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Versicherungsmakler / Elektronikversicherung / Bedingungsarchiv

VLV Ländle Gewerbe: die Bedingungen im Volltext

Elektronikversicherung im Produkt Ländle Gewerbe mit aufgezählten Gefahren einschließlich Diebstahl, Naturgefahren und Wasser, nur in der Betriebsstätte, Neuwert bis fünf Jahre Gerätealter; ausgelesen nur aus dem Produktinformationsblatt.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Neuwert der versicherten Geräte oder Pauschalsumme für alle Geräte)laut Polizze„Versichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sind Sachschäden durch:“Produktinformationsblatt, Seite 1
Allgefahrendeckung (versichert ist jeder unvorhergesehene Sachschaden, der nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)nein„Versichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sind Sachschäden durch:“Produktinformationsblatt, Seite 1
Vertragsform: eigene Elektronikversicherung oder Baustein eines Firmen- oder Bündelvertragsja„Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Elektronikversicherung“Produktinformationsblatt, Seite 1
Pauschaldeckung: alle Geräte bestimmter Gruppen ohne Geräteliste versichertnicht geregelt
Versicherbare Gerätegruppen: Büro-, Informations-, Kommunikations-, Sicherungs- und Meldetechnik, Mess-, Prüf- und Steuertechniknicht geregelt
Medizinische Geräte und Labortechnik versicherbar (Röntgen, Ultraschall, Praxis- und Laborgeräte)nicht geregelt
Versicherungsschutz ab Betriebsfertigkeit, auch während Reinigung, Wartung, Demontage und Transport innerhalb des Versicherungsortsnicht geregelt
Vorsorge für neu angeschaffte Geräte im Lauf des Versicherungsjahresnicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungnein„bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung“Produktinformationsblatt, Seite 1
Gemietete, geleaste und fremde Geräte in Obhut des Betriebs versicherbarnicht geregelt
Privat angeschaffte Geräte von Mitarbeitern in betrieblicher Nutzung und Geräte im Homeofficenicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeitja„Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit oder Sabotage, sofern die daraus folgenden Beschädigungen visuell ohne Hilfsmittel erkennbar sind“Produktinformationsblatt, Seite 1
Vorsatz Dritter, Sabotage und Vandalismusja„Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Vandalismus“Produktinformationsblatt, Seite 1
Kurzschluss, Überspannung, Überstrom und Induktion, auch ohne Blitzja„Wirkung der elektrischen Energie (atmosphärische Elektrizität, Überspannung, Störung in der“Produktinformationsblatt, Seite 1
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Absturz eines Luftfahrzeugsja„Brand, Blitzschlag, Explosionen (einschließlich der beim Löschen und Retten entstehenden Schäden)“Produktinformationsblatt, Seite 1
Wasser, Feuchtigkeit und Flüssigkeiten jeder Art (auch umgestoßene Getränke)ja„Wasser, Feuchtigkeit oder Flüssigkeit aller Art“Produktinformationsblatt, Seite 1
Sturm, Hagel, Überschwemmung und weitere Naturgefahrenja„Erdrutsch, Erdsenkung, Felssturz, Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag, Sturm, Überschwemmungen“Produktinformationsblatt, Seite 1
Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlernicht geregelt
Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderungja„Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Vandalismus“Produktinformationsblatt, Seite 1
Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspurenja„Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Vandalismus“Produktinformationsblatt, Seite 1
Bruch, Sturz, Anprall und Zusammenstoßja„mechanisch einwirkende Gewalt“Produktinformationsblatt, Seite 1
Rauch, Ruß, Staub und Korrosion durch Brandgaseja„Versengen, Verschmoren, Rauch, Ruß, soweit diese Ereignisse durch äußere Einwirkungen entstehen“Produktinformationsblatt, Seite 1
Tierbiss und Schäden durch Nagetiere oder Ungeziefernicht geregelt

Mobile Geräte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mobile Geräte (Laptops, Tablets, Smartphones, Messgeräte, Kameras) außerhalb des Versicherungsorts versicherbarnein„Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes.“Produktinformationsblatt, Seite 2
Geltungsbereich für mobile Geräte (Deutschland, Europa, weltweit)ja„Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Betriebsstätte.“Produktinformationsblatt, Seite 2
Diebstahl aus einem verschlossenen Kraftfahrzeugnicht geregelt
Diebstahl unbeaufsichtigter Geräte, Liegenlassen und Verlierennicht geregelt
Schäden während Transport und Reisen (auch als Reisegepäck oder im Flugzeug)nicht geregelt
Gesonderte, höhere Selbstbeteiligung für Diebstahl oder Schäden an mobilen Gerätennicht geregelt
Bruch von Displays, Bildschirmen und Gehäusen ohne weiteren Schadennicht geregelt

Daten, Software und Mehrkosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wiederherstellung von Daten nach einem versicherten Sachschaden am Datenträger (Datenträgerversicherung)nicht geregelt
Wiederbeschaffung und Neuinstallation von Programmen und Lizenzennicht geregelt
Datenverlust ohne Sachschaden (Fehlbedienung, Stromausfall, Programmfehler, Blitzeinwirkung)nicht geregelt
Datenverlust durch Schadsoftware, Viren oder Hackerangriff im Datenbausteinnicht geregelt
Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung als Voraussetzung der Leistungnicht geregelt
Mehrkosten: Miete von Ersatzgeräten, Fremdleistungen, Überstunden und Eilzuschläge, solange das Gerät ausfälltnicht geregelt
Haftzeit für Mehrkosten (Monate, für die Mehrkosten bezahlt werden)nicht geregelt
Zeitlicher Selbstbehalt bei den Mehrkosten (Tage ohne Ersatz)nicht geregelt
Ertragsausfall oder Betriebsunterbrechung nach Elektronikschaden enthalten oder als Baustein wählbarnicht geregelt
Mehrkosten durch Ausfall der öffentlichen Strom- oder Telekommunikationsversorgungnicht geregelt

Entschädigung und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Entschädigung zum Neuwert (Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte)ja„der versicherten Sache den Versicherungswert (Geräte/Anlagen bis zu einem Alter von fünf Jahren) bzw. den Zeitwert (Geräte/Anlagen mit einem Alter über fünf Jahren)“Produktinformationsblatt, Seite 1
Abzug neu für alt oder Zeitwertentschädigung ab einem bestimmten Gerätealterja„bzw. den Zeitwert (Geräte/Anlagen mit einem Alter über fünf Jahren)“Produktinformationsblatt, Seite 1
Mehrkosten durch technologischen Fortschritt bei der Ersatzbeschaffungnicht geregelt
Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskostenja„Aufräumkosten“Produktinformationsblatt, Seite 1
De- und Remontagekosten, Bewegungs- und Schutzkostenja„Reparaturkosten, sowie die Kosten für Demontage, Montage, Transporte (exkl. Luftfracht) und Zoll“Produktinformationsblatt, Seite 1
Kosten für Expressfracht, Luftfracht, Überstunden und Sonntagsarbeit bei der Reparaturnein„Reparaturkosten, sowie die Kosten für Demontage, Montage, Transporte (exkl. Luftfracht) und Zoll“Produktinformationsblatt, Seite 1
Kosten für Fehlersuche und Fehlerbeseitigung an Leitungen und Anlagennicht geregelt
Kabel, Leitungen und fest verlegte Verkabelung außerhalb der Geräte mitversichertnicht geregelt

Ausschlüsse und Kürzungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählichen Einwirkungenja„Abnützungs- und Alterserscheinungen“Produktinformationsblatt, Seite 1
Ausschluss von Schäden, für die Hersteller, Händler oder Werkstatt aus Gewährleistung oder Wartungsvertrag einstehen müssenja„Haftungen oder Garantieverpflichtungen von Hersteller, Verkäufer, Vermieter, Reparatur- oder Wartungsfirma“Produktinformationsblatt, Seite 1
Vorleistung des Versicherers, wenn Hersteller oder Händler die Gewährleistung bestreitennicht geregelt
Wartungsvertrag als Voraussetzung für den Versicherungsschutz einzelner Geräte (Medizintechnik, Großgeräte)nicht geregelt
Ausschluss oder Begrenzung bei Verbrauchsteilen, Röhren, Lampen, Akkus und Werkzeugennicht geregelt
Ausschluss von Mängeln, die bei Abschluss bekannt waren oder hätten bekannt sein müssenja„Fehler oder Mängel, die bei Abschluss der“Produktinformationsblatt, Seite 1
Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzungnein„bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz“Produktinformationsblatt, Seite 1
Ausschluss von Schäden durch Cyberangriffe und Schadsoftwarenicht geregelt
Terrorschäden mitversichertnein„Aussperrung, Kriegsereignisse jeder Art, Terror, Verfügungen von hoher Hand“Produktinformationsblatt, Seite 1
Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros (nur Spanien)nicht geregelt

Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallja„ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt ist selbst zu tragen“Produktinformationsblatt, Seite 1
Sicherungsvorschriften (Schlösser, Alarmanlage, Wegschließen mobiler Geräte) als Voraussetzung der Leistungnicht geregelt
Vorgaben zu Betriebsbedingungen: Klimatisierung, Überspannungsschutz, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Herstellervorgabenja„Die versicherten Sachen sind in technisch einwandfreiem, betriebsfähigem Zustand zu halten, werden entsprechend der Herstellerempfehlungen betrieben und gewartet“Produktinformationsblatt, Seite 2
Meldepflicht für Zu- und Abgänge von Geräten und jährliche Summenmeldungnicht geregelt
Summen- und Beitragsanpassung nach Indexnicht geregelt
Besserstellung: Leistung nach den Bedingungen des Vorversicherers oder nach Musterbedingungen, wenn diese günstiger sindnicht geregelt
Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitragnicht geregelt
Vertragslaufzeit und Verlängerungja„Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.“Produktinformationsblatt, Seite 2
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenja„Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.“Produktinformationsblatt, Seite 2
Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhenicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Elektronikversicherung, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Ländle Gewerbe
[Seite 1] Elektronikversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Ländle Gewerbe Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar. Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Elektronikversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert im Rahmen der vereinbarten Versiche- ✖ Haftungen oder Garantieverpflichtungen von Her- rungssumme sind Sachschäden durch: steller, Verkäufer, Vermieter, Reparatur- oder War- tungsfirma ✓ Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässig- keit, Böswilligkeit oder Sabotage, sofern die daraus ✖ Aufwendungen, die im Rahmen einer Wartung übli- folgenden Beschädigungen visuell ohne Hilfsmittel cherweise gemacht werden erkennbar sind ✖ Schäden infolge von inneren Unruhen, Streik oder ✓ mechanisch einwirkende Gewalt Aussperrung, Kriegsereignisse jeder Art, Terror, Verfü- gungen von hoher Hand ✓ Implosion oder sonstige Wirkungen von Unterdruck ✖ Fehler oder Mängel, die bei Abschluss der Versiche- ✓ Wasser, Feuchtigkeit oder Flüssigkeit aller Art rung oder vor Eintritt des Schadenfalls vorhanden ✓ Erdrutsch, Erdsenkung, Felssturz, Frost, Hagelschlag, waren Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag, ✖ Schäden, die nachweisbar unmittelbare Folge der Sturm, Überschwemmungen dauernden Einflüsse oder Einwirkungen chemi- ✓ Brand, Blitzschlag, Explosionen (einschließlich der scher, thermischer, mechanischer, elektrischer oder beim Löschen und Retten entstehenden Schäden) elektromagnetischer Art und/oder daraus entste- ✓ Versengen, Verschmoren, Rauch, Ruß, soweit diese hende Korrosion, Oxidation, Kavitation, Erosion und Ereignisse durch äußere Einwirkungen entstehen Ablagerungen aller Art sind ✓ Wirkung der elektrischen Energie (atmosphärische ✖ Abnützungs- und Alterserscheinungen Elektrizität, Überspannung, Störung in der öffentli- ✖ Schäden durch normale Witterungsverhältnisse chen und/oder eigenen Stromversorgung), sofern ✖ Zerkratzen, Verschrammen oder sonstige Verlet- die daraus folgenden Beschädigungen visuell ohne zungen der Oberfläche, die nur Schönheitsfehler Hilfsmittel erkennbar sind darstellen ✓ Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Vandalis- mus ✓ Glasbruch Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. ersetzt: ✓ bei Wiederherstellung der beschädigten Sache die Gibt es Deckungsbeschränkungen? Reparaturkosten, sowie die Kosten für Demontage, ! bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme Montage, Transporte (exkl. Luftfracht) und Zoll erfolgt eine anteilige Entschädigung ✓ bei völliger Zerstörung oder Verlust (Totalschaden) ! bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrläs- der versicherten Sache den Versicherungswert siger Schadenherbeiführung entfällt der Versiche- (Geräte/Anlagen bis zu einem Alter von fünf Jahren) rungsschutz bzw. den Zeitwert (Geräte/Anlagen mit einem Alter ! der Wert des Altmaterials (Austauschteile) wird bei über fünf Jahren) der Ersatzleistung angerechnet ✓ Aufräumkosten ! ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt ist selbst zu Erfolgt keine Wiederherstellung oder Wiederbeschaf- tragen fung, so wird der Verkehrswert (erzielbarer Verkaufs- preis) höchstens jedoch 50 % des Zeitwertes ersetzt. 4167 2020/11 [Seite 2] Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeich- nete Betriebsstätte. Welche Verpflichtungen habe ich? • Die versicherten Sachen sind in technisch einwandfreiem, betriebsfähigem Zustand zu halten, werden entsprechend der Herstellerempfehlungen betrieben und gewartet und nicht dauernd oder absichtlich über das technisch zulässige Maß belastet. • Der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. oder deren Beauftragten ist jederzeit vollständiger Einblick in den maschinellen Betrieb zu gestatten. • Jeder Schaden muss klein gehalten und der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. so schnell wie möglich gemeldet wer- den. Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub sind auch der Sicherheitsbehörde zu melden. • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original- belege zu überlassen. • Das Schadenbild muss bis zur Besichtigung der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. unverändert bleiben, es sei denn, die Aufrechterhaltung des Betriebes oder Sicherheitsgründe erfordern einen Eingriff, die Eingriffe mindern den Schaden, die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. verzichtet ausdrücklich auf eine Besichtigung oder die Besichtigung hat innerhalb von drei Arbeitstagen seit Schadenanzeige nicht stattgefunden. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat- lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Erstbeitrag rechtzeitig zahlen. Ende: • Verträge mit einer Dauer von einem Jahr oder länger: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. • Vertragsdauer weniger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? • Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten. • Sie können den Vertrag erstmals zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. • Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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