Zum Inhalt springen

Magazin / Magazin

Wal versenkt Yacht: was beim Totalverlust auf Langfahrt zählt

Ein Wal versenkt eine Segelyacht im Südpazifik, die Crew überlebt in der Rettungsinsel. Was danach zählt, steht in der Polizze und in einer Mappe, die daheim liegt und nicht an Bord.

7. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Am 26. September 2026 hat ein Wal rund 250 Seemeilen nördlich der Norfolkinsel im Südpazifik eine 15,5 Meter lange australische Segelyacht versenkt. Nach dem Aufprall ließ sich das Boot laut Crew nicht mehr steuern und nahm Wasser, das an Bord nicht zu halten war. Etwa eine halbe Stunde später löste die Crew die Seenotfunkbake aus, rund 17 Stunden nach dem Unglück holte ein Containerschiff die vier Segler aus ihrer Rettungsinsel. Wir haben am 5. Oktober in der Branche darüber berichtet. Wer von der Adria aus über den Atlantik oder weiter in den Pazifik will, sollte sich hier die Frage nach der Rettung stellen: was zählt beim Totalverlust auf Langfahrt?

Zuerst die Frage nach dem Tier selbst. Ein Wal kommt in keinem unserer drei Kasko-Bedingungswerke vor, die Orcas vor Gibraltar auch nicht. In Basis Plus und Premium steht unter A-3.1.1 der Unfall des Fahrzeugs, und die Aufzählung beginnt mit insbesondere: Stranden, Kentern, An-Grund-Geraten, Kollision mit festen und schwimmenden Gegenständen, Sinken als Folge eines Unfalls. Abschließend ist sie also nicht. Im Schadenfall zählt vor allem, was sich belegen lässt: Aufprall, Zeitpunkt, Position und der Verlauf bis zum Umstieg in die Rettungsinsel.

Beim Totalverlust entscheidet dann der Versicherungswert. In Basis Plus und Premium steht die Versicherungssumme in der Polizze als feste Taxe (A-8.1), in Basis Plus mit Verweis auf § 76 des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes, nach dem der Vertrag läuft. In Premium gibt es keinen Einwand der Unterversicherung (A-8.2), bei Totalverlust ohne Aussicht auf Wiedererlangung wird bis zur vereinbarten Summe ersetzt (A-9.1). Die Basis kennt keine feste Taxe: ersetzt wird auch beim Totalverlust der Zeitwert, nach drei Jahren mit 20, nach fünf mit 35 und ab zehn Jahren mit 50 Prozent Abzug, höchstens bis zur Versicherungssumme (A-8.1).

In Basis Plus kommen zwei Bedingungen dazu. Ist das Boot beim Schaden höchstens fünf Jahre alt, wird der auf das Boot entfallende Teil der Summe ersetzt, sofern Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung nachgewiesen werden (A-9.1). Bei älteren Booten gilt das nur, wenn der Zeitwert noch die Hälfte der Summe erreicht und der Nachweis vorliegt (A-9.2), sonst zählt der Zeitwert (A-9.3). Ist der nachgewiesene Gesamtwert niedriger als die Summe, darf im Verhältnis gekürzt werden (A-8.2). In Premium sind Umbauten nur versichert, wenn sie angezeigt und nachgewiesen sind (A-8.3). Wassermacher, Windfahne, Solarpaneele und neuer Plotter gehören also vor dem Aufbruch gemeldet, nicht im Jänner danach.

Und dann die Unterlagen. Nach einem Untergang weit draußen liegen Kaufvertrag, Werftrechnungen, Gutachten und Schiffspapiere meist am selben Ort wie das Boot, am Grund. Nach B-3.2.3 sind alle Fragen zum Schaden richtig und vollständig zu beantworten, nach B-3.2.4 sind Belege beizubringen, soweit das billigerweise zuzumuten ist. Was nur an Bord existierte, lässt sich danach nicht mehr vorlegen. Eine Mappe daheim in Linz, Wien oder Graz oder in einem Cloudspeicher, mit Polizze, Rechnungen der Umbauten, Fotos von Rumpf, Rigg und Ausrüstung und einer Inventarliste, ist deshalb der Teil der Ausrüstung, der den Untergang übersteht.

Dazu kommt die Position. Wer das Fahrtgebiet weltweit hat, führt nach A-2.2.1 das digitale NAMMERT-Logbuch, sobald sich der Standort um mehr als 300 Seemeilen ändert. Passiert der Schaden außerhalb des gemeldeten Standorts, darf die Entschädigung um bis zu 50 Prozent gekürzt werden. Ein Schlag nördlich der Norfolkinsel liegt außerhalb jedes begrenzten Fahrtgebiets, auch weit außerhalb von Mittelmeer und Atlantik. Den Schaden melden Sie nach B-3.2.1 unverzüglich schriftlich, sobald Sie wieder erreichbar sind. Alarm und Bericht der Rettungsleitstelle belegen Zeit und Ort, lassen Sie sich das bestätigen.

Betroffen sind vor allem Segelyachten und Katamarane auf Passage, dazu Trawler und Motoryachten auf Überführung, etwa von der Adria ins westliche Mittelmeer und weiter. Ein Walschlag ist selten, trifft aber meist Ruder und Rumpf zugleich, und dann zählt der Totalverlust. Die Crew retten Bake, Rettungsinsel und eine frühe Entscheidung. Die Entschädigung wird an Land entschieden, Monate vorher: richtige Summe in der Polizze, gemeldete Umbauten, passendes Fahrtgebiet und eine Mappe, die nicht mit dem Boot sinkt. Ein Selbstbehalt spielt beim Totalverlust kaum noch eine Rolle, die Summe schon. Fragen dazu unter +49 3375 566 75 05.

Zum Abhaken

In der Polizze prüfen, ob die Summe als feste Taxe vereinbart ist und zum heutigen Wert des Boots passt. Umbauten vor der Langfahrt mit Rechnungen melden, vom Wassermacher bis zum Plotter. Kaufvertrag, Werftrechnungen, Gutachten und Polizze als Kopie daheim oder im Cloudspeicher hinterlegen. Rumpf, Rigg, Innenraum und Ausrüstung vor dem Ablegen fotografieren und eine Inventarliste anlegen. Route und Fahrtgebiet abgleichen und beim Gebiet weltweit das Logbuch ab 300 Seemeilen führen. Wartungsnachweise für Rettungsinsel und Seenotfunkbake bei den Unterlagen an Land ablegen. Nach der Rettung unverzüglich schriftlich melden: +49 3375 566 75 05.

Häufige Fragen

Zahlt die Kasko, wenn ein Wal die Yacht versenkt?

Ein Wal steht in keinem unserer Bedingungswerke. In Basis Plus und Premium ist der Unfall des Fahrzeugs versichert, die Aufzählung unter A-3.1.1 beginnt mit insbesondere und ist nicht abschließend. Entscheidend sind Belege zu Hergang, Zeit und Position.

Wie viel wird beim Totalverlust ersetzt?

In Premium bis zur vereinbarten festen Taxe (A-9.1), in Basis Plus die Versicherungssumme unter den Bedingungen aus A-9.1 und A-9.2, sonst der Zeitwert. In der Basis der Zeitwert mit altersbedingtem Abzug, höchstens bis zur Summe (A-8.1).

Was, wenn die Unterlagen mit dem Boot untergegangen sind?

Belege sind beizubringen, soweit das billigerweise zuzumuten ist (B-3.2.4). Was nur an Bord lag, fehlt trotzdem. Kopien von Polizze, Rechnungen und Fotos gehören deshalb vor dem Ablegen nach Hause oder in einen Cloudspeicher.

Wann muss der Untergang gemeldet werden?

Unverzüglich und schriftlich nach B-3.2.1, sobald Sie nach der Rettung wieder erreichbar sind. Die Bestätigung der Rettungsleitstelle über Alarm, Zeit und Position ist dabei ein wertvoller Beleg.

Dazu passt

Bootsversicherung für Österreich Schaden melden in Österreich
Nasses Teakdeck im Cockpit einer Segelyacht auf offener See: eine orange wasserdichte Notfalltasche, eine durchsichtige Dokumententasche mit Papieren und eine gelbe Seenotfunkbake, dahinter eine Rettungsinsel im Edelstahlgestell am Heck und graue Dünung unter Wolken.

Weitere Beiträge

Magazin · Hintergrund Die stillste Grenze an Bord ist das Fahrtgebiet im Versicherungsschein Magazin · Törn & Reise Blauwassersegler aus Österreich: der Vertrag vor dem Sprung über die Adria hinaus Bordfunk · Bedingungen erklärt Zwei gleiche Boote, zwei verschiedene Beträge

War das hilfreich?

Ein Mädchen steuert die Segelyacht, der Vater zeigt voraus, die Mutter lacht, alles im Abendlicht

Die nächste Generation am Steuer

Die Kleine steuert. Wir halten Kurs.

Beitrag in einer Minute, Polizze am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: +43 662 / 643 479