Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Bauwesenversicherung / Bedingungsarchiv

VLV Ländle Heimvorteil: die Bedingungen im Volltext

Bauwesenversicherung für private Bauherren beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern samt Nachbarschaftshilfe, mit benannten Gefahren wie Ausführungsfehler, Vandalismus, Starkregen und Diebstahl eingebauter Teile; Feuer, Erdbeben und Hochwasser nicht versichert, Selbstbehalt 500 Euro. Ausgelesen aus dem Informationsblatt.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, dieselbe Prämie wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.037 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben. Wir bereiten Ihren Antrag bei VLV vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an VLV
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei VLV vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 63 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Vertragsform

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Herstellungskosten der Bauleistung einschließlich Material und Lohn)laut Polizze„Versichert sind die für den Neubau von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern in der Polizze angeführten Bauleistungen“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Allgefahrendeckung: versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden, soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossennein„Versichert sind eintretende Beschädigungen, Zerstörungen oder Verlust von versicherten Sachen durch“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Vertragsform für Auftraggeber oder Bauherren (ABN, ABBL Bauherr, Bauwesen des Bauherrn)ja„Bauleistungen von Ihnen als Bauherr“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Vertragsform für Bauunternehmen oder Handwerker (ABU, Jahresvertrag für Unternehmerleistungen)nicht geregelt
Jahresvertrag für alle Bauvorhaben eines Unternehmens (Umsatz- oder Pauschalpolice)nicht geregelt
Neubau eines Ein- oder Zweifamilienhauses durch private Bauherren versicherbarja„Versichert sind die für den Neubau von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern in der Polizze angeführten Bauleistungen“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Umbau, Anbau, Sanierung und Arbeiten an Altbauten versicherbarnicht geregelt
Tief-, Straßen- und Ingenieurbau versicherbarnicht geregelt
Höchste Bausumme ohne Einzelanfrage (Grenze der Pauschal- oder Tarifannahme)nicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schäden an der Bauleistung durch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler (Folgeschaden, nicht der Mangel selbst)ja„Ausführungsfehler, fehlerhafte Konzeption, Planung, Erzeugung, Herstellung, Bearbeitung, Reparatur, Lieferung oder Leistung“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Sturm und Wolkenbruch, auch Schäden durch Niederschlag am noch offenen Rohbauja„Starkregen, Hagel, Frost, Schneedruck, Lawinen“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Hochwasser, Überschwemmung und Grundwassernein„Erdbeben und Hochwasser“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Weitere Naturgefahren (Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen)ja„Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Frost und Eisja„Starkregen, Hagel, Frost, Schneedruck, Lawinen“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Vandalismus und Sachbeschädigung durch Unbekannteja„Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Sabotage, Vandalismus“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Diebstahl und Einbruchdiebstahl fest eingebauter Bestandteileja„Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Entwendung der eingebauten Teile“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Diebstahl noch nicht eingebauter Bauteile und Baustoffenicht geregelt
Brand, Blitzschlag und Explosion (eingeschlossen oder nur gegen Zuschlag)nein„Brand, Blitzschlag und Explosion“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Streik, Aussperrung, innere Unruhennein„Unruhen, Streik oder Aussperrung“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1

Versicherte Sachen und Erweiterungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Altbausubstanz und vorhandene Bauten (Schäden an bestehender Bausubstanz bei Umbauten)nicht geregelt
Baustelleneinrichtung, Gerüste, Baubuden und Hilfsbautenja„eigene und gemietete bzw. geliehene Bauausrüstung, Baugeräte und Baubehelfe“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Baugeräte und Baumaschinen (mitversicherbar oder ausgeschlossen)ja„eigene und gemietete bzw. geliehene Bauausrüstung, Baugeräte und Baubehelfe“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Baugrund und Bodenmassen (Mehrkosten für Wiederherstellung)ja„Baugrund und Bodenmassen, soweit diese nicht Bestandteile der versicherten Bauleistung sind“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Vom Bauherrn beigestellte Bauteile und Materialiennicht geregelt
Eigenleistungen des Bauherrn und Nachbarschaftshilfe mitversichertja„und Leistungen, die in Nachbarschaftshilfe erstellt werden“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Haustechnik, Elektro- und Heizungsanlagen als Teil der Bauleistung, einschließlich Probebetriebnicht geregelt
Verglasungen, Fassadenglas und Glasbausteineja„Glasbruch, wenn Scheiben von bereits fix eingebauten Fenstern und Türen betroffen sind“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Sachen Dritter auf der Baustelle (fremde Gewerke)nicht geregelt

Kosten und Leistungen im Schadenfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskostennicht geregelt
Bergungs-, Freilegungs- und Suchkostennicht geregelt
Mehrkosten für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit und Eilfrachtnicht geregelt
Kosten für Sachverständige, Planer und Statiker zur Schadenbehebungnicht geregelt
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskostennicht geregelt
Ersatz zum Wiederherstellungswert ohne Abzug neu für altnein„bei Verlust oder völliger Zerstörung einer versicherten Sache (Totalschaden) den Zeitwert“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Verzicht auf Unterversicherungseinwand (oder Abrechnung nach Schlussbausumme)nein„bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung“IPID, Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Nachhaftung oder Einschluss der Benutzung nach Abnahme (Mitversicherung bis Ende der Gewährleistung)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss der Mängelbeseitigung selbst (Kosten, die auch ohne Schaden für die fehlerfreie Leistung angefallen wären)ja„von vornherein nicht ordnungsgemäß erbracht, so ist dies nicht als versicherter Sachschaden anzusehen“IPID, Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss normaler, nach Jahreszeit und Örtlichkeit zu erwartender Witterungseinflüsseja„normale Witterungseinflüsse“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Baugeräten, Fahrzeugen und Schiffennicht geregelt
Ausschluss von Abnutzung, Korrosion und Verschleißja„Abnützungs- und Alterserscheinungen“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Vertragsstrafen, Verzug und Vermögensschädennicht geregelt
Ausschluss von Krieg, Terror und Kernenergieja„Krieg, Rebellion, Revolution, Aufstand“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Schäden durch Mängel, die der Versicherungsnehmer kannte oder kennen mussteja„Fehler, die bei Abschluss der Versicherung vorhanden und bekannt waren“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Cyber- und Datenrisikennicht geregelt

Obliegenheiten und Sicherungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sicherungsvorgaben (verschlossene Räume, Bauzaun, Bewachung) für den Diebstahlschutzja„Die versicherten Sachen sind ihrer Beschaffenheit sowie den örtlichen Verhältnissen entsprechend gesichert und geschützt zu verwahren“IPID, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Pflicht zu Schutzmaßnahmen gegen Witterung und Wasser (Notdach, Wasserhaltung)ja„Die versicherten Sachen sind ihrer Beschaffenheit sowie den örtlichen Verhältnissen entsprechend gesichert und geschützt zu verwahren“IPID, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Pflicht zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und behördlicher Auflagenja„Die versicherten Sachen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten“IPID, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Frist zur Schadenmeldung und Besichtigungsrecht vor Beginn der Aufräumungja„die Besichtigung hat innerhalb von sieben Tagen seit Schadenanzeige nicht stattgefunden“IPID, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Anzeige bei der Polizei bei Diebstahl und Vandalismusja„Die Schäden sind im Falle eines Einbruchdiebstahls und eines Diebstahls auch der Sicherheitsbehörde zu melden.“IPID, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Anzeigepflicht bei Änderung von Bauzeit, Bausumme oder Bauweisenicht geregelt
Leistung bei grober Fahrlässigkeit (Verzicht auf Kürzung)nein„bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob ... Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz“IPID, Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1

Selbstbehalt, Laufzeit und Beitragsregeln

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schaden (allgemein)500 €„ein Selbstbehalt von EUR 500,-- ist selbst zu tragen“IPID, Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Erhöhte Selbstbeteiligung bei Diebstahlnicht geregelt
Erhöhte Selbstbeteiligung bei Naturgefahrennicht geregelt
Beginn der Haftung (Baubeginn, Anlieferung, Vertragsbeginn)ja„Der Versicherungsschutz beginnt mit der Aufnahme der Bauarbeiten.“IPID, Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Ende der Haftung (Abnahme, Bezug, Ingebrauchnahme oder Fristablauf)ja„Der Versicherungsschutz endet generell mit der Fertigstellung des versicherten Bauvorhabens, spätestens zum vereinbarten Vertragsende.“IPID, Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Höchste Bauzeit im Grundbeitrag und Verlängerungsregelnicht geregelt
Einmalbeitrag für das Bauvorhaben (statt laufendem Beitrag)nein„Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich bezahlen“IPID, Wann und wie zahle ich?, Seite 2
Beitragsabrechnung nach endgültiger Bausumme oder Umsatznicht geregelt
Leistungen aller beteiligten Unternehmer und Subunternehmer mitversichertnicht geregelt
Regressverzicht gegenüber mitversicherten Unternehmern (außer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit)nicht geregelt
Bauherrenhaftpflicht im selben Werk oder Paketnicht geregelt
Kombination mit Baugewährleistung oder Zehnjahresversicherung (seguro decenal) im selben Paketnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Bauwesenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Ländle Heimvorteil)
[Seite 1] Bauwesenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Ländle Heimvorteil Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar. Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Bauwesenversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert sind die für den Neubau von Ein- und Schäden verursacht durch: Zweifamilienwohnhäusern in der Polizze angeführ- ✖ Brand, Blitzschlag und Explosion ten Bauleistungen von Ihnen als Bauherr und Leis- ✖ Erdbeben und Hochwasser tungen, die in Nachbarschaftshilfe erstellt werden, einschließlich aller notwendigen Kontruktionsteile, ✖ Unruhen, Streik oder Aussperrung, Neutralitätsver- Materialien und Stoffe. letzung, Krieg, Rebellion, Revolution, Aufstand, Meu- terei, Verfügung von hoher Hand, Beschlagnahme Versichert sind eintretende Beschädigungen, Zerstö- ✖ Fehler, die bei Abschluss der Versicherung vorhan- rungen oder Verlust von versicherten Sachen durch: den und bekannt waren ✓ Ausführungsfehler, fehlerhafte Konzeption, Planung, ✖ eine nachweisbar unmittelbare Folge der dauernden Erzeugung, Herstellung, Bearbeitung, Reparatur, Einflüsse oder Einwirkungen chemischer, thermi- Lieferung oder Leistung scher, mechanischer, elektrischer oder elektroma- ✓ Verwendung ungeeigneter Konstruktionsteile, gnetischer Art und daraus entstehende Korrosion, Materialien und Stoffe Oxydation, Gravitation, Erosion und Ablagerungen ✓ unbekannt gebliebene Eigenschaften des Baugrun- aller Art des ✖ Abnützungs- und Alterserscheinungen ✓ indirekten Blitzschlag ✓ Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, ✖ Weiterverwendung der versicherten Sachen nach Sabotage, Vandalismus einem Schaden und zwar vor Beendigung der end- ✓ von außen mechanisch wirkende Ereignisse gültigen Wiederherstellung ✓ Herabfallen von Gegenständen, Versagen von Stütz- ✖ normale Witterungseinflüsse konstruktionen oder Sicherheitseinrichtungen ✖ Zerkratzen, Verschrammen oder sonstige Verletzung ✓ Starkregen, Hagel, Frost, Schneedruck, Lawinen der Oberfläche an technischen Einrichtungen und ✓ Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch Anlagen (Schönheitsfehler) ✓ Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Entwendung der eingebauten Teile Gibt es Deckungsbeschränkungen? ✓ Glasbruch, wenn Scheiben von bereits fix eingebau- ten Fenstern und Türen betroffen sind ! bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung Mitversichert gelten bis zu 5 % des Versicherungs- ! bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrläs- wertes: Hilfsbauten, Hangsicherung sowie Stütz- und siger Schadenherbeiführung entfällt der Versiche- Futtermauern; Maßnahmen zu Wasserhaltung; eigene rungsschutz und gemietete bzw. geliehene Bauausrüstung, Baugeräte und Baubehelfe; Baugrund und Bodenmas- ! ein Selbstbehalt von EUR 500,-- ist selbst zu tragen sen, soweit diese nicht Bestandteile der versicherten ! wurde eine versicherte Sache infolge mangelhafter Bauleistung sind; Bauhilfsstoffe; oder vertragswidriger Konzeption, Planung, Her- stellung, Bearbeitung, Reparatur, Lieferung oder Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Leistung bzw. infolge Verwendung ungeeigneter ersetzt: oder mangelhafter Konstruktionsteile, Materialien ✓ bei Wiederherstellung einer beschädigten Sache oder Stoffe von vornherein nicht ordnungsgemäß (Teilschaden) die Reparaturkosten erbracht, so ist dies nicht als versicherter Sachscha- den anzusehen ✓ bei Verlust oder völliger Zerstörung einer versi- cherten Sache (Totalschaden) den Zeitwert für die ! die Verwertbarkeit der Reste ist bei der Berechnung Wiederbeschaffung der Leistung zu berücksichtigen 4159 2020/11 [Seite 2] Wo bin ich versichert? Versicherungsort ist der in der Polizze bezeichnete räumliche Bereich der Baustelle. Welche Verpflichtungen habe ich? • Die versicherten Sachen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten und in technisch einwandfreiem, be- triebsfähigen Zustand zu halten. • Der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. oder deren Beauftragten ist jederzeit Zutritt zu den versicherten Sachen sowie Einblick in diesbezügliche Unterlagen zu gewähren. • Die versicherten Sachen sind ihrer Beschaffenheit sowie den örtlichen Verhältnissen entsprechend gesichert und geschützt zu verwahren bzw. aufzustellen. • Jeder Schaden muss kleingehalten und der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. so schnell wie möglich gemeldet wer- den. Die Schäden sind im Falle eines Einbruchdiebstahls und eines Diebstahls auch der Sicherheitsbehörde zu melden. • Das Schadenbild muss bis zur Besichtigung durch die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. unverändert bleiben, es sei denn, die Sicherheit oder der Fortgang der Arbeiten erfordern den Eingriff, die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. ver- zichtet ausdrücklich auf eine Besichtigung oder die Besichtigung hat innerhalb von sieben Tagen seit Schadenanzeige nicht stattgefunden. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat- lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Versicherungsschutz beginnt mit der Aufnahme der Bauarbeiten. Für versicherte Sachen beginnt der Versiche- rungsschutz, sobald diese am Versicherungsort abgeladen wurden. Keinesfalls beginnt er vor dem in der Polizze vereinbarten Zeitpunkt. Ende: Der Versicherungsschutz endet generell mit der Fertigstellung des versicherten Bauvorhabens, spätestens zum verein- barten Vertragsende. Wie kann ich den Vertrag kündigen? • Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten. • Sie müssen den Vertrag grundsätzlich nicht gesondert kündigen, da dieser automatisch mit Vertragsende oder Fertigstel- lung des Bauvorhabens erlischt. • Sie können den Vertrag jedoch z.B. nach einem Schadenfall, bei Risikowegfall oder bei Eigentumswechsel kündigen.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.