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Leihboot in Spanien: ab Oktober braucht es ein Patent
Die spanische Ausnahme für kleine Mietboote bis 5 Meter und 15 PS fällt. Wer aus Österreich auf die Balearen fliegt und ein Boot leihen will, sollte vorher klären, ob das eigene Patent dort anerkannt wird.
29. September 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Wer im Herbst aus Wien oder Salzburg nach Mallorca fliegt und dort für einen Nachmittag ein kleines Motorboot leiht, konnte das bis jetzt ohne Patent tun. Bis zum 30. September 2026 gilt in Spanien eine Ausnahme für Motorboote bis 5 Meter Länge und 15 PS, auch für gemietete. Ab dem 1. Oktober gilt sie nur noch für den privaten Gebrauch. Grundlage ist der neue Artikel 10 des Real Decreto 875/2014, geändert durch das Real Decreto 1188/2025 vom 26. Dezember 2025, im spanischen Amtsblatt BOE am 30. Dezember 2025 veröffentlicht. Für diesen Artikel nennt der Erlass ausdrücklich den 1. Oktober 2026.
Ohne Befähigungsnachweis bleiben erlaubt: Motorboote bis 5 Meter und höchstens 15 PS Nennleistung ohne Leistungsdrossel im privaten Gebrauch, Segelboote bis 6 Meter im sportlichen Gebrauch und Strandgeräte. Immer höchstens 2 Seemeilen vom Hafen, der Marina oder dem Strand, von dem man ablegt, nur bei Tag und ab 18 Jahren. Jetskis sind von der Ausnahme ausgenommen. Das spanische Ministerium begründet die Änderung mit den vielen Zwischenfällen in der Vermietung. Es geht also um das kleine offene Motorboot oder Schlauchboot aus dem Verleih, nicht um die Charteryacht, für die ohnehin ein Patent verlangt wird.
Für den Versicherungsschutz ist das mehr als eine Formsache. In unseren Haftpflichtbedingungen steht in allen drei Tarifen wortgleich die Klausel A-5, Vorgeschriebene Fahrerlaubnis: gefahren werden darf nur mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis, und der Versicherungsnehmer muss dafür sorgen, dass niemand ohne sie fährt. Was erforderlich ist, sagt das Recht des Reviers, in Spanien ab dem 1. Oktober also etwas anderes als am Tag davor. In der Kasko steht derselbe Gedanke als Ausschluss: kein Ersatz für Schäden durch das Führen durch eine nicht qualifizierte Person und ohne den für Fahrzeug oder Fahrtgebiet amtlich vorgeschriebenen Führerschein (Basis A-5.2 b, Basis Plus und Premium A-6.2 b). Das betrifft das eigene Boot, beim Leihboot zählt die Haftpflicht.
Die Frage, die am Telefon kommt, lautet meist: Bin ich mit meiner Wassersport-Haftpflicht auch auf dem Leihboot versichert? Unsere Bedingungen regeln das in A-1.2: versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als verantwortlicher Führer eines gemieteten oder gecharterten, nur privat genutzten Boots, wenn der Mietvertrag auf Ihren Namen läuft und die Nutzung 30 Tage nicht übersteigt. In Basis Plus und Premium ist dieser Schutz subsidiär, und Schäden am geliehenen Boot selbst sind ausdrücklich nicht versichert. Die Skipperhaftung reicht in Basis Plus bis zur Größe und Leistung des eigenen Boots und 10.000.000 Euro, in Premium bis 20.000.000 Euro, beide für Europa und das ganze Mittelmeer. A-5 gilt daneben unverändert.
Was nach einem Schaden ohne Patent im Einzelnen geschieht, hängt davon ab, wie schwer das Versäumnis wiegt und ob das fehlende Patent für den Schaden ursächlich war. Eine Antwort für alle Fälle gibt es nicht, und wir geben auch keine vor. Sicher ist, dass die Frage nach dem Befähigungsnachweis nach jedem Schaden gestellt wird. Offen bleibt, welches österreichische Patent in Spanien für ein Leihboot genügt: der geänderte Artikel sagt dazu nichts. Ob der Verleiher Ihr Patent annimmt und wie die Capitanía Marítima es wertet, klären Sie vor dem Abflug und lassen es sich schriftlich bestätigen.
Nicht betroffen ist, wer ein eigenes kleines Motorboot, ein Trailerboot oder ein Beiboot in Spanien privat fährt: dafür bleibt die Ausnahme, mit 2 Seemeilen und Tageslicht als Grenze. Die Änderung trifft den Ausflug, den viele für harmlos halten, den halben Tag mit dem Leihboot in die nächste Bucht. Sie gilt auf den Balearen, den Kanaren und an der Festlandküste gleichermaßen. Wer sonst an der Adria über Triest oder Koper ausläuft, kennt die Frage nach dem passenden Patent schon; in Spanien stellt sie sich jetzt auch beim kleinsten Leihboot.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Reicht mein österreichisches Patent in Spanien für ein Leihboot?
Das regelt der geänderte Artikel nicht. Ob ein ausländisches Patent genügt, entscheiden die spanischen Behörden und in der Praxis zuerst der Verleiher. Fragen Sie vor der Reise und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
Mein eigenes kleines Motorboot liegt auf Mallorca. Brauche ich jetzt ein Patent?
Nicht für den privaten Gebrauch. Die Ausnahme für Motorboote bis 5 Meter und 15 PS bleibt dafür bestehen, begrenzt auf 2 Seemeilen vom Ausgangspunkt und auf Fahrten bei Tag.
Bin ich auf dem Leihboot über meine Wassersport-Haftpflicht versichert?
A-1.2 regelt das Führen gemieteter, privat genutzter Boote, mit Mietvertrag auf Ihren Namen und höchstens 30 Tagen. Voraussetzung bleibt nach A-5 die erforderliche behördliche Erlaubnis, in Spanien ab 1. Oktober also das Patent.
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