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Die stillste Grenze an Bord ist das Fahrtgebiet im Versicherungsschein
Von der Adria in den Pazifik führt kein Weg, der das Fahrtgebiet unberührt lässt. Eine neue Zollfrist in Neuseeland zeigt, wo im Vertrag nachgesehen gehört.
23. September 20268 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Die neuseeländische Zollbehörde hat die Höchstdauer für ausländische Sportboote unter einem Temporary Import Entry seit dem 1. September 2026 von 24 auf 21 Monate verkürzt. Der Blauwasserverein Trans-Ocean hat am 16. September 2026 darüber berichtet. Drei Monate wirken klein. Für eine Crew, die den Südwestpazifik rund um die Zyklonsaison plant, entscheiden sie über die Route.
Für österreichische Eignerinnen und Eigner beginnt eine solche Reise meistens weit vorher: auf der Donau, am Attersee, spätestens in einem Hafen an der oberen Adria. Genau dort steht im Versicherungsschein auch das Fahrtgebiet, das für die Adria gedacht war. Es bleibt stehen, wenn das Boot weiterzieht, und es meldet sich nicht von selbst.
In der Kaskoversicherung besteht der Schutz nach A-2.1.1 auf allen Gewässern innerhalb des im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen vereinbarten Fahrtgebietes. Die auswählbaren Gebiete sind in allen drei Bedingungswerken dieselbe Leiter: von den EU-Binnengewässern über Nord- und Ostsee und das Mittelmeer bis zum Atlantik in festen Breiten- und Längengraden, ganz oben der Eintrag weltweit.
Beim Überschreiten dieser Grenze unterscheiden sich die Tarife. In Basis besteht Schutz für ein Überschreiten nur, wenn es vorab ausdrücklich mit uns vereinbart worden ist (A-2.2). Premium schließt nach A-2.1.1 eine kurzfristige Erweiterung von höchstens sechs Wochen je Versicherungsjahr ein. In allen drei Werken steht daneben B-4.1 mit dem strengeren Satz: eine Überschreitung der im Versicherungsschein festgelegten Fahrtgrenzen ist nur in Absprache mit uns von Fall zu Fall vor Risikobeginn zulässig. Wer die sechs Wochen nutzen will, klärt sie vorher ab.
Dahinter steht kein Formalismus, sondern die Gefahrerhöhung. Nach B-4.2 darf sie ohne unsere vorherige Zustimmung nicht vorgenommen werden, und was unabhängig vom eigenen Willen eintritt, ist unverzüglich anzuzeigen. Tritt der Schaden danach ein, entfällt bei vorsätzlicher Pflichtverletzung die Leistung. Bei grober Fahrlässigkeit dürfen wir nach B-4.6 im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen, und das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. B-4.8 lässt den Gegenbeweis der fehlenden Ursächlichkeit zu.
Mit dem weltweiten Fahrtgebiet kommt eine zweite Pflicht ins Spiel. Nach A-2.2.1 ist das digitale NAMMERT-Logbuch zu führen, sobald eine Standortveränderung von mehr als 300 Seemeilen erfolgt. Tritt ein Schadenfall außerhalb des gemeldeten Standortes ein, dürfen wir die Entschädigungsleistung um bis zu 50 Prozent kürzen. Für eine Segelyacht oder einen Katamaran auf Weltumsegelung ist das Logbuch damit Teil des Vertrags und nicht bloß gute Seemannschaft.
In der Haftpflicht gilt für fremde Häfen ein eigener Satz. Nach A-7.1.5 ist eine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung bei vorläufiger Beschlagnahme ausschließlich Sache des Eigners. Basis Plus und Premium stellen dafür nach A-16 ein kurzfristiges Darlehen bereit, bis zu 50.000 beziehungsweise 200.000 Euro und höchstens bis zum Wert des Fahrzeugs, zurückzuzahlen unverzüglich nach Erstattung durch Dritte, spätestens binnen eines Monats nach Auszahlung. In Basis gibt es das nicht. Entschädigungen mit Strafcharakter, punitive und exemplary damages, sind überall ausgeschlossen.
Zusammengefasst: Die Frist in Neuseeland ändert nichts an dem, was die Kasko leistet. Sie ändert womöglich die Route, und die Route entscheidet darüber, ob gefahren wird, was vereinbart ist. Betroffen sind vor allem Segelyachten und Katamarane auf großer Fahrt, gelegentlich ein Trawler. Ein Anruf vor dem Ablegen unter +49 3375 566 75 05 klärt das in zehn Minuten.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Gilt mein Adria-Fahrtgebiet auch für den Atlantik?
Nein. Das Fahrtgebiet ist eine ausgewählte Stufe im Versicherungsschein, und der Atlantik ist eine andere. Wer weiter will, lässt die Stufe vor dem Ablegen ändern, sonst steht bei einem Schaden die Gefahrerhöhung im Raum.
Was passiert, wenn ich die Fahrtgrenze ohne Absprache überfahre?
Das ist eine Gefahrerhöhung nach B-4.1. Bei grober Fahrlässigkeit dürfen wir nach B-4.6 im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen, bei Vorsatz entfällt die Leistung. B-4.8 lässt den Nachweis zu, dass sie für den Schaden nicht ursächlich war.
Muss ich das digitale Logbuch wirklich führen?
Beim weltweiten Fahrtgebiet ja, sobald sich der Standort um mehr als 300 Seemeilen ändert. Tritt der Schaden außerhalb des gemeldeten Standortes ein, dürfen wir nach A-2.2.1 um bis zu 50 Prozent kürzen.
Berührt die neuseeländische Zollfrist meinen Vertrag?
Den Vertrag nicht, die Planung schon. Ob die 21 Monate auch für vor dem 1. September 2026 eingereiste Yachten gelten, geht aus der Seite der Zollbehörde nicht hervor; das gehört dort erfragt.
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