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Kroatien mit dem eigenen Boot: Patent, Vignette, Polizze

Wer aus Österreich mit dem eigenen Boot nach Kroatien fährt, braucht ein anerkanntes Patent, die Vignette und eine gültige Polizze an Bord. Hier finden Sie, was das kroatische Ministerium, die kroatische Tourismuszentrale und der ÖAMTC dazu schreiben.

Seenotruf195UKW 16[3]
Promillegrenze0,5 ‰[6]
HaftpflichtPflichtab 15 kW, nach ADAC/ÖAMTC[4][5]
Führerscheinfür jedes Motorbootnach ADAC/ÖAMTC[4][5]
1 Zwischen 150 und 300 m vor der Küste sind höchstens 8 Knoten erlaubt, 2 bis 150 m höchstens 5 Knoten. 3 Von ausgewiesenen Badestränden bleiben Sie mehr als 50 m weg.

Patent und Befähigungsausweis

  • Kroatien verlangt von jedem Skipper eines Bootes unter fremder Flagge einen Befähigungsnachweis.[1]
  • Das kroatische Ministerium erkennt die Befähigungsausweise von via donau an: FB2 für 20 sm und Yachten bis 18 m, FB3 für 200 sm, Yachten bis 500 BRZ und internationale Fahrten in der Adria. Alte Ausweise von ÖSV und MSVÖ, ausgestellt bis Ende 2011, gelten bis zu ihrem Ablauf weiter.[2]
  • Diese Liste regelt Boote unter kroatischer Flagge, also auch Charteryachten. Für Ihr eigenes Boot unter österreichischer Flagge klären Sie die Anerkennung vor der Reise.[2]
  • Das österreichische Binnenpatent gilt nach Angaben des ÖAMTC an der kroatischen Küste grundsätzlich nicht, der Yacht-Seebrief dagegen im Mittelmeer schon.[5]
  • Nach Angaben von ÖAMTC und ADAC ist ein Befähigungsnachweis für See bei jedem Motorboot nötig, auch unter 15 PS, und bei Segelbooten über 3 m. Unter 18 Jahren dürfen Sie nach Angaben des ADAC nur Boote bis 15 kW fahren und nicht gleiten, vorläufige Scheine gelten nicht.[4][5]
  • Wer eine UKW- oder GMDSS-Funkanlage an Bord hat, braucht in Kroatien zusätzlich das passende Funkzeugnis.[2]

Haftpflicht und Polizze

  • Die Haftpflichtversicherung müssen Sie in Kroatien an Bord nachweisen. In welcher Sprache die Polizze akzeptiert wird, klären Sie vor der Reise.[3]
  • Nach Angaben von ÖAMTC und ADAC ist sie für Boote über 15 kW Motorleistung Pflicht, mit mindestens 460.000 Euro Deckung. Auch für kleinere Motoren empfiehlt der ÖAMTC eine Polizze, der Nachweis gehört an Bord.[4][5]

Vignette, Kurtaxe und Hafenamt

  • Für kroatische Gewässer kaufen Sie die Vignette, also die Gebühr für Schiffssicherheit. Sie gilt das ganze Kalenderjahr, egal ob Sie eine Woche oder die ganze Saison bleiben.[3]
  • Bezahlt wird nach Angaben des ADAC online über eNautika oder direkt beim Hafenamt, online nur für bereits registrierte Boote. Die Schwelle nach Länge und Motorleistung sowie den Preis für 2026 prüfen Sie vor der Reise.[4]
  • Ist Ihr Boot länger als 7 m und hat Kojen, fällt für Sie und Ihre Mitfahrer Kurtaxe an, pauschal oder je Nacht über nautika.evisitor.hr vor dem Auslaufen. Der Zahlungsbeleg bleibt an Bord.[3]
  • Aus der EU kommend entfällt das Einklarieren, angelaufen wird aber zuerst ein Hafenamt. Eine Crewliste ist nach Angaben des ÖAMTC dann nicht mehr Pflicht, aber empfehlenswert.[5]
  • Wer von außerhalb des Schengen-Raums nach Kroatien kommt, läuft einen Hafen mit offenem Grenzübergang an. Ausnahmen gibt es etwa bei Notfall oder Maschinenschaden.[3]
  • Kommt Ihr Boot auf dem Anhänger, melden Sie es nach Angaben des ÖAMTC vor dem Einsetzen beim nächsten Hafenamt an.[5]

Bootspapiere und Vollmacht

  • Mitzuführen sind der Nachweis der bezahlten Gebühren, der Nachweis der Seetüchtigkeit, Ihr Befähigungsausweis, der Haftpflichtnachweis und ein Nachweis über Eigentum oder Nutzungsrecht.[3]
  • Nach Angaben von ÖAMTC und ADAC kommen der Internationale Bootsschein, die EU-Konformitätserklärung, ein Mehrwertsteuernachweis und die Infokarte INFO 101 dazu.[4][5]
  • Führen Sie ein fremdes Boot, brauchen Sie nach Angaben des ADAC eine Vollmacht des Eigners mit amtlich oder notariell beglaubigter Unterschrift.[4]
  • Vor dem Auslaufen bestätigt der Skipper die Crew- und Passagierliste beim Hafenamt.[3]

Ausrüstung an Bord

  • Zur Ausrüstung zählen nach Angaben des ÖAMTC unter anderem Rettungswesten für jede Person, Erste-Hilfe-Set, Signalhorn, wasserdichte Taschenlampe, Anker mit 25 bis 100 m Leine und eine Lenzeinrichtung.[5]
  • Beim Feuerlöscher unterscheidet der ÖAMTC nach Motorleistung: 2 kg bis 20 kW, darüber 6 kg.[5]
  • Fährt ein offenes Boot schneller als 20 Knoten, sind nach Angaben des ÖAMTC Rettungswesten zu tragen und eine Notstoppvorrichtung ist Pflicht. Die amtliche Liste je Fahrtbereich klären Sie vor der Reise.[5]

Tempo, Badestrände, Ankern, Alkohol

  • Innerhalb von 150 m zur Küste sind höchstens 5 Knoten erlaubt, zwischen 150 und 300 m höchstens 8 Knoten.[3]
  • Halten Sie zu ausgewiesenen Badestränden mehr als 50 m und zu Naturstränden mehr als 150 m Abstand. Gleiten dürfen Gleitboote und Jetskis erst ab 300 m vor der Küste.[3]
  • Seit April 2026 gilt beim Ankern nach Angaben des ADAC ein Abstand von 70 m zwischen Küste und der Stelle, an der die Ankerkette ins Wasser geht.[4]
  • Für Brijuni, die Kornaten, Krka, Mljet und den Limski-Kanal nennt der ÖAMTC eigene Regeln zum Ankern und Übernachten. Ob über Seegraswiesen außerhalb der Nationalparks Ankerverbote gelten, klären Sie vor der Reise.[5]
  • Laut kroatischem Seegesetzbuch in der Fassung von 2011 darf die Crew im Dienst höchstens 0,5 g/kg Alkohol im Blut haben, das Hafenamt darf kontrollieren. Ob diese Grenze noch so gilt, klären Sie vor der Reise.[6]

Notruf in Kroatien

  • Die kroatische Seenotrufnummer 195 ist gebührenfrei und rund um die Uhr besetzt, dazu kommen UKW-Kanal 16 und die 112.[3]
  • Von einem ausländischen Telefon erreichen Sie MRCC Rijeka nach Angaben des ADAC unter +385 51 195.[4]

Ihre Versicherungsbestätigung mit der Deckungssumme gehört an Bord, gemeinsam mit Patent, Vignette und Kurtaxebeleg. Was hier offen ist, klären Sie vor dem Auslaufen beim Hafenamt.

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Häufige Fragen

Gilt mein FB2 oder FB3 in Kroatien?

Für Boote unter kroatischer Flagge, etwa Charteryachten, ja: FB2 für 20 sm und Yachten bis 18 m, FB3 für 200 sm und Yachten bis 500 BRZ. Für das eigene Boot unter österreichischer Flagge klären Sie das vor der Reise.

Reicht das Binnenpatent für die kroatische Küste?

Nach Angaben des ÖAMTC grundsätzlich nicht. Der Yacht-Seebrief gilt dagegen im Mittelmeer.

Muss ich in Kroatien eine Crewliste abgeben?

Kommen Sie aus einem EU-Land, ist sie nach Angaben des ÖAMTC keine Pflicht mehr, wird aber empfohlen. Die kroatische Tourismuszentrale nennt die Bestätigung der Crew- und Passagierliste beim Hafenamt vor dem Auslaufen, fragen Sie dort nach.

Wie hoch muss die Haftpflicht in Kroatien sein?

Nach Angaben von ÖAMTC und ADAC mindestens 460.000 Euro für Boote über 15 kW. Der Nachweis muss an Bord sein.

Quellen

Stand: 11.10.2026. Regeln ändern sich. Fragen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes nach, ob alles noch gilt.

  1. Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur Kroatien: Nautik, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  2. Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur Kroatien: Liste anerkannter ausländischer Befähigungsnachweise, 2026-05-21
  3. Kroatische Zentrale für Tourismus (HTZ): Information for boaters, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  4. ADAC Skipper-Portal: Revier Kroatien, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  5. ÖAMTC: Revierinformationen Kroatien, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  6. Narodne novine 61/2011: Änderung des kroatischen Seegesetzbuchs (Pomorski zakonik), Art. 134, 2011, spätere Änderungen nicht geprüft

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