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Saisonpolizze für das Boot: was sie ausspart
Kurze Antwort
Die Saisonpolizze läuft vom 1. April bis 31. Oktober und kostet weniger als die Ganzjahresdeckung. Vom 1. November bis 31. März besteht kein Schutz, und das sind genau die Monate, in denen das Boot in der Halle steht.
Eine Saisonpolizze ist in Haftpflicht und Kasko möglich und kostet weniger als die Ganzjahresdeckung. Der Schutz läuft vom 1. April bis zum 31. Oktober. Vom 1. November bis zum 31. März besteht er nicht. Auf den ersten Blick passt das erstaunlich gut zu Österreich: Auf Attersee, Wörthersee und Mondsee endet die Saison im Oktober, das Boot kommt aus dem Wasser, und wer nicht fährt, will auch nichts bezahlen. Genau an dieser Stelle lohnt es sich, einen Schritt weiterzudenken.
Denn die Monate ohne Schutz sind nicht die harmlosen. Sturm über dem Salzkammergut, Schneelast auf der Plane, ein Brand in der Winterhalle, ein Einbruch in einem Lager, das von November bis März kaum jemand betritt: Das sind die typischen Winterschäden, und sie treffen ein Boot, das gerade nicht versichert ist. Dazu kommt die Zeit dazwischen. Kranen, Transport zum Lagerplatz und das Auswassern selbst fallen in Österreich oft in die zweite Oktoberhälfte und damit bereits in den Grenzbereich, und beim Einwassern im Frühjahr wiederholt sich das in umgekehrter Richtung.
Sinnvoll ist die Saisonvariante deshalb vor allem dann, wenn das Boot im Winter nachweislich anders gedeckt ist, etwa über eine Werftpolizze während eines längeren Umbaus. Wer sein Boot dagegen in Österreich überwintert, egal ob in der Halle, unter der Plane oder im Wasser, fährt mit der Ganzjahresdeckung in aller Regel besser, und der Abstand zwischen beiden Varianten ist kleiner, als viele vermuten. Umgekehrt gilt für österreichische Eigner mit Liegeplatz an der oberen Adria oder in Kroatien ohnehin, dass dort ganzjährig gefahren wird. Rechnen Sie beide Varianten im Rechner gegeneinander, dann sehen Sie den Abstand für Ihr Boot statt für ein fremdes.
Zum Merken
1. April bis 31. Oktober
läuft die Saisonpolizze
November bis März
steht das Boot ohne Schutz in der Halle
Gespart wird der Beitrag für die Monate, in denen die meisten Winterschäden entstehen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wann genau gilt die Saisonpolizze?
Vom 1. April bis zum 31. Oktober. Vom 1. November bis zum 31. März besteht kein Versicherungsschutz, auch nicht für das Boot im Winterlager oder auf dem Weg dorthin.
Ist das Winterlager mit eingeschlossen?
Nein. Schäden im Winterlager fallen in die Monate ohne Schutz und sind damit nur über die Ganzjahresdeckung erfasst. Das betrifft Sturm, Schneelast, Feuer und Einbruch gleichermaßen.
Was ist mit Kranen und Transport im Oktober?
Das wird in Österreich schnell knapp. Fällt der Krantermin nach dem 31. Oktober, liegt der Transport zum Lagerplatz außerhalb der Saison. Wer die Saisonvariante wählt, sollte den Termin deshalb früh fixieren.
Für wen lohnt sich die Saisonvariante überhaupt?
Für Boote, die im Winter nachweislich anderweitig gedeckt sind, etwa während eines längeren Werftaufenthalts. Wer ganzjährig an der Adria liegt, braucht ohnehin durchgehenden Schutz.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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