Etap 22 im Versicherungs-Check: was in der Polizze über das Segelboot stehen muss
Teil eins unserer Reihe zur Etap 22 ist kein Testbericht. Er klärt, welche Angaben in der Polizze über das Segelboot stehen müssen und welche Ziffern dabei zählen.
11. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Bootstests erscheinen gern als Serie, ein Boot und mehrere Folgen. Diese Reihe zur Etap 22 borgt sich die Form, aber keinen Testbericht: Wir sind mit dem Boot keinen Meter gesegelt. Über Segeleigenschaften, Verarbeitung, Bauweise oder Qualität des Modells steht deshalb hier nichts. Der Versicherungs-Check schaut nur darauf, was in der Polizze über dieses Boot stehen muss, wenn Sie es in Österreich versichern, und welche Ziffern unserer Bedingungen in Basis, Basis Plus und Premium im Schadenfall den Ausschlag geben.
Die Etap 22 ist ein Segelboot, ein kleiner Kajütsegler mit 6,6 Metern Länge laut unseren Stammdaten, und das Modell ist bei uns versichert. Boote dieser Größe sieht man am Attersee, am Traunsee oder am Neusiedler See ebenso wie auf dem Trailer Richtung Adria, und viele sind schon einige Jahre alt. Darauf baut die Reihe auf: Teil eins behandelt die Polizze, Teil zwei den Wert eines älteren Segelboots, Teil drei die typischen Schäden der Bootsart je Tarif und Teil vier das Unterwegssein mit Trailer, Kran und Winterlager.
In der Polizze steht ein bestimmtes Boot, und es muss das richtige sein. In manchen Papieren heißt das Modell 22 I, in anderen Etap 22. Beides ist in Ordnung, solange eindeutig ist, welches Boot gemeint ist. Nach B-3.1.1 müssen die Angaben stimmen, nach denen vor Vertragsschluss in Textform gefragt wurde. Legen Sie deshalb Kaufvertrag, Bootspapiere und Polizze nebeneinander und vergleichen Sie Bootsart, Modellbezeichnung, Länge und Rumpfnummer. Die Rumpfnummer am Boot fotografieren Sie am besten gleich mit. Nach einem Diebstahl verlangt B-3.2.1 die unverzügliche Anzeige bei der Polizei, und dort ist genau diese Nummer gefragt.
Am Heck eines kleinen Kajütseglers hängt oft ein Außenborder, und der steht nicht von selbst in der Polizze. A-1.3 c nennt den Außenbordmotor in allen drei Kasko-Fassungen nur, soweit er beantragt und mit eigener Versicherungssumme dokumentiert ist. In Basis Plus und Premium gilt zusätzlich: Ist er weder mit Sicherungsbolzen oder einer vergleichbaren Diebstahlsicherung gesichert noch in einem verschlossenen Gebäude abgestellt, gibt es für Schäden am Außenbordmotor keinen Ersatz (A-6.7 in Basis Plus, A-6.5 in Premium). Liegt er im Winter im Keller, hilft dort A-1.4, aber nur in verschlossenen Räumen oder Gebäuden. Betriebsschäden an der Maschine selbst sind nach A-6.2 e ausgeschlossen, in Basis nach A-5.2 e.
Wer das Boot führen darf, regeln zwei Stellen. Die Haftpflicht verlangt nach A-5 einen berechtigten Führer, der das Boot mit Ihrem Wissen und Wollen gebraucht und die erforderliche behördliche Erlaubnis hat. Die Kasko leistet nach A-6.2 b, in Basis nach A-5.2 b, keinen Ersatz, wenn eine nicht qualifizierte Person ohne den amtlich vorgeschriebenen Führerschein steuert, in Österreich also ohne das vorgeschriebene Patent. Ob auf Ihrem See ein Patent nötig ist, entscheidet nicht die Polizze, sondern das jeweilige Recht, auf vielen Seen das Landesrecht. Wer Ihr Boot übernimmt, hat nach einem Schaden dieselben Pflichten wie Sie (B-3.2.8, in Premium B-3.2.7). Wird es gegen Entgelt überlassen, ist das nach B-4.1 eine Gefahrerhöhung, sofern es nicht vereinbart wurde.
Das Fahrtgebiet ist die zweite Zeile, die zur Saison passen muss. Nach A-2.1.1 besteht Schutz auf allen Gewässern innerhalb des vereinbarten Gebiets. Die kleinste Stufe umfasst alle Binnengewässer innerhalb der geografischen Grenzen Europas, also die heimischen Seen ebenso wie die Donau. Wer an die Adria trailert, braucht eine Stufe mit Mittelmeer. Ein Überschreiten ist in Basis nach A-2.2 nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung versichert und in allen drei Fassungen nach B-4.1 nur in Absprache vor Risikobeginn zulässig; Premium erlaubt nach A-2.1.1 eine kurzfristige Erweiterung von höchstens sechs Wochen im Versicherungsjahr. In der Wassersport-Unfallversicherung ist in Basis nur der Eigner versichert, in Basis Plus auch die Familie ersten Grades, in Premium alle berechtigten Insassen.
Bleibt die Tarifwahl. Basis zählt in A-3.1 Naturgewalten wie Sturm ab Windstärke 8, Brand und Explosion sowie den Diebstahl des ganzen Bootes auf und rechnet nach A-7.1 mit dem Zeitwert. Basis Plus und Premium nennen zusätzlich den Unfall des Fahrzeugs, darunter An-Grund-Geraten, Kollision, Mastbruch und Segelriss, außerdem den Diebstahl verbundener Teile und mut- oder böswillige Beschädigung durch Fremde, und sie vereinbaren die Summe als feste Taxe. Für die Clubregatta am Wochenende gilt in der Kasko: Basis leistet bei Regatten keinen Ersatz (A-5.3 c), Basis Plus versichert Vereinsregatten (A-6.3 c), Premium Regatten jeder Art (A-6.3 a). Die Haftpflicht auf der Regattabahn folgt im dritten Teil dieser Reihe.
Versicherungs-CheckTeil 1 von 4
Etap 22 im Versicherungs-Check für Österreich
Alle Teile im Überblick
Zum Abhaken
Häufige Fragen
In der Polizze steht 22 I, im Kaufvertrag Etap 22. Muss ich etwas tun?
Nur wenn unklar ist, welches Boot gemeint ist. Passen Bootsart, Länge und Rumpfnummer zu Ihren Papieren, ist die abweichende Bezeichnung kein Problem. Bei Zweifeln schicken Sie uns eine Kopie der Bootspapiere.
Brauche ich für die Etap 22 ein Patent?
Das regelt nicht die Polizze, sondern das Recht des Gewässers, auf vielen österreichischen Seen das Landesrecht. Für den Versicherungsschutz zählt: Ist ein Patent vorgeschrieben und fehlt es, leistet die Kasko nach A-6.2 b, in Basis nach A-5.2 b, keinen Ersatz.
Ist der Außenborder im Winterkeller versichert?
In Basis Plus und Premium ja, wenn er in der Polizze mit Summe steht und in verschlossenen Räumen oder Gebäuden verwahrt wird (A-1.4). Andere Versicherungen, etwa eine Haushaltsversicherung, gehen dieser Deckung vor.
Ist die Clubregatta am Attersee versichert?
In der Kasko hängt es am Tarif: Basis leistet bei Regatten keinen Ersatz, Basis Plus versichert Vereinsregatten, Premium Regatten jeder Art (A-5.3 c, A-6.3 c, A-6.3 a). Für die Haftpflicht gilt eine eigene Regel, siehe Teil drei.
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