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Spanien für österreichische Skipper: Schein, Polizze, Notruf
Für österreichische Skipper, die ein Boot nach Spanien überstellen oder dort chartern, gelten spanische Regeln zu Schein, Polizze und Ausrüstung. Ob FB2, FB3 oder Schiffsführerpatent in Spanien ausdrücklich anerkannt werden, ist amtlich nicht belegt. Was belegt ist, steht hier mit Quelle.
Befähigungsausweis und Anerkennung in Spanien
- Die spanische Regel für Charterboote nennt allgemein Scheine des Heimatstaats oder Wohnsitzstaats von Bürgern der EU und des EWR, im Umfang dieser Scheine. Dass FB2 oder FB3 ausdrücklich anerkannt werden, ist amtlich nicht belegt; lassen Sie sich das vom Vercharterer schriftlich bestätigen.[1]
- Wer ein Boot unter fremder Flagge führt, braucht einen Schein, der nach den Regeln des Flaggenstaats gilt. Auf einem Boot unter österreichischer Flagge kommt es also auf die österreichischen Vorschriften an.[1]
- Ohne Schein erlaubt Spanien nur Kleinboote: Motorboote bis 5 m und 15 PS privat, Segelboote bis 6 m, bei Tageslicht und höchstens 2 Seemeilen vom Abfahrtsort. Wassermotorräder fallen nie darunter.[1]
- Wann die Neufassung der scheinfreien Ausnahme genau in Kraft tritt, weist der amtliche Text nicht eindeutig aus.[1]
- Nach Angaben des ADAC besteht Scheinpflicht für Segelboote über 6 m und Motorboote über 5 m oder über 11,26 kW; der Skipper muss mindestens 18 Jahre alt sein.[2]
Pflichtpolizze für die Haftpflicht
- Spanien schreibt eine Haftpflichtpolizze vor: für jedes Motorboot samt Wassermotorrad und für Boote ohne Motor über 6 m. Eigner ausländischer Boote müssen sie abschließen oder eine bestehende Deckung nachweisen.[4]
- Verlangt sind mindestens rund 120.202 Euro für jede verletzte Person, bis 240.405 Euro je Ereignis sowie 96.162 Euro für Sachschäden.[4]
- Die Bestätigung muss an Bord sein; fehlt sie bei der Kontrolle, bleiben fünf Tage zum Nachreichen.[4]
- Für Charter ohne Crew verlangt die Capitanía Málaga 2026 zusätzlich eine Unfallversicherung für alle Personen an Bord.[5]
Spanische Zulassungssteuer
- Wer ein Boot über 8 m erstmals in Spanien zulässt, zahlt die Sondersteuer nach Modelo 576: 12 Prozent auf Festland und Balearen, 11 Prozent auf den Kanaren.[3]
- Auch ein in Österreich registriertes Boot kann steuerpflichtig werden, wenn es in Spanien genutzt und nicht fristgerecht, meist binnen 30 Tagen, angemeldet wird. Betroffen sind vor allem Nutzer mit Wohnsitz in Spanien.[3]
Bordpapiere für Spanien
Ausrüstung: Flaggenstaat oder Spanien
- Die spanische Ausrüstungsverordnung bindet Eigner und Nutzer mit Wohnsitz in Spanien und damit spanische Vercharterer. Für Gastboote ohne spanischen Wohnsitz des Eigners zählen die Regeln des Flaggenstaats.[6]
- Gecharterte Boote sind nach sieben Fahrtzonen ausgerüstet, von unbegrenzt bis zu geschützten Buchten. Rettungswesten gehören in jeder Zone an Bord, Rettungsinseln nur in den küstenfernen Zonen.[6]
Regeln vor der spanischen Küste
- Ohne Bojenkette gilt ein Streifen von 200 m vor Stränden und 50 m vor der übrigen Küste als Badezone. Hinein nur zum Anlegen oder Ablegen, im rechten Winkel und mit maximal 3 Knoten.[5]
- Im Hafen gilt nach den Normen der Capitanía Málaga höchstens 3 Knoten. Andere Capitanías legen eigene Grenzen fest, die vor der Reise zu prüfen sind.[5]
- Auf den Balearen darf auf Posidonia nicht geankert werden, und in regulierten Bojenfeldern wird an die Boje gegangen. Amtliche Karten: ideib.caib.es/posidonia.[7]
- Nach Angaben des ADAC liegt die Promillegrenze bei 0,5, für Fahranfänger bei 0,3. Eine amtliche Quelle dazu fehlt.[2]
Hilfe im Notfall
- Die Seenotrettung Salvamento Marítimo ist über den Notruf 112, die Nummer 900 202 202 und auf See über Kanal 16 (UKW) erreichbar.[8]
Die Bestätigung Ihrer Polizze mit der Deckungssumme gehört in Spanien an Bord, damit Sie sie bei der Kontrolle vorzeigen können.
Häufige Fragen
Wird mein FB2 oder FB3 in Spanien anerkannt?
Amtlich belegt ist das nicht. Die spanische Regel nennt Scheine des Heimatstaats von Bürgern der EU; lassen Sie sich die Annahme vorab bestätigen.
Welche Polizze brauche ich in Spanien?
Eine Haftpflichtpolizze für jedes Motorboot und für Boote ohne Motor über 6 m, mit mindestens rund 240.405 Euro je Schadenfall.
Was gilt beim Chartern ohne Crew?
Die Capitanía Málaga verlangt 2026 neben der Pflichtpolizze eine Unfallversicherung für die Personen an Bord.
Wie erreiche ich die Seenotrettung?
Über Kanal 16 auf UKW, den Notruf 112 oder Salvamento Marítimo unter 900 202 202.
Quellen
Stand: 11.10.2026. Regeln ändern sich. Fragen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes nach, ob alles noch gilt.
- BOE: Real Decreto 875/2014, Titulaciones náuticas (konsolidierte Fassung), letzte Aktualisierung 30.12.2025, abgerufen 2026-10-11
- ADAC Skipper-Portal: Revier Spanien, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
- Agencia Tributaria: Anleitung Modelo 576 (Zulassungssteuer), abgerufen 2026-10-11
- BOE: Real Decreto 607/1999, Pflichthaftpflicht für Sportboote, Fassung vom 30.04.1999 ohne spätere Änderung, abgerufen 2026-10-11
- Capitanía Marítima de Málaga: Normen für Sportboote und Badezonen, BOP Málaga Nr. 56, Resolution vom 03.03.2026, veröffentlicht 23.03.2026
- BOE: Real Decreto 339/2021, Sicherheitsausrüstung von Sportbooten, letzte Aktualisierung 20.07.2022, abgerufen 2026-10-11
- Govern de les Illes Balears: Cuidam Posidonia, Normativa campos de boyas, abgerufen 2026-10-11
- Sociedad de Salvamento y Seguridad Marítima (Salvamento Marítimo), abgerufen 2026-10-11