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Versicherungsmakler / Cyberversicherung für Betriebe / Bedingungsarchiv

DONAU BGV Cyberschutz: die Bedingungen im Volltext

Cyberbaustein im Betriebsbündel mit fester Pauschalsumme von 100.000 Euro, 1.000 Euro Selbstbehalt, Sublimits je Kapitel, Betriebsunterbrechung mit 24 Stunden Wartezeit und 3 Monaten Haftungszeit sowie fester Pflichtliste zu Virenschutz, Verschlüsselung, Updates und wöchentlicher Datensicherung.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

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  3. Antrag an DONAU

Zahlung per Lastschrift

Die Prämie wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige DONAU, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von DONAU auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt DONAU mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei DONAU einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif DONAU BGV Cyberschutz (Bündel) von DONAU (Cyberversicherung für Betriebe) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an DONAU weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Summen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Versicherungsfallja, bis 100.000 €„Pauschalversicherungssumme: EUR 100.000,-- (1-fach)“62S Limits, Seite 1
Jahreshöchstleistung (Maximierung aller Versicherungsfälle eines Jahres)ja, bis 100.000 €„Pauschalversicherungssumme: EUR 100.000,-- (1-fach)“62S Limits, Seite 1
Selbstbeteiligung Standard1.000 €„Genereller Selbstbehalt: EUR 1.000,--“62S Limits, Seite 1
Umsatzgrenze, bis zu der der Tarif gilt (Zielgruppe kleine und mittlere Betriebe)nicht geregelt
Geltungsbereich weltweit (auch Server und Tätigkeit im Ausland)nicht geregelt
Anspruchserhebungs- oder Feststellungsprinzip (Versicherungsfall ist die Entdeckung oder Geltendmachung)nicht geregelt
Rückwärtsdeckung für bei Vertragsbeginn unbekannte Pflichtverletzungen und Angriffenicht geregelt
Nachmeldefrist nach Vertragsendenicht geregelt
Mitversicherung von Tochtergesellschaften, Inhabern und Mitarbeiternnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfallnicht geregelt

Versicherte Ereignisse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hackerangriff und unberechtigter Zugriff auf IT-Systemenicht geregelt
Schadsoftware, Viren und Verschlüsselungstrojaner (Ransomware)nicht geregelt
Denial-of-Service-Angriffe (Überlastung von Servern und Websites)ja, bis 20.000 €„Verlust, Beschädigung, Diebstahl, rechtswidrige Offenlegung von Daten sowie bei DoS-Angriffen“62S Sublimits Teil A Kapitel I, Seite 1
Datendiebstahl und Datenschutzverletzung (Abfluss personenbezogener Daten)ja, bis 20.000 €„Verlust, Beschädigung, Diebstahl, rechtswidrige Offenlegung von Daten sowie bei DoS-Angriffen“62S Sublimits Teil A Kapitel I, Seite 1
Bedienfehler und Fehlbedienung durch Mitarbeiter ohne Angriffnicht geregelt
Technisches Versagen und Programmierfehler ohne Angriffnicht geregelt
Vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeiter (Innentäter)nicht geregelt
Verlust oder Diebstahl mobiler Geräte mit Firmendatennicht geregelt
Daten und Systeme bei externen Dienstleistern und in der Cloud mitversichertja„Die vom Versicherungsnehmer ausdrücklich in der Polizze benannten Outsourcing Dienstleister sind vom Deckungsumfang im Rahmen der Bedingungen umfasst.“62S Outsourcing Dienstleister, Seite 1

Soforthilfe und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notfall-Hotline rund um die Uhr mit Einsatz ohne vorherige Deckungszusagenicht geregelt
IT-Forensik (Ursache und Umfang des Angriffs ermitteln)nicht geregelt
Wiederherstellung von Daten und Softwarenicht geregelt
Bereinigung und Wiederinbetriebnahme der IT-Systemenicht geregelt
Ersatz unbrauchbar gewordener Hardware nach einem Angriffnicht geregelt
Kosten für Sicherheitsverbesserungen nach einem Schadennicht geregelt
Krisenkommunikation und PR-Berater (Reputationsschutz)ja, bis 20.000 €„Teil A Kapitel II: EUR 20.000,-- Krisenmanagement“62S Sublimits, Seite 1
Anwaltliche Beratung zu Melde- und Informationspflichten nach Datenschutzrechtnicht geregelt
Benachrichtigung betroffener Personen und Aufsichtsbehördennicht geregelt
Überwachung (Monitoring) für betroffene Personen und Callcenternicht geregelt
Lösegeld bei Cybererpressung, soweit rechtlich zulässignicht geregelt
Krisenberater und Verhandlungsführung bei Erpressungnicht geregelt
Belohnung für Hinweise zur Ergreifung der Täternicht geregelt
Präventionsleistungen (Schwachstellenscan, Schulung, Phishing-Simulation)nicht geregelt
Eigene Untergrenzen (Sublimits) für einzelne Kostenartenja„Teil A Kapitel I: EUR 20.000,-- Verlust, Beschädigung, Diebstahl, rechtswidrige Offenlegung von Daten sowie bei DoS-Angriffen“62S Sublimits, Seite 1

Betriebsunterbrechung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ertragsausfall durch Betriebsunterbrechung nach Cyberangriffja, bis 30.000 €„Teil A Kapitel III: EUR 30.000,-- (Wartezeit: 24 Sunden) Betriebsunterbrechung (Haftungszeit: 3 Monate)“62S Sublimits, Seite 1
Zeitlicher Selbstbehalt (Karenzzeit) vor Beginn der Ertragsausfallentschädigungja„Teil A Kapitel III: EUR 30.000,-- (Wartezeit: 24 Sunden)“62S Sublimits, Seite 1
Haftzeit für den Ertragsausfallja„Betriebsunterbrechung (Haftungszeit: 3 Monate)“62S Sublimits, Seite 1
Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs (Ausweichlösungen, Überstunden)nicht geregelt
Betriebsunterbrechung auch durch Bedienfehler oder technisches Versagennicht geregelt
Betriebsunterbrechung durch Angriff auf einen IT- oder Cloud-Dienstleisterja, bis zur Versicherungssumme„Die vom Versicherungsnehmer ausdrücklich in der Polizze benannten Outsourcing Dienstleister sind vom Deckungsumfang im Rahmen der Bedingungen umfasst.“62S Outsourcing Dienstleister, Seite 1
Betriebsunterbrechung durch behördliche Anordnung nach Datenschutzverletzungnicht geregelt
Ertragseinbußen durch Reputationsschaden nach einem Vorfallnicht geregelt

Betrug und Vertrauensschäden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Social Engineering und Fake President (Überweisung nach Täuschung)nicht geregelt
Gefälschte Rechnungen und geänderte Kontodaten von Lieferanten (Payment Diversion)nicht geregelt
Missbrauch von Online-Banking und Zahlungsdaten durch Drittenicht geregelt
Telefonmissbrauch (Gebühren durch gehackte Telefonanlage)nicht geregelt
Mehrkosten durch Missbrauch von Rechenleistung oder Cloud-Ressourcen (Cryptojacking)nicht geregelt
Warenbetrug über gefälschte Bestellungen oder Identitätennicht geregelt
Nachweis- und Sorgfaltsauflagen für Betrugsschäden (Vier-Augen-Prinzip, Rückruf)nicht geregelt

Haftpflicht gegenüber Dritten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht wegen Datenschutzverletzung (Ansprüche Betroffener)ja, bis 30.000 €„Teil B Kapitel I & II: EUR 30.000,-- (kumulativ) Haftpflichtpflichtversicherung bei Datenschutzverletzungen und Verletzungen der Geheimhaltungspflicht“62S Sublimits, Seite 1
Verletzung der Vertraulichkeit fremder Geschäftsgeheimnisseja, bis 30.000 €„Teil B Kapitel I & II: EUR 30.000,-- (kumulativ) Haftpflichtpflichtversicherung bei Datenschutzverletzungen und Verletzungen der Geheimhaltungspflicht“62S Sublimits, Seite 1
Haftpflicht wegen Weitergabe von Schadsoftware oder Angriffen über eigene Systemenicht geregelt
Medienhaftpflicht (Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte bei Online-Inhalten)nicht geregelt
Abwehr behördlicher Verfahren der Datenschutzaufsichtnicht geregelt
Bußgelder und Strafen der Datenschutzaufsicht, soweit versicherbarnicht geregelt
Vertragsstrafen der Kartenzahlungsbranche (PCI DSS)nicht geregelt

Ausschlüsse und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kriegs- und staatliche Cyberoperationen ausgeschlossennicht geregelt
Ausfall von Strom, Internet oder öffentlicher Infrastruktur ausgeschlossennicht geregelt
Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Feste Pflichtliste zur IT-Sicherheit als Obliegenheit (Updates, Virenschutz, Firewall)ja„Verwendenden aktueller Anti-Virus und Firewall Software (mit automatischen Updates)“62S Obliegenheiten, Seite 1
Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung als Leistungsvoraussetzungja„Mindestens wöchentliche Datensicherung (=Back-up) Speicherung des Back-ups außerhalb des Produktivsystems (=physisch getrennt vom restlichen IT System)“62S Obliegenheiten, Seite 1
Pflicht zu Mehr-Faktor-Authentifizierung für Fernzugriff und E-Mailnicht geregelt
Ausschluss bei veralteter, nicht mehr unterstützter Softwareja„automatische Updates des IT Betriebssystems“62S Obliegenheiten, Seite 1
Ausschluss für unverschlüsselte mobile Geräte und Datenträgerja„Verschlüsselung aller portablen IT Endgeräte (einschließlich Laptops, Tablets, Mobiltelefone, Tonbänder, USB-Sticks und sonstige Datenträger)“62S Obliegenheiten, Seite 1
Ausschluss vertraglicher Haftungserweiterungen und Garantiennicht geregelt
Ausschluss bei Vertragsbeginn bekannter Sicherheitslücken oder Vorfällenicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen BGV Cyberschutz, 62S
[Seite 1] 62S – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DEN BGV CYBERSCHUTZ Die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group bietet Versicherungsschutz im Rahmen der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Polizze aktuellen "Allgemeinen Bedingungen für die Cyberschutz-Versicherung“ (Nr. 98T), mit Ausnahme der Bausteine: - Teil B Kapitel III & IV & V Es gelten folgende Limits: - Pauschalversicherungssumme: EUR 100.000,-- (1-fach) - Genereller Selbstbehalt: EUR 1.000,-- - Sublimits: Teil A Kapitel I: EUR 20.000,-- Verlust, Beschädigung, Diebstahl, rechtswidrige Offenlegung von Daten sowie bei DoS-Angriffen Teil A Kapitel II: EUR 20.000,-- Krisenmanagement Teil A Kapitel III: EUR 30.000,-- (Wartezeit: 24 Sunden) Betriebsunterbrechung (Haftungszeit: 3 Monate) Teil B Kapitel I & II: EUR 30.000,-- (kumulativ) Haftpflichtpflichtversicherung bei Datenschutzverletzungen und Verletzungen der Geheimhaltungspflicht Ergänzend hierzu gelten folgende Bestimmungen: Der Baustein "Cyberversicherung" wird auf 10 Jahre abgeschlossen. Der Versicherungsschutz kann vom Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum 1. Jänner oder zur Hauptfälligkeit gekündigt werden. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung wird auf Nachverrechnung des Laufzeitvorteils gemäß Klausel R10 verzichtet. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: - Verwendenden aktueller Anti-Virus und Firewall Software (mit automatischen Updates) - Verschlüsselung aller portablen IT Endgeräte (einschließlich Laptops, Tablets, Mobiltelefone, Tonbänder, USB-Sticks und sonstige Datenträger) - automatische Updates des IT Betriebssystems - Mindestens wöchentliche Datensicherung (=Back-up) Speicherung des Back-ups außerhalb des Produktivsystems (=physisch getrennt vom restlichen IT System) Outsourcing Dienstleister: Die vom Versicherungsnehmer ausdrücklich in der Polizze benannten Outsourcing Dienstleister sind vom Deckungsumfang im Rahmen der Bedingungen umfasst. Spezialität: Diese Bestimmungen gehen im Falle des Widerspruchs den "Allgemeinen Bedingungen für die Cyberschutz-Versicherung“ (Nr. 98T) vor.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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