Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Betriebsgebäudeversicherung / Bedingungsarchiv

Oberösterreichische Unternehmensschutz Gebäude: die Bedingungen im Volltext

Gebäudebaustein der Fassung 1994 nur zusammen mit der Betriebsversicherung USP-B95, mit Feuer und Sturm, Neuwert, Indexanpassung und Unterversicherungsverzicht bis 25 %.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, dieselbe Prämie wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.037 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben. Wir bereiten Ihren Antrag bei Oberösterreichische vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an Oberösterreichische
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei Oberösterreichische vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 63 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungswert und Summenbildung (gleitender Neuwert, Neuwert, Zeitwert)ja„Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht oder vermindert sich jährlich bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz, der den Veränderungen der Baukosten gemäß dem Baukostenindex“Pkt. 2.2, Seite 1
Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)nein„Sie umfaßt die Sparten Feuer und Sturm für das in der Polizze bezeichnete Gebäude, wobei jede Sparte als eigener Vertrag gilt.“Einleitung, Seite 1
Vertragsform: eigene Gebäudeversicherung oder Baustein eines Firmen- oder Bündelvertragsnein„ist eine Bündelversicherung, die vereinbarungsgemäß nur gemeinsam und für die Dauer einer bei der Oberösterreichischen Versicherung AG bestehenden aufrechten Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1995 für den Betrieb“Einleitung, Seite 1
Gemischt genutzte Gebäude (Wohnen und Gewerbe unter einem Dach) versicherbarnicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungja, bis zur Versicherungssumme„Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung, falls die ermittelte Unterversicherung für das Gebäude nicht mehr als 25 % beträgt und der Versicherungsnehmer sämtliche bisherigen Indexaufwertungen angenommen hat.“Pkt. 2.2 Nr. 6, Seite 1
Vorsorge für Wertsteigerungen, Um- und Anbauten und neu hinzukommende Gebäudenicht geregelt
Neuwertentschädigung und Grenze, ab der nur der Zeitwert ersetzt wirdja„bei den dem Betrieb dienenden Gebäuden der Zeitwert mindestens 40 % des Neuwertes beträgt. In einem Schadenfall erfolgt daher unter der Voraussetzung, daß die Versicherungssumme dem tatsächlichen Neuwert entspricht, die Entschädigung zum Neuwert.“Pkt. 2.18, Seite 2
Mehrere Gebäude oder Grundstücke in einem Vertrag (Pauschalsumme, Summenausgleich)nicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugsja„Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 84-95)“Pkt. 1, Seite 1
Überspannung, Überstrom und Kurzschluss durch Blitz an elektrischen Gebäudeanlagenja, bis zur Versicherungssumme„Schäden durch indirekten Blitzschlag“Pkt. 3.1.2, Seite 2
Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden ohne Brandnicht geregelt
Leitungswasser: bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren und angeschlossenen Einrichtungennein„Sie umfaßt die Sparten Feuer und Sturm für das in der Polizze bezeichnete Gebäude“Einleitung, Seite 1
Rohrbruch und Frostschäden an Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des Gebäudesnicht geregelt
Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Grundstücksnicht geregelt
Sprinkler-Leckagenicht geregelt
Sturm und Hagel am Gebäude (Windstärke laut Werk)ja„Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 86-95)“Pkt. 1, Seite 1
Weitere Naturgefahren (Elementar): Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinenja, bis zur Versicherungssumme„Beschädigungen von Dachrinnen und darunter liegenden Gebäudeteilen durch Dachlawinen (Schnee- und Eislawinen) sind mitversichert.“Pkt. 3.2.1, Seite 3
Riesgos extraordinarios über den Consorcio de Compensación de Seguros und was die Police darüber hinaus zahltnicht geregelt
Unbenannte Gefahren (Sachschäden durch nicht ausdrücklich genannte Ereignisse)nicht geregelt
Anprall von Straßen- und Schienenfahrzeugen, auch eigener Fahrzeugenicht geregelt
Rauch, Ruß und Überschalldrucknicht geregelt
Innere Unruhen, Streik und Aussperrungnicht geregelt
Terrorschäden mitversichertnicht geregelt

Einbruch, Vandalismus und Glas

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gebäudeschäden durch Einbruch oder Einbruchversuch (Türen, Fenster, Rollläden)nicht geregelt
Diebstahl fest verbundener Gebäudebestandteile (Kupferrohre, Dachrinnen, Leuchten)nicht geregelt
Vandalismus und böswillige Beschädigung, auch ohne Einbruchnicht geregelt
Graffiti an Außenwänden, Türen und Einfriedungennicht geregelt
Gebäudeverglasung, Schaufenster, Glasdächer und Lichtkuppelnnicht geregelt
Am Gebäude angebrachte Schilder, Markisen, Leuchtreklame und Antennennicht geregelt

Gebäudetechnik und Grundstück

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Photovoltaikanlage auf dem Dach oder am Gebäude, samt Speicherja, bis zur Versicherungssumme„Sonnenkollektoren, die mit dem Dach verbunden sind, gelten mitversichert.“Pkt. 3.2.2, Seite 3
Gebäudetechnik gegen Bedien- und Konstruktionsfehler, Kurzschluss ohne Blitz (Elektronikdeckung)nicht geregelt
Ladestationen und Wallboxen für Elektrofahrzeugenicht geregelt
Nebengebäude, Garagen, Carports und Lagerhallen auf dem Grundstücknicht geregelt
Grundstücksbestandteile: Einfriedungen, Zäune, Tore, Hofbefestigung, Beleuchtungja, bis 3.634 €„Zäune, Einfriedungen und Kulturen am Versicherungsgrundstück sind bis insgesamt ATS 50.000,-- (EUR 3.633,64) je Schadenereignis auf erstes Risiko mitversichert.“Pkt. 2.19, Seite 2
Mietereinbauten und vom Mieter eingebrachte Gebäudebestandteilenicht geregelt

Kosten und Mietausfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskostenja, bis zur Versicherungssumme„Bis zu 5 % der Versicherungssumme der versicherten Gebäude gelten im Rahmen der Nebenkosten-Versicherungssumme auf erstes Risiko gedeckt“Pkt. 2.14, Seite 2
Bewegungs- und Schutzkostenja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Reinigungs-, Schutz-, Demontage- und Remontagearbeiten.“Pkt. 2.14, Seite 2
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, Feuerlöschkostenja, bis zur Versicherungssumme„in der Feuerversicherung auch Kosten für Feuerlöscharbeiten.“Pkt. 2.14, Seite 2
Dekontamination und Entsorgung von Erdreich und Löschwasserja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für Aufräumung, Abbruch und Isolierung von versicherten Sachen, die als Folge eines versicherten Schadenereignisses radioaktiv verunreinigt (kontaminiert) wurden“Pkt. 2.14, Seite 2
Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen und Preissteigerungenja, bis zur Versicherungssumme„Behördlich vorgeschriebener Mehraufwand“Pkt. 2.8, Seite 2
Kosten für provisorische Maßnahmen (Notverglasung, Notdach, Bewachung)ja, bis zur Versicherungssumme„Kurzfristige Sicherungsmaßnahmen“Pkt. 2.16, Seite 2
Leckortung und Suchkosten, auch ohne versicherten Rohrbruchnicht geregelt
Mehrverbrauch an Frischwasser und Gas nach einem Leitungswasserschadennicht geregelt
Kosten für Sachverständigenicht geregelt
Mietausfall für gewerblich vermietete Räume nach einem Sachschaden (Haftzeit in Monaten)nicht geregelt
Nutzungsausfall bei eigener betrieblicher Nutzung des Gebäudes (Mietwert der eigenen Räume)nicht geregelt

Haftpflicht und Service

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Gewerbegebäude mitversichertnicht geregelt
Notdienst rund um die Uhr (Handwerker, Schlüsseldienst, Trocknung)nicht geregelt

Ausschlüsse und Kürzungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzungnicht geregelt
Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß, Baumängeln und allmählichen Einwirkungennicht geregelt
Leistungsfreiheit oder Kürzung bei Leerstand oder Betriebsstillstand (ab wie vielen Tagen)nicht geregelt
Gefahrerhöhung durch Nutzungsänderung oder feuergefährliche Betriebsart (Anzeigepflicht, Folgen)nicht geregelt
Ausschluss von Sachschäden durch Cyberangriffe an der Gebäudetechniknicht geregelt
Besondere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Schwamm, Grundwasser, Sturmflut)nicht geregelt

Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften als Voraussetzung der Leistung (Feuerlöscher, Elektroprüfung, Sprinkler)nicht geregelt
Obliegenheit zum Beheizen und Entleeren wasserführender Anlagen in Frostzeiten und bei Leerstandnicht geregelt
Instandhaltungspflicht für Gebäude, Dach und Leitungennicht geregelt
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Besserstellung: Leistung nach Musterbedingungen oder Vorvertrag, wenn diese günstiger sindnicht geregelt
Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitragja„Änderung von Bedingungen“Pkt. 2.12, Seite 2
Rechte von Grundpfandgläubigern (Sicherungsschein, Hypothekenklausel)nicht geregelt
Vertragslaufzeit und Verlängerungja„vereinbarungsgemäß nur gemeinsam und für die Dauer einer bei der Oberösterreichischen Versicherung AG bestehenden aufrechten Unternehmensschutz-Plus-Versicherung“Einleitung, Seite 1
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Unternehmensschutz Gebäude (USP-G94.2, mit Verweis auf ABS 95)
[Seite 1] 1 UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-VERSICHERUNG 1994 FÜR GEBÄUDE (USP-G94.2) Die Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1994 für Gebäude (USP-G94.2)ist eine Bündelversicherung, die vereinbarungsgemäß nur gemeinsam und für die Dauer einer bei der Oberösterreichischen Versiche- rung AG bestehenden aufrechten Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1995 für den Betrieb (USP-B95 bwz. USP-BH95) abgeschlossen werden kann. Sie umfaßt die Sparten Feuer und Sturm für das in der Polizze bezeichnete Gebäude, wobei jede Sparte als eigener Vertrag gilt. Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken, aus welchem Grund auch immer, gilt für die ver- bleibenden Versicherungsverträge bzw. Risken der jeweils geltende Unternehmenstarif der Oberöster- reichischen Versicherung AG nach Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges. 1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zugrunde: Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95) Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 84-95) Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 86-95) 2. Zusätzlich zu den vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen gelten nachfolgende Ergänzende Versicherungsbedingungen: 2.1. Gruppierungserläuterung Text abgedruckt unter Punkt 2.1. der USP-B95 bzw. USP-BH95 2.2. Wertanpassung nach dem Baukostenindex 1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht oder vermindert sich jährlich bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz, der den Veränderungen der Baukosten gemäß dem Bau- kostenindex seit der letzten Prämienhauptfälligkeit bzw. der letzten Wertanpassung entspricht. Im gleichen Ausmaß wird die Prämie erhöht oder vermindert. 2. Für die Berechnung des Prozentsatzes der Veränderungen wird der vom Österreichischen Statisti- schen Zentralamt jeweils letztmals vor Prämienhauptfälligkeit veröffentlichte Baukostenindex (Baumeisterarbeiten) herangezogen; es werden daher jene Indizes herangezogen, die jeweils drei Monate vor Hauptfälligkeit Gültigkeit hatten. Wird der genannte Index nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle getretene Index he- ranzuziehen. 3. Die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Vorschriften über Unterversicherung (Art. 8 (2) ABS) finden im Schadenfall nur insoweit Anwendung, als a) zum Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertanpassungsklausel die Versicherungssumme bzw. Prä- mienbemessungsgrundlage nicht dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen entsprochen hat oder b) die nach dem Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertanpassungsklausel auf Verlangen des Versi- cherungsnehmers geänderte Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage nicht dem tat- sächlichen Wert der versicherten Sachen entsprochen hat oder c) die infolge von Veränderungen der versicherten Sachen (Zu- und Umbauten, Neuanschaffungen usw.) entstandene Wertsteigerung nicht durch entsprechende Erhöhung der Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage Berücksichtigung fand. 4. Bei Bestehen mehrfacher Versicherungen für dasselbe Interesse (Nebenversicherung) bezieht sich der Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung nur auf jenen Teil des Schadens, der dem Ver- hältnis der Versicherungssumme zum Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertanpassungsklausel zum damaligen Versicherungswert entspricht. 5. Abweichend von Art 8 (1) der ABS bildet die in der Polizze ausgewiesene Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Post, unter Berücksichtigung der prozentuellen Indexveränderung bis zum Schadenzeitpunkt, die Grenze der Ersatzleistung. 6. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung, falls die ermittelte Unterver- sicherung für das Gebäude nicht mehr als 25 % beträgt und der Versicherungsnehmer sämtliche bis- herigen Indexaufwertungen angenommen hat. 2.3. Bestklausel Text abgedruckt unter Punkt 2.4. der USP-B95 bzw. USP-BH95 -1- [Seite 2] 2.4. Vorübergehende Abweichung von Sicherheitsvorschriften Text abgedruckt unter Punkt 3.1.1. der USP-B95 bzw. USP-BH95 2.5. Anerkennung der Gefahrenumstände Text abgedruckt unter Punkt 3.1.2. der USP-B95 bzw. USP-BH95 2.6. Anzeige von Gefahrenerhöhungen - Versehensklausel Text abgedruckt unter Punkt 3.1.3. der USP-B95 bzw. USP-BH95 2.7. Endgültige Wertermittlung Text abgedruckt unter Punkt 3.1.4. der USP-B95 bzw. USP-BH95 2.8. Behördlich vorgeschriebener Mehraufwand Text abgedruckt unter Punkt 3.1.5. der USP-B95 bzw. USP-BH95 2.9. Summen/Risikoänderung Text abgedruckt unter Punkt 3.1.6. der USP-B95 bzw. USP-BH95 2.10. Wiederauffüllung der Summen Text abgedruckt unter Punkt 3.1.7. der USP-B95 bzw. USP-BH95 2.11. Fremdes Eigentum Text abgedruckt unter Punkt 3.1.8. der USP-B95 bzw. USP-BH95 2.12. Änderung von Bedingungen Text abgedruckt unter Punkt 3.1.9. der USP-B95 bzw. USP-BH95 2.13. Regiezuschlag - Schadenbehebung durch eigenes Personal Text abgedruckt unter Punkt 3.1.10. der USP-B95 bzw. USP-BH95 2.14. Nebenkosten Bis zu 5 % der Versicherungssumme der versicherten Gebäude gelten im Rahmen der Nebenkosten- Versicherungssumme auf erstes Risiko gedeckt - Kosten für Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Reinigungs-, Schutz-, Demontage- und Remonta- gearbeiten. - in der Feuerversicherung auch Kosten für Feuerlöscharbeiten. - in der Versicherung gegen Leitungswasserschäden auch Kosten für Abdeck- und Isolierungsar- beiten. - Kosten für Aufräumung, Abbruch und Isolierung von versicherten Sachen, die als Folge eines versicherten Schadenereignisses radioaktiv verunreinigt (kontaminiert) wurden - sofern diese Maßnahmen behördlich angeordnet wurden. 2.15. Entsorgung von Sondermüll - Versicherung von Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen Text abgedruckt unter Punkt 3.1.12. der USP-B95 bzw. USP-BH95 2.16. Kurzfristige Sicherungsmaßnahmen Text abgedruckt unter Punkt 3.1.13. der USP-B95 bzw. USP-BH95 2.17. Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung von Einrichtungen soweit sie industriell oder gewerblich genutzt sind oder Wohn- und Bürozwecken dienen (SN6) Text abgedruckt unter Punkt 2.2. der USP-B95 bzw. USP-BH95 2.18. Neuwertklausel-Erweiterung: In Ergänzung des Punktes 2 der SN6 (Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung von Ein- richtungen soweit sie industriell oder gewerblich genutzt sind oder Wohn- und Bürozwecken dienen - Text abgedruckt unter Pkt. 2.2. der USP-B95 bzw. USP-BH95) gilt vereinbart, daß bei den dem Betrieb dienenden Gebäuden der Zeitwert mindestens 40 % des Neuwertes beträgt. In einem Schadenfall erfolgt daher unter der Voraussetzung, daß die Versicherungssumme dem tat- sächlichen Neuwert entspricht, die Entschädigung zum Neuwert. 2.19. Außenversicherung Zäune, Einfriedungen und Kulturen am Versicherungsgrundstück sind bis insgesamt ATS 50.000,-- (EUR 3.633,64) je Schadenereignis auf erstes Risiko mitversichert. 3. Darüber hinaus gelten jeweils nur für die angeführten Versiche- rungsverträge die nachfolgenden Versicherungsbedingungen und Klauseln bzw. Zusatzdeckungen 3.1. FEUERVERSICHERUNG: 3.1.1. Brandschäden in Trocknungs- und Erhitzungsanlagen Text abgedruckt unter Punkt 3.3.2. der USP-B95 bzw. USP-BH95 3.1.2. Schäden durch indirekten Blitzschlag Text abgedruckt unter Punkt 3.3.3. der USP-B95 bzw. USP-BH95 3.1.3. Schäden am PKW des Geschäftsinhabers/Geschäftsführers Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion (Artikel 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung) am PKW oder Kombi im Eigentum oder in der Haltung eines namhaft ge- machten Geschäftsinhabers/Geschäftsführers in ruhendem Zustand in der Garage sind bis zu -2- [Seite 3] 3 einer Höchstentschädigung von ATS 200.000,-- (EUR 14.534,57) mitversichert. Brandschäden während der Fahrt, ebenso Schäden, die durch die Inbetriebsetzung des Mo- tors - auch im Einstellraum - entstehen, werden nicht vergütet. Versicherungsschutz besteht überdies nur, wenn die Brandursache nicht am KFZ selbst liegt und für das Schadenereignis kein Ersatzanspruch aus einer anderen Versicherung besteht. 3.1.4. Radioaktive Verunreinigung Text abgedruckt unter Punkt 3.1.14. der USP-B95 bzw. USP-BH95 3.1.5. Restwertklausel In einem eventuellen Brandschaden gilt bei Gebäuden ein Restwert, soweit er nicht mehr als 10 % des Ersatzwertes des vom Schaden betroffenen Gebäudes beträgt, als verloren. Voraus- setzung ist, daß die Restwerte tatsächlich nicht wieder verwendet werden. Eine, auch nur teilweise, Wiederverwendung findet Anrechnung auf die Ersatzleistung. 3.1.6. Wiederaufbau in Österreich Falls ein Objekt nach einem Brandschaden an anderer Stelle innerhalb Österreichs wieder aufgebaut wird, wird die Entschädigung in gleichem Umfang geleistet, wie sie nach Maßgabe der Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung bei Wiederherstellung an der gleichen Stelle zu leisten wäre. 3.2. STURMVERSICHERUNG: 3.2.1. Beschädigung durch Dachlawinen (Schnee- und Eislawinen) Beschädigungen von Dachrinnen und darunter liegenden Gebäudeteilen durch Dachlawinen (Schnee- und Eislawinen) sind mitversichert. 3.2.2. Sonnenkollektoren Sonnenkollektoren, die mit dem Dach verbunden sind, gelten mitversichert. - Seite 3 von 3 -
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.