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Magazin / Magazin: Schadenfall / Bordfunk · Folge 31

Beim Bootsgutachter am Steg: was die Polizze zahlt, wenn der Verursacher keine Versicherung hat

Ein Steg an einem Stausee, ein grauer Montagmorgen. Bootsgutachter Dirk vermisst einen Riss im Bug, und Theo klärt, was die Polizze zahlt, wenn der Verursacher keine Versicherung hat.

12. Oktober 20268 minNAMMERT Assekuradeur GmbH

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Theo: Moin! Ich bin Theo von Nammert, und ich steh hier gerade auf einem Steg an einem Stausee im Ruhrgebiet. Montagmorgen, grauer Himmel. Und vor mir kniet ein Mann vor einem Segelboot und klopft mit dem Finger auf den Bug.

Dirk: Tach. Bleib ma da stehn, ne? Der Steg wackelt.

Theo: Okay. Ich bleib hier. Sag mal kurz, wer du bist.

Dirk: Dirk. Gutachter. Für Boote. Ich bin der, den man anruft, wenn's schon zu spät is.

Theo: Und was klopfst du da?

Dirk: Hör ma. Hier klingt dat hell. Und hier... dumpf. Kumma.

Theo: Klingt für mich gleich.

Dirk: Deswegen bin ich Gutachter und du nich. Dumpf heißt: dat Laminat is drunter auseinander.

Theo: Was ist denn passiert?

Dirk: Samstag. Einer kommt mit dem Motorboot rein und will anlegen. Viel zu schnell. Und dann volle Kanne hier vorne rein.

Theo: Autsch.

Dirk: Bugkorb verbogen, Relingstütze raus, und hier der Riss. Siehste? Bis runter zur Wasserlinie.

Theo: Den seh ich. Der ist ja länger als meine Hand.

Dirk: Länger als zwei. So. Foto. Noch eins. Mit Maßband.

Theo: Und der mit dem Motorboot? Der zahlt das jetzt, oder?

Dirk: Der? Der hat am Samstag gesacht: Versicherung hab ich keine. Und Geld hab ich auch keins.

Theo: Keine Versicherung?

Dirk: Nix. Hat er gesacht. Ganz entspannt. Als ob er mir die Uhrzeit sacht.

Theo: Whoa, whoa. Was war das?

Dirk: Welle. Da is einer vorbei, mit Schmackes. Halt dich an der Klampe fest.

Theo: Ich halt mich an allem fest. Mann.

Dirk: Gewöhnste dich dran. Wo war ich?

Theo: Keine Versicherung, kein Geld.

Dirk: Genau. Und getz kommt die Frage, die mir der Eigner seit Samstag stellt. Jede Stunde. Wer zahlt dat?

Theo: Hat der Eigner eine Kasko?

Dirk: Nee. Nur Haftpflicht. Altes Boot, hat er gedacht, lohnt nich.

Theo: Und die Haftpflicht zahlt ja nur, wenn er selbst was kaputt macht. Denkt man.

Dirk: Ja klar. Dafür is die doch da. Für die anderen.

Theo: Eben nicht nur. In Basis Plus und Premium steckt in der Bootshaftpflicht eine Ausfalldeckung. Wenn dich ein anderer Bootshalter schädigt und nicht zahlen kann, oder keine Haftpflicht hat, dann wird so getan, als wäre er genau so versichert wie du.

Theo: Heißt: Deine eigene Haftpflicht zahlt deinen eigenen Schaden.

Dirk: Echt jetzt? Meine eigene Versicherung zahlt?

Theo: Für den Schaden, den der andere angerichtet hat. Ja.

Dirk: Dat is ja verkehrte Welt. Zwanzig Jahre mach ich dat. Hab ich so noch nich gehört.

Theo: Einen Haken gibt's natürlich. Der Schaden muss mindestens zweitausendfünfhundert Euro sein.

Dirk: Dat schaffen wir hier locker. Leider.

Hafenbüro: Dirk, Hafenbüro. Der Eigner steht hier vorne. Will wissen, wie schlimm.

Dirk: Sach ihm: zehn Minuten. Und er soll sich setzen. Nee, sach dat nich.

Theo: Und, kommt der Eigner jetzt einfach an das Geld?

Dirk: Na, er schreibt euch: Der andere sacht, er kann nich zahlen. Fertig.

Theo: Das reicht leider nicht. Das ist die zweite Überraschung. Er braucht erst einen Titel gegen den anderen. Ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid, einen Vergleich vor Gericht oder ein Schuldanerkenntnis beim Notar.

Theo: Und dann muss die Vollstreckung gescheitert sein. Mit Protokoll vom Gerichtsvollzieher.

Dirk: Der Eigner muss den erst verklagen?

Theo: Erst den Anspruch durchsetzen, dann zahlt die Ausfalldeckung. Anwalt, Gericht und Zinsen zahlt sie übrigens nicht.

Dirk: Boah. Und wer zahlt den Anwalt?

Theo: Wer einen Bootsrechtsschutz hat: der. Schadenersatz-Rechtsschutz steht in allen drei Rechtsschutztarifen drin.

Dirk: Rechtsschutz? Hat der auch nich. Wetten?

Theo: Und wofür brauchst du jetzt das Maßband?

Dirk: Dafür, dat der Eigner später beweisen kann, wat kaputt is. Und wie viel. Dat will nämlich jeder sehen. Der Richter. Und ihr.

Theo: Stimmt. Er muss nachweisen, dass der Anspruch berechtigt ist. Dem Grunde nach und in der Höhe. Dafür ist dein Gutachten Gold wert.

Dirk: Gold wär schön. Ich krieg Stundenlohn.

Dirk: Ich sach dir aber noch wat. Der Typ war sauer am Samstag. Der wollte den Liegeplatz hier haben. Seit Jahren.

Theo: Du meinst, der ist mit Absicht reingefahren?

Dirk: Ich mein gar nix. Ich bin Gutachter. Aber wenn?

Theo: Dann wird's bitter. Hat der andere den Schaden vorsätzlich angerichtet, zahlt die Ausfalldeckung nicht.

Dirk: Moment. Wenn der dat mit Absicht macht, krieg ich nix?

Theo: Bei der Ausfalldeckung: ja. Dann bleibt nur der Weg gegen ihn selbst.

Dirk: Na super. Dann hoff ich mal, der war einfach nur schlecht im Anlegen.

Theo: Und noch was: Der andere muss in Deutschland wohnen. Beim Unfall, und auch noch, wenn die Vollstreckung scheitert.

Dirk: Der wohnt drei Straßen weiter. Dat weiß ich, weil er mir dat dreimal erzählt hat.

Theo: Dann passt das schon mal.

Dirk: Und wenn einer ne Kasko hat? Kriegt der dat doppelt?

Theo: Nein. Soweit eine Kasko den Schaden zahlt, springt die Ausfalldeckung nicht ein. Die ist vor allem für alle ohne Kasko.

Dirk: Also genau für den hier, ne?

Theo: Genau für den. Wenn er Basis Plus oder Premium hat. In der Basis gibt's die Ausfalldeckung nicht.

Dirk: Dat guck ich gleich nach. Wo is denn... ah. Basis Plus. Steht hier.

Theo: Na, dann hat er Glück gehabt.

Dirk: Glück. Na ja. Dat Boot hat trotzdem n Loch.

Theo: Okay, okay. Glück im Unglück. Was rätst du Leuten, denen sowas passiert?

Dirk: Sofort Fotos. Name, Telefonnummer, Bootsname. Zeugen. Am selben Tag.

Dirk: Ich hab Leute gehabt, die wussten nur noch: der hatte nen roten Pulli. Mit nem roten Pulli kannste keinen verklagen.

Theo: Und dann?

Dirk: Dann Gutachter. Und nich warten, bis Frost kommt. Wasser im Laminat und Frost, dat is nich gut.

Theo: Und was ist das Wichtigste, das du in all den Jahren gelernt hast?

Dirk: Weisse wat? Der Kratzer is in zwei Sekunden gemacht. Dat Geld kommt langsam.

Theo: Der Kratzer ist in zwei Sekunden gemacht. Das Geld kommt langsam. Das nehm ich mit.

Hafenbüro: Dirk, Hafenbüro. Der Eigner kommt gleich rüber. Mit Kaffee.

Dirk: Mit Kaffee is gut. Dann sach ich's ihm sanft.

Theo: Dann lass ich euch zwei mal allein. Danke, Dirk.

Dirk: Jo. Und pass auf die Welle auf, wenn du gehst.

Theo: Das war der Bordfunk. Von Nammert. Ich bin Theo, und morgen bin ich bei jemand Neuem.

Am Steg beim Gutachter, an einem Stausee im Ruhrgebiet, an einem grauen Montagmorgen. Am Samstag ist ein Motorboot beim Anlegen in den Bug eines Segelboots gefahren: Bugkorb verbogen, Relingstütze raus, ein Riss bis zur Wasserlinie. Bootsgutachter Dirk vermisst den Schaden, und der Verursacher hat ihm gesagt, er habe keine Versicherung und kein Geld. Der Eigner des Seglers hat keine Kasko, nur eine Haftpflicht. Was zahlt die Polizze, wenn der Verursacher keine Versicherung hat?

Der erste Aha-Moment: In Basis Plus und Premium steckt in der Bootshaftpflicht eine Forderungsausfalldeckung. Wird der Eigner von einem anderen Bootshalter geschädigt, der keine ausreichende Haftpflicht hat oder nicht zahlen kann, wird er so gestellt, als wäre der Schädiger zu denselben Bedingungen versichert wie er selbst. Die eigene Haftpflicht zahlt dann den eigenen Schaden, sofern die Forderung mindestens 2.500 Euro beträgt. In der Basis gibt es diese Deckung nicht.

Der zweite: Die Auskunft, er könne nicht zahlen, reicht nicht. Der Eigner braucht erst einen Titel gegen den Schädiger, also ein rechtskräftiges Urteil, einen Vollstreckungsbescheid, einen gerichtlichen Vergleich oder ein notarielles Schuldanerkenntnis, und die Vollstreckung muss nachweislich gescheitert sein, belegt mit dem Protokoll des Gerichtsvollziehers. Kosten der Rechtsverfolgung und Zinsen zahlt die Ausfalldeckung nicht; dafür gibt es den Schadenersatz-Rechtsschutz in allen drei Rechtsschutztarifen.

Der dritte: Hat der Schädiger vorsätzlich gehandelt, leistet die Ausfalldeckung nicht. Außerdem muss der Schädiger in Deutschland wohnen, beim Unfall und noch beim Scheitern der Vollstreckung, und soweit eine Kasko den Schaden zahlt, geht diese vor. Dirks Rat: sofort Fotos, Name, Telefonnummer, Bootsname und Zeugen, am selben Tag. Und ein Gutachten, denn der Eigner muss den Anspruch dem Grunde und der Höhe nach belegen.

Shownotes

Zu Gast: Dirk, Bootsgutachter. Die Gäste des Bordfunks sind erfundene Figuren; was über den Versicherungsschutz gesagt wird, steht so in den Bedingungen. Forderungsausfalldeckung in der Wassersport-Haftpflicht Basis Plus und Premium (A-12): Schutz, als hätte der Schädiger eine Haftpflicht zu den gleichen Konditionen (A-12.1); Schadenersatzforderung ab 2.500 Euro (A-12.2). Die Haftpflicht Basis enthält keine Forderungsausfalldeckung. Voraussetzungen: rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil, Vollstreckungsbescheid, gerichtlich vollstreckbarer Vergleich oder notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel, und jeder sinnvolle Vollstreckungsversuch gescheitert (A-12.3), nachgewiesen mit dem Protokoll des Gerichtsvollziehers (A-12.4). Wohnsitz des Schädigers in Deutschland und Nachweis des Anspruchs dem Grunde und der Höhe nach (A-12.5). Nicht versichert: soweit eine Schadenversicherung wie die Kasko, eine Rechtsschutzversicherung oder eine Haftpflicht des Schädigers leistet (A-12.6 (2)), bei vorsätzlicher Schadenherbeiführung durch den Schädiger (A-12.6 (3)), Zinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung (A-12.6 (4)). Abtretung der Ansprüche an den Versicherer (A-12.7). Rechtsschutz: Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche in Basis, Basis Plus und Premium (Ziffer 2.2.1). Geräusche: walkiebeep.wav von theplax, freesound.org/s/620516, CC BY 4.0

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