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Versicherungsmakler / Versicherung gegen Naturkatastrophen und Hochwasser / Bedingungsarchiv

DONAU Katastrophendeckung Wasser und Erdbeben: die Bedingungen im Volltext

Klausel 1028K Katastrophendeckung Wasser zur DONAU Eigenheimversicherung für Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau und Grundwasseranstieg auf Erstes Risiko bis zur Polizzensumme, mit 14 Tagen Wartefrist.

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Ich ermächtige DONAU, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von DONAU auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt DONAU mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei DONAU einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif DONAU Katastrophendeckung Wasser und Erdbeben (Klauseln zur Eigenheim- und Haushaltsversicherung) von DONAU (Versicherung gegen Naturkatastrophen und Hochwasser) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an DONAU weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform: Baustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung oder eigenständiger Elementarvertragnein„In Abänderung von Artikel 2, Punkt 2 AStB sind derartige Schäden an den versicherten Gebäuden und Nebengebäuden mitversichert.“1028K a), Seite 1
Elementarschutz für das Gebäude (Wohngebäudeversicherung, in Österreich Eigenheimversicherung)ja„In Abänderung von Artikel 2, Punkt 2 AStB sind derartige Schäden an den versicherten Gebäuden und Nebengebäuden mitversichert.“1028K a), Seite 1
Elementarschutz für den Hausrat (in Österreich Haushaltsversicherung)nicht geregelt
Entschädigungsgrenze für Elementarschäden (volle Versicherungssumme oder eigene Höchstgrenze, in Österreich oft Katastrophenpauschale)laut Polizze„Die Entschädigungsleistung für die in den Punkten a) und b) beschriebenen Risiken ist insgesamt mit der in der Polizze genannten Summe auf „Erstes Risiko" pro Schadensereignis begrenzt“1028K, Seite 1
Jahreshöchstentschädigung für alle Elementarschäden eines Versicherungsjahresja, bis zur Versicherungssumme„limitiert mit einer Summe von EUR 30.000.000,– pro Gesamtschadensereignis für sämtliche entstandenen und vom Versicherer zu ersetzende Schäden.“1028K, Seite 1
Alle Elementargefahren in einem Paket (keine einzelne Gefahr abwählbar)nein„Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Ansteigen des Grundwasserspiegels“1028K a), Seite 1
Annahme nach Gefährdungsklasse (ZÜRS in Deutschland, HORA in Österreich): bis zu welcher Zone wird versichertnicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschwemmung durch Ausuferung oberirdischer Gewässer (Hochwasser)ja„Hochwasser ist das unvorhersehbare, unregelmäßige Ansteigen und Überborden von Gewässern, Stauseen sowie sonstigen künstlichen Wasseranlagen durch außerordentliche Niederschläge, Schneeschmelze oder Sturm.“1028K a), Seite 1
Überschwemmung durch Witterungsniederschläge (Starkregen, Sturzflut) ohne Gewässernäheja„Überschwemmung ist die Ansammlung von erheblichen Wassermengen aufgrund Niederschlags- oder Schmelzwasser, das nicht auf normalem Weg abfließt,“1028K a), Seite 1
Rückstau aus der Kanalisation (Ableitungsrohre, Regenwasser)ja„Rückstau liegt vor, wenn Wasser als Folge von außergewöhnlichen Niederschlägen durch Überdruck in den Abwasserleitungen (auch Kanalrückstau) in die Versicherungsräumlichkeiten eindringt.“1028K a), Seite 1
Erdbebennicht geregelt
Erdsenkung (naturbedingte Absenkung über natürlichen Hohlräumen)nicht geregelt
Erdrutsch, Felssturz und Steinschlagnicht geregelt
Vermurung (Mure, Schlammlawine)nicht geregelt
Schneedrucknicht geregelt
Lawinen und Lawinenluftdrucknicht geregelt
Vulkanausbruchnicht geregelt
Sturmflutnicht geregelt
Anstieg des Grundwassers infolge Überschwemmung oder Witterungsniederschlägenja„Schäden durch außergewöhnlich starkes Ansteigen des Grundwasserspiegels am Versicherungsgrundstück in unmittelbarem und nachweislichem Zusammenhang mit einem Hochwasser oder einer Überschwemmung bis zu 20 Kilometer im Umkreis der versicherten Risikoadresse sind mitversichert.“1028K a), Seite 1
Eindringen von Regen- und Schmelzwasser über das Dach oder Außenwände ohne Gebäudeschadenja„Mitversichert sind Schäden durch Niederschlags- und Schmelzwasser im Inneren der versicherten Gebäude an den versicherten Sachen im Rahmen der Sturmversicherung.“1028K b), Seite 1
Weitere Witterungsgefahren über Sturm und Hagel hinaus (Schneelast, Frost, Eisgang), soweit im Elementarteil geregeltnicht geregelt

Leistungen und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Entschädigung zum Neuwert (gleitender Neuwert beim Gebäude, Wiederbeschaffungspreis beim Hausrat)nicht geregelt
Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach Elementarschäden, insbesondere Schlamm und Geröllja, bis zur Versicherungssumme„Die in der Polizze genannte Summe ist die Obergrenze für versicherte Schäden und inkludiert auch sämtliche eventuell anfallende Kosten (wie Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumungskosten,“1028K, Seite 1
Trocknungskosten und Kosten für Bautrocknungnicht geregelt
Mietausfall und Nutzungsausfall der eigenen Wohnung nach Elementarschadennicht geregelt
Hotel- und Unterbringungskosten, wenn die Wohnung unbewohnbar istja, bis zur Versicherungssumme„Abbruch- und Aufräumungskosten, Entsorgungskosten, Kosten für Behörden, Feuerwehren, Hotelkosten u. dgl.).“1028K, Seite 1
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Sandsäcke, Abpumpen) auch vor Eintrittnicht geregelt
Außenanlagen, Gartenmöbel und Sachen im Freien bei Elementarschädenja, bis 1.000 €„Weiter sind im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für diesen Deckungsbaustein bis EUR 1.000,– auf „Erstes Risiko“ Schäden an den versicherten Außenanlagen mitversichert.“1028K a), Seite 1
Nebengebäude, Garagen und Carportsja„In Abänderung von Artikel 2, Punkt 2 AStB sind derartige Schäden an den versicherten Gebäuden und Nebengebäuden mitversichert.“1028K a), Seite 1
Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück ausgeschlossennicht geregelt
Hausrat und Einrichtung im Keller und Souterrain mitversichertnicht geregelt
Kosten für Notmaßnahmen, Notdach und provisorische Sicherungnicht geregelt

Selbstbeteiligung und Wartezeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Elementarschaden als fester Betragnicht geregelt
Selbstbeteiligung in Prozent der Schadenhöhe oder der Versicherungssummenicht geregelt
Höhere Selbstbeteiligung in hohen Gefährdungsklassennicht geregelt
Wartezeit ab Vertragsbeginn für Elementarschädenja„Der Versicherungsschutz für den Katastrophenschutz beginnt bei Neuverträgen 14 Tage nach Vertragsabschluss.“1028K, Seite 1
Wegfall der Wartezeit bei nahtloser Vorversicherung mit Elementarschutznicht geregelt
Selbstbeteiligung entfällt oder sinkt nach schadenfreien Jahrennicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sturmflut ausgeschlossennicht geregelt
Grundwasser ohne Bezug zu Überschwemmung oder Niederschlag ausgeschlossennicht geregelt
Ausschluss von Feuchtigkeit, Schwamm und Schimmel als Dauerschadenja„durch Grundfeuchte und dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse;“1028K, Seite 1
Ausschluss bei Baumängeln, fehlender Abdichtung oder mangelhafter Instandhaltungja„durch Baufälligkeit und mangelhafte Errichtung oder Instandhaltung der Gebäude und seiner Bauteile.“1028K, Seite 1
Ausschluss von Erdsenkung oder Erdfall durch Bergbau und menschliche Eingriffenicht geregelt
Ausschluss von Dammbruch, Talsperren- oder Deichversagennicht geregelt
Ausschluss von Gebäuden im Rohbau oder nicht bezugsfertigen Gebäudennicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch ein bei Vertragsschluss bereits bekanntes oder angekündigtes Ereignisnicht geregelt

Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rückstausicherung (Rückstauklappe, Hebeanlage) als Pflichtnicht geregelt
Pflicht, Abflussleitungen, Dachrinnen und Regenfallrohre freizuhaltennicht geregelt
Pflicht, Dächer von Schnee zu räumennicht geregelt
Lagerungsvorschrift: Sachen im Keller in Mindesthöhe über dem Bodennicht geregelt
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführungnicht geregelt
Frist für die Schadenmeldung und Pflicht zur Schadenaufnahme vor Beseitigungnicht geregelt

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Elementarbaustein gesondert kündbar, auch durch den Versicherer nach einem Schadenja„Der Versicherungsschutz kann vom Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum 1.Jänner. oder zur Hauptfälligkeit eines jeden Jahres gekündigt werden.“1028K a), Seite 1
Beitragsanpassung oder Neueinstufung bei Änderung der Gefährdungsklassenicht geregelt
Vertragsdauer und Kündigungsfristnicht geregelt
Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen (GDV, VVO) oder Vorvertragnicht geregelt
Innovationsklausel: künftige Leistungsverbesserungen gelten automatischnicht geregelt

Spanien: Consorcio und Zusatzdeckungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verweis auf die Deckung der außergewöhnlichen Risiken durch das Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt
Eigene Deckung für Regen: ab welcher Niederschlagsmenge (Liter je Quadratmeter und Stunde)nicht geregelt
Eigene Deckung für Wind unterhalb der Consorcio-Schwelle: ab welcher Windgeschwindigkeitnicht geregelt
Eigene Deckung für Hagel (pedrisco) und Schnee unabhängig von der Intensitätnicht geregelt
Übernahme der Consorcio-Selbstbeteiligung oder Ergänzung über die Consorcio-Leistung hinausnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Klausel 1028K Katastrophendeckung Wasser zur Eigenheimversicherung
[Seite 1] Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Dokument beziehen sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. 1028K – KATASTROPHENDECKUNG WASSER ZUR EIGENHEIMVERSICHERUNG VERSICHERT SIND: a) Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Ansteigen des Grundwasserspiegels In Abänderung von Artikel 2, Punkt 2 AStB sind derartige Schäden an den versicherten Gebäuden und Nebengebäuden mitversichert. Weiter sind im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für diesen Deckungsbaustein bis EUR 1.000,– auf „Erstes Risiko“ Schäden an den versicherten Außenanlagen mitversichert. Hochwasser ist das unvorhersehbare, unregelmäßige Ansteigen und Überborden von Gewässern, Stauseen sowie sonstigen künstlichen Wasseranlagen durch außerordentliche Niederschläge, Schneeschmelze oder Sturm. Überschwemmung ist die Ansammlung von erheblichen Wassermengen aufgrund Niederschlags- oder Schmelzwasser, das nicht auf normalem Weg abfließt, da die Kapazität der örtlichen Kanalisationssysteme überschritten wird, sondern auf sonst hierfür nicht in Anspruch genommenem Gelände in Erscheinung tritt und dieses überflutet. Rückstau liegt vor, wenn Wasser als Folge von außergewöhnlichen Niederschlägen durch Überdruck in den Abwasserleitungen (auch Kanalrückstau) in die Versicherungsräumlichkeiten eindringt. Schäden durch außergewöhnlich starkes Ansteigen des Grundwasserspiegels am Versicherungsgrundstück in unmittelbarem und nachweislichem Zusammenhang mit einem Hochwasser oder einer Überschwemmung bis zu 20 Kilometer im Umkreis der versicherten Risikoadresse sind mitversichert. Entschädigungen, die aus öffentlichen Mitteln tatsächlich erfolgen, werden auf die vom Versicherer zu erbringende Entschädigungsleistung nicht angerechnet, die vereinbarte Versicherungssumme steht in diesem Fall also zusätzlich zur Verfügung. Die Gesamtentschädigung ist dabei jedoch mit der tatsächlichen Schadenshöhe begrenzt. Der Versicherungsschutz kann vom Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum 1.Jänner. oder zur Hauptfälligkeit eines jeden Jahres gekündigt werden. b) Mitversichert sind Schäden durch Niederschlags- und Schmelzwasser im Inneren der versicherten Gebäude an den versicherten Sachen im Rahmen der Sturmversicherung. In Erweiterung der vertraglich vereinbarten Sturmdeckung sind derartige Schäden mitversichert, allerdings nur, sofern das Wasser plötzlich und unmittelbar oberflächig in das Innere der versicherten Gebäude eindringt und Schäden an den versicherten Sachen verursacht. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Gebäude vollständig geschlossen ist. Nicht versichert sind: – Schäden an der Hausfassade, an Außenmauern und dem Außenverputz samt Isolation, – Schäden an Außentüren und -fenstern, – Schäden an der tragenden Dachkonstruktion und dem Dachbelag samt Isolation, – Schäden durch Grundfeuchtigkeit und Langzeitwirkungen, – Schäden durch Auftauen und Reparaturen von Dachrinnen und Außenablaufrohren sowie – Kosten für Wegräumen von Schnee und Eis sowie Schäden infolge Eindringens von Wasser durch offene Dachluken und durch Öffnungen am Dach bei Neubauten sowie bei Umbau- oder anderen Arbeiten. Die Entschädigungsleistung für die in den Punkten a) und b) beschriebenen Risiken ist insgesamt mit der in der Polizze genannten Summe auf „Erstes Risiko" pro Schadensereignis begrenzt und darüber hinaus für die in Punkt a) genannten Risiken limitiert mit einer Summe von EUR 30.000.000,– pro Gesamtschadensereignis für sämtliche entstandenen und vom Versicherer zu ersetzende Schäden. Übersteigen diese Schäden bei einem Ereignis den Betrag von EUR 30.000.000,–, werden die auf die einzelnen Anspruchsberechtigten (nur betroffene Kunden des Bestandsversicherers) entfallenden Entschädigungen derart gekürzt, dass sie zusammen nicht mehr als EUR 30.000.000,– betragen. Ob ein oder mehrere Schadensereignisse vorliegen bzw. eine oder mehrere versicherte Gefahren gleichzeitig auslösend waren, entscheidet im Zweifel ein Gutachten der Geosphere Austria oder der an deren Stelle getretenen Anstalt. Die in der Polizze genannte Summe ist die Obergrenze für versicherte Schäden und inkludiert auch sämtliche eventuell anfallende Kosten (wie Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumungskosten, Entsorgungskosten, Kosten für Behörden, Feuerwehren, Hotelkosten u. dgl.). Generell nicht versichert sind Schäden an den versicherten Sachen – durch Grundfeuchte und dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse; – durch Baufälligkeit und mangelhafte Errichtung oder Instandhaltung der Gebäude und seiner Bauteile. 19.06.2023 1028K Seite 1 von 2 [Seite 2] Der Versicherungsschutz für den Katastrophenschutz beginnt bei Neuverträgen 14 Tage nach Vertragsabschluss. Die 14-Tage-Frist gilt auch für Vertragsänderungen, wenn die Deckung Katastrophenschutz vor der Änderung nicht vorhanden war. Stelz- und Pfahlbauten Bei Stelz- und Pfahlbauten ist unter dem Niveau der Gebäudebodenplatte nur jene Bausubstanz versichert, die der statischen Konstruktion und dem Gebäudezugang dient. 19.06.2023 1028K Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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