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Versicherungsmakler / Versicherung gegen Naturkatastrophen und Hochwasser / Bedingungsarchiv

UNIQA Optimal Gebäude: die Bedingungen im Volltext

Eigenheimversicherung Optimal der UNIQA mit Naturkatastrophen-Hilfe für Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Rückstau und Erdbeben im Rahmen der Höchstentschädigung; ausgewertet ist nur das Informationsblatt.

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Ich ermächtige UNIQA, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von UNIQA auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt UNIQA mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei UNIQA einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif UNIQA Optimal Gebäude von UNIQA (Versicherung gegen Naturkatastrophen und Hochwasser) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an UNIQA weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform: Baustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung oder eigenständiger Elementarvertragnein„Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen,“Was ist versichert?, Seite 1
Elementarschutz für das Gebäude (Wohngebäudeversicherung, in Österreich Eigenheimversicherung)ja„Gebäudeversicherung inklusive Haus- & Grundstückshaftpflicht-Versicherung“Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Elementarschutz für den Hausrat (in Österreich Haushaltsversicherung)nicht geregelt
Entschädigungsgrenze für Elementarschäden (volle Versicherungssumme oder eigene Höchstgrenze, in Österreich oft Katastrophenpauschale)laut Polizze„Versichert im Rahmen der Höchstentschädigung“Was ist versichert?, Seite 1
Jahreshöchstentschädigung für alle Elementarschäden eines Versicherungsjahresnicht geregelt
Alle Elementargefahren in einem Paket (keine einzelne Gefahr abwählbar)ja„Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen,“Was ist versichert?, Seite 1
Annahme nach Gefährdungsklasse (ZÜRS in Deutschland, HORA in Österreich): bis zu welcher Zone wird versichertnicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschwemmung durch Ausuferung oberirdischer Gewässer (Hochwasser)ja„Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen,“Was ist versichert?, Seite 1
Überschwemmung durch Witterungsniederschläge (Starkregen, Sturzflut) ohne Gewässernähenicht geregelt
Rückstau aus der Kanalisation (Ableitungsrohre, Regenwasser)ja„Rückstau, Erdbeben)“Was ist versichert?, Seite 1
Erdbebenja„Rückstau, Erdbeben)“Was ist versichert?, Seite 1
Erdsenkung (naturbedingte Absenkung über natürlichen Hohlräumen)nicht geregelt
Erdrutsch, Felssturz und Steinschlagja„Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch“Was ist versichert?, Seite 1
Vermurung (Mure, Schlammlawine)ja„Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen,“Was ist versichert?, Seite 1
Schneedruckja„Sturm, Hagel, Schneedruck, Dachlawinen“Was ist versichert?, Seite 1
Lawinen und Lawinenluftdruckja„Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen,“Was ist versichert?, Seite 1
Vulkanausbruchnicht geregelt
Sturmflutnicht geregelt
Anstieg des Grundwassers infolge Überschwemmung oder Witterungsniederschlägennicht geregelt
Eindringen von Regen- und Schmelzwasser über das Dach oder Außenwände ohne Gebäudeschadennicht geregelt
Weitere Witterungsgefahren über Sturm und Hagel hinaus (Schneelast, Frost, Eisgang), soweit im Elementarteil geregeltnicht geregelt

Leistungen und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Entschädigung zum Neuwert (gleitender Neuwert beim Gebäude, Wiederbeschaffungspreis beim Hausrat)nicht geregelt
Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach Elementarschäden, insbesondere Schlamm und Geröllnicht geregelt
Trocknungskosten und Kosten für Bautrocknungnicht geregelt
Mietausfall und Nutzungsausfall der eigenen Wohnung nach Elementarschadennicht geregelt
Hotel- und Unterbringungskosten, wenn die Wohnung unbewohnbar istnicht geregelt
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Sandsäcke, Abpumpen) auch vor Eintrittnicht geregelt
Außenanlagen, Gartenmöbel und Sachen im Freien bei Elementarschädennicht geregelt
Nebengebäude, Garagen und Carportsnicht geregelt
Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück ausgeschlossennicht geregelt
Hausrat und Einrichtung im Keller und Souterrain mitversichertnicht geregelt
Kosten für Notmaßnahmen, Notdach und provisorische Sicherungnicht geregelt

Selbstbeteiligung und Wartezeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Elementarschaden als fester Betragnicht geregelt
Selbstbeteiligung in Prozent der Schadenhöhe oder der Versicherungssummenicht geregelt
Höhere Selbstbeteiligung in hohen Gefährdungsklassennicht geregelt
Wartezeit ab Vertragsbeginn für Elementarschädennicht geregelt
Wegfall der Wartezeit bei nahtloser Vorversicherung mit Elementarschutznicht geregelt
Selbstbeteiligung entfällt oder sinkt nach schadenfreien Jahrennicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sturmflut ausgeschlossennicht geregelt
Grundwasser ohne Bezug zu Überschwemmung oder Niederschlag ausgeschlossenja„Schäden durch Grundwasser“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Feuchtigkeit, Schwamm und Schimmel als Dauerschadenja„Schwamm- oder Vermorschungsschäden.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss bei Baumängeln, fehlender Abdichtung oder mangelhafter Instandhaltungnicht geregelt
Ausschluss von Erdsenkung oder Erdfall durch Bergbau und menschliche Eingriffeja„Schäden infolge Vermurungen, wenn sie die Folge von“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Dammbruch, Talsperren- oder Deichversagennicht geregelt
Ausschluss von Gebäuden im Rohbau oder nicht bezugsfertigen Gebäudennicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch ein bei Vertragsschluss bereits bekanntes oder angekündigtes Ereignisnicht geregelt

Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rückstausicherung (Rückstauklappe, Hebeanlage) als Pflichtnicht geregelt
Pflicht, Abflussleitungen, Dachrinnen und Regenfallrohre freizuhaltennicht geregelt
Pflicht, Dächer von Schnee zu räumennicht geregelt
Lagerungsvorschrift: Sachen im Keller in Mindesthöhe über dem Bodennicht geregelt
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführungja„Grobe Fahrlässigkeit“Was ist versichert?, Seite 1
Frist für die Schadenmeldung und Pflicht zur Schadenaufnahme vor Beseitigungja„Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Elementarbaustein gesondert kündbar, auch durch den Versicherer nach einem Schadennicht geregelt
Beitragsanpassung oder Neueinstufung bei Änderung der Gefährdungsklassenicht geregelt
Vertragsdauer und Kündigungsfristja„Verträge mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch um ein weiteres Jahr“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen (GDV, VVO) oder Vorvertragnicht geregelt
Innovationsklausel: künftige Leistungsverbesserungen gelten automatischnicht geregelt

Spanien: Consorcio und Zusatzdeckungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verweis auf die Deckung der außergewöhnlichen Risiken durch das Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt
Eigene Deckung für Regen: ab welcher Niederschlagsmenge (Liter je Quadratmeter und Stunde)nicht geregelt
Eigene Deckung für Wind unterhalb der Consorcio-Schwelle: ab welcher Windgeschwindigkeitnicht geregelt
Eigene Deckung für Hagel (pedrisco) und Schnee unabhängig von der Intensitätnicht geregelt
Übernahme der Consorcio-Selbstbeteiligung oder Ergänzung über die Consorcio-Leistung hinausnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt Eigenheimversicherung Optimal (IPID)
[Seite 1] Eigenheimversicherung Optimal Informationsblatt zu Versicherungsprodukten UNIQA Österreich Versicherungen AG Produkt: Privatschutz Wohnen & Freizeit ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. • Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen. • Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Gebäudeversicherung inklusive Haus- & Grundstückshaftpflicht-Versicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Gebäudeversicherung: Gebäudeversicherung: ✓ Versichert im Rahmen der Höchstentschädigung sind X Schwamm- oder Vermorschungsschäden. Ein-, Zwei oder Dreifamilienhäuser mit einer X Schäden an Ableitungsrohren und Kanälen durch betrieblich (gewerblich) genutzten Fläche von bloßen Muffenversatz höchstens 1/3 der Innenfläche. X Verglasungen aller Art Folgende Gefahren sind versichert: X Schäden durch Grundwasser ✓ Brand X Schäden infolge Vermurungen, wenn sie die Folge von ✓ Explosion, Implosion Erdaufschüttungen bzw. -abgrabungen oder ✓ Blitzschlag, Indirekter Blitz Sprengungen sind ✓ Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen X Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art ✓ Leitungswasser ✓ Sturm, Hagel, Schneedruck, Dachlawinen Haus und Grundstückshaftpflicht: ✓ Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch X Schäden, die dem Versicherungsnehmer selbst, den ✓ Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, mitversicherten Personen oder sonstigen im Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, gemeinsamen Haushalt des Versicherungsnehmers Rückstau, Erdbeben) lebenden Personen zugefügt werden ✓ Schäden durch Verdellung (Verblechung,etc) X Schäden an beweglichen Sachen, die bei oder infolge ✓ Grobe Fahrlässigkeit ihrer Bearbeitung an oder mit ihnen entstehen X Ansprüche aus Gewährleistungen für Mängel Folgende Leistungen sind zusätzlich versicherbar: X Vorsätzlich oder rechtswidrig herbeigeführten Schäden ̶ Ein Nebengebäude an abweichender Risikoadresse Haus und Grundstückshaftpflicht Optimal: Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind Versicherungsbedingungen. Schadenersatzverpflichtungen aus Personen-, Sach- und davon abgeleiteten Vermögensschäden aus: ✓ der Innehabung, Verwaltung, Beaufsichtigung, Versorgung, Reinhaltung, Beleuchtung und Pflege der versicherten Liegenschaft einschließlich der in oder auf ihr befindlichen Bauwerke und Einrichtungen ✓ Sachschäden durch Umweltstörung aus der Lagerung von Mineralölprodukten auf der versicherten Gibt es Deckungsbeschränkungen? Liegenschaft ✓ Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- und ! bei Reihenhäusern ist der Versicherungsschutz Grabarbeiten an der versicherten Liegenschaft ausschließlich auf die dem Versicherungsnehmer zur alleinigen privaten Nutzung zustehenden Gebäude- Folgende Leistungen können zusätzlich versichert werden und/oder Grundstücksteile begrenzt. (Haus- & Grundstücks-Haftpflicht Optimal plus): ̶ Innehabung von unbebauten Grundstücken Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie ̶ Innehabung von max. 2 ha Waldbesitz (ohne in Ihren Versicherungsbedingungen. betriebliche oder landwirtschaftliche Nutzung) Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 03.2026 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 1 von 2 [Seite 2] Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz besteht auf dem Grundstück, das in der Polizze als Versicherungsort angeführt ist. Welche Verpflichtungen habe ich? ̶ UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit ̶ Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen ̶ Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden ̶ Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden (z.B. Brand, Explosion und Einbruchdiebstahl) sind der Sicherheitsbehörde anzuzeigen ̶ An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen) Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Onlineüberweisung,… – wie vereinbart Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: ̶ Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart ab Zugang der Polizze – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. ̶ Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem vom Versicherer zugesagten Umfang. Ende: ̶ Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung. ̶ Verträge mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Wenn Sie Verbraucher sind: ̶ Sie können den Vertrag zum Ende der Laufzeit (1 Jahr oder 3 Jahre) kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. ̶ Ist eine spezielle Kündigungsklausel (monatliche Kündigung) vereinbart, so gilt diese. Wenn Sie Unternehmer sind: ̶ Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. ̶ Ist eine spezielle Kündigungsklausel (monatliche Kündigung) vereinbart, so gilt diese. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 03.2026 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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