Magazin / Bordfunk · Folge 15
Eine Kurve zu eng: wer zahlt, wenn beim Tube-Fahren hinter dem Boot etwas passiert
Ein Sommernachmittag am See, eine Tube mit zwei Jugendlichen, eine Kurve zu eng und ein ankerndes Segelboot. Diese Folge erzählt, warum der Eigner beim Ziehen versichert ist, der Wakeboarder über das Boot aber nicht, und warum der Schulfreund der Tochter besser abgesichert ist als die eigene Tochter.
28. September 202611 minNAMMERT Assekuradeur GmbH
Die Folge zum Nachlesen
Willkommen beim Bordfunk, Folge fünfzehn.
Ein Samstag Ende August, ein See, kaum Wind. Ein Motorboot zieht eine aufblasbare Tube, darauf zwei Jugendliche. Die eigene Tochter und ihr Freund aus der Parallelklasse. Der Eigner fährt eine weite Kurve. Dann noch eine. Die zweite ist enger. Die Tube schwingt aus, weit nach außen, so wie Tuben das eben tun. Und am äußersten Punkt dieses Bogens liegt ein Segelboot vor Anker.
Es geht sehr schnell. Die Tube schlägt seitlich gegen den Rumpf des Seglers. Der Freund wird abgeworfen und prallt mit der Schulter gegen die Badeplattform. Die Tochter landet im Wasser, taucht auf und lacht sogar noch. Am Abend tut ihr das Knie weh. Am Montag sitzt sie beim Orthopäden.
Am Dienstag hat der Eigner drei Fragen auf dem Tisch. Der Segler möchte seinen Rumpf bezahlt haben. Die Eltern des Freundes fragen nach Arztkosten und Schmerzensgeld. Und beim Abendessen fragt die eigene Frau: Und wenn es beim Knie unserer Tochter etwas Ernstes ist, zahlt dann eigentlich auch die Bootsversicherung?
Drei Menschen, drei Fragen, ein Boot. Und eine Frage, die diese Folge trägt: Wer zahlt eigentlich für das, was hinter dem Boot passiert? Die Antwort ist nicht die, die die meisten erwarten. An einer Stelle ist sie sogar genau umgekehrt. Und diese Stelle betrifft den Menschen, der Ihnen am nächsten steht.
Fangen wir beim Einfachsten an, beim Eigner am Steuer. In der Wassersport-Haftpflicht Basis Plus und Premium steht ein eigener Satz dazu. Mitversichert ist, Zitat, „die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Ziehen von Wasserskiläufern, Wake-Boardern, Schirmdrachenfliegern, Bananen und Tube Insassen.“
Im Klartext: Wer zieht, ist versichert. Die Wasserskiläuferin, der Wakeboarder, die Banane mit vier Kindern darauf, die Tube am Samstag. Muss der Eigner für das einstehen, was beim Ziehen passiert, steht seine Haftpflicht dahinter. Das gilt für den Rumpf des Seglers. Und es gilt für die Schulter des Freundes aus der Parallelklasse.
Und in der Basis? Dort steht dieser Satz so nicht. Es gibt dort keinen eigenen Absatz über das Ziehen. Heißt das, es ist nicht versichert? Es heißt zunächst nur: Es steht nicht ausdrücklich drin. Wer mit der Basis eine Tube zieht, fragt deshalb vorher nach. Ein Anruf im Juni kostet eine Minute. Eine offene Frage im September kostet Nerven.
Ein Wort noch zu dem kleinen Wörtchen „muss“. Die Haftpflicht zahlt nicht einfach, was jemand verlangt. Ihr Auftrag ist in den Bedingungen in drei Schritten beschrieben: die Haftpflichtfrage prüfen, unberechtigte Ansprüche abwehren, von berechtigten freistellen. Ob und wie weit der Eigner überhaupt haftet, ist also die erste Frage, nicht die letzte.
Deshalb gilt am Ufer dasselbe wie nach jedem anderen Schaden: Namen aufschreiben, Fotos machen, aber nichts zusagen und nichts unterschreiben. Die Bedingungen sagen dazu: Anerkenntnisse und Vergleiche ohne Zustimmung des Versicherers binden ihn nur, „soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.“ Im Klartext: Freundlich sein ja. Schuld anerkennen nein. Das klärt die Versicherung.
So weit, so erwartbar. Jetzt kommt der Teil, über den am Telefon am häufigsten gestaunt wird. Denn nicht nur der Eigner kann einen Schaden anrichten. Auch wer hinten auf dem Brett steht.
Stellen Sie sich einen Wakeboarder vor. Anders als auf der Tube lenkt er selbst. Er zieht nach außen, weiter als nötig, und fährt einem Kanu in die Seite. Wessen Versicherung ist jetzt gefragt? Die Bootshaftpflicht sagt dazu unter den Ausschlüssen, Zitat: „Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht des Wasserskiläufers, Schirmdrachenfliegers, Wake-Boarders, Banane und Tube Insassen.“
Im Klartext: Die Police des Bootes schützt den, der zieht. Nicht den, der gezogen wird. Das Boot ist versichert. Der Fahrer ist versichert. Der Mann auf dem Brett ist es über dieses Boot nicht. Ob für ihn eine eigene Versicherung einspringt, steht in seinem Vertrag, nicht in Ihrem. Wer Gäste an die Leine nimmt, darf das ruhig vorher ansprechen. Es ist kein unhöflicher Satz. Es ist ein kluger.
Und jetzt kommt der Teil, den am Abendbrottisch zunächst niemand glaubt. Zurück zur Frage der eigenen Frau: Zahlt die Bootsversicherung auch für das Knie der Tochter?
In allen drei Haftpflicht-Tarifen steht unter den Ausschlüssen derselbe Gedanke. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Sie, Zitat, „aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören.“ Als Angehörige zählen die Bedingungen unter anderem Ehegatten und Lebenspartner auf, Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister.
Im Klartext: Der Freund aus der Parallelklasse ist über die Haftpflicht des Eigners abgesichert. Die eigene Tochter, die zu Hause wohnt, ist es nicht. Dieselbe Tube. Dieselbe Kurve. Dieselbe Welle. Und trotzdem zwei verschiedene Antworten, nur weil der eine am Abend nach Hause fährt und die andere schon zu Hause ist.
Das hat eine zweite, fast tröstliche Seite. Entscheidend ist die häusliche Gemeinschaft. Das Enkelkind, das nur in den Sommerferien zu Besuch ist, lebt nicht mit Ihnen in einem Haushalt. Solange es nicht zu den mitversicherten Personen gehört, fällt es nicht unter diesen Ausschluss. Und der Neffe steht in der Aufzählung der Angehörigen gar nicht erst drin.
Für die eigene Tochter ist das Knie deshalb keine Frage an die Haftpflicht, sondern an eine Unfallversicherung. Die Wassersport-Unfallversicherung nennt als versicherte Personen in Basis Plus den Eigner und seine Familienmitglieder ersten Grades, in Premium alle berechtigten Insassen, also Skipper, Crew und Gäste. In der Basis ist es allein der Eigner.
Ein Satz dort verdient aber Aufmerksamkeit. Die Versicherungssumme wird durch die Zahl der Personen geteilt, die zum Zeitpunkt des Unfalls im Boot sind. Wer auf der Tube sitzt, sitzt nicht im Boot. Wie die Bedingungen diesen Fall behandeln, sagen sie nicht ausdrücklich. Und was die Bedingungen nicht ausdrücklich sagen, klären Sie besser im Juni als im September.
Bleibt eine letzte Voraussetzung, und die gilt fürs Ziehen genauso wie fürs Fahren. Die Bedingungen verlangen einen berechtigten Führer und sagen: „Der Führer des Wassersport-Fahrzeugs darf das Wassersport-Fahrzeug nur mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis benutzen.“ Im Klartext: Wenn die Tochter nach dem Arztbesuch sagt, jetzt fahre ich und du sitzt auf der Tube, dann gilt dieser Satz auch für sie.
Was heißt das für den nächsten Sommer? Drei Dinge. Erstens: in den Vertrag schauen, ob das Ziehen ausdrücklich drinsteht. In Basis Plus und Premium tut es das, in der Basis vorher fragen. Zweitens: wissen, dass Gäste auf dem Brett für ihren eigenen Anteil eine eigene Versicherung brauchen. Drittens: für die Familie an Bord und hinter dem Boot nicht die Haftpflicht fragen, sondern die Unfallversicherung.
Und wenn es doch passiert: Fotos vom Rumpf, Fotos von der Stelle, Namen und Anschriften, Zeugen vom Ufer. Nichts anerkennen, nichts unterschreiben. Dann melden, und zwar bald.
Zurück an den See, zurück zur Frage vom Anfang. Wer zahlt für das, was hinter dem Boot passiert? Für den Rumpf des Seglers und die Schulter des Freundes die Haftpflicht des Eigners, wenn er haftet und das Ziehen versichert ist. Für das, was ein Gast auf dem Brett selbst anrichtet, nicht diese Police. Und für das Knie der eigenen Tochter nicht die Haftpflicht, sondern allenfalls eine Unfallversicherung.
In den Bedingungen heißt die Tube übrigens „Tube Insassen“, ohne Bindestrich. Wer einmal darauf gesessen hat, weiß nach der dritten Kurve, dass Insasse das falsche Wort ist.
Das war der Bordfunk, Folge fünfzehn. Die Stellen aus den Bedingungen stehen in den Shownotes zu dieser Folge. Kommen Sie gut ins Winterlager, und schauen Sie vor dem nächsten Sommer einmal nach, wer an Ihrer Leine versichert ist.
Ein Samstag Ende August an einem österreichischen See: Ein Motorboot zieht eine Tube mit der eigenen Tochter und ihrem Freund aus der Parallelklasse. In einer engen Kurve schwingt die Tube aus und schlägt gegen ein ankerndes Segelboot. Der Freund prellt sich die Schulter, die Tochter hat am Abend ein schmerzendes Knie. Drei Fragen landen beim Eigner: der Rumpf des Seglers, die Schulter des Freundes, das Knie der Tochter.
Wer zieht, ist in Basis Plus und Premium ausdrücklich versichert: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskiläufern, Wake-Boardern, Schirmdrachenfliegern, Bananen und Tube Insassen. In der Basis gibt es diesen eigenen Absatz nicht; wer dort zieht, fragt vorher nach. Die Haftpflicht prüft dabei zuerst, ob überhaupt gehaftet wird, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und stellt von berechtigten frei.
Der erste Aha-Moment: Die persönliche Haftpflicht dessen, der gezogen wird, ist über das Boot nicht versichert. Richtet ein Wakeboarder selbst einen Schaden an, ist das eine Frage an seine eigene Versicherung, nicht an die Police des Bootes.
Der zweite Aha-Moment: Ansprüche von Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, sind in allen drei Tarifen ausgeschlossen. Der Freund aus der Parallelklasse ist über die Haftpflicht des Eigners abgesichert, die eigene Tochter nicht. Das Enkelkind zu Besuch fällt nicht unter den Ausschluss, solange es nicht im Haushalt lebt und nicht mitversichert ist.
Für die Familie ist deshalb die Unfallversicherung die richtige Adresse: in Basis Plus Eigner und Familienmitglieder ersten Grades, in Premium alle berechtigten Insassen, in der Basis nur der Eigner. Die Summe wird durch die Zahl der Personen im Boot geteilt; wie jemand auf der Tube dabei zählt, sagen die Bedingungen nicht ausdrücklich. Das vor dem Sommer klären, nicht danach.
Shownotes
Dazu passt