare oder unmittelbare Wirkung von Planungs- und Baumängeln. Entschädigungsgrenzen Vermurung entsteht durch eine Massenbewegung von Erdreich, Wasser, Schlamm 16.1. in - auch unversperrten - Möbeln oder im Safe ohne Panzerung oder freiliegend und anderen Bestandteilen, die durch naturbedingte Wassereinwirkung ausgelöst  für Geld- und Geldeswerte und Sparbücher € 5.000,--, davon freiliegend wird. € 500,--, Lawinen sind an Berghängen abgehende Schnee- oder Eismassen.  für Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzen- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die versicherten Sachen ordnungsgemäß sammlungen € 15.000,--, davon freiliegend € 3.000,--, in Stand zu halten; Abflussleitungen am Versicherungsort sind frei zu halten und bei 16.2. in versperrten Wertbehältnissen der VSÖ-Sicherheitsklasse IV oder überflutungsgefährdeten Räumen sind Rückstauklappen anzubringen und VVO-Sicherheitsstufe EN 0 regelmäßig zu warten. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorstehenden - € 40.000,-- Obliegenheiten, ist der Versicherer gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz von der 16.3. in versperrten Wertbehältnissen der VSÖ-Sicherheitsklasse III b oder III c oder Verpflichtung zur Leistung frei. VVO-Sicherheitsstufe EN 1 - € 75.000,--. 7. Schäden durch Erdbeben und die bei diesen Schadenereignissen anfallenden Kosten (Punkte 37. und 38.) sind mit einer Versicherungssumme von € 5.000,-- auf 16.4. in versperrten Wertbehältnissen der VSÖ-Sicherheitsklasse I oder II oder Erstes Risiko versichert. VVO-Sicherheitsstufe EN 2 bis EN 4 - € 100.000,--. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. 16.5. Für einfachen Diebstahl ist die Entschädigung mit € 3.000,-- begrenzt, davon € 500,-- für Geld- und Geldeswerte. Erdbeben wird unterstellt, wenn die seismische Intensität am Schadenort mindestens der Stufe 6 der Europäischen Makroseismischen Skala 1992 (EMS 92) Die Entschädigung für einfachen Diebstahl ist jedoch mit € 6.000,-- begrenzt, basierend auf Mercalli-Sieberg entspricht. Dies ist dann gegeben, wenn in der davon € 500,-- für Geld- und Geldeswerte, wenn der Täter unter Verwendung von Umgebung des Versicherungsortes an Gebäuden in einwandfreiem Zustand Schlüsseln in die Versicherungsräumlichkeiten eindringt, die er zuvor aus einem Schäden durch Erdbeben entstanden sind. versperrten Schlüsselsafe durch Aufbrechen entwendet hat. Alle Schadenereignisse, die aus ein und derselben Ursache im zeitlichen 17. Innerhalb Österreichs ist einfacher Diebstahl von Zahlungsmitteln und Zusammenhang innerhalb von 72 Stunden eintreten, gelten für diesen Geldbörsen mit einer Versicherungssumme von € 200,-- auf Erstes Risiko Versicherungsvertrag als ein Schadenereignis. versichert. Die Deckung beschränkt sich auf ein versichertes Schadenereignis pro Versicherungsperiode. Die für Schäden durch Erdbeben ermittelten Entschädigungen werden je Schadenereignis um die vereinbarte Selbstbeteiligung von € 350,-- gekürzt. 18. Innerhalb Österreichs sind die Kosten für die Wiederbeschaffung von Dokumenten und Kreditkarten nach Verlust (auch einfacher Diebstahl) mit einer 8. Schäden durch Witterungsniederschläge (Niederschlagswasser, Schnee oder Versicherungssumme von € 500,- auf Erstes Risiko versichert. Hagel) sind mit einer Versicherungssumme von € 5.000,-- auf Erstes Risiko ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache versichert, wenn die Witterungsniederschläge durch die Dachhaut oder durch ordnungsgemäß verschlossene Fenster oder Außentüren eingedrungen sind. HH/12/60 F700 18.03.2020 1/3 [Seite 2] 19. Schäden durch Vandalismus: 32. Bruchschäden an Verglasungen von Herden und Öfen und Schäden durch Bruch von Infrarotheizpaneelen sind versichert. Versichert sind Schäden, die der Täter an versicherten Sachen durch vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung herbeiführt, nachdem er durch Einbruch in die 33. Kühlgutversicherung: Versicherungsräumlichkeiten eingedrungen ist. 33.1. Versicherte Gefahren sind das Versagen der maschinellen oder elektrischen Für den Begriff Einbruch gilt die Beschreibung des Artikels 2, Punkte 4.1.1. bis 4.1.5 Kühleinrichtungen (z. B. durch Material- und Herstellungsfehler, Kurzschluss, der ABH. Isolationsfehler, Überspannung, Böswilligkeit Dritter, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit), das Austreten von Kältemitteln und Stromausfall durch 20. Mut- und böswillige Beschädigung von Zugangstüren, ist mit einer Störungen im öffentlichen Stromversorgungsnetz. Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert. Für Schäden durch Graffitis ist die Deckung auf die Kosten der Reinigung oder des 33.2. Schäden an Tiefkühlwaren durch die soeben genannten versicherten Gefahren Übermalens eingeschränkt. sind mit einer Versicherungssumme von € 500,-- auf Erstes Risiko versichert. 21. Durch boshafte Beschädigung des Türschlosses der Eingangstüre der 34. Schäden durch Austritt von Heizöl aus Heizungsanlagen, die als unmittelbare Versicherungsräumlichkeiten oder der Zugangstüre zum Versicherungsort Folgeschäden am versicherten Wohnungsinhalt entstehen, sind mit einer erforderlich gewordene Schlossänderungskosten sind mit einer Versicherungs- Versicherungssumme von € 225.000,-- auf Erstes Risiko versichert. summe von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert. Als Obliegenheiten, deren Verletzung den Versicherer gemäß den 22. Schlossänderungskosten, die dadurch erforderlich werden, dass Schlüssel zu Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Absatz 1 und 2 den Versicherungsräumlichkeiten durch Einbruch in ein Gebäude oder Raub Versicherungsvertragsgesetz von der Verpflichtung zur Leistung befreit, werden abhandenkommen, sind mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes folgende Pflichten vereinbart: Risiko versichert.  Heizungsanlagen sind fachmännisch zu warten, 23. Bei einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung in einem Ein- oder Zweifamilienwohnhaus sind Schäden an der Grundstückseinfriedung mit einer  notwendige Reparaturen und Wartungsarbeiten sind unverzüglich durchzuführen, Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert.  innerhalb der gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Fristen, mindestens 24. Schäden durch Einbruchdiebstahl in ordnungsgemäß versperrte jedoch alle fünf Jahre, ist die gesamte Heizungsanlage durch Fachleute Garderobekästen sind innerhalb Europas und in außereuropäischen Mittelmeer- überprüfen zu lassen. Diese Frist beginnt mit Inbetriebnahme der Anlage oder anliegerstaaten mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko deren letzter Überprüfung. versichert. Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt in jedem Versicherungsfall 25. In Krankenhäusern sind versicherte Sachen mit einer Versicherungssumme von 10 % des Schadens, mindestens € 350,--, maximal jedoch € 2.000,--. € 500,-- (davon für Bargeld und Geldbörsen max. € 200,--) auf Erstes Risiko gegen 35. Schäden an nicht freiliegenden Strom-, Wasser- oder Gasleitungen innerhalb der Schäden durch einfachen Diebstahl aus Krankenzimmern versichert. Versicherungsräumlichkeiten durch Heimwerkertätigkeiten des Versicherungs- 26. Sachen des Wohnungsinhalts in privat genutzten Kfz sind mit einer nehmers oder der in der Wohnung gemeldeten Personen sind mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko gegen Feuergefahren und Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert. Einbruchdiebstahl innerhalb Österreichs versichert. 36. 10 % der für Wohnungsinhalt vereinbarten Versicherungssumme gilt als Für Sportgeräte gilt dies auch, sofern sie sich in einer versperrten Box am KFZ Versicherungssumme der Vorsorgeversicherung. Diese Vorsorgeversicherung befinden oder an das KFZ angesperrt sind. dient zum Ausgleich einer durch Wertsteigerungen, Neuanschaffungen oder nicht ausreichende Bewertung verursachten Unterversicherung. Diese Deckungserweiterung gilt nicht für Bargeld und Schmuck. 37. Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, wertvolle versicherte Sachen von außen Aufräumkosten sowie Entsorgungskosten sind zusätzlich mit einer nicht einsehbar im versperrten KFZ zu verwahren. Versicherungssumme auf Erstes Risiko in Höhe von 20 % der in der Polizze für die Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer gemäß Haushaltversicherung bestimmten Versicherungssumme versichert. den Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Absatz 1 und 2 Versicherungs- 38. Im Rahmen der versicherten Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, vertragsgesetz von der Verpflichtung zur Leistung frei. Abbruch- und Aufräumkosten sowie Entsorgungskosten werden auch Mehrkosten 27. Innerhalb Österreichs sind Kinderwägen und Krankenfahrstühle mit einer ersetzt, die wegen eines Schadens durch radioaktive Isotope gemäß Punkt 14. Versicherungssumme von € 3.000,-- auf Erstes Risiko gegen Schäden durch aufgrund behördlicher Anordnung anfallen. Diebstahl oder Einbruchdiebstahl versichert. 39. Kosten einer Ersatzwohnung: 28. Gesprächsgebühren, die durch Telefonmissbrauch als unvermeidliche Folge eines Wird die Wohnung des Versicherungsnehmers durch ein Schadenereignis, das Einbruchdiebstahls in die versicherte Wohnung entstehen, sind mit einer nach den ABH versichert und gedeckt ist, ganz oder teilweise unbenutzbar, so Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert. ersetzt der Versicherer den Mietwert der unbenutzbar gewordenen Räume, insoweit 29. Kosten für psychologische Betreuung nach einem Einbruchdiebstahl bzw. nach nicht dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf den etwa benutzbar Beraubung sind bis zu einer Höchstentschädigung von € 500,-- je Schadenfall auf gebliebenen Teil der Wohnung zugemutet werden kann. Erstes Risiko versichert. Als Mietwert gilt der ortsübliche Mietzins für Wohnungen gleicher Art, Größe und 30. Bruchschäden an Verglasungen: Lage. Die Entschädigung wird auf den dem Versicherungsnehmer nachweisbar erwachsenen Schaden beschränkt. 30.1. Gebäudeverglasungen und mit dem Gebäude verbundene Fassadengläser der Wohnräume des Versicherungsnehmers, Innen- bzw. Außenverglasungen von Der Mietwertentgang wird nur bis zum Schluss des Monats ersetzt, in dem die Neben- und Wirtschaftsgebäuden, Dach- und Schrägverglasungen von Wohnung wieder benutzbar geworden ist, längstens bis zum Ablauf von 12 Monaten Balkonen, Terrassen, Windfängen, Vordächern, Durchgängen, Garagen, nach dem Eintritt des Schadenfalls. Carports und Wintergärten sowie Verglasungen von Solaranlagen sind gegen Nachweisbare Umzugskosten für den versicherten Wohnungsinhalt, die wegen Bruchschäden versichert. des vorübergehenden Umzugs während der Unbenutzbarkeit der Wohnung 30.2. Blei-, Messing- und Kunstverglasungen (einschl. Messingsprossen) sind bis zu unvermeidlich anfallen, sind mit einer Versicherungssumme von € 1.500,-- auf einer Höchstentschädigung von € 5.000,-- je Schadenfall versichert. Erstes Risiko versichert. 30.3. Bruchschäden an transparenten Kunststoffflächen (z.B. Plexi-, Acryl-Glas) sind 40. Bei Übersiedlung gilt der Versicherungsschutz im Rahmen der Versicherungs- bis zu einer Höchstentschädigung von € 5.000,-- je Schadenfall versichert. summe bis zu 4 Wochen gleichzeitig am alten und neuen Wohnort. 30.4. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen vorgelagerte Glasfassaden, 41. Bei entgeltlicher Lagerung in einem angemieteten gemauerten Lagerraum Verglasungen von Treib- und Gewächshäusern, Schwimmbadabdeckungen und (Storage) innerhalb Österreichs sind Sachen des Wohnungsinhalts versichert. Schwimmbadkuppeln, unabhängig von der Materialbeschaffenheit. Nicht versichert sind dabei Schmuck, Wertsachen, Geld- und Geldeswerte, Uhren, Elektro- und elektronische Geräte samt Zubehör. 30.5. Verglasungen privat genutzter Treib- und Gewächshäuser sind bis zu einer Die Entschädigung ist mit € 5.000,-- begrenzt. Höchstentschädigung von € 500,-- pro Versicherungsjahr auf Erstes Risiko versichert. 42. Schäden an Sachen des Wohnungsinhalts durch Unfall eines privaten Transportmittels sind bei Wohnungswechsel innerhalb Europas und in 31. Bruchschäden an Ceran- und Induktions-Kochflächen sind versichert. außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten mit einer Versicherungssumme von € 10.000,-- auf Erstes Risiko versichert. HH/12/60 F700 18.03.2020 2/3 [Seite 3] 43. Für gemäß Artikel 13 Punkt 1.2. ABH versicherte, studierende oder in Ausbildung 47.2. Abweichend von Artikel 17, Punkt 7.1 ABH erstreckt sich der Versicherungs- befindliche Kinder gilt: Der ihnen gehörende Wohnungsinhalt ist innerhalb Europas schutz ferner auf Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von und in außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten in angemieteten gemieteten Räumen sowie des darin befindlichen Inventars. Dieser Wohnräumen am Studien- oder Ausbildungsort mit einer Versicherungssumme Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer Höchstdauer von von € 20.000,-- auf Erstes Risiko versichert. einem Monat. Die Bestimmungen des Artikel 3 Punkt 5 ABH (Außenversicherung) finden keine 47.3. Abweichend von Artikel 17, Punkt 6.2 ABH sind nur Schadenersatzansprüche Anwendung. der gemäß Artikel 13, Punkte 1.1. und 1.2. ABH versicherten Personen vom 44. Einrichtungen von Büros, Ordinationen (ausgenommen Zahnarztordinationen), Versicherungsschutz ausgeschlossen. Friseur-, Massage- und Kosmetikstudios sowie Fotoateliers in der Wohnung 47.4. Der Versicherungsschutz gilt abweichend von Artikel 14 ABH weltweit. des Versicherungsnehmers oder in Räumen, die mit ihr unmittelbar in Verbindung stehen, sind versichert, wenn die ganz oder teilweise betrieblich genutzte Fläche 47.5. Abweichend von Artikel 16, Punkt 1. ABH beträgt die Pauschalversicherungs- der Wohnung nicht mehr als ein Drittel der Gesamtnutzfläche beträgt. summe € 3.000.000,--. Ganz oder teilweise betrieblich genutzte Elektrogeräte sind auch gegen Schäden 47.6. Für gemäß Artikel 13, Punkt 1.2 ABH versicherte volljährige Kinder gilt, durch indirekten Blitzschlag bis € 2.000,-- je Schadenereignis versichert.  dass eine lediglich zum Zweck der Schulausbildung (auch Hochschule) Nicht versichert sind Schäden durch einfachen Diebstahl. gemietete Wohnung am Ort der Ausbildung nicht als eigener Haushalt gilt; 45. Grobe Fahrlässigkeit:  dass ein Zuverdienst neben der Schulausbildung (auch Hochschule) zum Der Versicherer verzichtet im Falle grob fahrlässiger Herbeiführung des Zweck der zumindest teilweisen Finanzierung derselben – maximal im Ausmaß Versicherungsfalles auf den Einwand der Leistungsfreiheit gemäß § 61 VersVG. bis zur Geringfügigkeitsgrenze – nicht als eigenes regelmäßiges Einkommen Dieser Verzicht gilt auch für die üblichen Eigenmontagen. gilt. Dieser Verzicht betrifft aber nicht sämtliche sonstigen Einreden der Leistungsfreiheit 48. Haftpflichtversicherung für Tierhaltung: des Versicherers, insbesondere auch jene der Leistungsfreiheit wegen Verletzung vereinbarter oder gesetzlicher Obliegenheiten sowie Verletzung von Die Haftpflichtversicherung umfasst die Tierhaltung gemäß AHVB / EHVB, jedoch Sicherheitsvorschriften. beschränkt auf die Haltung eines Hundes und beschränkt auf eine Pauschalversicherungssumme von € 3.000.000,--. 46. Entschädigung zum Neuwert: 49. Prämienfreistellung bei Arbeitslosigkeit: In Abänderung der Bestimmungen des Artikels 7, Punkte 1.3. und 1.6. ABH ist vereinbart: Der Versicherer verzichtet einmalig für die Dauer der Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers, der die Hauptlast der Prämienzahlung trägt, längstens Werden versicherte Sachen, die vor dem Schadenfall noch objektiv verwendbar jedoch für 6 Monate auf die Prämienzahlung, wenn dem Versicherer folgende oder noch nicht dauernd entwertet waren (z. B. Dachboden- und Kellerkram), bei Nachweise vorgelegt werden: einem gemäß ABH versicherten Schadenereignis zerstört oder entwendet, wird der Wiederbeschaffungspreis für Sachen gleicher Art und Güte ohne Abzug von  Bestätigung der Arbeitslosigkeit durch das AMS Wertminderung bezahlt; bei beschädigten Sachen werden die Reparaturkosten  Nachweis, dass unmittelbar vor Beginn der Arbeitslosigkeit für zumindest übernommen. 6 Monate bei einem Dienstgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeits- oder 47. Erweiterte Privathaftpflichtversicherung: Angestelltenverhältnis im Ausmaß von zumindest 18 Wochenstunden bestanden hat 47.1. Artikel 17, Punkt 7 ABH findet nur insoweit Anwendung, als die Sachen vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen entliehen, geleast,  Nachweis, dass dieses Dienstverhältnis weder durch Entlassung noch durch gemietet, gepachtet oder in Verwahrung genommen wurden oder einer Kündigung des Dienstnehmers beendet worden ist. Bearbeitung (insbesondere Reparatur oder Wartung) unterzogen wurden. Eine rückwirkende Beantragung der Prämienfreistellung nach Ende der Arbeitslosigkeit ist nicht möglich. HH/12/60 F700 18.03.2020 3/3

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