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Magazin / Boot und Saison

Etap 22 im Versicherungs-Check: welcher Wert für ein älteres Segelboot in die Polizze gehört

Teil zwei zur Etap 22 dreht sich um die Versicherungssumme in der Polizze: was dazugehört, was sie je Tarif bedeutet und wie Sie den Bootswert belegen.

11. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Im ersten Teil dieser Reihe ging es darum, was in der Polizze über die Etap 22 stehen muss. Dieser zweite Teil im Versicherungs-Check nimmt sich die wichtigste Zahl darin vor, die Versicherungssumme. Wie in der ganzen Reihe gilt: Wir sind mit dem Boot nicht gesegelt und sagen nichts über seine Qualität, und wir nennen bewusst weder Beträge noch Marktwerte. Der Bootswert eines Segelboots dieser Größe hängt am Zustand, an der Ausstattung und an der Pflege des einzelnen Boots, deshalb müssen Sie ihn selbst festlegen und belegen. Die Frage ist also, welcher Wert in Ihre Polizze gehört.

Was in den Wert gehört, steht in A-1.1. In allen drei Kasko-Fassungen zählen dazu das Fahrzeug mit allen fest eingebauten Teilen, die nautische Ausrüstung, das Inventar sowie Masten, Bäume, stehendes und laufendes Gut und Segel; Basis und Basis Plus nennen zusätzlich das Zubehör. Das Rigg eines kleinen Kajütseglers ist damit Teil des Bootes und keine eigene Position. Beiboot, Bootstrailer, Außenbordmotor und Wassersportausrüstung dagegen sind nach A-1.3 nur versichert, soweit sie beantragt und mit eigener Versicherungssumme in der Polizze dokumentiert sind.

Was die Summe bedeutet, entscheidet der Tarif. In Basis ist der Versicherungswert nach A-7.1 der Zeitwert, also der Betrag für eine gleichwertige Sache am Schadentag abzüglich eines Betrags für Alter, Abnutzung und Gebrauch, mit der Versicherungssumme als Obergrenze. In Basis Plus und Premium gilt nach A-8.1 die festgelegte Summe als feste Taxe auf Grundlage gegenseitiger Vereinbarung. Der Wert steht damit fest, bevor etwas passiert. Gerade für ein älteres Segelboot vom Attersee oder Wolfgangsee ist das der entscheidende Unterschied, weil sich über den Zeitwert eines Bootes mit vielen Jahren nach einem Schaden trefflich streiten lässt.

Darum muss die Summe stimmen. Ist sie zu niedrig, fehlt im Totalschaden Geld, denn mehr als die Versicherungssumme wird nicht entschädigt, und gleichzeitig richtet sich der Beitrag nach ihr. Der alte Kaufpreis taugt bei einem älteren Boot selten als Maßstab, weil seither oft Segel, Rigg, Außenborder oder Elektronik getauscht wurden. Eine Erhöhung ist nach Vorlage von Anschaffungsrechnungen oder Gutachten jederzeit möglich, und die Summe richtet sich nach dem Gesamtwert des Fahrzeugs nach seinen Umbauten (A-8.3 in Basis Plus und Premium, A-7.3 in Basis). Premium verlangt zusätzlich, dass Sie Werterhöhungen durch Umbauten anzeigen, und versichert sie erst mit Nachweis.

Ein Wertgutachten verlangen die Bedingungen nicht. Bei einem Segelboot, dessen Rechnungen verloren gingen oder dessen Ausstattung über die Jahre gewachsen ist, ist es aber oft der wichtigste Beleg, der den Bootswert trägt. Wer die Rechnungen im Jänner ohnehin sortiert, legt das Gutachten gleich dazu. Davon zu unterscheiden ist der Gutachter nach einem Schaden: Seine Kosten werden nach A-9.8.2, in Basis nach A-8.4.2, nur ersetzt, wenn wir die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. Melden Sie sich deshalb vorher.

Beim Teilschaden an Rigg, Segeln oder Außenborder zählt das Alter der Teile. Basis ersetzt nach A-8.1 den Zeitwert mit einer Staffel: bis drei Jahre ohne Abzug, nach drei Jahren 20 Prozent, nach fünf Jahren 35 Prozent, ab zehn Jahren 50 Prozent. Basis Plus ersetzt nach A-9.4 die notwendigen und nachgewiesenen Kosten ohne altersbedingte Abzüge, Premium nach A-9.2 zum Neuwert, jeweils sofern nichts anderes vereinbart ist; steht ein Abzug in der Polizze, gilt dieselbe Staffel (A-9.5 bzw. A-9.3). Bei alten Segeln ist das die Hälfte der Rechnung, weshalb Kaufbelege für Segel und Rigg zu den Bootspapieren gehören.

Neben dem Rumpf bleiben Trailer und Außenborder, jeder mit eigener Summe, und beide altern anders als das Boot. Wer in Österreich ohnehin oft trailert, sollte den Trailer nicht vergessen, und wer einen neuen Motor kauft, lässt die Summe mit der Rechnung anpassen. Persenning, Kompass, Echolot oder Ankergeschirr gehören nach A-1.1 als Ausrüstung oder Inventar zum Bootswert. Persönliche Effekten sind in Basis nicht versichert (A-1.2 d), in Basis Plus und Premium innerhalb der Grenzen aus A-9.6 bzw. A-9.4. Welche Schäden an diesen Werten für ein Segelboot typisch sind, behandelt der dritte Teil dieser Reihe.

Zum Abhaken

Alle Teile auflisten, die zum Boot gehören: Rigg, Segel, Ausrüstung, Zubehör, Inventar. Rechnungen für Segel, Rigg, Außenborder und Elektronik bei den Bootspapieren aufbewahren. In der Polizze nachsehen, ob Trailer und Außenborder mit eigener Summe stehen. Nach einem Umbau oder Neukauf die Summe mit Rechnung oder Gutachten anpassen lassen. Für ein älteres Boot ohne Rechnungen ein Wertgutachten erwägen. Prüfen, ob in der Polizze altersbedingte Abzüge bei Teilschäden vereinbart sind.

Häufige Fragen

Muss ich das Rigg eigens in die Polizze schreiben lassen?

Nein. A-1.1 nennt Masten, Bäume, stehendes und laufendes Gut und Segel in allen drei Kasko-Fassungen als Teil des versicherten Gegenstands. Das Rigg gehört deshalb in den Bootswert und braucht keine eigene Zeile.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitwert und fester Taxe?

Beim Zeitwert in Basis (A-7.1) wird der Wert erst nach dem Schaden ermittelt, abzüglich Alter und Abnutzung. Bei der festen Taxe in Basis Plus und Premium (A-8.1) ist die Summe vorher vereinbart und gilt als Versicherungswert.

Wie erhöhe ich die Summe nach einem neuen Segel?

Mit der Rechnung. Eine Erhöhung ist nach Vorlage von Anschaffungsrechnungen oder Gutachten jederzeit möglich (A-8.3, in Basis A-7.3). Schicken Sie uns die Rechnung, dann passen wir die Polizze an.

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