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Frankreich für österreichische Skipper: Schein, Polizze, Kanäle
Für österreichische Skipper bietet Frankreich Mittelmeer, Atlantik und Kanäle, jeweils mit eigenen Regeln. Ob FB2, FB3 oder Schiffsführerpatent auf französischen Charterbooten akzeptiert werden, ist amtlich nicht belegt. Eine Polizze für die Haftpflicht verlangt Frankreich nicht, Häfen können sie aber verlangen.
Befähigungsausweis auf französischen Booten
- Frankreich verlangt für Motorboote über 4,5 kW (6 PS) einen Schein, Segelboote ohne Motor sind frei. Die Option côtière reicht bis 6 Seemeilen von einem Schutzort, hauturière ohne Grenze.[1]
- Bürger der EU dürfen französische Charterboote mit einem gültigen Schein aus der EU führen, laut amtlicher Übersicht mit Übersetzung. Dass FB2 oder FB3 dabei akzeptiert werden, ist amtlich nicht belegt; holen Sie die Zusage des Vercharterers schriftlich ein.[1][2]
- Für die Funkanlage braucht es ein französisches oder gleichwertiges Funkzeugnis, sonst bleibt das Gerät aus.[2]
- Mit Hauptwohnsitz in Frankreich gelten die französischen Regeln für Schein und Ausrüstung auch unter österreichischer Flagge.[3]
Polizze: freiwillig, im Hafen gefragt
VNF Vignette für Binnenwasserstraßen
Dokumente an Bord in Frankreich
- Wer aus einem Staat außerhalb des Schengenraums kommt oder dorthin fährt, braucht die Registrierung des Boots und Ausweise aller an Bord.[11]
- Nach Angaben des ADAC sind außerdem Befähigungsausweis, Registrierung, Vollmacht oder Eigentumsnachweis, Nachweis der Mehrwertsteuer, Versicherungsnachweis und gegebenenfalls Funkzeugnis mitzuführen.[4]
Pflichtausrüstung nach Zonen
- Division 240 gilt für Sportboote unter 24 m, mit Zonen bis 2, bis 6, bis 60 und über 60 Seemeilen von einem Schutzort. Was in der kleineren Zone gilt, bleibt in der größeren Pflicht.[3]
- Schon in der Grundzone: Auftriebsmittel für alle, Leuchte, Lenzmittel, Feuerlöscher, Schleppvorrichtung und bei Außenbordern mit Pinne ein Notstoppschalter.[3]
- Westen: Stufe 50 bis 2 sm, Stufe 100 bis 6 sm, Stufe 150 überall; Kinder bis 30 kg immer mindestens Stufe 100.[3]
- Ab 2 sm verlangt Frankreich Seekarten, Kollisionsverhütungsregeln und Betonnungsbeschreibung, über 6 sm auch Leuchtfeuerverzeichnis, Logbuch und, außer im Mittelmeer, Gezeitentafel.[7]
- Ob das für Gastboote unter österreichischer Flagge gilt, ist amtlich nur indirekt geregelt.[3]
Geschwindigkeit und Alkohol in Frankreich
- Im Mittelmeer gelten im Streifen von 300 m vor der Küste maximal 5 Knoten, vor Cap Croisette etwa 10 Knoten. Für Atlantik und Ärmelkanal vor der Reise die Regeln der Präfekturen prüfen.[8]
- Seit 05.06.2026 wird offensichtliche Trunkenheit am Steuer eines Motorboots eigens geahndet, ebenso mangelnde Beherrschung des Boots nahe Badenden. Drohen können Bußgeld, Entzug des Scheins bis zu einem Jahr und Einziehung des Boots.[9]
- Nach Angaben des ADAC gilt 0,5 Promille, für Fahranfänger 0,2; in Häfen meist etwa 3 Knoten.[4]
Seenotruf und CROSS
- Rufen Sie auf See über Kanal 16 (UKW), den die CROSS ständig abhören; vom Land aus wählen Sie gratis die 196.[10]
Die Bestätigung Ihrer Polizze mit der Deckungssumme gehört auch in Frankreich an Bord, weil Häfen sie für den Liegeplatz verlangen können.
Häufige Fragen
Wird mein FB2 in Frankreich akzeptiert?
Amtlich belegt ist das nicht. Frankreich erlaubt Bürgern der EU Scheine aus der EU mit Übersetzung; lassen Sie sich die Annahme vorab bestätigen.
Brauche ich in Frankreich eine Polizze?
Gesetzlich nicht, außer ab 300 BRZ unter französischer Flagge. Häfen können den Nachweis aber verlangen.
Was kostet die Vignette für die Kanäle?
Die Preise für 2026 sind hier nicht erfasst; Sie finden sie auf vignettes-plaisance.vnf.fr.
Wie erreiche ich die Seenotrettung in Frankreich?
Über Kanal 16 auf See oder die Nummer 196 vom Land.
Quellen
Stand: 11.10.2026. Regeln ändern sich. Fragen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes nach, ob alles noch gilt.
- Ministère chargé de la Mer: Le permis plaisance, aktualisiert 17.04.2026, abgerufen 2026-10-11
- DRIEAT Île-de-France: Übersicht ausländische Titel auf französischen Motorbooten (Arrêté vom 06.07.2011), Dokument vom 27.07.2011, abgerufen 2026-10-11
- Ministère chargé de la Mer, DGAMPA: L'équipement de sécurité des navires de plaisance, Fassung März 2025, abgerufen 2026-10-11
- ADAC Skipper-Portal: Revier Frankreich, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
- Voies navigables de France: FAQ private Freizeitschifffahrt, abgerufen 2026-10-11
- Service-Public.fr: Assurance d'un bateau de plaisance, geprüft 20.08.2026, abgerufen 2026-10-11
- Ministère chargé de la Mer, DGAMPA: Les documents nautiques, Fassung März 2025, abgerufen 2026-10-11
- Préfecture maritime de la Méditerranée: Arrêté Nr. 102/2026 (Cap Croisette), Arrêté vom 23.04.2026, abgerufen 2026-10-11
- Légifrance: Décret Nr. 2026-434 vom 02.06.2026, in Kraft seit 05.06.2026, abgerufen 2026-10-11
- Ministère chargé de la Mer: Comment alerter les secours en mer, abgerufen 2026-10-11
- Douane française: Vous naviguez, abgerufen 2026-10-11