Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Berufsunfähigkeitsversicherung / Bedingungsarchiv

Wiener Städtische sorgenfreies.berufsleben: die Bedingungen im Volltext

Berufsunfähigkeitsrente ab 50 Prozent mit ausdrücklichem Verzicht auf abstrakte Verweisung, Pflegeleistung, Nachversicherungsgarantie, Assistance und Neustarthilfe; ausgelesen aus dem Informationsblatt, nicht aus den Bedingungen.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, dieselbe Prämie wie direkt
  • 4,97 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten. Wir reichen Ihren Antrag an Wiener Städtische weiter.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an Wiener Städtische

Zahlung per Lastschrift

Die Prämie wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige Wiener Städtische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Wiener Städtische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Wiener Städtische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Wiener Städtische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Wiener Städtische sorgenfreies.berufsleben von Wiener Städtische (Berufsunfähigkeitsversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Wiener Städtische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrenteja„Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, auf Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum Versicherungsende“Was ist versichert?, Seite 1
Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherungja„Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Berufsunfähigkeitsversicherung“Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet warja„zu mindestens 50 % außerstande ist, den zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben“Was ist versichert?, Seite 1
Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozentja„zu mindestens 50 % außerstande ist, den zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben“Was ist versichert?, Seite 1
Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauertja„Kräfteverfall, für mindestens sechs Monate ununterbrochen“Was ist versichert?, Seite 1
Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung)nicht geregelt
Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Auslandja„Der Versicherungsschutz besteht weltweit.“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert istja„Der Vertrag und die Versicherungsleistungen enden mit dem vereinbarten Ablauf“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wirdja„auf Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum Versicherungsende“Was ist versichert?, Seite 1
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltnicht geregelt

Verweisung und Beruf

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wirdkeine„Wir verzichten jedenfalls ausdrücklich auf eine abstrakte Verweisung auf einen möglichen anderen Beruf.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Berufja„Leistungspflichtige Berufsunfähigkeit besteht nicht, wenn die versicherte Person eine andere, ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret ausübt.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozentnicht geregelt
Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregeltja„ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret ausübt.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigennicht geregelt
Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust)nicht geregelt
Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre)nicht geregelt
Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechungnicht geregelt
Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild)nicht geregelt
Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform)nicht geregelt
Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung)nicht geregelt
Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand)nicht geregelt
Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeitnicht geregelt

Arbeitsunfähigkeit und Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate)nicht geregelt
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate)nicht geregelt
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat)nicht geregelt
Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeitja„sie pflegebedürftig im Sinne der Bedingungen ist.“Was ist versichert?, Seite 1
Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufenicht geregelt
Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf)nicht geregelt

Anpassung und Optionen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfungja„Nachversicherungsgarantie“Weitere Leistungen, Seite 1
Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss)nicht geregelt
Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamtnicht geregelt
Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate)nicht geregelt
Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren)nicht geregelt
Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfallnicht geregelt
Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenaltersnicht geregelt
Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos)nicht geregelt
Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechungnicht geregelt

Zusätzliche Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeitja„vollständige Befreiung von der Prämienzahlungspflicht“Was ist versichert?, Seite 1
Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten)ja, bis 6.000 €„Neustarthilfe bis zu EUR 6.000“Weitere Leistungen, Seite 1
Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs)nicht geregelt
Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfungnicht geregelt
Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital)nicht geregelt
Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten)nicht geregelt
Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme)ja„Assistanceleistungen: professionelle Hilfe durch Beratung und mehr, auch schon bevor Berufsunfähigkeit besteht“Weitere Leistungen, Seite 1
Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen)nicht geregelt

Leistungsfall und Nachprüfung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätungnicht geregelt
Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl)nicht geregelt
Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinausja„hat sich damit allen zumutbaren ärztlichen und medizinischen Maßnahmen (im Sinne der Versicherungsbedingungen) zur Besserung oder Wiederherstellung der Gesundheit“Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten?, Seite 2
Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit)nicht geregelt
Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeitennicht geregelt
Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate)nicht geregelt
Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig)nicht geregelt
Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze)ja„Bei Kriegsereignissen, Bürgerkrieg und inneren Unruhen“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung)ja„Nukleare, biologische, chemische oder durch Terrorismus ausgelöste Katastrophen“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen)ja„Nukleare, biologische, chemische oder durch Terrorismus ausgelöste Katastrophen“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten)nicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten)nicht geregelt
Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung)ja„Absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungennicht geregelt

Vertrag und Anzeigepflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre)nicht geregelt
Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre)nicht geregelt
Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzungnicht geregelt
Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung)nicht geregelt
Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Auslandnicht geregelt
BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherungnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf)nicht geregelt
Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit)nicht geregelt
Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens)nicht geregelt
Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta)nicht geregelt
Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistungnicht geregelt
Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral)nicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt Berufsunfähigkeit (KLV, Tarif UUx)
[Seite 1] BERUFSUNFÄHIGKEITS-VERSICHERUNG sorgenfreies.berufsleben Klassische Lebensversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu diesem Versicherungsprodukt. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie – im Versicherungsantrag, – in den Versicherungsbedingungen und – in der Versicherungspolizze. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Berufsunfähigkeitsversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ✓ Wird die versicherte Person im Sinne der  Leistungspflichtige Berufsunfähigkeit besteht Bedingungen berufsunfähig, erbringen wir nicht, wenn die versicherte Person eine andere, folgende Leistungen: ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer ✓ Zahlung der vereinbarten bisherigen Lebensstellung entsprechende Berufsunfähigkeitsrente, auf Dauer der berufliche Tätigkeit konkret ausübt. Berufsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum Wir verzichten jedenfalls ausdrücklich auf eine Versicherungsende abstrakte Verweisung auf einen möglichen ✓ vollständige Befreiung von der anderen Beruf. Prämienzahlungspflicht  Bei Ablauf ohne Eintritt eines Leistungsfalles erlischt der Vertrag ohne Anspruch auf ✓ Die versicherte Person gilt als berufsunfähig, Leistung. wenn ✓ sie infolge von Krankheit, Körperverletzung Weitere Einschränkungen des Versicherungs- oder Kräfteverfall, für mindestens sechs schutzes entnehmen Sie bitte dem nächsten Monate ununterbrochen Punkt. ✓ zu mindestens 50 % außerstande ist, den zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben und Gibt es Deckungsbeschränkungen? ✓ auch keiner anderen beruflichen Tätigkeit nachgeht, die ihrer Ausbildung, ihren ! Absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Fähigkeiten und ihrer bisherigen Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder Lebensstellung entspricht oder versuchte Selbsttötung ✓ sie pflegebedürftig im Sinne der ! Bei Kriegsereignissen, Bürgerkrieg und inneren Bedingungen ist. Unruhen ! Nukleare, biologische, chemische oder durch ✓ Weitere Leistungen Terrorismus ausgelöste Katastrophen ✓ Assistanceleistungen: professionelle Hilfe ! Ausführung einer Straftat durch Beratung und mehr, auch schon bevor ! Drogen oder Suchtmittel Berufsunfähigkeit besteht ✓ Nachversicherungsgarantie Die genauen Bestimmungen dazu sind in den ✓ Neustarthilfe bis zu EUR 6.000,‒ allgemeinen Versicherungsbedingungen festgehalten. Die individuelle Versicherungsleistung hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. [Seite 2] Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten? - Sie und die zu versichernde Person sind verpflichtet, den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten. - Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien an uns kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen. - Vor Erbringung von Leistungen ist die den Anspruch erhebende Person verpflichtet, uns alle ärztlichen, beruflichen und finanziellen Informationen und Nachweise vorzulegen, anhand der die Berufsunfähigkeit beurteilt und geprüft werden kann. - Die zu versichernde Person ist verpflichtet, zur Schadensminderung beizutragen und hat sich damit allen zumutbaren ärztlichen und medizinischen Maßnahmen (im Sinne der Versicherungsbedingungen) zur Besserung oder Wiederherstellung der Gesundheit und damit zur Minderung der Berufsunfähigkeit zu unterziehen, sowie zumutbaren ärztlichen Anweisungen zur Besserung ihrer gesundheitlichen Verhältnisse Folge zu leisten. - Eine Minderung des Grads der Berufsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit und die Wiederaufnahme oder Änderung der beruflichen Tätigkeit sind uns unverzüglich mitzuteilen. Wann und wie zahle ich? Wann: Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Versicherungspolizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn fällig und ist sodann innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen. Folgeprämien sind innerhalb eines Monats, bei monatlicher Prämienzahlung innerhalb von zwei Wochen, jeweils ab dem in der Versicherungspolizze angegebenen Fälligkeitstag zu bezahlen. Wie: Die Zahlungsart (z. B.: Abbuchungsauftrag, Einziehungsermächtigung) ist vertraglich zu vereinbaren. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder einmalige Prämie innerhalb der Zahlungsfrist von zwei Wochen bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz. Sofortschutz: Ab Eingang Ihres Versicherungsantrages bei uns, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn, besteht für Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls vorläufiger Sofortschutz in Höhe der vereinbarten Rente, höchstens jedoch EUR 12.000,‒ jährlich. Ende: Der Vertrag und die Versicherungsleistungen enden mit dem vereinbarten Ablauf, dem Ableben der versicherten Person oder durch Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines Versicherungsjahres mit dreimonatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres schriftlich kündigen. Im Fall der Kündigung Ihres Versicherungsvertrages erlischt mit Ende der Kündigungsfrist der Versicherungsschutz ohne Rückvergütung. Stand der Informationen: 12.2024

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.