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Versicherungsmakler / Bauherrenversicherung / Bedingungsarchiv

VLV Bauherrenhaftpflichtversicherung: die Bedingungen im Volltext

Bauherrenhaftpflicht der Vorarlberger Landes-Versicherung gegen Einmalbeitrag für Abbruch-, Bau-, Reparatur- und Grabarbeiten an der versicherten Liegenschaft, nur bei Vergabe von Planung, Leitung und Ausführung an befugte Fachleute.

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Ich ermächtige VLV, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von VLV auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt VLV mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei VLV einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif VLV Bauherrenhaftpflichtversicherung von VLV (Bauherrenversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Polizze, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an VLV weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 63 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignislaut Polizze„bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres oder der gesamten Bauzeit (Maximierung)nicht geregelt
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)nein„reine Vermögensschäden“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Selbstbeteiligung je Schadenfall (allgemein und bei Sachschäden an Nachbargebäuden)ja, bis zur Versicherungssumme„ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt ist selbst zu tragen“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Höchstgrenze der Bausumme (Gesamtbaukosten), bis zu der das Bauvorhaben versicherbar istnicht geregelt
Versicherbare Bauvorhaben: Neubau, Umbau, Anbau, Sanierung, Renovierung, Abrissja„Die Versicherung erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen aus der Durchführung von Abbrucharbeiten Bauarbeiten Reparaturarbeiten Grabarbeiten an der versicherten Liegenschaft.“Was ist versichert?, Seite 1
Zulässige Nutzung des Gebäudes (selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Garage, Nebengebäude)nicht geregelt
Örtlicher Geltungsbereich (Baustelle im Inland, im Ausland, Versicherungsort)ja„Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner als Mitbauherr, Miteigentümer, Bauherrengemeinschaft)nicht geregelt
Leistungsupdate und Besitzstandsgarantie: Verbesserungen der Bedingungen und bessere Leistungen des Vorvertrags gelten mitnicht geregelt

Bauweise und Eigenleistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Voraussetzung: Planung, Bauleitung und Ausführung sind an befugte Fachleute vergeben (Architekt, Bauunternehmer, in Österreich befugter Ziviltechniker oder Gewerbetreibender)ja„Voraussetzung ist, dass die technische Planung, Leitung und Ausführung der Arbeiten einem hierzu behördlich berechtigten Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden“Was ist versichert?, Seite 1
Eigenleistung des Bauherrn mitversichert (Bauen in Eigenregie, Selbsthilfe am Bau)nicht geregelt
Grenze der Eigenleistung (Betrag oder Anteil an der Bausumme, ab dem ein Zuschlag oder kein Schutz gilt)nicht geregelt
Bauleitung in eigener Regie zulässig (ohne beauftragten Bauleiter)nein„und Sie an ihnen in diesen Eigenschaften in keiner Weise beteiligt sind“Was ist versichert?, Seite 1
Haftpflicht der unentgeltlichen Bauhelfer (Familie, Freunde, Nachbarschaftshilfe) mitversichertnicht geregelt
Personenschäden der Bauhelfer untereinander und Ansprüche von Helfern gegen den Bauherrnnicht geregelt
Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft Bau, Sozialversicherung oder Unfallversicherung (in Österreich AUVA, in Spanien Seguridad Social) gegen den Bauherrnnicht geregelt
Pflichten des Bauherrn als Auftraggeber nach Baustellenverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz oder Real Decreto 1627/1997 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)nicht geregelt
Gebrauch eigener, gemieteter oder geliehener selbstfahrender Arbeitsmaschinen (Bagger, Radlader, Minibagger) auf der Baustellenicht geregelt
Kräne, Aufzüge, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtung des Bauherrnnicht geregelt

Schäden aus dem Bauvorhaben

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle (Absicherung, Beleuchtung, Zugang Unbefugter, spielende Kinder)nicht geregelt
Sachschäden an Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden durch die Bauarbeitennicht geregelt
Schäden durch Senkungen, Erdrutsch, Erschütterungen und Rammarbeiten an Grundstücken und Gebäudenja, bis zur Versicherungssumme„Schäden an Bauwerken durch Hebungen, Senkungen oder Erschütterungen, wenn das statische Gefüge nicht beeinträchtigt wird“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Erdarbeiten, Unterfangungen und Unterfahrungen an Nachbargebäudennicht geregelt
Abbruch- und Einreißarbeiten (Abstand zum Nachbarn, Ausschluss im Radius, Grenze)ja, bis zur Versicherungssumme„Abbrucharbeiten“Was ist versichert?, Seite 1
Sprengungen auf der Baustellenicht geregelt
Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche ohne Verschulden (§ 906 BGB, in Österreich § 364b ABGB, in Spanien relaciones de vecindad)nicht geregelt
Schäden an Erdleitungen, Kabeln, Rohren und Kanälen (unterirdische Versorgungsleitungen) und deren Folgeschädennicht geregelt
Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremden Sachen (zum Beispiel am Nachbarzaun oder an einer gemeinsamen Grenzwand)nicht geregelt
Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Baugeräten und Baustelleneinrichtungennicht geregelt
Brand- und Explosionsschäden an Sachen Dritter, die von der Baustelle ausgehennicht geregelt
Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von Staub, Feuchtigkeit, Abwasser)nein„Allmählichkeitsschäden“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Schäden nach Ende der Bauzeit, die noch aus dem Bauvorhaben stammen (Nachhaftung)nicht geregelt

Umwelt und Gewässer

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gewässerschäden durch Stoffe auf der Baustelle (Heizöl, Diesel, Baustoffe), auch Rettungskostennicht geregelt
Schäden durch Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltungnicht geregelt
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz, österreichischem B-UHG oder spanischer Ley 26/2007 (Boden, Gewässer, geschützte Arten)nicht geregelt
Boden- und Grundstücksverunreinigung durch die Bauarbeiten (Altlasten ausgeschlossen oder versichert)nicht geregelt

Erweiterungen und Abgrenzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht als Eigentümer des Baugrundstücks (Grundstücks- und Hausbesitzerhaftpflicht während der Bauzeit)nicht geregelt
Unbebautes Grundstück vor Baubeginn mitversichert (ab Kauf oder Antrag bis Baubeginn)nicht geregelt
Anschlussdeckung als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nach Bezugsfertigkeit (beitragsfrei, Dauer)nicht geregelt
Bauherrenrisiko in der Privathaftpflicht oder Eigenheimversicherung mit eigener Grenze (Bausumme bis Betrag X)nicht geregelt
Bauleistungsversicherung im selben Werk geregelt (Schäden am eigenen Bauwerk, nur Hinweis, eigene Sparte)nicht geregelt
Bauhelfer-Unfallversicherung im selben Werk geregeltnicht geregelt
Ausschluss von Schäden am eigenen Bauvorhaben und an eigenen Sachen (Abgrenzung zur Bauleistung)nicht geregelt
Ausschluss von Baumängeln, Gewährleistung und Erfüllungsansprüchennicht geregelt

Abwehr und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkostenja„die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche“Was ist versichert?, Seite 1
Kosten der Abwehr und Zinsen werden nicht auf die Deckungssumme angerechnetnicht geregelt
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Unfall auf der Baustellenicht geregelt
Rettungskosten und Kosten zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens (zum Beispiel Abstützung eines Nachbargebäudes)nicht geregelt
Kosten der Beweissicherung am Nachbargebäude vor Baubeginnnicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungsdauer: Beginn, Höchstdauer der Bauzeit (zum Beispiel zwei Jahre) und Ende mit Bezugsfertigkeit oder Abnahmeja„Der Vertrag endet mit Fertigstellung der versicherten Bauarbeiten, spätestens zum vereinbarten Vertragsende.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Verlängerung bei längerer Bauzeit (beitragsfrei, gegen Zuschlag oder nur auf Antrag)nicht geregelt
Beitragsberechnung nach Bausumme, Einmalbeitrag für die Bauzeit, Nachberechnung bei höherer Bausummeja„Sie zahlen Ihren Einmalbeitrag fristgerecht im Voraus.“Wann und wie zahle ich?, Seite 2
Spielraum bei Überschreitung der angegebenen Bausumme ohne Anzeige oder Kürzungnicht geregelt
Obliegenheit, Bauvorschriften, Baugenehmigung und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (Folgen eines Verstoßes)nicht geregelt
Anzeigepflichten bei Änderungen (Bausumme, Bauweise, Eigenleistung, Baubeginn)ja„Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung, Mitwirkung)ja„Der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. sind Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren innerhalb von einer Woche zu melden.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Leistung bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel bewusster Verstoß gegen Sicherheitsauflagen)nein„bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Kündigung (nach Schaden, vorzeitige Beendigung bei Abbruch des Bauvorhabens, Beitragserstattung)ja„Sie können den Vertrag jedoch z.B. nach einem Schadenfall, bei Risikowegfall oder bei Eigentumswechsel kündigen.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Asbest, Arbeiten ohne Genehmigung, Schwarzarbeit, Gebäude über einer bestimmten Größe)ja„Schäden durch Verstaubungen“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Besonderheiten der Märkte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Spanien: Haftung als promotor nach Art. 17 Ley de Ordenación de la Edificación gegenüber Dritten während der Bauzeit erfasstnicht geregelt
Spanien: Verhältnis zur Zehnjahresversicherung (seguro decenal) und zur Befreiung des autopromotor individual, falls im selben Werk geregeltnicht geregelt
Versicherungsbestätigung für Baubehörde, Bank oder Gemeinde (in Spanien certificado para la licencia de obras)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: VLV Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Bauherrenhaftpflichtversicherung
[Seite 1] Bauherrenhaftpflicht- versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Ländle Gewerbe, Ländle Agrar, Ländle Wohnanlagen Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar. Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Bauherrenhaftpflichtversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Die Versicherung erstreckt sich auf Schadenersatz- ✖ Schäden durch Verstaubungen verpflichtungen aus der Durchführung von ✖ Schäden an Bauwerken durch Hebungen, Sen- ✓ Abbrucharbeiten kungen oder Erschütterungen, wenn das statische ✓ Bauarbeiten Gefüge nicht beeinträchtigt wird ✓ Reparaturarbeiten ✖ Schäden an Bauwerken durch Haarrisse ✓ Grabarbeiten ✖ Schäden, die andere Haftpflicht-Versicherungen an der versicherten Liegenschaft. decken, z.B. Kfz-Haftpflicht Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schaden- ✖ Schäden, die Sie sich selbst oder Ihren nahen Ange- ersatzverpflichtungen von Ihnen als Bauherr von hörigen zufügen Bauarbeiten. ✖ Allmählichkeitsschäden Voraussetzung ist, dass die technische Planung, ✖ reine Vermögensschäden Leitung und Ausführung der Arbeiten einem hierzu ✖ Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Terror behördlich berechtigten Ziviltechniker oder Gewer- ✖ Schäden durch elektromagnetische Felder, Asbest betreibenden übertragen werden und Sie an ihnen in und Atomenergie diesen Eigenschaften in keiner Weise beteiligt sind. Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ersetzt: ! bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung ✓ die gerechtfertigten Schadenersatzansprüche bei Sach-, Personen- und dadurch verursachten Vermö- ! bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrläs- gensschäden siger Schadenherbeiführung entfällt der Versiche- rungsschutz ✓ die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprü- che ! ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt ist selbst zu tragen Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. Welche Verpflichtungen habe ich? • Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden - vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. • Der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. sind Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren innerhalb von einer Woche zu melden. • Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich gel- tend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. befolgen und dem Anwalt der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Vollmacht erteilen. 4182 2020/11 [Seite 2] • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original- belege zu überlassen. • Jeder Schaden muss klein gehalten und der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. so schnell wie möglich gemeldet wer- den. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihren Einmalbeitrag fristgerecht im Voraus. Wie: Sie können Ihren Einmalbeitrag z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberwei- sung bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Einmalbeitrag rechtzeitig zahlen. Ende: Der Vertrag endet mit Fertigstellung der versicherten Bauarbeiten, spätestens zum vereinbarten Vertragsende. Wie kann ich den Vertrag kündigen? • Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten. • Sie müssen den Vertrag grundsätzlich nicht gesondert kündigen, da dieser automatisch mit Vertragsende erlischt. • Sie können den Vertrag jedoch z.B. nach einem Schadenfall, bei Risikowegfall oder bei Eigentumswechsel kündigen.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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