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GRAWE Topschutz Plus: die Bedingungen im Volltext
Besondere Bedingung Topschutz Plus zur Haushaltversicherung mit Neuwert ohne Abzug, Verzicht bei grober Fahrlässigkeit, Naturgefahren bis 5.000 Euro und hohen Wertsachengrenzen im Wertschrank; die zugrunde liegenden ABH liegen nicht vor.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 83 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme für den Hausrat | laut Polizze | ||
| Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherung | nicht geregelt | ||
| Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen) | ja | „wird der Wiederbeschaffungspreis für Sachen gleicher Art und Güte ohne Abzug von Wertminderung bezahlt“ | Pkt. 46, Seite 3 |
| Selbstbeteiligung Standard | nicht geregelt | ||
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer verzichtet im Falle grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles auf den Einwand der Leistungsfreiheit gemäß § 61 VersVG.“ | Pkt. 45, Seite 3 |
| Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück) | nicht geregelt | ||
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB) | nicht geregelt | ||
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt | ||
| Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt | ||
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nicht geregelt | ||
| Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag) | ja | „10 % der für Wohnungsinhalt vereinbarten Versicherungssumme gilt als Versicherungssumme der Vorsorgeversicherung.“ | Pkt. 36, Seite 2 |
Versicherte Gefahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bei einem entschädigungspflichtigen Feuerschaden gilt auch der Brandherd versichert, sofern dieser zu den versicherten Sachen gehört.“ | Pkt. 1, Seite 1 |
| Implosion | nicht geregelt | ||
| Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand) | ja, bis 2.500 € | „Sengschäden und Schäden durch Verrußung sind mit einer Versicherungssumme von € 2.500,-- auf Erstes Risiko versichert.“ | Pkt. 2, Seite 1 |
| Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen) | ja, bis 2.500 € | „Sengschäden und Schäden durch Verrußung sind mit einer Versicherungssumme von € 2.500,-- auf Erstes Risiko versichert.“ | Pkt. 2, Seite 1 |
| Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Schäden durch Absturz oder Anprall von Luft- oder Raumfahrzeugen, Satelliten, deren Teilen oder Ladung sind versichert.“ | Pkt. 5, Seite 1 |
| Überspannung durch Blitz an Elektrogeräten | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versichert sind Schäden, die durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlages oder atmosphärische Entladungen an elektrischen Geräten entstehen“ | Pkt. 4, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | „Statt der in Artikel 2 Punkt 4 der ABH genannten Entschädigungsgrenzen gelten für die Einbruchdiebstahlversicherung folgende höheren Beträge als Entschädigungsgrenzen“ | Pkt. 16, Seite 1 |
| Raub in der Wohnung | nicht geregelt | ||
| Vandalismus nach einem Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versichert sind Schäden, die der Täter an versicherten Sachen durch vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung herbeiführt, nachdem er durch Einbruch in die Versicherungsräumlichkeiten eingedrungen ist.“ | Pkt. 19, Seite 2 |
| Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Austritt von Sole, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen ist dem Austritt von Leitungswasser gleichgestellt.“ | Pkt. 14, Seite 1 |
| Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Durch plötzlichen Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten und Whirlpools verursachte Schäden an den in der Haushaltversicherung versicherten Sachen“ | Pkt. 13, Seite 1 |
| Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch) | nicht geregelt | ||
| Sturm und Hagel (ab Windstärke 8) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Schäden durch Witterungsniederschläge (Niederschlagswasser, Schnee oder Hagel) sind mit einer Versicherungssumme von € 5.000,-- auf Erstes Risiko ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache versichert“ | Pkt. 8, Seite 1 |
Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern | ja, bis 5.000 € | „Schäden durch Überschwemmung, Vermurung und Lawinen und die bei diesen Schadenereignissen anfallenden Kosten (Punkte 37. und 38.) sind mit einer Versicherungssumme von € 5.000,-- auf Erstes Risiko versichert.“ | Pkt. 6, Seite 1 |
| Rückstau aus der Kanalisation | ja, bis 5.000 € | „durch Kanalrückstau als ausschließliche Folge von Witterungsniederschlägen“ | Pkt. 6, Seite 1 |
| Erdbeben | ja, bis 5.000 €, Selbstbehalt 350 € | „Schäden durch Erdbeben und die bei diesen Schadenereignissen anfallenden Kosten (Punkte 37. und 38.) sind mit einer Versicherungssumme von € 5.000,-- auf Erstes Risiko versichert.“ | Pkt. 7, Seite 1 |
| Erdsenkung | nicht geregelt | ||
| Erdrutsch und Felssturz | nicht geregelt | ||
| Schneedruck | nicht geregelt | ||
| Lawinen | ja, bis 5.000 € | „Schäden durch Überschwemmung, Vermurung und Lawinen und die bei diesen Schadenereignissen anfallenden Kosten (Punkte 37. und 38.) sind mit einer Versicherungssumme von € 5.000,-- auf Erstes Risiko versichert.“ | Pkt. 6, Seite 1 |
| Vulkanausbruch | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung bei Elementarschäden | 350 € | „Die für Schäden durch Erdbeben ermittelten Entschädigungen werden je Schadenereignis um die vereinbarte Selbstbeteiligung von € 350,-- gekürzt.“ | Pkt. 7, Seite 1 |
Fahrrad und weiterer Diebstahl
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro) | nicht geregelt | ||
| Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr) | nicht geregelt | ||
| E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze) | nicht geregelt | ||
| Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstück | nicht geregelt | ||
| Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren | ja, bis 3.000 € | „Innerhalb Österreichs sind Kinderwägen und Krankenfahrstühle mit einer Versicherungssumme von € 3.000,-- auf Erstes Risiko gegen Schäden durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl versichert.“ | Pkt. 27, Seite 2 |
| Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraum | nicht geregelt | ||
| Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug | ja, bis 1.000 € | „Sachen des Wohnungsinhalts in privat genutzten Kfz sind mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko gegen Feuergefahren und Einbruchdiebstahl innerhalb Österreichs versichert.“ | Pkt. 26, Seite 2 |
| Taschen- und Trickdiebstahl | ja, bis 200 € | „Innerhalb Österreichs ist einfacher Diebstahl von Zahlungsmitteln und Geldbörsen mit einer Versicherungssumme von € 200,-- auf Erstes Risiko versichert.“ | Pkt. 17, Seite 1 |
| Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagen | nicht geregelt |
Wertsachen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze) | nicht geregelt | ||
| Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 5.000 € | „für Geld- und Geldeswerte und Sparbücher € 5.000,--, davon freiliegend € 500,--“ | Pkt. 16.1, Seite 1 |
| Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 5.000 € | „für Geld- und Geldeswerte und Sparbücher € 5.000,--, davon freiliegend € 500,--“ | Pkt. 16.1, Seite 1 |
| Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranks | ja, bis 15.000 € | „für Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzensammlungen € 15.000,--, davon freiliegend € 3.000,--“ | Pkt. 16.1, Seite 1 |
| Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze) | ja, bis 100.000 € | „in versperrten Wertbehältnissen der VSÖ-Sicherheitsklasse I oder II oder VVO-Sicherheitsstufe EN 2 bis EN 4 - € 100.000,--.“ | Pkt. 16.4, Seite 1 |
| Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung) | ja | „in versperrten Wertbehältnissen der VSÖ-Sicherheitsklasse IV oder VVO-Sicherheitsstufe EN 0“ | Pkt. 16.2, Seite 1 |
Unterwegs und außer Haus
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag) | nicht geregelt | ||
| Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheit | nicht geregelt | ||
| Raub und räuberische Erpressung unterwegs | nicht geregelt | ||
| Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilen | ja, bis 1.000 € | „Sachen des Wohnungsinhalts in privat genutzten Kfz sind mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko gegen Feuergefahren und Einbruchdiebstahl innerhalb Österreichs versichert.“ | Pkt. 26, Seite 2 |
| Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst) | ja, bis 20.000 € | „Der ihnen gehörende Wohnungsinhalt ist innerhalb Europas und in außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten in angemieteten Wohnräumen am Studien- oder Ausbildungsort mit einer Versicherungssumme von € 20.000,-- auf Erstes Risiko versichert.“ | Pkt. 43, Seite 3 |
| Hausrat im Senioren- oder Pflegeheim | nicht geregelt |
Kosten nach einem Schaden
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wird die Wohnung des Versicherungsnehmers durch ein Schadenereignis, das nach den ABH versichert und gedeckt ist, ganz oder teilweise unbenutzbar, so ersetzt der Versicherer den Mietwert der unbenutzbar gewordenen Räume“ | Pkt. 39, Seite 2 |
| Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schaden | nicht geregelt | ||
| Aufräumungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | „Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten sowie Entsorgungskosten sind zusätzlich mit einer Versicherungssumme auf Erstes Risiko in Höhe von 20 % der in der Polizze für die Haushaltversicherung bestimmten Versicherungssumme versichert.“ | Pkt. 37, Seite 2 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | „Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten sowie Entsorgungskosten sind zusätzlich mit einer Versicherungssumme auf Erstes Risiko in Höhe von 20 % der in der Polizze für die Haushaltversicherung bestimmten Versicherungssumme versichert.“ | Pkt. 37, Seite 2 |
| Transport- und Lagerkosten | ja, bis 1.500 € | „Nachweisbare Umzugskosten für den versicherten Wohnungsinhalt, die wegen des vorübergehenden Umzugs während der Unbenutzbarkeit der Wohnung unvermeidlich anfallen, sind mit einer Versicherungssumme von € 1.500,-- auf Erstes Risiko versichert.“ | Pkt. 39, Seite 2 |
| Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage) | ja, bis 1.000 € | „Schlossänderungskosten, die dadurch erforderlich werden, dass Schlüssel zu den Versicherungsräumlichkeiten durch Einbruch in ein Gebäude oder Raub abhandenkommen, sind mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert.“ | Pkt. 22, Seite 2 |
| Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus | ja, bis 1.000 € | „Mut- und böswillige Beschädigung von Zugangstüren, ist mit einer Versicherungssumme von € 1.000,-- auf Erstes Risiko versichert.“ | Pkt. 20, Seite 2 |
| Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss) | nicht geregelt | ||
| Sachverständigenkosten | nicht geregelt | ||
| Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt | ja, bis 500 € | „Schäden an Tiefkühlwaren durch die soeben genannten versicherten Gefahren sind mit einer Versicherungssumme von € 500,-- auf Erstes Risiko versichert.“ | Pkt. 33.2, Seite 2 |
| Datenrettungskosten | nicht geregelt |
Besondere Sachen, Glas und Internet
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen) | nicht geregelt | ||
| Glaskeramik- und Induktionskochfelder | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bruchschäden an Ceran- und Induktions-Kochflächen sind versichert.“ | Pkt. 31, Seite 2 |
| Phishing und Betrug beim Online-Banking | nicht geregelt | ||
| Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskarten | nicht geregelt | ||
| Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstück | nicht geregelt | ||
| Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung) | nicht geregelt | ||
| Musikinstrumente | nicht geregelt | ||
| Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehör | nicht geregelt | ||
| Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmer | ja, bis zur Versicherungssumme | „Einrichtungen von Büros, Ordinationen (ausgenommen Zahnarztordinationen), Friseur-, Massage- und Kosmetikstudios sowie Fotoateliers in der Wohnung des Versicherungsnehmers“ | Pkt. 44, Seite 3 |
| Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge) | nicht geregelt | ||
| Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben) | nicht geregelt |
Vertrag und Pflichten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnung | ja | „Bei Übersiedlung gilt der Versicherungsschutz im Rahmen der ... bis zu 4 Wochen gleichzeitig am alten und neuen Wohnort.“ | Pkt. 40, Seite 2 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | ja | „Der Versicherer verzichtet einmalig für die Dauer der Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers, der die Hauptlast der Prämienzahlung trägt, längstens jedoch für 6 Monate auf die Prämienzahlung“ | Pkt. 49, Seite 3 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit) | nicht geregelt | ||
| Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen) | nicht geregelt | ||
| Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen) | ja | „Abflussleitungen am Versicherungsort sind frei zu halten und bei überflutungsgefährdeten Räumen sind Rückstauklappen anzubringen und regelmäßig zu warten.“ | Pkt. 6, Seite 1 |
| Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt) | nicht geregelt | ||
| Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg) | nein | „Nicht versichert sind Schäden durch Grundfeuchtigkeit und Grundwasser, Langzeiteinwirkungen (z.B. Vermorschung, Holzfäule, etc.)“ | Einleitung, Seite 1 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- GRAWE Besondere Bedingung Haushalt-Topschutz-PLUS (HH TOP PLUS 2020 G / Stufe 4) Fassung: HH TOP PLUS 2020 G, Druck 18.03.2020 Kopie bei einem Vermittler, nicht beim Versicherer selbst
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)
Volltext aufklappen: GRAWE Besondere Bedingung Haushalt-Topschutz-PLUS (HH TOP PLUS 2020 G / Stufe 4)
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.