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Versicherungsmakler / Elektronikversicherung / Bedingungsarchiv

Muki Technikversicherung und Informations- und Datenträgerversicherung: die Bedingungen im Volltext

Technikversicherung als Allgefahrendeckung für alle betrieblich genutzten Maschinen, Anlagen und Geräte mit Einzelneuwert von 350 bis 20.000 Euro am Versicherungsort, mit wählbarer Informations- und Datenträgerversicherung, nur zusammen mit der allRisk Betriebsinhaltsversicherung; ausgelesen aus dem Produktinformationsblatt.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Neuwert der versicherten Geräte oder Pauschalsumme für alle Geräte)laut Polizze
Allgefahrendeckung (versichert ist jeder unvorhergesehene Sachschaden, der nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)ja„Versichert sind alle Geräte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust“Was ist versichert?, Seite 1
Vertragsform: eigene Elektronikversicherung oder Baustein eines Firmen- oder Bündelvertragsnein„kann nur gemeinsam mit der muki allRisk Betriebsinhaltsversicherung abgeschlossen werden“Was ist versichert?, Seite 1
Pauschaldeckung: alle Geräte bestimmter Gruppen ohne Geräteliste versichertja„gesamten betrieblich genutzten Maschinen, Anlagen und Geräte, die im Besitz des Versicherungsnehmers stehen“Was ist versichert?, Seite 1
Versicherbare Gerätegruppen: Büro-, Informations-, Kommunikations-, Sicherungs- und Meldetechnik, Mess-, Prüf- und Steuertechnikja„gesamten betrieblich genutzten Maschinen, Anlagen und Geräte“Was ist versichert?, Seite 1
Medizinische Geräte und Labortechnik versicherbar (Röntgen, Ultraschall, Praxis- und Laborgeräte)nicht geregelt
Versicherungsschutz ab Betriebsfertigkeit, auch während Reinigung, Wartung, Demontage und Transport innerhalb des Versicherungsortsnicht geregelt
Vorsorge für neu angeschaffte Geräte im Lauf des Versicherungsjahresnicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungnicht geregelt
Gemietete, geleaste und fremde Geräte in Obhut des Betriebs versicherbarja„Versichert sind auch gemietete und geleaste Anlagen und Geräte, soweit der Versicherungsnehmer dafür haftet.“Was ist versichert?, Seite 1
Privat angeschaffte Geräte von Mitarbeitern in betrieblicher Nutzung und Geräte im Homeofficenicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeitja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind alle Geräte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust“Was ist versichert?, Seite 1
Vorsatz Dritter, Sabotage und Vandalismusja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind alle Geräte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust“Was ist versichert?, Seite 1
Kurzschluss, Überspannung, Überstrom und Induktion, auch ohne Blitzja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind alle Geräte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust“Was ist versichert?, Seite 1
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Absturz eines Luftfahrzeugsja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind alle Geräte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust“Was ist versichert?, Seite 1
Wasser, Feuchtigkeit und Flüssigkeiten jeder Art (auch umgestoßene Getränke)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind alle Geräte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust“Was ist versichert?, Seite 1
Sturm, Hagel, Überschwemmung und weitere Naturgefahrenja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind alle Geräte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust“Was ist versichert?, Seite 1
Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlernicht geregelt
Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderungja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind alle Geräte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust“Was ist versichert?, Seite 1
Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspurenja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind alle Geräte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust“Was ist versichert?, Seite 1
Bruch, Sturz, Anprall und Zusammenstoßja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind alle Geräte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust“Was ist versichert?, Seite 1
Rauch, Ruß, Staub und Korrosion durch Brandgaseja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind alle Geräte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust“Was ist versichert?, Seite 1
Tierbiss und Schäden durch Nagetiere oder Ungezieferja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind alle Geräte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust“Was ist versichert?, Seite 1

Mobile Geräte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mobile Geräte (Laptops, Tablets, Smartphones, Messgeräte, Kameras) außerhalb des Versicherungsorts versicherbarnein„transportable Geräte“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Geltungsbereich für mobile Geräte (Deutschland, Europa, weltweit)nein„am vereinbarten Versicherungsort“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Diebstahl aus einem verschlossenen Kraftfahrzeugnicht geregelt
Diebstahl unbeaufsichtigter Geräte, Liegenlassen und Verlierennicht geregelt
Schäden während Transport und Reisen (auch als Reisegepäck oder im Flugzeug)nein„transportable Geräte“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Gesonderte, höhere Selbstbeteiligung für Diebstahl oder Schäden an mobilen Gerätennicht geregelt
Bruch von Displays, Bildschirmen und Gehäusen ohne weiteren Schadenja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind alle Geräte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust“Was ist versichert?, Seite 1

Daten, Software und Mehrkosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wiederherstellung von Daten nach einem versicherten Sachschaden am Datenträger (Datenträgerversicherung)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind die zum versicherten Betrieb gehörigen Datenträger und die auf diesen befindlichen Daten am Versicherungsort.“Informations- und Datenträgerversicherung, Seite 1
Wiederbeschaffung und Neuinstallation von Programmen und Lizenzennicht geregelt
Datenverlust ohne Sachschaden (Fehlbedienung, Stromausfall, Programmfehler, Blitzeinwirkung)nicht geregelt
Datenverlust durch Schadsoftware, Viren oder Hackerangriff im Datenbausteinnicht geregelt
Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung als Voraussetzung der Leistungnicht geregelt
Mehrkosten: Miete von Ersatzgeräten, Fremdleistungen, Überstunden und Eilzuschläge, solange das Gerät ausfälltnicht geregelt
Haftzeit für Mehrkosten (Monate, für die Mehrkosten bezahlt werden)nicht geregelt
Zeitlicher Selbstbehalt bei den Mehrkosten (Tage ohne Ersatz)nicht geregelt
Ertragsausfall oder Betriebsunterbrechung nach Elektronikschaden enthalten oder als Baustein wählbarnicht geregelt
Mehrkosten durch Ausfall der öffentlichen Strom- oder Telekommunikationsversorgungnicht geregelt

Entschädigung und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Entschädigung zum Neuwert (Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte)nicht geregelt
Abzug neu für alt oder Zeitwertentschädigung ab einem bestimmten Gerätealternicht geregelt
Mehrkosten durch technologischen Fortschritt bei der Ersatzbeschaffungnicht geregelt
Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskostennicht geregelt
De- und Remontagekosten, Bewegungs- und Schutzkostennicht geregelt
Kosten für Expressfracht, Luftfracht, Überstunden und Sonntagsarbeit bei der Reparaturnicht geregelt
Kosten für Fehlersuche und Fehlerbeseitigung an Leitungen und Anlagennicht geregelt
Kabel, Leitungen und fest verlegte Verkabelung außerhalb der Geräte mitversichertnicht geregelt

Ausschlüsse und Kürzungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählichen Einwirkungennicht geregelt
Ausschluss von Schäden, für die Hersteller, Händler oder Werkstatt aus Gewährleistung oder Wartungsvertrag einstehen müssennicht geregelt
Vorleistung des Versicherers, wenn Hersteller oder Händler die Gewährleistung bestreitennicht geregelt
Wartungsvertrag als Voraussetzung für den Versicherungsschutz einzelner Geräte (Medizintechnik, Großgeräte)nicht geregelt
Ausschluss oder Begrenzung bei Verbrauchsteilen, Röhren, Lampen, Akkus und Werkzeugennicht geregelt
Ausschluss von Mängeln, die bei Abschluss bekannt waren oder hätten bekannt sein müssennicht geregelt
Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzungnicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch Cyberangriffe und Schadsoftwarenicht geregelt
Terrorschäden mitversichertnicht geregelt
Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros (nur Spanien)nicht geregelt

Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Sicherungsvorschriften (Schlösser, Alarmanlage, Wegschließen mobiler Geräte) als Voraussetzung der Leistungja„Wenn niemand am versicherten Risiko ist, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster ordnungsgemäß zu schließen, vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Vorgaben zu Betriebsbedingungen: Klimatisierung, Überspannungsschutz, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Herstellervorgabennicht geregelt
Meldepflicht für Zu- und Abgänge von Geräten und jährliche Summenmeldungnicht geregelt
Summen- und Beitragsanpassung nach Indexnicht geregelt
Besserstellung: Leistung nach den Bedingungen des Vorversicherers oder nach Musterbedingungen, wenn diese günstiger sindnicht geregelt
Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitragnicht geregelt
Vertragslaufzeit und Verlängerungja„Sie können den Vertrag zum Ende des 10. Versicherungsjahres kündigen“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenja„Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhenicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
MuKi Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Technikversicherung und Informations- und Datenträgerversicherung, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
[Seite 1] Technikversicherung und Informations- und Datenträgerversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten MuKi Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Österreich Produkt: Technikversicherung und Informations- und Datenträgerversicherung ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Alle vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie • im Versicherungsantrag, • in der Versicherungspolizze und • in den Versicherungsbedingungen. Um welche Versicherung handelt es sich: Technikversicherung und Informations- und Datenträgerversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Technikversicherung: 7 Gebäudebestandteile 3 Versichert sind alle Geräte gegen unvorher- 7 Mobiliar und Einrichtungsgegenstände gesehene und plötzlich eintretende 7 Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallationen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der gesamten betrieblich genutzten Maschinen, 7 transportable Geräte Anlagen und Geräte, die im Besitz des Versicherungsnehmers stehen, gewerblich genutzt werden und deren Einzelneuwert (inkl. Maschinenfundament) zwischen € 350,- und € 20.000,- liegt. Gibt es Deckungsbeschränkungen? 3 Versichert sind auch gemietete und geleaste Anlagen und Geräte, soweit der ! Wenn für einzelne der versicherten Versicherungsnehmer dafür haftet. Gefahren anderweitige Versicherungen bestehen (z.B. Feuer-, Einbruchdiebstahl- Informations- und Datenträgerversicherung: versicherung und dergleichen), gehen diese Die Versicherung kann zusätzlich zur Technik- Versicherungen im Schadenfall voran. versicherung abgeschlossen werden. Bieten diese Versicherungen keinen ausrei- chenden Schutz, so übernimmt der 3 Versichert sind die zum versicherten Betrieb Versicherer die darüberhinausgehenden gehörigen Datenträger und die auf diesen Verpflichtungen im Rahmen des Versicher- befindlichen Daten am Versicherungsort. ungsvertrages. Die Daten sind nur insoweit versichert, als sie wiederbeschaffbar (rekonstruktionsfähig) und für den Versicherungsnehmer erforderlich sind. Achtung: Die muki Technikversicherung und Informations- und Datenträgerversicherung kann nur gemeinsam mit der muki allRisk Betriebsinhalts- versicherung abgeschlossen werden. Wo bin ich versichert? Sachversicherung 3 am vereinbarten Versicherungsort 09/2018 V1.3 01.01.26 1/2 [Seite 2] Welche Verpflichtungen habe ich? • Der muki VVaG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertrags- abschluss und während der Vertragslaufzeit. • Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist dem Versicherer zu melden. • Wenn längere Zeit niemand am Risikoort ist, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und es ist Frostschäden vorzubeugen. • Wenn niemand am versicherten Risiko ist, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster ordnungsgemäß zu schließen, vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden. • Jeder Schaden muss klein gehalten und dem muki VVaG so schnell wie möglich gemeldet werden. Bestimmte Schäden sind auch der Sicherheitsbehörde zu melden, z.B. Brand, Explosion oder Einbruch. • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu überlassen. • Schäden und gegen Sie erhobene Ansprüche sowie die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind dem muki VVaG innerhalb 1 Woche zu melden. • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu überlassen. • Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. • Wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen des muki VVaG befolgen und dem Anwalt des muki VVaG Vollmacht erteilen. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: z.B. mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Ende: • Vertragsdauer länger als 1 Jahr: der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf nur, wenn Sie kündigen oder der muki VVaG den Vertrag kündigt. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Unternehmer: • Sie können den Vertrag zum Ende des 10. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden. 09/2018 V1.3 01.01.26 2/2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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