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Magazin / Boot und Saison

Etap 22 im Versicherungs-Check: welche Schäden ein Segelboot trifft und was die Polizze sagt

Teil drei zur Etap 22 schaut auf die Bootsart: welche Schäden ein kleines Segelboot treffen können und was die Polizze in Basis, Basis Plus und Premium dazu sagt.

11. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Im dritten Teil dieser Reihe im Versicherungs-Check zur Etap 22 steht die Bootsart im Mittelpunkt und nicht das Modell. Nirgends behaupten wir, dass bei diesem Boot ein bestimmter Schaden oft auftritt, denn ohne eigene Erprobung ließe sich das nicht belegen. Es geht um die Frage, welche Schäden ein kleines Segelboot dieser Größe in Österreich trifft, wenn es auf einem heimischen See oder an der Adria unterwegs ist: die Grundberührung, der Mastbruch, das gerissene Segel, Wasser im Boot am Liegeplatz und der Zusammenstoß bei der Clubregatta. Zu jedem Fall steht hier, was die Polizze je Tarif sagt.

Eine Grundberührung passiert am Neusiedler See ebenso wie vor einer Bucht in Istrien. In Basis Plus und Premium gehört das An-Grund-Geraten nach A-3.1.1 zum Unfall des Fahrzeugs, genauso Stranden und Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen. Basis hat keine Unfalldeckung und kennt nur Naturgewalten, Brand und Explosion und den Diebstahl des ganzen Bootes. Inspektionskosten nach einer angezeigten Grundberührung sind nach A-3.2 mitversichert, in Basis Plus bis 500 Euro, in Premium ohne Betrag in der Ziffer, und in Premium bringen reine Inspektionskosten ohne Folgeschaden nach A-17.5 keine Rückstufung.

Beim Rigg liegen Unfall und Verschleiß nah beieinander. Basis Plus und Premium zählen das Brechen und Knicken von Masten, Spieren und Bäumen, von stehendem und laufendem Gut sowie das Reißen von Segeln zum Unfall (A-3.1.1). In Basis zählt nur der Sturm, und Sturm bedeutet dort mindestens Windstärke 8. Eine Fallböe am Traunsee, die ein Segel bei sechs Beaufort zerreißt, bleibt in Basis daher ohne Ersatz. Sonnenschäden am Tuch sind als Witterungseinfluss ausgeschlossen, in Basis Plus und Premium außer in Folge von Sturm (A-6.2 i), in Basis außer in Folge versicherter Elementargefahren (A-5.2 i).

Wo Verschleiß aufhört, steht in A-6.2, in Basis in A-5.2. Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler und Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch sind an den unmittelbar betroffenen Teilen ausgeschlossen, unmittelbare Folgeschäden an anderen versicherten Sachen mitversichert (Buchstabe d). Für Basis Plus und Premium heißt das: das alte Want, das bricht, zahlt der Eigner, den Mast, der dabei fällt, nicht. Ausgeschlossen bleiben mangelhafte Wartung oder Wartungsstau (f) sowie Rost, Oxydation, Korrosion, Osmose oder Kavitation (h). Für ein älteres Segelboot ist der Wartungsnachweis darum mehr als Ordnung, er trennt den Folgeschaden vom Wartungsstau.

Läuft das Boot am Steg voll, zählt dieselbe Abgrenzung. Bricht ein gealterter Schlauch oder ein Borddurchlass, ist das Teil selbst nicht versichert, der Schaden am Boot ab Basis Plus als unmittelbare Folge schon. Tropft es über Monate, spricht viel für Wartungsstau, und Regenwasser ohne Sturm durch einen verstopften Ablauf ist ein Witterungseinfluss nach Buchstabe i. Für Boote an der Adria gilt außerdem A-6.3 a in Basis Plus: kein Ersatz, wenn das Boot länger als 48 Stunden unbemannt vor offener Küste liegt und nicht sichergestellt ist, dass es bei drohender Gefahr verholt wird, in Basis nach A-5.3 a schon nach 24 Stunden. Das defekte Teil bleibt bis zur Besichtigung liegen (B-3.2.4).

Bei der Clubregatta kommt die Haftpflicht ins Spiel. Streifen Sie an der Boje ein anderes Boot, ist zuerst die Haftungsfrage zu klären. Haften Sie, ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Regatten in Premium mitversichert, in Basis Plus aus der Teilnahme an Vereinsregatten, beide samt Übungsfahrten (A-1.5). Beide leisten nachrangig, also erst, wenn kein anderer Versicherer eintritt, etwa eine Gruppenversicherung des Segelclubs. In der Basis-Haftpflicht ist die Regatta nicht unter den mitversicherten Risiken genannt. Für das eigene Boot gilt die Kasko-Regel aus Teil eins: Basis ohne Ersatz bei Regatten, Basis Plus mit Vereinsregatten, Premium mit jeder Regatta.

Nach jedem Schaden zählen die ersten Schritte. B-3.2.1 verlangt die unverzügliche schriftliche Meldung, B-3.2.2 zumutbare Maßnahmen zur Minderung, B-3.2.4 die Besichtigung vor der Reparatur, und B-3.2.6 untersagt den Verkauf beschädigter Sachen ohne Einwilligung. Bei grober Fahrlässigkeit wird nach der Schwere des Verschuldens gekürzt (A-7, in Basis A-6); Basis Plus verzichtet bis zu einer Schadenhöhe von 25 Prozent der Versicherungssumme darauf, Premium bis 50 Prozent, außer bei Diebstahl, Drogen oder Alkohol. Wie Trailer, Kran und Winterlager in der Polizze behandelt werden, folgt im vierten Teil dieser Reihe.

Zum Abhaken

Jede Grundberührung melden, bevor das Boot zur Inspektion gekrant wird. Das Rigg vor der Saison prüfen lassen und die Prüfung schriftlich festhalten. Gebrochene Teile bis zur Besichtigung aufheben. In der Polizze nachsehen, welche Kasko-Fassung vereinbart ist. Wartungsbelege für Schläuche, Seeventile und Wanten sammeln. Beim Segelclub fragen, ob für Regatten eine Gruppenversicherung besteht.

Häufige Fragen

Zahlt die Kasko nach einer Grundberührung die Inspektion?

In Basis Plus und Premium ja, wenn die Grundberührung angezeigt wurde (A-3.2), in Basis Plus bis 500 Euro. Der Schaden selbst ist dort ein Unfall nach A-3.1.1. Basis hat keine Unfalldeckung.

Eine Fallböe hat das Vorsegel zerrissen. Bin ich versichert?

In Basis Plus und Premium zählt das Reißen von Segeln zum Unfall (A-3.1.1). In Basis zählt nur Sturm ab Windstärke 8. Ist die Naht nur verschlissen, trägt der Eigner dieses Teil, Folgeschäden sind ab Basis Plus mitversichert.

Wer zahlt den Schaden am fremden Boot bei der Clubregatta?

Wenn Sie haften, die Haftpflicht: Premium bei Regatten, Basis Plus bei Vereinsregatten, jeweils nachrangig hinter einer Gruppenversicherung des Clubs (A-1.5). In der Basis-Haftpflicht ist die Regatta nicht als mitversichertes Risiko genannt.

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