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Motorausfall in Spanien: wer den Schlepp von Salvamento Marítimo bezahlt
Wer mit dem eigenen oder gecharterten Boot vor Mallorca liegen bleibt, bekommt für den Schlepp jetzt eine Rechnung. Ob die Kasko sie übernimmt, entscheidet die Gefahr, die der Schlepp abgewendet hat.
19. September 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Viele Eigner aus Österreich haben ihr Boot nicht am Attersee oder an der Adria, sondern auf Mallorca oder an der spanischen Festlandküste liegen, und noch mehr chartern dort. Für sie gilt seit dem 1. September 2026 die Orden TRM/844/2026, am 8. August im spanischen Staatsanzeiger BOE veröffentlicht. Sie löst die Tarifordnung von 2013 ab. Menschenrettung bleibt nach Artikel 2 kostenlos; technische Hilfe, die ein Eigner anfordert, wird nach Artikel 5 verrechnet, und nach Artikel 6 gilt die Annahme der Hilfe bereits als Zustimmung zum Tarif.
Verrechnet wird Stundensatz mal Einsatzzeit mal einem Faktor, der für Sportboote 1 beträgt. Gezählt wird nach Artikel 7 ab dem Auslaufen der Einheit von ihrer Basis bis zur Rückkehr, auch wenn der Einsatz unterwegs abgebrochen wird. Beim Schlepp eines Bootes unter 20 Metern liegt die Obergrenze bei 400 Euro je Stunde, zwischen 20 und 30 Metern bei 1.120 Euro. Drei Stunden eines Rettungsboots ergeben damit 1.200 Euro. Die 16.572 Euro, die derzeit überall zu lesen sind, gelten für eine Stunde Hubschrauber. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Arbeitstage, danach laufen Verzugszinsen.
Ob die Kasko zahlt, entscheidet sich an der Ursache. Bleibt die Maschine ohne äußeren Anlass stehen, ist das ein Betriebsschaden, ausgeschlossen nach A-5.2 e in Basis und A-6.2 e in Basis Plus und Premium. Droht dann kein versicherter Schaden, gibt es nichts, was ein Schlepp abwenden könnte, und die Rechnung bleibt beim Eigner. Die Maschinenanlagen-Zusatzdeckung nach A-14, in Basis Plus und Premium vereinbar, deckt Schäden an der Maschine selbst; vom Schleppen steht darin nichts.
Kippt die Lage, ändert sich das. Treibt das Boot bei auflandigem Wind auf die Küste zu, droht ein Stranden, in Basis Plus und Premium ein Unfall nach A-3.1.1. Kosten, die einen gedeckten Schaden abwenden oder mindern, ersetzt die Kasko nach A-5.1 auch über die Versicherungssumme hinaus; der Vertrag unterliegt deutschem Recht, und § 90 VVG dehnt das auf einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall aus. Gleiches gilt, wenn ein versichertes Ereignis die Maschine lahmgelegt hat, etwa eine Leine in der Welle oder eine Grundberührung. In Basis ist das Stranden keine versicherte Gefahr; dort kommt es nur auf Sturm ab Windstärke 8, Blitz oder Brand an.
Mit den Assistance-Zusatzbedingungen zur Premium-Kasko zählt der Anruf vor dem Schlepp. A-1 erstattet nur, was mit uns organisiert oder abgestimmt ist. Einen Schlepp nennen die Zusatzbedingungen nicht ausdrücklich; die nächstliegende Stelle ist A-3.3.5, Lagerung oder Transport des Bootes am Schadenort bis 1.500 Euro je Ereignis, sofern es binnen drei Wochen wieder fahrbereit ist. Ob der Schlepp in den nächsten Hafen im konkreten Fall dazugehört, wird am Telefon geklärt, bevor die Leine an Bord kommt. Die Rettungskosten für die Crew nach A-3.1.2 fallen in Spanien praktisch nicht an.
Nicht unter den Tarif fällt nach Artikel 2 d die Bergung von Sachen, für die das Bergungsübereinkommen von 1989 und das spanische Seeschifffahrtsgesetz 14/2014 gelten. Sitzt ein Boot bereits auf oder nimmt es Wasser, wird aus der Hilfe schnell eine Bergung, und die wird nicht nach Stunden abgerechnet. Versicherungsseitig gilt dann wieder die Schadenminderung. Die eigene Bergungskostenklausel, A-5.2 in Basis Plus und Premium und A-4.2 in Basis, setzt voraus, dass ein Staat oder eine Behörde die Bergung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen veranlasst oder angeordnet hat; ein vom Eigner bestellter Schlepp ist das nicht.
Am härtesten trifft es Motorboote und Motoryachten mit nur einer Maschine. Eine Segelyacht kommt bei brauchbarem Wind oft aus eigener Kraft in den Hafen, und wer das Patent und die Erfahrung dafür hat, sollte die Möglichkeit prüfen, bevor er Hilfe ruft. Bei Charteryachten steht im Chartervertrag, wer einen Schlepp bezahlt, und das liest man in Wien vor dem Abflug, nicht in Palma nach dem Ausfall. Für Trailerboote, die im Sommer an die Costa Brava mitfahren, gilt die Grenze von 20 Metern wie für alle anderen.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Muss ich zahlen, wenn Salvamento Marítimo uns aus Seenot holt?
Nein. Die Rettung von Menschenleben ist nach Artikel 2 der Orden TRM/844/2026 ausgenommen. Verrechnet wird nur die technische Hilfe für das Boot, also etwa der Schlepp nach einem Motorausfall, bei dem niemand in Gefahr war.
Übernimmt die Kasko den Schlepp nach einem Motorausfall?
Nach einem reinen Betriebsschaden nicht. In Basis Plus und Premium schon, wenn der Schlepp ein Stranden oder eine Kollision verhindert hat oder die Maschine durch ein versichertes Ereignis wie eine Leine in der Welle ausgefallen ist.
Mit welchem Betrag muss ich rechnen?
Für Boote unter 20 Metern mit höchstens 400 Euro je Stunde und Einheit, von der Abfahrt an der Basis bis zur Rückkehr. Nach drei Stunden sind das 1.200 Euro; sind mehrere Einheiten beteiligt, wird zusammengezählt.
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