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Portugal für Skipper aus Österreich: Patent, Polizze, Abgabe
Für Skipper aus Österreich ist der Befähigungsausweis in Portugal kein Hindernis: Ein Patent aus einem EU-Staat gilt dort automatisch. Verlangt wird aber eine Haftpflichtpolizze auch für Gastboote, und im ersten Hafen ist eine Abgabe für Leuchtfeuer und Betonnung fällig.
FB2, FB3 und portugiesische Fahrtgebiete
- Portugal lässt Sportboote nur unter dem Kommando von Personen fahren, die einen passenden Befähigungsnachweis haben.[1]
- Befähigungsausweise, die eine Behörde eines EU-Staats ausgestellt hat, werden automatisch anerkannt, ohne portugiesischen Ersatzschein. Österreich ist EU-Mitgliedstaat.[1]
- Welchem Fahrtgebiet FB2 oder FB3 in Portugal gleichgestellt sind, regelt die Gleichwertigkeitsliste der DGRM (Stand Dezember 2023). Wir haben sie nicht eingesehen, klären Sie das vorab.[2]
- Zum Vergleich die portugiesische Stufung: Carta de marinheiro bei Tag bis 3 sm, Patrão local bis 6 sm von der Küste, Patrão de costa bis 40 sm, Patrão de alto-mar unbegrenzt. Für diese Scheine gilt ein Mindestalter von 16 bzw. 18 Jahren.[1]
- Nach Angaben des ADAC muss der Befähigungsausweis im Heimatland für das Boot gelten und im Original mitgeführt werden.[7]
Haftpflichtpolizze für Gastboote
- Wer mit einem Boot unter fremder Flagge im portugiesischen Küstenmeer oder in inneren Gewässern einen Hafen anläuft oder verlässt, braucht die portugiesische Pflichthaftpflicht. Das entfällt im Nothafen und wenn die Polizze aus dem Registerland dieselben Fälle deckt.[4]
- Mindestens 249.398,94 Euro je Unfall oder Unfallserie aus demselben Ereignis müssen gedeckt sein, unabhängig von Opferzahl und Schadenart; die Summe geht auf 50 Mio. Escudos zurück.[4]
- Erst mit erfüllter Versicherungspflicht darf das Boot fahren. Die Autoridade Marítima kann die Polizze jederzeit sehen wollen.[4]
- Das Gesetz nennt für portugiesische Boote die Fahrtgebietstypen 1 bis 4, Typ 5 mit Motor und Segelboote des Typs 5 über 7 m. Laut ADAC sind Motorboote und Segelyachten ab etwa 7 m betroffen, viele Marinas wollen die Polizze sehen.[1][7]
- Eine neue Verordnung zur Pflichthaftpflicht nach dem Gesetz von 2018 haben wir nicht gefunden, die Portaria von 2001 steht laut Gesetzblatt in Kraft. Klären Sie das vor der Reise.[1][4]
Abgabe für Leuchtfeuer und Betonnung
- Gastboote, die einen portugiesischen Hafen anlaufen, unterliegen der taxa de farolagem e balizagem.[3]
- Bezahlt wird einmal pro Reise im ersten Anlaufhafen, bei der Abfertigung durch die Autoridade Marítima; der Vermerk kommt ins livrete de trânsito.[3]
- Nach mehr als sechs Monaten in Portugal wird der Satz für portugiesische Boote gleicher Einstufung verrechnet.[3]
- Die Höhe legt eine jährliche Portaria fest; den aktuellen Betrag erfragen Sie am besten direkt im Hafen.[3]
Bootspapiere für Portugal
- Die portugiesische Liste der Bordpapiere (Bootsheft, Befähigungsnachweis, Polizze, je nach Boot Funklizenz und Wartung der Rettungsinsel) betrifft dort registrierte Boote. Für ein Boot unter österreichischer Flagge ist sie nicht festgelegt, klären Sie das vorab.[1]
- Halten Sie für Kontrollen der Autoridade Marítima die Polizze bereit, das livrete de trânsito belegt die bezahlte Abgabe.[3][4]
Rettungsmittel und Löscher
- Portugal verlangt die Ausrüstung passend zum Fahrtgebiet; die Verordnung von 2002 kennt noch die Typen A bis D. Ob es eine neuere Liste der DGRM gibt und ob sie Gastboote bindet, ist offen.[5][1]
- Westen für Erwachsene und Kinder in ausreichender Zahl für alle an Bord; ab 5 m ein Rettungsring, über 9 m zwei, über 15 m vier.[5]
- Löscher nur mit Pulver, CO2 und Halon sind verboten; auf offenen Booten mit Außenborder genügt 1 kg.[5]
- Segelboote der Typen A, B und C1 brauchen drei Sicherheitsgurte mit Leinen, die Typen A und B ein tragbares UKW-Notfunkgerät.[5]
- Wer Wasserski fährt oder auf dem Wassermotorrad sitzt, trägt eine Rettungsweste.[1]
300 m vor Badestränden
- Bis 300 m vor Badestränden darf nicht gefahren werden, ausgenommen sind die Zufahrtskorridore, langsam und im rechten Winkel zur Küste.[1]
- Die editais der örtlichen Autoridade Marítima gehen vor; Schutzgebiete können per Portaria gesperrt werden.[1]
- Wassermotorräder bleiben nachts im Hafen, außer die Autoridade Marítima erlaubt es.[1]
- Eine amtliche Promillegrenze für Sportboote ist nicht belegt; der ADAC nennt 0,5 Promille nur für den Straßenverkehr. Klären Sie das vor der Reise.[7]
Mit dem Bootsanhänger nach Portugal
- Für das Gespann aus Pkw und Anhänger gilt in Portugal: Autobahn 100 km/h (Mindesttempo 50 km/h), Kraftfahrstraße 80 km/h, Freilandstraße 70 km/h, Ortsgebiet 50 km/h.[8][9]
- Art. 56 des Código da Estrada verbietet bei Personenfahrzeugen Ladung über die Fahrzeugumrisse hinaus (Strafe 120 bis 600 Euro). Ob der Bootsanhänger dabei als Güter- oder Personenfahrzeug zählt, ist offen.[8]
Notruf auf See
Nehmen Sie die Polizze mit der Deckungssumme und den Befähigungsausweis im Original mit; im ersten Hafen wird die Abgabe bezahlt und im livrete de trânsito eingetragen.
Als NAMMERT-Kunde bekommen Sie die Haftpflichtbestätigung auch auf Englisch.
Häufige Fragen
Wird mein FB3 in Portugal anerkannt?
Befähigungsausweise aus EU-Staaten erkennt Portugal automatisch an. Welchem Fahrtgebiet das FB3 entspricht, steht in der Liste der DGRM.
Reicht meine österreichische Polizze in Portugal?
Wenn sie für dieselben Fälle eintritt wie die portugiesische Pflichthaftpflicht, ja; sonst ist die portugiesische Versicherung nötig.
Wo zahle ich die Leuchtfeuerabgabe?
Im ersten portugiesischen Anlaufhafen bei der Abfertigung, einmal pro Reise.
Wie erreiche ich die Seenotrettung vor Lissabon?
MRCC Lisboa unter +351 214 401 919 oder die 112.
Quellen
Stand: 11.10.2026. Regeln ändern sich. Fragen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes nach, ob alles noch gilt.
- Diário da República: Decreto-Lei n.º 93/2018, Regime Jurídico da Náutica de Recreio, konsolidierte Fassung, letzte Änderung 13.10.2020, abgerufen 2026-10-11
- DGRM: Náutica de Recreio, Listen aktualisiert Dezember 2023, abgerufen 2026-10-11
- Diário da República: Decreto-Lei n.º 12/97, Taxa de farolagem e balizagem, konsolidierte Fassung, letzte Änderung 18.02.2019, abgerufen 2026-10-11
- Diário da República: Portaria n.º 689/2001, Pflichthaftpflicht für Sportboote, Fassung vom 10.07.2001, laut DR in Kraft, abgerufen 2026-10-11
- Diário da República: Portaria n.º 1464/2002, Ausrüstung der Sportboote, Fassung vom 14.11.2002, laut DR in Kraft, abgerufen 2026-10-11
- Marinha Portuguesa: Contactos, Emergência no mar, abgerufen 2026-10-11
- ADAC Skipper-Portal: Revier Portugal, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
- Procuradoria-Geral Distrital de Lisboa, Código da Estrada Art. 27, abgerufen 2026-10-11
- Europäische Kommission, Your Europe: Road rules and safety (Portugal), abgerufen 2026-10-11, Seite zuletzt geprüft 18/09/2024