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Versicherungsmakler / Betriebshaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

Wiener Städtische für Apotheken: die Bedingungen im Volltext

Pflicht-Betriebshaftpflicht der Wiener Städtischen für Apotheken mit Vermögensschäden bis 2 Mio. Euro, fünffacher Jahreshöchstleistung und unbefristeter Nachdeckung; Grundlage sind die AHVB und EHVB.

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Ich ermächtige Wiener Städtische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Wiener Städtische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Wiener Städtische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Wiener Städtische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Wiener Städtische Betriebshaftpflicht für Apotheken von Wiener Städtische (Betriebshaftpflichtversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Wiener Städtische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Schadenereignis (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)laut Polizze„Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme steht für den gesamten Nachdeckungszeitraum insgesamt drei Mal zur Verfügung.“4., Seite 1
Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung, z. B. zweifache Versicherungssumme je Versicherungsjahr)ja„In teilweiser Abänderung von Art. 5 Pkt. 2 AHVB gilt die Jahreshöchstleistung mit einer Versicherungssumme von EUR 2.000.000,-- auf das Fünffache erhöht.“5., Seite 1
Reine Vermögensschäden (Baustein in der Betriebshaftpflicht)ja, bis 2 Mio. €„beträgt die Versicherungssumme für reine Vermögensschäden EUR 2.000.000,-- im Rahmen der Pauschalversicherungssumme.“3., Seite 1
Selbstbeteiligung Standard je Schadenereignisnicht geregelt
Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit; Auslandsschäden aus Tätigkeiten und Lieferungen)nicht geregelt
Mitversicherte Personen (Inhaber, gesetzliche Vertreter, Betriebsangehörige, Leiharbeitnehmer, Praktikanten)nicht geregelt
Versichertes Risiko nach Betriebsbeschreibung, mitversicherte Nebentätigkeiten und Nebenbetriebeja„Alle betrieblichen Tätigkeiten, die sich aus dem Unternehmenscharakter einer österreichischen Apotheke oder Filialapotheke ergeben,“1., Seite 1
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risikennicht geregelt
Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorvertrag, Innovationsklausel (Leistungsupdate)nicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche, Kosten zusätzlich zur Versicherungssummenicht geregelt

Betriebsrisiko

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gebäuden und Räumennicht geregelt
Mietsachschäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (Arbeitsgeräte, Maschinen)nicht geregelt
Verlust fremder Schlüssel und Codekarten (Kosten für Schlossaustausch und Schließanlage)nicht geregelt
Tätigkeitsschäden (Bearbeitungsschäden) an fremden Sachen, an oder mit denen gearbeitet wirdnicht geregelt
Obhutsschäden an fremden Sachen in Verwahrung (z. B. Kundenfahrzeuge, Kommissionsware)nicht geregelt
Be- und Entladeschäden an Fahrzeugen und Containernnicht geregelt
Allmählichkeitsschäden (Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit, Niederschläge)nicht geregelt
Schäden an Erd- und Freileitungen sowie unterirdischen Anlagennicht geregelt
Haftung aus der Beauftragung von Subunternehmern (Nachunternehmerrisiko)nicht geregelt
Nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen und Stapler bis zur genannten Geschwindigkeitnicht geregelt
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Betriebsgrundstücke und teilweise Vermietungnicht geregelt
Sachschäden an Eigentum der Betriebsangehörigen (Kleidung, Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände)nicht geregelt
Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Betriebsveranstaltungennicht geregelt
Haftung aus elektronischem Datenaustausch und Internetnutzung (Datenlöschung, Schadsoftware)nicht geregelt
Vorübergehende Tätigkeiten und Montagen im Ausland, auch USA und Kanadanicht geregelt

Produkthaftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Produkthaftpflicht für Personen- und Sachschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse und erbrachte Arbeitennicht geregelt
Erweiterte Produkthaftpflicht für Vermögensschäden (Baustein nach Produkthaftpflicht-Modell)nicht geregelt
Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschädennicht geregelt
Aus- und Einbaukosten mangelhafter Erzeugnissenicht geregelt
Schäden durch mangelhafte hergestellte, gelieferte oder gewartete Maschinen (Maschinenklausel)nicht geregelt
Prüf- und Sortierkostennicht geregelt
Rückrufkosten für Erzeugnissenicht geregelt
Nachbesserungsbegleitschäden bei Handwerksleistungen (Kosten, um an die mangelhafte Stelle zu gelangen)nicht geregelt
Erzeugnisse, die mit Wissen des Versicherungsnehmers in die USA oder nach Kanada gelangennicht geregelt

Umwelt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Umwelthaftpflicht (Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung, Anlagenrisiken)nicht geregelt
Umweltschadensversicherung nach Umweltschadensgesetz (Schäden an Boden, Gewässern, Arten)nicht geregelt
Gewässerschäden durch Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Kleingebinde, Heizöltank)nicht geregelt
Sanierung eigener Grundstücke und Gewässer nach einem Umweltschadennicht geregelt

Erweiterungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Privathaftpflicht des Inhabers und seiner Familie mitversichertnicht geregelt
Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben bis zur genannten Bausummenicht geregelt
Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich Einspeisung ins Netznicht geregelt
Betrieb von Drohnen und Flugmodellen für betriebliche Zweckenicht geregelt
Ansprüche wegen Benachteiligung von Beschäftigten oder Bewerbern (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)nicht geregelt
Haftung für Datenschutzverletzungen und Cyber-Drittschädennicht geregelt
Kosten der Strafverteidigung (Straf-Rechtsschutz für Betriebsangehörige)nicht geregelt
Forderungsausfall (Schutz bei zahlungsunfähigem Schädiger)nicht geregelt
Haftung für überlassene Arbeitskräfte und Arbeiten auf fremden Betriebsgeländennicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Erfüllungsansprüchen und Mängelbeseitigung am eigenen Werknicht geregelt
Ausschluss bei bewusstem Abweichen von Gesetzen, Vorschriften oder Weisungennicht geregelt
Ausschluss von Asbestschädennicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch Gebrauch zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge (Benzinklausel)nicht geregelt
Ausschluss von Planungs-, Beratungs- und Gutachtertätigkeit (Berufshaftpflicht)nicht geregelt
Ausschluss von Strafschadenersatz, Bußgeldern und Vertragsstrafennicht geregelt

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erhöhte Selbstbeteiligung für einzelne Bausteine (Tätigkeits-, Mietsach-, Leitungsschäden)nicht geregelt
Beitragsbemessung und Beitragsregulierung (Umsatz, Lohnsumme, Mitarbeiterzahl), Meldepflichtnicht geregelt
Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhung und Änderung der Betriebsartnicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)nicht geregelt
Nachhaftung nach Betriebsaufgabe oder Vertragsende (Schäden aus früheren Lieferungen und Arbeiten)ja„besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Anspruchserhebung durch einen Dritten nach Beendigung des Versicherungsvertrages dem Versicherer gemeldet wird,“4., Seite 1
Vertragsdauer und Kündigung (Laufzeit, Kündigung nach Schadenfall)nicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
RC de explotación (Haftung aus dem laufenden Betrieb im Sinn des spanischen Bedingungswerks)nicht geregelt
RC patronal (Arbeitgeberhaftung gegenüber eigenen Beschäftigten bei Arbeitsunfällen)nicht geregelt
Sublímite por víctima (Höchstbetrag je geschädigter Person)nicht geregelt
RC locativa (Schäden am gemieteten Geschäftslokal)nicht geregelt
RC de productos y post trabajos (Schäden nach Auslieferung oder Abschluss der Arbeiten)nicht geregelt
Defensa jurídica y fianzas (Verteidigung und Kautionen im Zivil- und Strafverfahren)nicht geregelt
Delimitación temporal (Schadenereignis während der Laufzeit, Meldung bis wie lange nach Vertragsende)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: G71 Spezielles zur Betriebshaftpflichtversicherung für Apotheken (Pflichtversicherung)
[Seite 1] G71 – Betriebshaftpflichtversicherung für Apotheken (Pflichtversicherung) 1. Versichertes Risiko Alle betrieblichen Tätigkeiten, die sich aus dem Unternehmenscharakter einer österreichischen Apotheke oder Filialapotheke ergeben, insbesondere Verblistern jeglicher Art und Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen Lebensmitteln in der eigenen Apotheke sowie die Tätigkeit als KonsiliarapothekerIn. 2. Abschnitt A, Z. 1 und Z. 3 EHVB finden Anwendung. 3. Reine Vermögensschäden In Abänderung von Abschnitt B, Ziffer 9 Pkt. 3 EHVB beträgt die Versicherungssumme für reine Vermögensschäden EUR 2.000.000,-- im Rahmen der Pauschal- versicherungssumme. 4. Nachdeckung In Ergänzung zu Art.4, Pkt.1 AHVB und zu Abschnitt B Z. 1 Pkt.4 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Anspruchserhebung durch einen Dritten nach Beendigung des Versicherungsvertrages dem Versicherer gemeldet wird, soweit die (behauptete) Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers in den zeitlichen Geltungsbereich des Versicherungsvertrages fällt. Versicherungsschutz besteht für den gesamten Nachdeckungszeitraum im Rahmen und nach Maßgabe der bei Ablauf der letzten Versicherungsperiode geltenden Vertragsbestimmungen. Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme steht für den gesamten Nachdeckungszeitraum insgesamt drei Mal zur Verfügung. Es gilt mindestens der im Apothekergesetz in der jeweils geltenden Fassung geforderte Mindestumfang erfüllt. 5. Jahreshöchstleistung In teilweiser Abänderung von Art. 5 Pkt. 2 AHVB gilt die Jahreshöchstleistung mit einer Versicherungssumme von EUR 2.000.000,-- auf das Fünffache erhöht.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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