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Montenegro mit dem eigenen Boot: Vignette, Polizze, Crewliste
Wer aus Österreich mit dem eigenen Boot nach Montenegro fährt, klariert in einem Grenzhafen ein, löst dort die Vignette und braucht dafür unter anderem den Nachweis der Polizze und eine beglaubigte Crewliste. Hier finden Sie, was das montenegrinische Jachtgesetz, das Seesicherheitsgesetz und der ADAC schreiben.
Patent und Befähigung in Montenegro
- Beim Lösen der Vignette weisen Skipper und Crew ihre Befähigung nach, ausgestellt von den Behörden des Flaggenstaats, eines Staates mit Anerkennungsabkommen oder nach montenegrinischem Recht. Ob Montenegro Ihren FB2 oder FB3 ausdrücklich anerkennt und welches Mindestalter gilt, klären Sie vor der Reise.[1]
- Was das montenegrinische Gesetz für ausländische Yachten über 7 m regelt, gilt ebenso für kleinere ausländische Boote.[1]
- Nach Angaben des ADAC ist in Montenegro ein gültiger Befähigungsnachweis des Heimatlandes nötig, ausgestellt von einer zuständigen Behörde des Flaggenstaats.[6]
Vignette und Gebühren
- Die montenegrinische Vignette ist eine Gebühr je Meter Bootslänge für die Einrichtungen der Schiffssicherheit.[1]
- Für private Boote bis 7 m sind es je Meter 0,50 Euro für einen Tag, 1,00 Euro für eine Woche, 2,00 Euro für einen Monat, 3,00 Euro für drei Monate, 4,00 Euro für sechs Monate und 6,00 Euro für ein Jahr.[1]
- Segelyachten zahlen je Meter 18,00 Euro im Jahr oder 6,00 Euro im Monat, Motoryachten und Mehrrumpfboote 30,00 Euro im Jahr oder 12,00 Euro im Monat. Für Yachten über 24 m kommt ein Sockel hinzu, etwa 760 Euro plus 5 Euro je Meter für ein Jahr.[1]
- Die Vignette kommt sichtbar ans Boot und gilt höchstens ein Jahr ab Ausstellung. Steht das Boot nur zur Aufbewahrung oder Reparatur in einem montenegrinischen Hafen, lösen Sie sie erst vor dem Auslaufen.[2]
- Der ADAC rechnet 2,00 Euro Leuchtturm- und Verwaltungsgebühr dazu und nennt für Segelboote Preise mit Stand 2025, die zum montenegrinischen Gesetz von 2015 passen. Ob die Tabelle heuer noch gilt, klären Sie vor der Reise.[1][6]
Polizze als Nachweis
- Für die montenegrinische Vignette legen Sie den Nachweis einer Haftpflichtpolizze für Schäden Dritter vor.[1]
- Auch das Beiboot an Bord ist von der Vignette erfasst und muss haftpflichtversichert sein. Es genügt, wenn die Polizze der Yacht seine Nutzung einzeln oder allgemein einschließt.[1]
- Eine Mindestdeckung von 800.000 Euro nennt nur der ADAC, im montenegrinischen Gesetz von 2015 steht für ausländische Yachten keine Summe. Die geforderte Deckung klären Sie vor der Reise.[1][6]
Einklarieren und Crewliste
- Nach der Einfahrt in montenegrinische Gewässer steuern Sie auf kürzestem Weg einen Hafen für den internationalen Verkehr an: Grenzkontrolle, Vignette, Beglaubigung der Crew- und Passagierliste. Die Unterlagen können Sie vorab per Post, Fax, elektronisch oder über einen Bevollmächtigten schicken.[1]
- Einklarierungshäfen sind nach Angaben des ADAC ganzjährig Bar, Tivat und Kumbor, von Mai bis Oktober auch Zelenika, Kotor und Budva.[6]
- Für die Vignette brauchen Sie Antrag, Registrierungszertifikat, Befähigungsausweise, Haftpflichtnachweis, Eigentumsnachweis oder Vollmacht und den Zahlungsbeleg. Fehlt ein Papier, bleibt das Boot bis zur Nachreichung im Hafen.[1]
- Mitzuführen sind diese Unterlagen samt Vignette, Funkgenehmigung des Flaggenstaats und beglaubigter Crewliste. Wer nicht auf der montenegrinischen Crewliste steht, fährt nicht mit.[1]
- Vor dem Auslaufen aus Montenegro erledigen Sie Grenzkontrolle und Crewliste bei der Hafenbehörde und verlassen die Gewässer binnen 24 Stunden. Haustiere brauchen ein Veterinärzeugnis des Herkunftsstaats.[2]
Ausrüstung an Bord
- Jede Yacht braucht in Montenegro Mittel gegen Öl- und Müllverschmutzung sowie Sammeltanks, die an Land in Annahmestellen geleert werden.[2]
- Der ADAC zählt für Montenegro Rettungswesten für alle, Anker mit 25 bis 100 m Leine, Lenzpumpe, Positionslichter, Abfallbehälter und Ölauffangeinrichtungen auf. Eine amtliche Liste für ausländische Sportboote klären Sie vor der Reise.[6]
Bucht von Kotor, Abstände, Alkohol
- Das montenegrinische Seesicherheitsgesetz erlaubt in der Bucht von Kotor höchstens 10 Knoten, in den Engen von Kumbor und Verige sowie auf der Bojana 6 Knoten. Fahrzeuge bis 24 m dürfen bis zu 4 Knoten schneller fahren.[3]
- Der ADAC gibt 10 Knoten für die Bucht von Kotor und 8 Knoten für Kumbor und Verige an. Klären Sie vor der Reise, welcher Wert gilt.[6]
- Zur Küste halten Yachten laut montenegrinischem Gesetz 300 m Abstand, Motorboote 150 m, ausgenommen beim langsamen Einlaufen. Gleiten ist innerhalb von 200 m verboten. Der ADAC nennt 200 m über 7 m Länge und 150 m darunter.[3][6]
- Von der Absperrung angelegter Badestrände in Montenegro bleiben Sie mehr als 50 m weg.[3]
- Geankert wird in Montenegro nur auf ausgewiesenen, markierten Ankerplätzen, sonst nur mit befristeter Genehmigung der Hafenbehörde. Im engen Kanal zwischen Kumbor und Verige darf gar nicht geankert werden.[1]
- Nichts Öliges und kein Müll geht über Bord, gewaschen wird nur mit Süßwasser und biologisch abbaubarem Mittel.[1]
- Für Besatzungen im Dienst gilt nach dem montenegrinischen Gesetz eine Grenze von 0,5 g/kg im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft. Die 0,3 Promille aus den ADAC-Angaben beziehen sich offenbar auf die Straße.[3][6]
Mit dem Bootsanhänger nach Montenegro
- Montenegros Gesetz (Fassung 2012) setzt auf der Autobahn 90 km/h nur für Gespanne mit ungebremstem Anhänger fest; eine eigene Grenze für gebremste Bootsanhänger fehlt. Auf Freilandstraßen gilt allgemein 80 km/h, im Ortsgebiet 50 km/h; spätere Gesetzesänderungen sind nicht geprüft.[7]
- Für Gespanne mit Wohnanhänger gilt laut Art. 38 durchgehend 80 km/h. Fahrzeuge mit so einer eigenen Höchstgeschwindigkeit führen hinten links ein gelbes Rundschild mit rotem Rand; ob Bootsanhänger dazuzählen, steht nicht im Gesetz.[7]
Notruf in Montenegro
- MRCC Bar ist laut REMPEC rund um die Uhr unter +382 67 642 179 erreichbar.[5]
- Ein nicht amtliches Verzeichnis mit Stand 2015 führt für MRCC Bar außerdem +382 30 313 088 und +382 30 19833 sowie Funkwache auf UKW-Kanal 16, DSC-Kanal 70 und 2187,5 und 2182 kHz.[4]
- Der ADAC nennt für Montenegro UKW-Kanal 16, MRCC Bar unter +382 30 313 088 und die 112.[6]
Vignette, beglaubigte Crewliste, Funkgenehmigung und die Bestätigung Ihrer Polizze mit der Deckungssumme gehören in Montenegro an Bord. Gebührenhöhe und geforderte Deckung klären Sie vor dem Auslaufen im Einklarierungshafen.
Als NAMMERT-Kunde bekommen Sie die Haftpflichtbestätigung auch auf Englisch.
Häufige Fragen
Brauche ich in Montenegro eine Vignette?
Ja, sie wird beim Einklarieren gelöst, je Meter Bootslänge berechnet und gilt höchstens ein Jahr. Nur solange das Boot zur Aufbewahrung oder Reparatur im Hafen liegt, ist sie bis zum Auslaufen nicht nötig.
Gilt mein FB2 oder FB3 in Montenegro?
Das montenegrinische Gesetz verweist auf die Befähigung nach dem Recht des Flaggenstaats. Eine ausdrückliche Anerkennung österreichischer Befähigungsausweise ist nicht belegt, klären Sie das vor der Reise.
Wie hoch muss die Polizze in Montenegro sein?
Das Gesetz verlangt den Haftpflichtnachweis ohne Summe. Der ADAC nennt für Montenegro eine Mindestdeckung von 800.000 Euro.
Wie schnell muss ich Montenegro nach dem Ausklarieren verlassen?
Nach Grenzkontrolle und Beglaubigung der Crewliste müssen Sie die montenegrinischen Gewässer binnen 24 Stunden verlassen.
Quellen
Stand: 11.10.2026. Regeln ändern sich. Fragen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes nach, ob alles noch gilt.
- Montenegro: Änderungsgesetz zum Jachtgesetz (Zakon o izmjenama i dopunama Zakona o jahtama), Wiedergabe in FAOLEX, Gesetz vom 16.07.2015, spätere Änderungen nicht geprüft, abgerufen 2026-10-11
- Montenegro: Jachtgesetz (Zakon o jahtama), Službeni list RCG 46/2007, Wiedergabe in FAOLEX, Ursprungsfassung 2007, abgerufen 2026-10-11
- Montenegro: Änderung des Seesicherheitsgesetzes (Zakon o sigurnosti pomorske plovidbe), FAOLEX, Gesetz vom 16.07.2020, spätere Änderungen nicht geprüft, abgerufen 2026-10-11
- SAR Contacts (nicht amtliches Verzeichnis): MRCC Bar, Eintrag zuletzt geändert 02.11.2015, abgerufen 2026-10-11
- REMPEC (Regionalzentrum von UNEP und IMO): Länderprofil Montenegro, zuletzt geändert 01.11.2024, abgerufen 2026-10-11
- ADAC Skipper-Portal: Revier Montenegro, Gebühren Stand 2025, abgerufen 2026-10-11
- Zakon o bezbjednosti saobraćaja na putevima, Sl. list CG 33/2012 (PDF auf putevi.me), abgerufen 2026-10-11