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Dänemark für Skipper aus Österreich: Schein, Polizze, Promille
Für Skipper aus Österreich hängt in Dänemark viel an der Flagge: Ein ausländischer Schein gilt, wenn der Flaggenstaat des Boots ihn anerkennt. Eine ausdrückliche Anerkennung von FB2, FB3 oder Schiffsführerpatent ist amtlich nicht belegt. Für schnelle Boote verlangt Dänemark zudem eine Polizze, und es gibt eine feste Promillegrenze.
Befähigungsausweis auf dänischen Gewässern
- Dänemark lässt ausländische Scheine zu, wenn das Boot in einem Land registriert ist, das den Schein anerkennt. Dass das für FB2 oder FB3 auf einem Boot unter österreichischer Flagge zutrifft, ist amtlich nicht belegt; klären Sie es vorab.[1]
- Dänische Charterboote mit Scheinpflicht dürfen mit ausländischem Schein gar nicht geführt werden. Zugelassene Anbieter können den Schein aber bewerten und so den Weg zu einem dänischen Schein öffnen.[1]
- Gleitfähige Boote unter 4 m ab 19 kW (25 PS) und, je nach Motorleistung, Boote von 4 bis 15 m verlangen den Speedbådsbevis; ans Steuer darf man ab 16.[2]
- Für andere Freizeitboote unter 15 m gibt es keine Scheinpflicht, für 15 bis unter 24 m den Duelighedsbevis, für Wassermotorräder einen eigenen Schein.[3][4]
Polizze für schnelle Boote
- Speedboote unter 15 m und Wassermotorräder aus dem Ausland brauchen eine Haftpflichtpolizze, sobald ein vergleichbares dänisches Boot scheinpflichtig wäre. Nur wer durchfährt, ohne Häfen oder Küste anzulaufen, ist ausgenommen.[6]
- Am Steuer darf nur sitzen, wen die Polizze deckt; der Umfang folgt den Haftungsgrenzen nach Søloven § 175.[6]
- Nach Angaben des ADAC (Stand 2019) liegen die Mindestsummen bei 27 Mio. DKK für Personenschäden und 13,5 Mio. DKK für Sachschäden; eine amtliche Zahl lag nicht vor.[5]
Liegegebühren
- Nach Angaben des ADAC sind Dänemarks Wasserstraßen gebührenfrei, bezahlt wird für den Liegeplatz im Hafen.[5]
Bordpapiere für Dänemark
- Ist das Boot versicherungspflichtig, muss die Bestätigung während der Fahrt an Bord sein, mit Rumpfnummer (HIN) und Namen samt Anschrift von Versicherer und Versicherungsnehmer.[6]
- Nach Angaben des ADAC zählen dazu Befähigungsausweis, Internationaler Bootsschein, Eigentumsnachweis, Konformitätserklärung bei Booten ab 1998 und, falls nötig, Funkzeugnis.[5]
Westen und Sicherheitsausrüstung
Alkohol und Wassermotorräder
- Die Grenze von 0,5 Promille gilt für Boote ab 15 m, scheinpflichtige Motorboote und Wassermotorräder; auf allen anderen Booten ist das Führen verboten, wenn Alkohol die sichere Führung beeinträchtigt.[8]
- Auch ausländische Boote werden in Häfen und Förden kontrolliert; die Strafe liegt bei etwa einem Monatsnettoeinkommen mal Promillewert, mindestens 1.500 DKK.[8]
- Wassermotorräder: keine Fahrt in internationalen Naturschutzgebieten, Wildreservaten und geschützten Seegebieten, in 300 m Küstennähe nur rechtwinklig mit höchstens 5 Knoten.[4]
- Nach Angaben des ADAC sind in Hafenfahrwassern meist maximal 3 Knoten erlaubt.[5]
Seenotrettung in Dänemark
Für Speedboote verlangt Dänemark den Nachweis an Bord, daher gehört die Bestätigung Ihrer Polizze mit der Deckungssumme mit auf die Reise.
Häufige Fragen
Wird mein FB3 in Dänemark anerkannt?
Amtlich belegt ist das nicht. Dänemark lässt ausländische Scheine zu, wenn der Flaggenstaat des Boots sie anerkennt.
Kann ich in Dänemark mit österreichischem Schein chartern?
Ein dänisches Boot mit Scheinpflicht nicht, ausländische Scheine werden dafür nicht anerkannt.
Brauche ich eine Polizze in Dänemark?
Für Speedboote unter 15 m und Wassermotorräder, die dort scheinpflichtig wären, ja.
Wie hoch ist die Strafe für Alkohol am Steuer?
Etwa ein Monatsnettoeinkommen mal Promillewert, mindestens 1.500 DKK.
Quellen
Stand: 11.10.2026. Regeln ändern sich. Fragen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes nach, ob alles noch gilt.
- Søfartsstyrelsen: Brug af udenlandske beviser i Danmark, abgerufen 2026-10-11
- Søfartsstyrelsen: Speedbådsbevis, abgerufen 2026-10-11
- Søfartsstyrelsen: Duelighedsbevis, abgerufen 2026-10-11
- Retsinformation: Bekendtgørelse Nr. 809 über Wassermotorräder und Badezonen, vom 09.08.2019, abgerufen 2026-10-11
- ADAC Skipper-Portal: Revier Dänemark, Stand Mai 2019, abgerufen 2026-10-11
- Retsinformation: Bekendtgørelse Nr. 462 über Haftpflicht für Speedboote unter 15 m und Wassermotorräder, vom 11.05.2018, in Kraft seit 15.05.2018, abgerufen 2026-10-11
- Søfartsstyrelsen: Order Nr. 1687 über Sicherheit beim Betrieb von Freizeitbooten (englische Übersetzung), Order vom 12.12.2016, abgerufen 2026-10-11
- Danish Maritime Authority: FAQ on sailing under the influence of alcohol, abgerufen 2026-10-11
- JRCC Denmark: SAR Cooperation Plan 2026, Ausgabe 2026, abgerufen 2026-10-11