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DONAU mit -Pauschalversicherung: die Bedingungen im Volltext
Elektronikversicherung nach AEVB mit Elektronik-Pauschalversicherung für alle stationären Informations-, Kommunikations-, Büro- und Sicherungsgeräte der Betriebsstätte; Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm laufen über die Sachversicherung, bei Totalschaden wird der Zeitwert ersetzt.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (Neuwert der versicherten Geräte oder Pauschalsumme für alle Geräte) | laut Polizze | „Die Grundlage der Prämienberechnung bilden die Versicherungssummen (Neuwerte) der versicherten Sachen.“ | Artikel 3 Punkt 3, Seite 3 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist jeder unvorhergesehene Sachschaden, der nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | „Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort gegen nachweisbar von außen verursachte Beschädigungen, Zerstörungen oder Verluste von versicherten Sachen durch unvorhergesehen und plötzlich eintretende Ereignisse“ | Artikel 2 Punkt 1, Seite 2 |
| Vertragsform: eigene Elektronikversicherung oder Baustein eines Firmen- oder Bündelvertrags | ja | „ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNG VON ELEKTRONISCHEN ANLAGEN UND GERÄTEN“ | Titel, Seite 1 |
| Pauschaldeckung: alle Geräte bestimmter Gruppen ohne Geräteliste versichert | ja | „erstreckt sich der Versicherungsschutz auf sämtliche stationäre Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Präsentations-, Büro- sowie Sicherungs- und Meldetechnik“ | 36A, Seite 1 |
| Versicherbare Gerätegruppen: Büro-, Informations-, Kommunikations-, Sicherungs- und Meldetechnik, Mess-, Prüf- und Steuertechnik | ja | „Informations-, Kommunikations-, Präsentations-, Büro- sowie Sicherungs- und Meldetechnik“ | 36A, Seite 1 |
| Medizinische Geräte und Labortechnik versicherbar (Röntgen, Ultraschall, Praxis- und Laborgeräte) | ja | „Medizintechnische Anlagen und Geräte,“ | Artikel 1 Punkt 1.2, Seite 1 |
| Versicherungsschutz ab Betriebsfertigkeit, auch während Reinigung, Wartung, Demontage und Transport innerhalb des Versicherungsorts | ja | „Waren die Sachen betriebsfertig aufgestellt, so bleiben sie auch während der Dauer einer Reinigung, Revision, Überholung, Instandsetzung oder Verbringung versichert, sofern diese Tätigkeiten am Versicherungsort vorgenommen werden.“ | Artikel 1 Punkt 2, Seite 1 |
| Vorsorge für neu angeschaffte Geräte im Lauf des Versicherungsjahres | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nein | „ist eine Unterversicherung dann gegeben, wenn die Versicherungssumme geringer ist als der Versicherungswert“ | 36A, Seite 1 |
| Gemietete, geleaste und fremde Geräte in Obhut des Betriebs versicherbar | ja | „die im Besitz des Versicherungsnehmers stehen und gewerblich genutzt werden“ | 36A, Seite 1 |
| Privat angeschaffte Geräte von Mitarbeitern in betrieblicher Nutzung und Geräte im Homeoffice | nicht geregelt |
Versicherte Gefahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit oder Sabotage, sofern daraus folgende Beschädigungen visuell ohne Hilfsmittel erkennbar sind“ | Artikel 2 Punkt 1.1, Seite 2 |
| Vorsatz Dritter, Sabotage und Vandalismus | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit oder Sabotage, sofern daraus folgende Beschädigungen visuell ohne Hilfsmittel erkennbar sind“ | Artikel 2 Punkt 1.1, Seite 2 |
| Kurzschluss, Überspannung, Überstrom und Induktion, auch ohne Blitz | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wirkung der elektrischen Energie (atmosphärische Elektrizität, Überspannung, Störung in der öffentlichen und/oder eigenen Stromversorgung), sofern daraus folgende Beschädigungen visuell ohne Hilfsmittel erkennbar sind“ | Artikel 2 Punkt 1.8, Seite 2 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Absturz eines Luftfahrzeugs | nein | „Schäden infolge Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm (Definition gemäß den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“ | 36A, Seite 1 |
| Wasser, Feuchtigkeit und Flüssigkeiten jeder Art (auch umgestoßene Getränke) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wasser, Feuchtigkeit oder Flüssigkeit aller Art“ | Artikel 2 Punkt 1.4, Seite 2 |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung und weitere Naturgefahren | ja, bis zur Versicherungssumme | „Erdrutsch, Erdsenkung, Felssturz, Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag, Sturm, Überschwemmungen“ | Artikel 2 Punkt 1.5, Seite 2 |
| Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler | ja, bis zur Versicherungssumme | „Konstruktions-, Berechnungs-, Material-, Werkstätten- und Montagefehler“ | Artikel 2 Punkt 2.1, Seite 2 |
| Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung | nein | „Schäden infolge Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm (Definition gemäß den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“ | 36A, Seite 1 |
| Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren | ja, bis zur Versicherungssumme | „Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, inklusive Vandalismus“ | Artikel 2 Punkt 1.9, Seite 2 |
| Bruch, Sturz, Anprall und Zusammenstoß | ja, bis zur Versicherungssumme | „mechanisch einwirkende Gewalt“ | Artikel 2 Punkt 1.2, Seite 2 |
| Rauch, Ruß, Staub und Korrosion durch Brandgase | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versengen, Verschmoren, Rauch, Ruß, soweit diese Ereignisse durch äußere Einwirkungen entstehen“ | Artikel 2 Punkt 1.7, Seite 2 |
| Tierbiss und Schäden durch Nagetiere oder Ungeziefer | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort gegen nachweisbar von außen verursachte Beschädigungen, Zerstörungen oder Verluste von versicherten Sachen durch unvorhergesehen und plötzlich eintretende Ereignisse“ | Artikel 2 Punkt 1, Seite 2 |
Mobile Geräte
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mobile Geräte (Laptops, Tablets, Smartphones, Messgeräte, Kameras) außerhalb des Versicherungsorts versicherbar | ja, bis zur Versicherungssumme | „bewegliche oder in verkehrsüblichen Beförderungsmitteln (ausgenommen Luft- und Wasserfahrzeuge) eingebaute Sachen“ | Artikel 1 Punkt 3.1, Seite 1 |
| Geltungsbereich für mobile Geräte (Deutschland, Europa, weltweit) | nein | „Die Versicherung gilt an der im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsstätte.“ | Artikel 4, Seite 3 |
| Diebstahl aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug | nicht geregelt | ||
| Diebstahl unbeaufsichtigter Geräte, Liegenlassen und Verlieren | nicht geregelt | ||
| Schäden während Transport und Reisen (auch als Reisegepäck oder im Flugzeug) | nein | „bei Transporten außerhalb des Versicherungsortes“ | Artikel 2 Punkt 3.11, Seite 3 |
| Gesonderte, höhere Selbstbeteiligung für Diebstahl oder Schäden an mobilen Geräten | nicht geregelt | ||
| Bruch von Displays, Bildschirmen und Gehäusen ohne weiteren Schaden | ja, bis zur Versicherungssumme | „1.10 Glasbruch.“ | Artikel 2 Punkt 1.10, Seite 2 |
Daten, Software und Mehrkosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Wiederherstellung von Daten nach einem versicherten Sachschaden am Datenträger (Datenträgerversicherung) | ja, bis 10.000 €, Selbstbehalt 140 € | „In Ergänzung zu Art. 7 der AEVB/ID ist die Entschädigungsleistung mit EUR 10.000,-- begrenzt.“ | 36A, Seite 1 |
| Wiederbeschaffung und Neuinstallation von Programmen und Lizenzen | nicht geregelt | ||
| Datenverlust ohne Sachschaden (Fehlbedienung, Stromausfall, Programmfehler, Blitzeinwirkung) | nicht geregelt | ||
| Datenverlust durch Schadsoftware, Viren oder Hackerangriff im Datenbaustein | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung als Voraussetzung der Leistung | ja | „vorgesehene wöchentliche Datensicherung nicht durchgeführt wurde, beträgt der Selbstbehalt EUR 420,-- je Schadenfall“ | 36A, Seite 1 |
| Mehrkosten: Miete von Ersatzgeräten, Fremdleistungen, Überstunden und Eilzuschläge, solange das Gerät ausfällt | nein | „Vermögensschäden aller Art (auch Stillstandskosten und Stehzeiten)“ | Artikel 2 Punkt 4.2, Seite 3 |
| Haftzeit für Mehrkosten (Monate, für die Mehrkosten bezahlt werden) | nicht geregelt | ||
| Zeitlicher Selbstbehalt bei den Mehrkosten (Tage ohne Ersatz) | nicht geregelt | ||
| Ertragsausfall oder Betriebsunterbrechung nach Elektronikschaden enthalten oder als Baustein wählbar | nein | „Vermögensschäden aller Art (auch Stillstandskosten und Stehzeiten)“ | Artikel 2 Punkt 4.2, Seite 3 |
| Mehrkosten durch Ausfall der öffentlichen Strom- oder Telekommunikationsversorgung | nicht geregelt |
Entschädigung und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Entschädigung zum Neuwert (Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | nein | „Bei völliger Zerstörung oder Verlust einer versicherten Sache durch Ersatz des Zeitwertes unmittelbar vor Eintritt des Schadens.“ | Artikel 7 Punkt 2.2, Seite 4 |
| Abzug neu für alt oder Zeitwertentschädigung ab einem bestimmten Gerätealter | ja | „Die dabei angerechnete Abschreibung beträgt für Anlagen und Geräte der elektronischen Datenverarbeitung per anno 10 % des Neuwertes gemäß Artikel 3, höchstens jedoch 70 %.“ | Artikel 7 Punkt 2.2, Seite 4 |
| Mehrkosten durch technologischen Fortschritt bei der Ersatzbeschaffung | nein | „Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass bei einer Reparatur Änderungen, Verbesserungen, Überholungen oder Revisionen vorgenommen werden“ | Artikel 7 Punkt 3.1, Seite 4 |
| Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | „Aufräumungskosten, die zur Behebung eines ersatzpflichtigen Schadens aufgewendet werden, bis zu 2% der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Sachen“ | Artikel 7 Punkt 2.7, Seite 4 |
| De- und Remontagekosten, Bewegungs- und Schutzkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | „einschließlich der Kosten für Demontage, Montage, Transporte (exkl. Luftfracht) und Zoll“ | Artikel 7 Punkt 2.1, Seite 4 |
| Kosten für Expressfracht, Luftfracht, Überstunden und Sonntagsarbeit bei der Reparatur | ja, bis zur Versicherungssumme | „Mehrkosten für Luftfrachten, die zur Behebung eines ersatzpflichtigen Schadens aufgewendet werden müssen“ | Artikel 1 Punkt 3.5, Seite 1 |
| Kosten für Fehlersuche und Fehlerbeseitigung an Leitungen und Anlagen | nicht geregelt | ||
| Kabel, Leitungen und fest verlegte Verkabelung außerhalb der Geräte mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | „jeweils inkl. freiliegender Verkabelung und Vernetzung“ | 36A, Seite 1 |
Ausschlüsse und Kürzungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählichen Einwirkungen | ja | „durch Abnützungs- und Alterungserscheinungen, auch vorzeitige“ | Artikel 2 Punkt 3.6, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden, für die Hersteller, Händler oder Werkstatt aus Gewährleistung oder Wartungsvertrag einstehen müssen | ja | „solange und soweit Hersteller, Verkäufer, Vermieter, die Reparatur- oder Wartungsfirma (insbesondere aus einem Wartungsvertrag) gesetzlich oder vertraglich zu haften haben“ | Artikel 2 Punkt 3.1, Seite 2 |
| Vorleistung des Versicherers, wenn Hersteller oder Händler die Gewährleistung bestreiten | nicht geregelt | ||
| Wartungsvertrag als Voraussetzung für den Versicherungsschutz einzelner Geräte (Medizintechnik, Großgeräte) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Begrenzung bei Verbrauchsteilen, Röhren, Lampen, Akkus und Werkzeugen | ja | „Betriebsmittel, Hilfsstoffe und Verbrauchsmaterialien, Werkzeuge sowie Verschleißteile aller Art“ | Artikel 1 Punkt 4.1, Seite 1 |
| Ausschluss von Mängeln, die bei Abschluss bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen | ja | „durch Fehler oder Mängel, die bei Abschluss der Versicherung oder vor Eintritt des Schadenfalles vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer bekannt waren oder bekannt sein mussten“ | Artikel 2 Punkt 3.3, Seite 2 |
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | nein | „durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Versicherungsnehmers“ | Artikel 2 Punkt 3.4, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden durch Cyberangriffe und Schadsoftware | nicht geregelt | ||
| Terrorschäden mitversichert | nein | „Aufruhr, militärischer Besetzung, Invasion, Terror, Verfügung von Hoher Hand“ | Artikel 2 Punkt 3.2, Seite 2 |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros (nur Spanien) | nicht geregelt |
Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | ja, bis 140 € | „dass der Versicherungsnehmer in jedem Schadenfall EUR 140,-- des bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechneten Betrages selbst zu tragen hat“ | 36A, Seite 1 |
| Sicherungsvorschriften (Schlösser, Alarmanlage, Wegschließen mobiler Geräte) als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt | ||
| Vorgaben zu Betriebsbedingungen: Klimatisierung, Überspannungsschutz, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Herstellervorgaben | ja | „Der Betrieb hat entsprechend der Herstelleranweisung zu erfolgen.“ | Artikel 5 Punkt 1, Seite 3 |
| Meldepflicht für Zu- und Abgänge von Geräten und jährliche Summenmeldung | nicht geregelt | ||
| Summen- und Beitragsanpassung nach Index | nicht geregelt | ||
| Besserstellung: Leistung nach den Bedingungen des Vorversicherers oder nach Musterbedingungen, wenn diese günstiger sind | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Verlängerung | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | ja | „Jeder Teil ist berechtigt, unabhängig vom Vorliegen der Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht durch den anderen Teil, das Versicherungsverhältnis nach Eintritt eines Schadensfalles zu kündigen, wenn“ | Artikel 11 Punkt 2.2, Seite 5 |
| Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhe | ja | „Die von den Sachverständigen zu beurkundenden Feststellungen müssen neben der detaillierten Schätzung der Schadenhöhe mindestens enthalten“ | Artikel 10, Seite 5 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- 990 Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB Elektronik-Versicherung), Fassung 2012 Fassung: 990 AEVB Elektronik-Versicherung, Fassung 2012 Original beim Versicherer (PDF)
- 36A Besondere Bedingung für die Elektronik-Pauschalversicherung Fassung: 36A Besondere Bedingung Elektronik-Pauschalversicherung Original beim Versicherer (PDF)
- 63A Besondere Bedingung für die Elektronik-Pauschalversicherung (gewerblich genutzte Geräte) Fassung: 63A Besondere Bedingung Elektronik-Pauschalversicherung (gewerblich genutzte Geräte) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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