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Eine weiße Segelyacht auf Stahlböcken in einer Holzwerkstatt, am Bug eine geschliffene Reparaturstelle mit blauem Klebeband, vorn eine Werkbank mit Exzenterschleifer, Spachteln, Schleifpapier und Mischbecher, an der Wand eine Uhr

Magazin / Magazin: Vertrag und Markt

Was eine Werftstunde 2026 kostet und was das für die Kasko heißt

Der deutsche Branchenverband VMWD hat erhoben, was eine Werftstunde kostet. Für Eigner in Österreich ist das ein Anhaltspunkt, mehr nicht: Im Schadenfall zählt die Rechnung der Werft, die tatsächlich repariert.

16. Oktober 20266 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Was eine Werftstunde kostet, erfährt man meist erst, wenn das eigene Boot in der Halle steht. Der Verband Maritime Wirtschaft Deutschland, kurz VMWD, fragt das jedes Jahr bei seinen Betrieben ab und hat die Zahlen für 2026 im Oktober veröffentlicht. Erhoben wurde nur in Deutschland, österreichische Werften sind nicht dabei. Für Eigner einer Segelyacht am Attersee, eines Motorboots an der Donau oder einer Yacht, die an der Adria oder am Bodensee liegt, ist die Umfrage trotzdem ein brauchbarer Anhaltspunkt, und für die Kasko heißt das einiges.

Beteiligt haben sich 81 Betriebe. Erstmals wurde nach Fachbereichen getrennt: Eine Stunde Bootsbau für Neu-, Um- und Ausbau kostet im deutschen Durchschnitt 79,87 Euro, eine Stunde Technik 82,59 Euro. Die Spanne reicht von 77,75 Euro für die Yachtlackierung bis 86,02 Euro für Motoren. Ein Jahr zuvor gab es für Bootsbau und Technik nur einen gemeinsamen Satz von 74,21 Euro. Genau vergleichen lässt sich das nicht, aber die Sätze sind gestiegen.

Knapp die Hälfte der Werften, genau 44 Prozent, rechnet nach Qualifikation ab. Die Bootsbaustunde eines erfahrenen Meisters liegt bei 81,97 Euro, die einer Hilfskraft bei 69,92 Euro. Die typische Werft hat ein bis fünf Leute, rechnet in halben Stunden ab und ist zu über 90 Prozent ausgelastet. Die Löhne stiegen um 3 bis 5 Prozent, bei Büro- und Hilfskräften um rund 8 Prozent, getrieben vom deutschen Mindestlohn. Österreich kennt keinen gesetzlichen Mindestlohn, hier setzen die Kollektivverträge die Untergrenze, deshalb lassen sich die Lohnzahlen nicht übertragen.

Der Verband warnt selbst vor zu viel Gewicht: Die Zahlen sind ein Stimmungsbild, sie schwanken je nach Teilnehmer stark und sind in Versicherungsfällen und vor Gericht ausdrücklich nicht bindend. Ausgewertet wurden nur der deutsche Durchschnitt und drei Länder mit mehr als zehn Antworten, Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg. Kranen und Winterlager ließen sich gar nicht vergleichen, weil pauschal, nach Länge, Gewicht, Zeit oder je Hub abgerechnet wird. Aus unserer Sicht heißt das: Ein Durchschnitt aus dem Nachbarland ersetzt keinen Kostenvoranschlag aus der eigenen Werft.

Für die Kasko bedeutet das: In unseren Bedingungen steht kein Stundensatz, weder als Obergrenze noch als Richtwert. Bei Teilschäden werden die notwendigen und nachgewiesenen Wiederherstellungskosten ersetzt, in Basis nach A-8.1 mit einem Abzug je nach Alter des Boots, in Basis Plus nach A-9.4 ohne altersbedingte Abzüge, sofern Ihre Polizze nichts anderes sagt, in Premium nach A-9.2 zum Neuwert. Krankosten werden ersetzt, wenn sie schadenbedingt anfallen, der Transport zur Reparaturwerft wie die Reparatur selbst. Maßstab ist die Rechnung der Werft, die den Schaden behebt.

Drei Punkte entscheiden im Schadenfall. Vor Beginn der Reparatur muss der Versicherer nach B-3.2.4 Gelegenheit zur Besichtigung haben, wer vorher arbeiten lässt, nimmt sich den Beleg. Die Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn sie wirklich angefallen ist und kein Vorsteuerabzug besteht, und ob die Sätze der Umfrage netto oder brutto sind, sagt sie nicht. Und die Rechnung sollte zeigen, wer wie lange woran gearbeitet hat, gerade wenn die Werft nach Qualifikation abrechnet. Einen Sachverständigen ersetzt die Kasko nur, wenn der Versicherer ihn veranlasst oder zugestimmt hat.

Zum Abhaken

Den Schaden sofort melden und mit der Reparatur warten, bis der Versicherer besichtigt hat Einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Stundensatz, Stundenzahl und Material verlangen Nachfragen, ob die Werft nach Qualifikation abrechnet und welcher Satz für welche Arbeit gilt Kranen, Transport und Standzeit getrennt auf der Rechnung ausweisen lassen Klären, ob die Sätze netto oder brutto sind und ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind Einen Sachverständigen nur nach Absprache mit dem Versicherer beauftragen In der Polizze nachsehen, ob bei Teilschäden altersbedingte Abzüge vereinbart sind

Häufige Fragen

Gelten die Zahlen der Umfrage auch für Werften in Österreich?

Nein. Erhoben wurde nur in Deutschland, und schon dort schwanken die Sätze regional stark. Für Ihr Boot zählt der Kostenvoranschlag der Werft, die tatsächlich repariert, nicht ein Durchschnitt aus dem Nachbarland.

Zahlt die Kasko einen Stundensatz über dem Durchschnitt?

In unseren Bedingungen steht kein Stundensatz. Ersetzt werden die notwendigen und nachgewiesenen Wiederherstellungskosten. Wichtig ist, dass Arbeit, Zeit und Satz auf der Rechnung nachvollziehbar sind.

Werden die Kosten fürs Kranen nach einem Schaden ersetzt?

Ja, wenn sie schadenbedingt angefallen sind, so steht es in allen drei Kaskowerken. Weil Werften das Kranen sehr unterschiedlich abrechnen, sollte der Posten getrennt auf der Rechnung stehen.

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