Etap 22 im Versicherungs-Check: mit dem Segelboot über Straße, Slipanlage und Winterlager
Der letzte Teil zur Etap 22 geht an Land: was in der Polizze für ein Segelboot auf der Straße, an der Slipanlage, am Steg, im Winterlager und an der Adria gilt.
11. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Mit dem vierten Teil endet dieser Versicherungs-Check zur Etap 22, und er spielt fast ganz an Land. Gesegelt sind wir mit dem Boot auch hier nicht, es geht wieder nur um den Versicherungsschutz. In Österreich ist das Gespann bei einem Segelboot dieser Größe oft der Regelfall: vom Winterlager an den Attersee, vom See über die Tauern mit dem Trailer an die Adria, im Herbst zurück auf den Bock. Auf Straße, Slipanlage und Steg stellen sich andere Fragen als beim Segeln, und die Antworten stehen an anderen Stellen der Bedingungen.
Der Trailer ist nach A-1.3 b nur in der Kasko, wenn er beantragt und mit eigener Versicherungssumme in der Polizze steht. Gegen Diebstahl verlangen die Bedingungen feste Sicherungen: am Zugfahrzeug eine zusätzliche Kette oder ein Stahlseil mit Sicherheitsschloss oder eine vergleichbare Einrichtung gegen Abkuppeln, abgekuppelt eine Sicherung gegen Ankuppeln oder eine Radkralle (A-6.6 in Basis Plus, A-6.4 in Premium, A-5.5 in Basis). Für den Diebstahl des getrailerten Bootes kommen in Basis Plus und Premium ein handelsübliches Kastenschloss und eine Kette oder ein Schloss zwischen Boot und Trailer dazu (A-6.8 bzw. A-6.7). Schäden am Trailer selbst sind in Basis Plus nach A-6.4 nur bei Unfall des Fahrzeugs, Sturm, Blitzschlag, Erdbeben, Brand, Explosion oder Diebstahl versichert, und die Selbstbeteiligung entfällt bei Bootstrailern in Basis Plus und Premium (A-4.2).
Auf der Straße gilt A-2.1.3: Versicherungsschutz besteht während der Transporte mit geeigneten Transportmitteln. Die Grenze zieht A-6.2 l, in Basis A-5.2 l, bei nicht sachgerechter Verladung und Befestigung. Der gelegte Mast, der auf der Bergstrecke beim Bremsen nach vorn wandert, gehört genauso dazu wie ein Boot, das schief auf den Auflagen sitzt. In der Haftpflicht ist ab Basis Plus der Gebrauch eines nicht versicherungspflichtigen Bootstrailers eingeschlossen (A-1.4), allerdings nur, soweit nicht die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs eintritt, und das ist beim Ziehen in der Regel das Auto.
Bevor es losgeht, wird der Mast gelegt, und am Ziel wird gekrant oder geslippt. A-2.1.2 nennt den Aufenthalt an Land samt An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen ausdrücklich, an einem für Wassersport-Fahrzeuge objektiv geeigneten Platz. Eine befestigte Slipanlage im Yachtclub erfüllt das eher als ein Wiesenufer. Rigg und Segel gehören nach A-1.1 zum Boot; lose Teile wie Wanten oder Salinge müssen verpackt, abgedeckt und verzurrt sein oder im verschlossenen Boot liegen, sonst greift der Ausschluss für den Diebstahl loser Teile (Buchstabe m). In der Unfallversicherung nennt Premium das Auf- und Abslippen ausdrücklich im Geltungsbereich (A-1.2).
Am Steg zählt eine wenig bekannte Ziffer. Wer beim Anlegen den gemieteten Steg im Club beschädigt, verursacht einen Schaden an einer gemieteten Sache, und solche Ansprüche schließt die Haftpflicht nach A-6.2.6 grundsätzlich aus. Basis Plus und Premium machen eine Ausnahme und versichern die Haftpflicht für Steganlagen zum Anlegen sowie für angemietete Einstellräume und Stellplätze des Bootes mit (A-1.5 (4) in Basis Plus, A-1.5 (5) in Premium). In der Basis-Haftpflicht fehlt diese Zeile. Für die Kasko verlangt A-2.1.2 auch an Land einen objektiv geeigneten Platz.
Im Winterlager stellen sich drei Fragen. Der Platz: Diebstahl und mut- oder böswillige Beschädigung durch Fremde ersetzt Basis Plus nach A-6.5 nicht, wenn das Boot unsachgemäß an Land auf einem nicht umfriedeten, abgeschlossenen Platz oder in einem nicht abgeschlossenen Gebäude steht; Basis regelt den Diebstahl ebenso in A-5.4, und Premium rechnet bei Diebstahl nach A-6.8 die Selbstbeteiligung an, außer das Boot war nachweislich verschlossen oder umfriedet untergebracht. Das Wetter: Frost, Eis und Schnee im Jänner sind nach Buchstabe i ausgeschlossen, in Basis Plus und Premium außer in Folge von Sturm. Die Laufzeit: Mit einer Saisonpolizze besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht im Winterlager, beim Kranen oder in der Werft.
Zum Schluss die Fahrt ins Ausland und die Regatta auswärts. Wer an einen See in Italien oder an die Adria trailert, prüft das Fahrtgebiet aus dem ersten Teil dieser Reihe: Binnengewässer innerhalb der geografischen Grenzen Europas sind in der kleinsten Stufe enthalten, das Mittelmeer erst in einer größeren. Die Haftpflicht schließt Versicherungsfälle im Ausland nach A-7 ein. Für eine Regatta in Kroatien oder am Gardasee gilt in der Kasko dieselbe Linie wie am Heimatsee: Basis ohne Ersatz bei Regatten, Basis Plus mit Vereinsregatten, Premium mit Regatten jeder Art. Vor jeder Abfahrt lohnt der Blick in die Polizze, ob Trailer und Außenborder mit Summe darin stehen.
Versicherungs-CheckTeil 4 von 4
Etap 22 im Versicherungs-Check für Österreich
Alle Teile im Überblick
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Ist mein Trailer in der Polizze automatisch dabei?
In der Kasko nicht. Der Bootstrailer ist nach A-1.3 b nur versichert, soweit er beantragt und mit Summe dokumentiert ist. Die Haftpflicht aus dem Gebrauch des Trailers ist ab Basis Plus nach A-1.4 eingeschlossen, soweit nicht die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs eintritt.
Bin ich mit der Saisonpolizze im Winterlager versichert?
Nein. Mit der Saisonpolizze besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht im Winterlager, beim Kranen oder in der Werft. Wer das Boot im Winter versichert haben will, braucht eine Ganzjahrespolizze.
Reicht mein Fahrtgebiet für den Urlaub in Kroatien?
Nur wenn das Mittelmeer darin enthalten ist. Die kleinste Stufe umfasst alle Binnengewässer innerhalb der geografischen Grenzen Europas, also die österreichischen Seen und die Donau, aber nicht die Adria.
Dazu passt