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Versicherungsmakler / Fahrrad- und E-Bike-Versicherung / Bedingungsarchiv

Zurich Fahrradversicherung: die Bedingungen im Volltext

Fahrrad- und E-Bike-Versicherung der Zurich für privat genutzte Räder gegen Beschädigung und Diebstahl, ohne Verschleiß und Vandalismus, Geltung in Österreich mit Erweiterung auf Europa; ausgelesen aus dem Informationsblatt.

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Ich ermächtige Zurich, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Zurich auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Zurich mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Zurich einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Zurich Fahrradversicherung von Zurich (Fahrrad- und E-Bike-Versicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Zurich weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Rad (Kaufpreis laut Rechnung)laut Polizze„Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sind versichert:“Was ist versichert?, Seite 1
Versicherte Radarten (Fahrrad, Pedelec bis 25 km/h, Lastenrad, Kinderrad)ja„privat genutzte, in ihrem Eigentum (oder jenem eines mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen) befindlichen, Fahrrad bzw. E-Bike“Was ist versichert?, Seite 1
S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h) mitversichertnicht geregelt
Neuwertentschädigung (Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Rads)ja„den Neuwert abzüglich eines vereinbarten prozentuellen Abschlags in Abhängigkeit vom Alter der versicherten Sache (bei Versicherung eines Neugerätes)“Was ist versichert?, Seite 1
Dauer der Neuwertentschädigung und Abzüge danach (Zeitwert, Staffel je Jahr)ja„den Neuwert abzüglich eines vereinbarten prozentuellen Abschlags in Abhängigkeit vom Alter der versicherten Sache“Was ist versichert?, Seite 1
Höchster versicherbarer Kaufpreis je Radnicht geregelt
Höchstalter des Rads bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Kaufbeleg als Voraussetzung der Entschädigungja„An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu überlassen.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Selbstbeteiligung Standardja„durch Berücksichtigung eines vereinbarten Selbstbehalts.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Selbstbeteiligung bei Diebstahl (falls abweichend)nicht geregelt
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit)ja„In Österreich; der Geltungsbereich kann vertraglich auf Europa erweitert werden.“Wo bin ich versichert?, Seite 2

Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einfacher Diebstahl des abgeschlossenen Rads (auch ohne Anschließen an festen Gegenstand)ja„Beim Abstellen muss die versicherte Sache mit den vereinbarten Sicherungen (Schlössern) versehen oder in näher bestimmten versperrten Räumlichkeiten verwahrt werden“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Diebstahl aus verschlossenem Raum (Wohnung, Keller, Garage)ja„Beim Abstellen muss die versicherte Sache mit den vereinbarten Sicherungen (Schlössern) versehen oder in näher bestimmten versperrten Räumlichkeiten verwahrt werden“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Diebstahl aus gemeinschaftlich genutztem Raum (Fahrradkeller, Tiefgarage)nicht geregelt
Diebstahl aus verschlossenem Kfz, Wohnmobil oder Bootnicht geregelt
Nachtzeitklausel (Diebstahl im Freien nachts nur eingeschränkt oder nicht versichert)nicht geregelt
Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstandnicht geregelt
Anforderungen an das Schloss (Bauart, Sicherheitsstufe, Mindestpreis)ja„mit den vereinbarten Sicherungen (Schlössern) versehen“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Teilediebstahl (Sattel, Laufräder, fest verbundene Teile)nicht geregelt
Diebstahl des Akkus, auch wenn er allein entwendet wirdnicht geregelt
Wartefrist bis zur Entschädigung nach Diebstahl (Frist für Wiederauffinden)nicht geregelt
Anzeigepflicht bei der Polizei (Frist, Rahmennummer)ja„Bestimmte Schäden sind auch der Sicherheitsbehörde zu melden, z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, vorsätzliche Sachbeschädigung“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2

Schäden am Rad

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vandalismus und mut- oder böswillige Beschädigungnein„Witterung und sonstige chemische oder thermische Einflüsse × Vandalismus“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Unfallschäden (Zusammenstoß mit Fahrzeugen, Personen, Gegenständen)ja„Beschädigung oder Zerstörung gegen Ihren Willen“Was ist versichert?, Seite 1
Fall- und Sturzschäden ohne Fremdeinwirkung (Umfallen, eigener Sturz)ja„Beschädigung oder Zerstörung gegen Ihren Willen“Was ist versichert?, Seite 1
Bedienungsfehler (falsches Schalten, unsachgemäße Handhabung)nein„Unsachgemäße oder ungewöhnliche Verwendung (z.B. Artistik; Jonglieren; Verwendung im Wasser)“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Rahmenbruch und Bruch tragender Teilenicht geregelt
Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistungnein„Fehler, Mängel, innere Betriebsschäden, jeweils ohne äußere Einwirkung“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Brand, Blitz, Explosion, Sturm und Überschwemmungnicht geregelt
Transportschäden (Bahn, Bus, Flugzeug, Versand)ja„Schäden anlässlich eines Transports durch ein Beförderungsunternehmen oder der Aufbewahrung in einem Beherbergungsbetrieb sind unverzüglich auch diesen Unternehmen anzuzeigen“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Schäden beim Transport auf einem Fahrradträger am Autonicht geregelt
Diebstahl vom Fahrradträger am Autonicht geregelt

Elektronik und Akku

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überspannung (Blitz, Ladefehler)nicht geregelt
Kurzschluss und Induktionnicht geregelt
Feuchtigkeit und Wasser an Motor, Akku und Elektroniknein„Verkratzen, Verschrammen, Rost, Witterung und sonstige chemische oder thermische Einflüsse“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Elektronikschäden an Motor, Steuerung, Display und Sensorennein„Fehler, Mängel, innere Betriebsschäden, jeweils ohne äußere Einwirkung“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Akkuverschleiß: Ersatz bei Kapazität unter einem Schwellenwertnein„Natürliche Abnützung oder Verschleiß“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss bei Tuning oder Manipulation der Motorunterstützungnicht geregelt

Verschleiß und Wartung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verschleißschutz allgemein (Abnutzung durch Gebrauch)nein„Natürliche Abnützung oder Verschleiß“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Verschleiß an Kette, Ritzel, Kettenblatt und Riemennein„Natürliche Abnützung oder Verschleiß“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Verschleiß an Bremsbelägen, Bremsscheiben und Felgennein„Natürliche Abnützung oder Verschleiß“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Verschleiß an Reifen und Schläuchennein„Natürliche Abnützung oder Verschleiß“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Pflicht zur regelmäßigen Inspektion in einer Fachwerkstattnicht geregelt

Zubehör

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fest mit dem Rad verbundenes Zubehör (Beleuchtung, Gepäckträger, Schutzbleche)nicht geregelt
Fahrradhelm (Beschädigung bei Unfall, Diebstahl)nicht geregelt
Beschädigtes oder aufgebrochenes Schlossnicht geregelt
Fahrradtaschen, Körbe und Inhaltnicht geregelt
Navigationsgerät, Fahrradcomputer und Halterungnicht geregelt
Kindersitz und Fahrradanhängernicht geregelt

Pannenhilfe und Mobilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannenhilfe vor Ort (Reparatur an der Schadenstelle)nicht geregelt
Pannenhilfe erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnortnicht geregelt
Abschleppen oder Abtransport zur nächsten Werkstattnicht geregelt
Rücktransport von Rad und Fahrer nach Hausenicht geregelt
Ersatzrad oder Mietrad während Reparatur oder nach Diebstahlnicht geregelt

Nutzung und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Reisen im Ausland (Höchstdauer je Reise)nicht geregelt
Teilnahme an Rennen und Wettbewerbennein„Fahrten auf Rennstrecken oder Beteiligung an sportlichen Wettbewerben inkl. dazugehörender Trainingsfahrten“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Training für Rennen und Zeitfahrennein„Fahrten auf Rennstrecken oder Beteiligung an sportlichen Wettbewerben inkl. dazugehörender Trainingsfahrten“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Bikepark, Downhill und Sprüngenicht geregelt
Gewerbliche Nutzung (Kurier, Lieferdienst, Vermietung)nein„Sachschäden am versicherten, ausschließlich privat genutzte“Was ist versichert?, Seite 1
Dienstrad vom Arbeitgeber und private Nutzungnicht geregelt
Leasingrad (Leasinggeber als Versicherter oder Zahlungsempfänger)nein„in ihrem Eigentum (oder jenem eines mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen) befindlichen“Was ist versichert?, Seite 1
Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistungnein„Vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenherbeiführung durch Sie oder den Versicherten“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Haftpflicht, Rechtsschutz und Unfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht für Schäden an Dritten im Paketnicht geregelt
Rechtsschutz und Forderungsdurchsetzung nach einem Radunfallnicht geregelt
Unfallleistung für den Fahrer (Invalidität, Tod)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem für Diebstahl und Verschleiß)nicht geregelt
Radwechsel während der Laufzeit (Nachfolgerad, Vorsorge für Neukauf)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Fotos, Kostenvoranschlag, Reparatur nur nach Freigabe)ja„Jeder Versicherungsfall ist Zurich unverzüglich zu melden.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit, Wegfall bei Diebstahl)ja„Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres (bzw. zu einem allfälligen früheren Ende der Vertragslaufzeit) kündigen“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: IPID Fahrradversicherung
[Seite 1] Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Zurich Versicherungs-Aktiengesellschaft Fahrrad/E-Bike-Versicherung (Nichtbetriebsrisiken) ACHTUNG: Hier finden Sie nur ausgewählte und besonders wichtige Informationen zu unserem Versicherungsprodukt in verkürzter, zusammenfassender und schlagwortartiger Form sowie in einfacher Sprache. Die vollständigen vertraglichen und vorvertraglichen Informationen zu Ihrer Versicherung finden Sie • in den vereinbarten Versicherungsbedingungen • in der Versicherungspolizze • im Versicherungsantrag • in einem verbindlichen Zurich Offert Um welche Versicherung handelt es sich: Fahrrad/E-Bike-Versicherung für Nichtbetriebsrisiken Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sind Schäden durch versichert: Sachschäden am versicherten, ausschließlich × Fehler, Mängel, innere Betriebsschäden, privat genutzte, in ihrem Eigentum (oder jenem eines mit jeweils ohne äußere Einwirkung Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen) × Natürliche Abnützung oder Verschleiß befindlichen, Fahrrad bzw. E-Bike durch: × Reparatur-/Wartungsarbeiten ✓ Beschädigung oder Zerstörung gegen Ihren Willen × Mängel, für welche der Hersteller oder ✓ Diebstahl (einschließlich Einbruchdiebstahl) oder Verkäufer einzustehen hat Beraubung × Unsachgemäße oder ungewöhnliche Zurich ersetzt Verwendung (z.B. Artistik; Jonglieren; Verwendung im Wasser) ✓ Kosten für die Wiederherstellung (Reparatur); oder × Fahrten auf Rennstrecken oder Beteiligung an ✓ den Neuwert abzüglich eines vereinbarten sportlichen Wettbewerben inkl. prozentuellen Abschlags in Abhängigkeit vom Alter der dazugehörender Trainingsfahrten versicherten Sache (bei Versicherung eines Neugerätes); oder × Entgeltliche sportliche Betätigung ✓ den Wiederbeschaffungswert einer gleichartigen × Verkratzen, Verschrammen, Rost, Witterung Sache im gleichen Abnützungszustand und Alter (bei und sonstige chemische oder thermische Versicherung einer gebrauchten Sache) Einflüsse × Vandalismus Anderweitiger Versicherungsschutz geht einer × Vorbereitung oder Begehung gerichtlich Entschädigung aus dieser Versicherung vor. strafbarer Vorsatzhandlungen durch Sie oder den Versicherten × Vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenherbeiführung durch Sie oder den Versicherten × Krieg, innere Unruhen, Terror, u.ä. × Kernenergie, Radioaktivität × Wertminderung, Nutzungsentfall Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Bei zu niedriger Versicherungssumme ! durch Berücksichtigung eines vereinbarten Selbstbehalts. [Seite 2] Wo bin ich versichert? In Österreich; der Geltungsbereich kann vertraglich auf Europa erweitert werden. Welche Verpflichtungen habe ich? - Beim Abstellen muss die versicherte Sache mit den vereinbarten Sicherungen (Schlössern) versehen oder in näher bestimmten versperrten Räumlichkeiten verwahrt werden; auch beim Transport sind vereinbarte Sicherungen anzuwenden - Der Lenker darf beim Fahren nicht alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt sein - Der Lenker muss die für die Benutzung erforderliche straßenverkehrsrechtliche Berechtigung aufweisen - Zurich muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. - Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrenerhöhung ist Zurich zu melden. - Jeder Versicherungsfall ist Zurich unverzüglich zu melden. Bestimmte Schäden sind auch der Sicherheitsbehörde zu melden, z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, vorsätzliche Sachbeschädigung und Verkehrsunfälle, wenn dabei andere Personen als der Lenker des versicherten Fahrrads/E-Bikes verletzt wurden. - Schäden anlässlich eines Transports durch ein Beförderungsunternehmen oder der Aufbewahrung in einem Beherbergungsbetrieb sind unverzüglich auch diesen Unternehmen anzuzeigen; Schadenersatzansprüche gegen Dritte sind fristgerecht geltend zu machen oder sonst sicherzustellen. - An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu überlassen. - Das Schadenbild darf ohne Zustimmung Zurichs nichtverändert werden. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: Mit Bankeinzug oder Selbst-Überweisung (bei der Bank oder online) – wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: - Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Einen sofortigen Versicherungsschutz müssen Sie ausdrücklich mit Zurich vereinbaren. Ende: - Vertragsdauer mindestens 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf nur, wenn Sie kündigen oder die Zurich den Vertrag kündigt. - Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Verbraucher: - Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres (bzw. zu einem allfälligen früheren Ende der Vertragslaufzeit) kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. - Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Unternehmer: - Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden. Gleiche Ansprache für alle Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir unseren Texten die männliche Form. Selbstverständlich bezieht sich die Ansprache auf Personen aller Geschlechter. Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft, Postfach 68, 1015 Wien, FN 89577g, Handelsgericht Wien, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Wien, Infos zum Datenschutz: www.zurich.at/datenschutz Stand: 03/2025, 02_AK1 2025

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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