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Türkei mit dem eigenen Boot: Transitlog, Patent, Blue Card

Wer aus Österreich mit dem eigenen Boot in die Türkei fährt, reist über einen Seegrenzübergang ein und braucht das Transitlog, einen anerkannten Befähigungsausweis oder ein Patent und für Abwasser die Blue Card. Hier finden Sie, was die türkischen Verordnungen und Ministerien sowie der ADAC dazu schreiben.

Seenotruf+90 312 231 9105UKW 16[6]
Promillegrenze?vorher erfragen[1]
HaftpflichtPflichtbeim Einklarieren, nach ADAC/ÖAMTC[8]
Führerscheinnach Gegenseitigkeit[1]
1 Das Boot mit abfallerzeugender Ausrüstung steuert die nächste Marina oder Annahmestelle an. 2 Dort gibt es gratis die Registrierung und eine Blue Card Nummer. 3 Jede Abgabe wird über diese Nummer erfasst, Boote mit Außenborder sind ausgenommen.

Patent und Ausweis in der Türkei

  • Mit einem im Ausland erworbenen Befähigungsausweis dürfen Sie in der Türkei im Rahmen seiner Berechtigung Ihr eigenes Boot, ein mit Vollmacht überlassenes oder ein bareboat gechartertes Boot führen.[1]
  • Anerkannt werden ausländische Scheine nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit, die Liste steht im türkischen System ADBS. Ob FB2 oder FB3 darin aufscheinen, ist nicht belegt, klären Sie das vor der Reise.[1]
  • Bei Zweifeln kann die türkische Hafenbehörde den Ausweis bei der ausstellenden Stelle prüfen lassen, bis dahin dürfen Sie ihn nicht verwenden.[1]
  • Nach Angaben des ADAC gehören der Befähigungsnachweis des Heimatlandes und die Funkzeugnisse jeweils im Original und in Kopie an Bord.[8]
  • Die neue türkische Verordnung über private Boote vom 17.01.2026 gilt sechs Monate nach der Veröffentlichung und erfasst Boote im türkischen Register. Für diese Boote schreibt sie bis 10 m den Schein ADB 10 und bis 24 m den ADB 24 vor, ob sie Boote unter österreichischer Flagge betrifft, ist offen.[1]

Transitlog und Gebühr

  • Die Gebühr für das Transitlog bestimmt das türkische Verkehrsministerium gemeinsam mit dem Tourismusministerium.[2]
  • Eine private Rechtsdatenbank nennt für 2026 je nach Länge 1.540,70 TL für 5 bis 10 m, 3.081,60 TL für 10 bis 15 m und 5.136,10 TL für 15 bis 20 m, für türkisch registrierte Boote ein Drittel davon. Amtlich bestätigt ist die Höhe für Gastyachten nicht, klären Sie sie vor der Reise.[3]
  • Die festen Gebühren nach dem türkischen Gebührengesetz wurden zum 1.1.2026 um 18,95 Prozent angehoben.[4]
  • Das Transitlog wird seit 12.07.2024 vollständig digital im türkischen System SİBS bearbeitet, die Gebühr zahlen Sie über einen Zahlungscode.[7]

Polizze in der Türkei

  • Nach Angaben des ADAC brauchen Sie eine gültige Bootshaftpflicht, die Polizze wird beim Einklarieren in der Türkei verlangt.[8]
  • Die türkische Verordnung über Meerestourismus verlangt eine Versicherung nur von zertifizierten Betrieben, für private ausländische Yachten nicht ausdrücklich. Mindestdeckung und Sprache der Polizze klären Sie vor der Reise.[2]

Einreise, Transitlog, Winterlager

  • Ein- und Ausreise laufen über einen türkischen Seegrenzübergang, die Grenzformalitäten über Erklärungen im Transitlog.[2]
  • Im Transitlog stehen Boot, Zoll, Crew, Passagiere, Pässe, Gesundheit und Fahrt, ausgestellt werden kann es auch elektronisch.[2]
  • Nach der Einreise fahren Sie frei und tragen die Route ins Transitlog ein, das Eigner, Betreiber, Kapitän oder Agentur vollständig ausfüllen, unterschreiben und an Bord mitführen. Ist die Fahrt zu Ende, melden Sie das binnen zwölf Stunden der türkischen Hafenbehörde.[2]
  • Nach Angaben des ADAC stellen meist Agenten oder Servicebüros in den Marinas das türkische Transitlog aus.[8]
  • Eigner und schriftlich Bevollmächtigte nutzen ausländische Yachten in der Türkei nur ohne Gewinnzweck, Gäste fahren gratis mit, und eine Yacht mit mehreren Eignern dürfen höchstens vier im Jahr nutzen.[2]
  • Zum Überwintern, für Wartung und Reparatur darf ein ausländisches Boot ohne weitere Genehmigung bis zu fünf Jahre in einer zertifizierten türkischen Marina bleiben, mit Verlängerung um fünf weitere. Das Transitlog bleibt gültig.[2]

Ausrüstung

  • Türkisch registrierte Boote brauchen die Mindestausrüstung laut Anlage der neuen Verordnung, sonst folgen Fahrverbot und 1.000 TL Bußgeld je Meter. Ob die Liste auch Gastyachten aus Österreich bindet, ist nicht geklärt.[1]
  • Nach Angaben des ADAC richtet sich die Sicherheitsausrüstung in der Türkei nach Fahrtgebiet und Bootsgröße.[8]

Ankern, Alkohol, Blue Card

  • Außerhalb militärischer Sperr- und Sicherheitszonen dürfen auch ausländische Sportboote an türkischen Küsten und in Buchten anlegen, übernachten und ankern, sofern keine andere Beschränkung gilt. Verbotene Stellen geben die Behörden bekannt.[2]
  • Über 0,5 Promille Blutalkohol, in der Verordnung als %0,05 geschrieben, oder 0,25 mg/ml im Atem kostet Inhaber anerkannter ausländischer Scheine 2.500 TL je Meter Bootslänge, türkische Scheine werden für sechs Monate entzogen.[1]
  • Gleich bestraft wird, wer behördliche Tempolimits überschreitet oder Badebereichen gefährlich nahe kommt. Die Werte selbst nennt die türkische Verordnung nicht, erkundigen Sie sich vor Ort.[1]
  • Die Blue Card (Mavi Kart) für Abwasser ist heute Teil der türkischen Anwendung für Schiffsabfälle DAU und gilt für alle Boote mit abfallerzeugender Ausrüstung, egal unter welcher Flagge. Boote mit Außenborder sind ausgenommen.[5]
  • Registriert wird kostenlos in der nächsten Marina oder Annahmestelle, dort bekommen Sie eine Blue Card Nummer für alle Abgaben. Selbst melden Sie sich in der DAU nicht an, alte Nummern gelten weiter.[5]
  • Der ADAC beschreibt stattdessen eine Registrierung in der App Maritime Waste Application. Welcher Weg gilt, klären Sie bei der ersten türkischen Marina.[8]

Mit dem Bootsanhänger in die Türkei

  • Mit Anhänger fährt man in der Türkei jeweils 10 km/h langsamer als ohne: beim Pkw also 110 km/h auf der Autobahn, 100 km/h auf Straßen mit getrennten Fahrbahnen, 80 km/h auf Freilandstraßen und 40 km/h im Ortsgebiet. Ob behördlich angehobene Pkw-Grenzen auch für Gespanne gelten, ist nicht belegt.[9]
  • Bei der KGM-Maut zählen die Achsen; ob die Achse des Bootsanhängers mitgerechnet wird, sagt das Tarifblatt nicht ausdrücklich. Über die 15-Temmuz-Şehitler-Brücke dürfen nur Fahrzeuge der Klasse 1.[10]

Notruf in der Türkei

  • Die Such- und Rettungsleitstelle in Ankara ist im Notfall direkt unter +90 312 231 9105 erreichbar, außerdem unter +90 312 232 4783, mobil und über WhatsApp unter +90 552 727 0727 sowie unter trmrcc@uab.gov.tr.[6]
  • Die Aufgaben der Seenotleitstelle übernimmt das türkische Küstenwachkommando in Ankara.[6]
  • Der ADAC nennt für die Türkei die 112 und auf See UKW-Kanal 16.[8]

Transitlog mit Unterschrift, Befähigungsausweis samt Kopie, Funkzeugnisse und die Bestätigung Ihrer Polizze mit der Deckungssumme gehören in der Türkei an Bord. Gebühr und Blue Card klären Sie vor dem Auslaufen mit Agentur oder Marina.

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Häufige Fragen

Gilt mein FB2 oder FB3 in der Türkei?

Die Türkei erkennt ausländische Scheine nach Gegenseitigkeit an und veröffentlicht die Liste im System ADBS. Ob österreichische Befähigungsausweise darauf stehen, ist nicht belegt, klären Sie das vor der Reise.

Wer stellt das Transitlog aus?

Nach Angaben des ADAC meist Agenten oder Servicebüros in den türkischen Marinas. Seit Juli 2024 wird es digital über das System SİBS bearbeitet.

Wie lange darf mein Boot in der Türkei im Winterlager bleiben?

In einer zertifizierten Marina bis zu fünf Jahre, verlängerbar um weitere fünf. Das Transitlog bleibt in dieser Zeit gültig.

Brauche ich eine Polizze für die Türkei?

Nach Angaben des ADAC ja, der Nachweis wird beim Einklarieren verlangt. Eine gesetzliche Mindestdeckung für private Gastyachten in der Türkei ist nicht belegt.

Quellen

Stand: 11.10.2026. Regeln ändern sich. Fragen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes nach, ob alles noch gilt.

  1. Resmî Gazete 33140: Verordnung über private Boote und ihre Führer (2026), veröffentlicht 17.01.2026, in Kraft sechs Monate danach, abgerufen 2026-10-11
  2. Türkische Verordnung über Meerestourismus (Deniz Turizmi Yönetmeliği), konsolidierte Fassung mit Änderungen bis 24.02.2023, abgerufen 2026-10-11
  3. Legalbank (private Rechtsdatenbank): Gebührentarif 2026, Abschnitt II Nr. 10, Stand 2026, abgerufen 2026-10-11
  4. Türkisches Finanzministerium: Harçlar Kanunu Genel Tebliği Nr. 98 (Wiedergabe auf alomaliye.com), in Kraft 01.01.2026, abgerufen 2026-10-11
  5. Türkisches Umweltministerium: Denizcilik Atıkları Uygulaması, häufige Fragen, Revision 3 vom 27.01.2025, abgerufen 2026-10-11
  6. Türkisches Verkehrsministerium: Search and Rescue, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  7. Bengütürk (Nachrichtenportal): Fahrterlaubnis für Meerestourismus wird digital, 13.08.2024, abgerufen 2026-10-11
  8. ADAC Skipper-Portal: Revier Türkei, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  9. Karayolları Trafik Yönetmeliği, mevzuat.gov.tr, abgerufen 2026-10-11
  10. KGM, Tarif 15 Temmuz und FSM Brücken ab 01.01.2026, abgerufen 2026-10-11

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