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Versicherungsmakler / Betriebsgebäudeversicherung / Bedingungsarchiv

VLV Betriebsversicherung Ländle Gewerbe: die Bedingungen im Volltext

Betriebsbündel mit Gebäudeversicherung gegen benannte Gefahren, Elementargefahren und Nebenkosten mit beschränkten Beträgen, Mietverlust, Betriebsunterbrechung und Betriebshaftpflicht.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 63 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungswert und Summenbildung (gleitender Neuwert, Neuwert, Zeitwert)ja„Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen“Was ist versichert?, Seite 2
Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)nein„Folgende Gefahren können versichert werden:“Was ist versichert?, Seite 1
Vertragsform: eigene Gebäudeversicherung oder Baustein eines Firmen- oder Bündelvertragsnein„Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Betriebsversicherung“Kopf, Seite 1
Gemischt genutzte Gebäude (Wohnen und Gewerbe unter einem Dach) versicherbarnicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungnein„bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Vorsorge für Wertsteigerungen, Um- und Anbauten und neu hinzukommende Gebäudenicht geregelt
Neuwertentschädigung und Grenze, ab der nur der Zeitwert ersetzt wirdnicht geregelt
Mehrere Gebäude oder Grundstücke in einem Vertrag (Pauschalsumme, Summenausgleich)nicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugsja„Feuer: Brand (inkl. Brandherd), Explosionen (inkl. Sprengstoff), direkter Blitzschlag, Flugzeugabsturz“Was ist versichert?, Seite 1
Überspannung, Überstrom und Kurzschluss durch Blitz an elektrischen Gebäudeanlagenja, bis zur Versicherungssumme„indirekter Blitzschlag, Nutzfeuer, Risse an Heizkesseln, Verpuffungs- und Verrußungsschäden“Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1
Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden ohne Brandja, bis zur Versicherungssumme„indirekter Blitzschlag, Nutzfeuer, Risse an Heizkesseln“Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1
Leitungswasser: bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren und angeschlossenen Einrichtungenja„Leitungswasser: Leitungswasser, Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen innerhalb des Gebäudes, auch durch Korrosion, Abnützung und Verschleiß“Was ist versichert?, Seite 1
Rohrbruch und Frostschäden an Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des Gebäudesja, bis zur Versicherungssumme„Frostschäden an wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen innerhalb des Gebäudes“Was ist versichert?, Seite 1
Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Grundstücksja, bis zur Versicherungssumme„wasserführende Rohrleitungen außerhalb des Gebäudes, Wasserverlust“Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1
Sprinkler-Leckagenicht geregelt
Sturm und Hagel am Gebäude (Windstärke laut Werk)ja„Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch“Was ist versichert?, Seite 1
Weitere Naturgefahren (Elementar): Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinenja, bis zur Versicherungssumme„Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und Schmelzwasser, Rückstau“Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1
Riesgos extraordinarios über den Consorcio de Compensación de Seguros und was die Police darüber hinaus zahltnicht geregelt
Unbenannte Gefahren (Sachschäden durch nicht ausdrücklich genannte Ereignisse)nicht geregelt
Anprall von Straßen- und Schienenfahrzeugen, auch eigener Fahrzeugenicht geregelt
Rauch, Ruß und Überschalldruckja, bis zur Versicherungssumme„Verpuffungs- und Verrußungsschäden“Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1
Innere Unruhen, Streik und Aussperrungnein„Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Aufruhr“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Terrorschäden mitversichertnein„Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Aufruhr“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Einbruch, Vandalismus und Glas

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gebäudeschäden durch Einbruch oder Einbruchversuch (Türen, Fenster, Rollläden)ja, bis zur Versicherungssumme„Einbruchdiebstahl: Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Beraubung“Was ist versichert?, Seite 1
Diebstahl fest verbundener Gebäudebestandteile (Kupferrohre, Dachrinnen, Leuchten)nicht geregelt
Vandalismus und böswillige Beschädigung, auch ohne Einbruchja, bis zur Versicherungssumme„Einbruchdiebstahl: Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Beraubung“Was ist versichert?, Seite 1
Graffiti an Außenwänden, Türen und Einfriedungennicht geregelt
Gebäudeverglasung, Schaufenster, Glasdächer und Lichtkuppelnja, bis zur Versicherungssumme„Sonderverglasungen (z.B. Glasdächer, Lichtkuppeln), Beschriftungen, Außenlaternen und -beleuchtungen“Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1
Am Gebäude angebrachte Schilder, Markisen, Leuchtreklame und Antennenja, bis zur Versicherungssumme„Sonderverglasungen (z.B. Glasdächer, Lichtkuppeln), Beschriftungen, Außenlaternen und -beleuchtungen“Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1

Gebäudetechnik und Grundstück

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Photovoltaikanlage auf dem Dach oder am Gebäude, samt Speichernicht geregelt
Gebäudetechnik gegen Bedien- und Konstruktionsfehler, Kurzschluss ohne Blitz (Elektronikdeckung)nicht geregelt
Ladestationen und Wallboxen für Elektrofahrzeugenicht geregelt
Nebengebäude, Garagen, Carports und Lagerhallen auf dem Grundstücknicht geregelt
Grundstücksbestandteile: Einfriedungen, Zäune, Tore, Hofbefestigung, Beleuchtungja, bis zur Versicherungssumme„Außenanlagen, Einfriedungen, Kulturen, Grundstücksinfrastruktur“Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1
Mietereinbauten und vom Mieter eingebrachte Gebäudebestandteilenicht geregelt

Kosten und Mietausfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskostenja, bis zur Versicherungssumme„Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reinigungskosten sowie Entsorgungskosten)“Was ist versichert?, Seite 2
Bewegungs- und Schutzkostenja, bis zur Versicherungssumme„Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten“Was ist versichert?, Seite 2
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, Feuerlöschkostenja, bis zur Versicherungssumme„Nebenkosten (Feuerlöschkosten“Was ist versichert?, Seite 2
Dekontamination und Entsorgung von Erdreich und Löschwassernicht geregelt
Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen und Preissteigerungenja, bis zur Versicherungssumme„Mehrkosten durch Behördenauflagen und Preissteigerungen“Was ist versichert?, Seite 2
Kosten für provisorische Maßnahmen (Notverglasung, Notdach, Bewachung)nicht geregelt
Leckortung und Suchkosten, auch ohne versicherten Rohrbruchja, bis zur Versicherungssumme„Such- und Auftaukosten (Leitungswasser)“Was ist versichert?, Seite 2
Mehrverbrauch an Frischwasser und Gas nach einem Leitungswasserschadenja, bis zur Versicherungssumme„wasserführende Rohrleitungen außerhalb des Gebäudes, Wasserverlust“Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1
Kosten für Sachverständigenicht geregelt
Mietausfall für gewerblich vermietete Räume nach einem Sachschaden (Haftzeit in Monaten)ja, bis zur Versicherungssumme„Mietwert bzw. Mietverlust“Was ist versichert?, Seite 2
Nutzungsausfall bei eigener betrieblicher Nutzung des Gebäudes (Mietwert der eigenen Räume)ja, bis zur Versicherungssumme„Mietwert bzw. Mietverlust“Was ist versichert?, Seite 2

Haftpflicht und Service

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Gewerbegebäude mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„Haftpflichtversicherung: Versichert ist die Erfüllung gerechtfertigter und die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche“Was ist versichert?, Seite 2
Notdienst rund um die Uhr (Handwerker, Schlüsseldienst, Trocknung)nicht geregelt

Ausschlüsse und Kürzungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzungnein„bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2
Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß, Baumängeln und allmählichen Einwirkungenja„dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Leistungsfreiheit oder Kürzung bei Leerstand oder Betriebsstillstand (ab wie vielen Tagen)nicht geregelt
Gefahrerhöhung durch Nutzungsänderung oder feuergefährliche Betriebsart (Anzeigepflicht, Folgen)nicht geregelt
Ausschluss von Sachschäden durch Cyberangriffe an der Gebäudetechniknicht geregelt
Besondere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Schwamm, Grundwasser, Sturmflut)ja„Holzfäule, Vermorschung und Schwammbildung Grund- und Sickerwasser“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften als Voraussetzung der Leistung (Feuerlöscher, Elektroprüfung, Sprinkler)ja„vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 3
Obliegenheit zum Beheizen und Entleeren wasserführender Anlagen in Frostzeiten und bei Leerstandja„Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 3
Instandhaltungspflicht für Gebäude, Dach und Leitungennicht geregelt
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Besserstellung: Leistung nach Musterbedingungen oder Vorvertrag, wenn diese günstiger sindnicht geregelt
Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitragnicht geregelt
Rechte von Grundpfandgläubigern (Sicherungsschein, Hypothekenklausel)nicht geregelt
Vertragslaufzeit und Verlängerungja„Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Betriebsversicherung Ländle Gewerbe
[Seite 1] Betriebsversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Ländle Gewerbe Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar. Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Betriebsversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Gebäudeversicherung: Gebäudeversicherung: Folgende Gefahren können versichert werden: Schäden verursacht durch: 3 Feuer: Brand (inkl. Brandherd), Explosionen (inkl. 6 die Energie des elektrischen Stroms an elektrischen Sprengstoff), direkter Blitzschlag, Flugzeugabsturz, Einrichtungen (Kurzschluss) 3 Total-Betriebsunterbrechung (sofern die jeweilige 6 Versengen Sachversicherung vereinbart wurde) 6 Bodensenkung 3 Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Stein- 6 dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse schlag, Erdrutsch 6 die Baufälligkeit des versicherten Bauwerkes oder 3 Leitungswasser: Leitungswasser, Bruchschäden Teilen davon an wasserführenden Rohrleitungen innerhalb 6 Holzfäule, Vermorschung und Schwammbildung des Gebäudes, auch durch Korrosion, Abnützung und Verschleiß, Dichtungs- und Verstopfungs- 6 Grund- und Sickerwasser schäden an Zu- und Ableitungsrohren innerhalb 6 Bruchschäden an Armaturen oder angeschlossenen des Gebäudes, Frostschäden an wasserführenden Einrichtungen Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen 6 Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen, Einrichtungen innerhalb des Gebäudes ohne dass ein Einbruchsdiebstahl vorliegt 3 Einbruchdiebstahl: Einbruchsdiebstahl, Vandalis- 6 vorsätzliche Handlungen von Personen, die mit mus, Beraubung Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben 3 Glasbruch 6 entgangenen Gewinn 6 Tätigkeiten an den Gläsern selbst Versichert sind mit beschränkten Beträgen: 6 Einsetzen, Herausnehmen oder Transport der Gläser 3 indirekter Blitzschlag, Nutzfeuer, Risse an Heiz- 6 Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Aufstand oder kesseln, Verpuffungs- und Verrußungsschäden, Aufruhr Räucherkammerinhalt 3 Außenanlagen, Einfriedungen, Kulturen, Grund- Schäden an: stücksinfrastruktur 6 Abbruchobjekten 3 Entfernen und Entsorgen von Bäumen, Hangsiche- rungskosten Haftpflichtversicherung: 3 Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmun- 6 Schäden, die Ihnen oder den mitversicherten Perso- gen, Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und nen zugefügt werden Schmelzwasser, Rückstau 6 Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinaus- 3 wasserführende Rohrleitungen außerhalb des gehen Gebäudes, Wasserverlust 6 Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden aus 3 Zimmertresore, Automaten und Schaukästen, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen Geld- und Geldeswerte 3 Sonderverglasungen (z.B. Glasdächer, Lichtkup- peln), Beschriftungen, Außenlaternen und -be- leuchtungen 4268 2021/04 [Seite 2] Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. ersetzt: 6 Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden aus 3 Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaf- Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbe- fung der versicherten Sachen handlung oder sonstiger Diskriminierungen 3 Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reini- Gibt es Deckungsbeschränkungen? gungskosten sowie Entsorgungskosten) ! bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme 3 Mietwert bzw. Mietverlust erfolgt eine anteilige Entschädigung 3 Mehrkosten durch Behördenauflagen und Preisstei- ! bei Risiken mit beschränkten Beträgen erfolgt eine gerungen Entschädigung höchstens bis zu diesem Betrag 3 den längstens während der Haftungszeit eingetre- ! bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen tenen Unterbrechungsschaden (Betriebsunterbre- entfällt der Versicherungsschutz ganz oder teilweise chung) ! Unterbrechungen, deren Folgen sich ohne erhebli- 3 Such- und Auftaukosten (Leitungswasser) che Aufwendungen ausgleichen lassen, gelten nicht als Betriebsunterbrechung Haftpflichtversicherung: Versichert ist die Erfüllung ! bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrläs- gerechtfertigter und die Abwehr ungerechtfertigter siger Schadenherbeiführung entfällt der Versiche- Ansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschä- rungsschutz den, die sich aus einem Personen- oder Sachschaden ! nur Haftpflichtversicherung: bei Schäden, die nach ergeben, die durch das versicherte Risiko verursacht US-amerikanischem, kanadischem oder australi- werden. schem Recht gerichtlich geltend gemacht werden, Außerdem ist versichert: besteht kein Versicherungsschutz 3 Haftung durch Verträge ! nur Haftpflichtversicherung: der Versicherungs- 3 Eingestellte Kfz von Arbeitnehmern und Besuchern schutz bezieht sich nicht auf Versicherungsfälle, die 3 Be- und Entladen von fremden Fahrzeugen in USA, Kanada oder Australien eintreten 3 Verwahrung von beweglichen Sachen 3 Mietsachschäden 3 private Zufahrtsstraße und unbebaute Nachbar- grundstücke 3 Schadenersatzsatzansprüche von Angehörigen, welche nicht im selben Haushalt wohnen Versichert sind mit beschränkten Beträgen: 3 reine Vermögensschäden 3 Umweltstörung 3 Bauherrenrisiko 3 Allmählichkeitsschäden 3 Tätigkeiten an unbeweglichen und beweglichen Sachen Haftpflichtversicherung - Beherbergung: Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, bewachte Garderobe, Beschädigung und Verlust untergestellter Kraftfahrzeuge Haftpflichtversicherung - Kfz-Betriebe: Schäden an Kundenfahrzeugen, Diebstahl und Raub von in Verwahrung genommenen Fahrzeugen, Abhol- und Zustelldienst Wo bin ich versichert? • Gebäudeversicherung: Der Versicherungsschutz besteht auf dem Grundstück, das in der Polizze als Versicherungsort ange- führt ist (Betriebsstätte). • Haftpflichtversicherung: Es besteht weltweiter Versicherungsschutz (ausgenommen USA, Kanada und Australien). Bei den verschiedenen Zusatzdeckungen können sich jedoch Unterschiede ergeben. [Seite 3] Welche Verpflichtungen habe ich? • Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden - vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. • Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeig- nete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen. • Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden. • Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden (z.B. Brand, Explosion und Einbruchdiebstahl) sind der Sicherheitsbehörde zu melden. • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original- belege zu überlassen. • Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich gel- tend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. befolgen und dem Anwalt der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Vollmacht erteilen. • Die Bücher und Aufzeichnungen sind ordnungsgemäß zu führen, Inventuren, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnun- gen aufzustellen, und diese Unterlagen für das laufende Geschäftsjahr und die drei Vorjahre aufzubewahren. Elektronische Datenträger sind regelmäßig zu sichern. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat- lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Erstbeitrag rechtzeitig zahlen. Ende: • Verträge mit einer Dauer von einem Jahr oder länger: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. • Vertragsdauer weniger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? • Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten. • Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. • Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. bei Risikowegfall oder bei Eigen- tumswechsel).
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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