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Italien mit dem eigenen Boot: Patent, Polizze, Ausrüstung

Wer aus Österreich mit dem eigenen Boot nach Italien fährt, muss Patent, Polizze und Ausrüstung auf das geplante Fahrtgebiet abstimmen. Badezonen und Abstände legt in Italien die jeweilige Hafenbehörde fest.

Seenotruf1530UKW 16[4]
Promillegrenze0,5 ‰[3]
HaftpflichtPflichtmit Motor, nach ADAC/ÖAMTC[1]
Führerscheinab 30 kW oder 6 smnach ADAC/ÖAMTC[1]
1 Eine Bojenkette begrenzt die Badezone, 2 in der geschwommen wird. 3 Boote bleiben draußen, wie breit die Zone ist, regelt die örtliche Hafenbehörde in ihrer Badeordnung.

Patentpflicht in Italien

  • Ein Patent brauchen Sie nach Angaben des ÖAMTC bei Booten bis 24 m, wenn Sie weiter als 6 sm hinausfahren oder der Motor mehr als 30 kW (40,8 PS) hat. Auch der Hubraum zählt: über 750 ccm beim Zweitakter, über 1000 ccm beim Viertakt-Außenborder, über 1300 ccm beim Viertakt-Innenborder.[1]
  • Das Binnenpatent gilt nach Angaben des ÖAMTC an der italienischen Küste grundsätzlich nicht, der Yacht-Seebrief ist im Mittelmeer gültig. Küstenpatente des Heimatstaats werden nach Angaben des ÖAMTC in der Regel anerkannt. Eine amtliche italienische Bestätigung für FB2, FB3 und das ICC fehlt, klären Sie das vor der Reise, auch beim Chartern.[1]
  • Mindestalter nach Angaben des ÖAMTC: 18 Jahre für Boote von 10 bis 24 m, 16 Jahre unter 10 m, 14 Jahre für Segelboote mit weniger als 4 qm Segelfläche.[1]

Polizze und Versicherungsbestätigung

  • Eine Haftpflichtversicherung ist nach Angaben des ÖAMTC für jedes motorgetriebene Boot Pflicht, auch für Segelboote mit Hilfsmotor.[1]
  • Als Mindestsummen nennt der ADAC seit 11. Juni 2022 je Schadenfall 6.450.000 Euro für Personenschäden und 1.300.000 Euro für Sachschäden.[2]
  • Neben der Polizze muss nach Angaben des ÖAMTC eine internationale Versicherungsbestätigung an Bord sein. Ob sie in einer bestimmten Sprache vorliegen muss, klären Sie vor der Reise.[1]

Bootspapiere und Mehrwertsteuer

  • Mitzuführen sind nach Angaben des ÖAMTC der Internationale Bootsschein oder ein anderer Registrierungsnachweis, Eigentumsnachweis oder Vollmacht des Eigners, der Versicherungsnachweis und je nach Fahrtgebiet das Patent.[1]
  • ÖAMTC und ADAC empfehlen einen Mehrwertsteuernachweis. Ob Italien von ausländischen Sportbooten Gebühren verlangt, ist nicht belegt, fragen Sie vor der Reise nach.[1][2]

Ausrüstung je nach Küstenabstand

  • Innerhalb der 6-Meilen-Zone verlangt Italien nach Angaben des ÖAMTC unter anderem ohnmachtssichere Rettungswesten für alle, Rettungsring mit Leine, Feuerlöscher, Bilgenpumpe, Erste-Hilfe-Set, je zwei Rauchsignale, Handfackeln und Fallschirmraketen sowie ein Signalhorn.[1]
  • Der ADAC staffelt nach Abstand: bis 1 sm etwa Rettungsring, Westen, Lenzpumpe und Feuerlöscher, bis 12 sm zusätzlich Rauchsignale, Signalmittel, Kompass und UKW-Funk, bis 50 sm auch eine Rettungsinsel. Die amtliche Liste klären Sie vor der Reise.[2]

Alkohol, Badezonen und Tauchbojen

  • Am Steuer eines Sportboots mit mehr als 0,5 g/l Alkohol im Blut drohen in Italien 2.755 bis 11.017 Euro. Ab 0,8 und 1,5 g/l steigen die Strafen samt Entzug des Patents, nachts und bei Unfällen noch mehr.[3]
  • In den ersten drei Jahren gilt für Fahranfänger nach Angaben des ADAC 0,0 Promille.[2]
  • Jede italienische Hafenbehörde regelt Badezonen und Mindestabstände in einer eigenen Badeordnung, die Sie vor Ort erfragen, auch zum Tempo in Küstennähe. In Soverato reicht die Badezone 2026 zum Beispiel bis 150 m vor Stränden und 100 m vor Steilküsten, von 8 bis 20 Uhr.[4]
  • In den markierten Korridoren von Soverato fahren Sie nur sehr langsam und rechtwinklig zum Ufer, Ankern und Festmachen ist dort verboten. Ankerverbote über Seegras und in Meeresschutzgebieten klären Sie vor der Reise.[4]
  • Taucher kennzeichnen sich nach Angaben des ADAC mit einer Boje mit roter Flagge und weißem Schrägstreifen, Wasserskifahren ist erst ab 100 m vor der Küste erlaubt.[2]

Notruf in Italien

  • Der Seenotruf der italienischen Küstenwache lautet 1530, daneben gilt die 112.[4]
  • Per Funk erreichen Sie die Küstenwache nach Angaben des ADAC auf UKW-Kanal 16 und DSC-Kanal 70.[2]

Ihre Versicherungsbestätigung mit der Deckungssumme gehört an Bord, dazu die internationale Versicherungsbestätigung und Ihr Patent. Die Badeordnung Ihres Reviers erfragen Sie bei der örtlichen Hafenbehörde.

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Häufige Fragen

Gilt mein FB2 oder FB3 in Italien?

Eine amtliche italienische Bestätigung ist nicht belegt. Nach Angaben des ÖAMTC werden Küstenpatente des Heimatstaats in der Regel anerkannt, der Yacht-Seebrief gilt im Mittelmeer. Klären Sie Ihren Fall vor der Reise.

Ab wann brauche ich in Italien ein Patent?

Nach Angaben des ÖAMTC bei Booten bis 24 m ab 6 sm Küstenabstand oder ab mehr als 30 kW Motorleistung, dazu bei bestimmten Hubraumgrenzen.

Welche Versicherungssummen verlangt Italien?

Nach Angaben des ADAC seit Juni 2022 mindestens 6.450.000 Euro für Personenschäden und 1.300.000 Euro für Sachschäden je Schadenfall.

Welche Promillegrenze gilt in Italien auf dem Boot?

Ab 0,5 g/l drohen 2.755 bis 11.017 Euro, darüber mehr. Fahranfänger haben nach Angaben des ADAC 0,0 Promille.

Quellen

Stand: 11.10.2026. Regeln ändern sich. Fragen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes nach, ob alles noch gilt.

  1. ÖAMTC: Revierinformationen Italien, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  2. ADAC Skipper-Portal: Revier Italien, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  3. Codice della nautica da diporto (D.Lgs. 171/2005) Art. 53-bis, Gesetzestext bei brocardi.it, aktualisiert 2026-08-08
  4. Guardia Costiera, Ufficio Circondariale Marittimo Soverato (MIT): Ordinanza di sicurezza balneare 09/2026, 2026-05-18

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