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Versicherungsmakler / Versicherung gegen Naturkatastrophen und Hochwasser / Bedingungsarchiv

Wüstenrot Standard: die Bedingungen im Volltext

Haus&Heim Haushaltversicherung der Wüstenrot mit zusätzlich wählbarem Katastrophenschutz für Überschwemmung, Muren, Lawinen, Erdsenkung, Erdbeben und Niederschlagswasser; ausgewertet ist nur das Informationsblatt.

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Zahlung per Lastschrift

Die Prämie wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige Wüstenrot, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Wüstenrot auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Wüstenrot mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Wüstenrot einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Wüstenrot Standard Haushalt von Wüstenrot (Versicherung gegen Naturkatastrophen und Hochwasser) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Wüstenrot weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform: Baustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung oder eigenständiger Elementarvertragnein„Die wichtigsten zusätzlich versicherbaren Leistungsarten“Was ist versichert?, Seite 1
Elementarschutz für das Gebäude (Wohngebäudeversicherung, in Österreich Eigenheimversicherung)nicht geregelt
Elementarschutz für den Hausrat (in Österreich Haushaltsversicherung)ja„Katastrophenschutz (Überschwemmung, Muren, Lawinen, Erdsenkung, Erdbeben, Niederschlagswasser)“Was ist versichert?, Seite 1
Entschädigungsgrenze für Elementarschäden (volle Versicherungssumme oder eigene Höchstgrenze, in Österreich oft Katastrophenpauschale)laut Polizze„Entschädigungshöchstgrenzen für bestimmte versicherte Gefahren“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Jahreshöchstentschädigung für alle Elementarschäden eines Versicherungsjahresnicht geregelt
Alle Elementargefahren in einem Paket (keine einzelne Gefahr abwählbar)ja„Katastrophenschutz (Überschwemmung, Muren, Lawinen, Erdsenkung, Erdbeben, Niederschlagswasser)“Was ist versichert?, Seite 1
Annahme nach Gefährdungsklasse (ZÜRS in Deutschland, HORA in Österreich): bis zu welcher Zone wird versichertnicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschwemmung durch Ausuferung oberirdischer Gewässer (Hochwasser)ja„Katastrophenschutz (Überschwemmung, Muren, Lawinen, Erdsenkung, Erdbeben, Niederschlagswasser)“Was ist versichert?, Seite 1
Überschwemmung durch Witterungsniederschläge (Starkregen, Sturzflut) ohne Gewässernäheja„Katastrophenschutz (Überschwemmung, Muren, Lawinen, Erdsenkung, Erdbeben, Niederschlagswasser)“Was ist versichert?, Seite 1
Rückstau aus der Kanalisation (Ableitungsrohre, Regenwasser)nicht geregelt
Erdbebenja„Katastrophenschutz (Überschwemmung, Muren, Lawinen, Erdsenkung, Erdbeben, Niederschlagswasser)“Was ist versichert?, Seite 1
Erdsenkung (naturbedingte Absenkung über natürlichen Hohlräumen)ja„Katastrophenschutz (Überschwemmung, Muren, Lawinen, Erdsenkung, Erdbeben, Niederschlagswasser)“Was ist versichert?, Seite 1
Erdrutsch, Felssturz und Steinschlagja„Dachlawinen, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch)“Was ist versichert?, Seite 1
Vermurung (Mure, Schlammlawine)ja„Katastrophenschutz (Überschwemmung, Muren, Lawinen, Erdsenkung, Erdbeben, Niederschlagswasser)“Was ist versichert?, Seite 1
Schneedruckja„Naturgefahren (Sturm ab 60 km/h, Hagel, Schneedruck,“Was ist versichert?, Seite 1
Lawinen und Lawinenluftdruckja„Katastrophenschutz (Überschwemmung, Muren, Lawinen, Erdsenkung, Erdbeben, Niederschlagswasser)“Was ist versichert?, Seite 1
Vulkanausbruchnicht geregelt
Sturmflutnicht geregelt
Anstieg des Grundwassers infolge Überschwemmung oder Witterungsniederschlägennicht geregelt
Eindringen von Regen- und Schmelzwasser über das Dach oder Außenwände ohne Gebäudeschadennicht geregelt
Weitere Witterungsgefahren über Sturm und Hagel hinaus (Schneelast, Frost, Eisgang), soweit im Elementarteil geregeltnicht geregelt

Leistungen und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Entschädigung zum Neuwert (gleitender Neuwert beim Gebäude, Wiederbeschaffungspreis beim Hausrat)nicht geregelt
Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach Elementarschäden, insbesondere Schlamm und Geröllnicht geregelt
Trocknungskosten und Kosten für Bautrocknungnicht geregelt
Mietausfall und Nutzungsausfall der eigenen Wohnung nach Elementarschadennicht geregelt
Hotel- und Unterbringungskosten, wenn die Wohnung unbewohnbar istnicht geregelt
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Sandsäcke, Abpumpen) auch vor Eintrittnicht geregelt
Außenanlagen, Gartenmöbel und Sachen im Freien bei Elementarschädennicht geregelt
Nebengebäude, Garagen und Carportsnicht geregelt
Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück ausgeschlossennicht geregelt
Hausrat und Einrichtung im Keller und Souterrain mitversichertnicht geregelt
Kosten für Notmaßnahmen, Notdach und provisorische Sicherungnicht geregelt

Selbstbeteiligung und Wartezeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Elementarschaden als fester Betragnicht geregelt
Selbstbeteiligung in Prozent der Schadenhöhe oder der Versicherungssummenicht geregelt
Höhere Selbstbeteiligung in hohen Gefährdungsklassennicht geregelt
Wartezeit ab Vertragsbeginn für Elementarschädennicht geregelt
Wegfall der Wartezeit bei nahtloser Vorversicherung mit Elementarschutznicht geregelt
Selbstbeteiligung entfällt oder sinkt nach schadenfreien Jahrennicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sturmflut ausgeschlossennicht geregelt
Grundwasser ohne Bezug zu Überschwemmung oder Niederschlag ausgeschlossennicht geregelt
Ausschluss von Feuchtigkeit, Schwamm und Schimmel als Dauerschadennicht geregelt
Ausschluss bei Baumängeln, fehlender Abdichtung oder mangelhafter Instandhaltungnicht geregelt
Ausschluss von Erdsenkung oder Erdfall durch Bergbau und menschliche Eingriffenicht geregelt
Ausschluss von Dammbruch, Talsperren- oder Deichversagennicht geregelt
Ausschluss von Gebäuden im Rohbau oder nicht bezugsfertigen Gebäudennicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch ein bei Vertragsschluss bereits bekanntes oder angekündigtes Ereignisnicht geregelt

Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rückstausicherung (Rückstauklappe, Hebeanlage) als Pflichtnicht geregelt
Pflicht, Abflussleitungen, Dachrinnen und Regenfallrohre freizuhaltennicht geregelt
Pflicht, Dächer von Schnee zu räumennicht geregelt
Lagerungsvorschrift: Sachen im Keller in Mindesthöhe über dem Bodennicht geregelt
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführungnein„Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Frist für die Schadenmeldung und Pflicht zur Schadenaufnahme vor Beseitigungja„Im Versicherungsfall insbesondere: Schadenminderungspflicht, Schadenmeldungspflicht“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Elementarbaustein gesondert kündbar, auch durch den Versicherer nach einem Schadennicht geregelt
Beitragsanpassung oder Neueinstufung bei Änderung der Gefährdungsklassenicht geregelt
Vertragsdauer und Kündigungsfristja„Nach Ablauf des zweiten Versicherungsjahres haben beide Vertragspartner das Recht, den Versicherungsvertrag zum Ende jedes nachfolgenden Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen“Wann beginnt und wann endet die Deckung?, Seite 2
Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen (GDV, VVO) oder Vorvertragnicht geregelt
Innovationsklausel: künftige Leistungsverbesserungen gelten automatischnicht geregelt

Spanien: Consorcio und Zusatzdeckungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verweis auf die Deckung der außergewöhnlichen Risiken durch das Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt
Eigene Deckung für Regen: ab welcher Niederschlagsmenge (Liter je Quadratmeter und Stunde)nicht geregelt
Eigene Deckung für Wind unterhalb der Consorcio-Schwelle: ab welcher Windgeschwindigkeitnicht geregelt
Eigene Deckung für Hagel (pedrisco) und Schnee unabhängig von der Intensitätnicht geregelt
Übernahme der Consorcio-Selbstbeteiligung oder Ergänzung über die Consorcio-Leistung hinausnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt Haus & Heim Haushaltversicherung (IPID)
[Seite 1] Haushaltversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Wüstenrot Versicherungs-AG, Österreich, FN 34521t Produkt: Haus&Heim Haushaltversicherung 11/2017 ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Alle vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden sie • im Versicherungsantrag, • in der Versicherungspolizze, • in den Versicherungsbedingungen • sowie im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) in der jeweils aktuellen Fassung. Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Haushaltversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Die Haushaltversicherung setzt sich aus Sach- und Die wichtigsten Leistungsausschlüsse in der Privathaftpflichtversicherung zusammen. Sachversicherung sind insbesondere: Die wichtigsten Leistungen in der Sachversicherung sind: x vor Beginn des Versicherungsschutzes  Der gesamte Wohnungsinhalt ist gegen Sachschäden entstandene Schäden durch die Einwirkung einer versicherten Gefahr versichert. x Beeinträchtigungen ohne Auswirkungen auf die Auch das Abhandenkommen versicherter Sachen bei einem Brauchbarkeit oder Funktionsfähigkeit versicherten Schadenereignis ist versichert. x mittelbare Schäden Die versicherten Gefahren sind: x Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit  Feuer (Brand, direkter und indirekter Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Flugzeugabsturz) x bestimmte in den Versicherungsbedingungen  Naturgefahren (Sturm ab 60 km/h, Hagel, Schneedruck, angeführte Gefahren Dachlawinen, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch)  Leitungswasser (Wasseraustritt aus Zu- und Die wichtigsten Leistungsausschlüsse in der Ableitungsrohren innerhalb der Wohnung) Privathaftpflichtversicherung sind insbesondere:  Einbruchdiebstahl, Vandalismus anlässlich eines x vor Beginn des Versicherungsschutzes Einbruchs, Beraubung entstandene Schäden  Glasbruch x Schäden aus einer beruflichen, betrieblichen oder  Verderben von Tiefkühlgut (auf Grund von gewerbemäßigen Tätigkeit Funktionsfehlern der Truhe oder Aussetzen des elektrischen Stromes) x Schäden durch Vorsatz Die wichtigsten Leistungen in der x bestimmte in den Versicherungsbedingungen Privathaftpflichtversicherung sind: angeführte Gefahren  Versichert ist das Vermögen versicherter Personen gegen Schadenersatzansprüche dritter Personen. Berechtigte Ansprüche werden bezahlt; unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Gibt es Deckungsbeschränkungen?  Versichert sind Ansprüche, die den versicherten Personen als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens Die wichtigsten Deckungsbeschränkungen in der erwachsen können. Sachversicherung sind: Die wichtigsten zusätzlich versicherbaren Leistungsarten ! Höchsthaftungssumme für den Wohnungsinhalt = sind: maximale Ersatzleistung  Erweiterung des Versicherungsschutzes durch ! Entschädigungshöchstgrenzen für bestimmte Multischutz / Premiumschutz versicherte Gefahren bzw. für bestimmte  Katastrophenschutz (Überschwemmung, Muren, versicherte Sachen Lawinen, Erdsenkung, Erdbeben, Niederschlagswasser)  Heizungskaskoversicherung  Außenanlagen/Schwimmbecken Die wichtigsten Deckungsbeschränkungen in der  Diebstahl/Raub von E-Bikes, Fahrrädern u.dgl. in Privathaftpflichtversicherung sind: Österreich und den Nachbarstaaten ! Pauschalversicherungssumme = maximale  Privathaftpflicht weiterer Personen Ersatzleistung  Hundehaftpflicht ! Entschädigungshöchstgrenzen für bestimmte Die Leistungen und die Versicherungssummen vereinbaren versicherte Schäden wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. IPIDHH_20200601 [Seite 2] Wo bin ich versichert?  Sachversicherung: Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für die versicherte Wohnung in Österreich. Für Diebstahl/Raub von E-Bikes, Fahrrädern u.dgl. kann eine Erweiterung der örtlichen Geltung auf Österreich und die Nachbarstaaten vereinbart werden.  Privathaftpflichtversicherung: Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Welche Verpflichtungen habe ich?  Korrekte Anzeige von Gefahrenumständen bei Vertragsabschluss.  Fristgerechte Prämienzahlung.  Vor dem Versicherungsfall insbesondere: Anwendung von Sicherungen; vorschriftsmäßige Montage von vorhandenen Safes; Absperren von Wasserleitungen und Vorkehrungen gegen Frostschäden, wenn Gebäude länger als 72 Stunden verlassen wird; Führen und separates Aufbewahren von Verzeichnissen über Wertgegenstände mit Wertangaben.  Im Versicherungsfall insbesondere: Schadenminderungspflicht, Schadenmeldungspflicht, Schadenaufklärungspflicht, Unterstützung des Versicherers bei Feststellung, Erledigung bzw. Abwehr des Schadens.  Bekanntgabe eines Wohnungswechsels Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: z.B. mit Zahlschein, SEPA-Lastschrift oder online – wie vereinbart Wann beginnt und wann endet die Deckung? Beginn: Der Versicherungsschutz beginnt bei fristgerechter Bezahlung der Prämie mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Wird die erste Prämie erst nach diesem Zeitpunkt eingefordert, alsdann aber binnen 14 Tagen bezahlt, beginnt der Versicherungsschutz zu dem in der Versicherungsurkunde festgesetzten Versicherungsbeginn. Ende: Nach Ablauf des zweiten Versicherungsjahres haben beide Vertragspartner das Recht, den Versicherungsvertrag zum Ende jedes nachfolgenden Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen, erstmals zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres. Wie kann ich den Vertrag kündigen?  Sie können den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen, erstmals zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres.  Sie können den Versicherungsvertrag in unmittelbarem Zusammenhang mit einem eingetretenen Versicherungsfall unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.  Sie können den Versicherungsvertrag bei einem Wohnungswechsel vor Beginn des Umzugs und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges kündigen. IPIDHH_20200601
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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