Magazin / Magazin: Boot und Saison
Quicksilver Activ Cabin 455 im Versicherungs-Check: mit dem Gespann an See und Adria
Teil 4 der Reihe für Österreich: Straße, Rampe, Steg, Garage und Ausland. Wo die Bedingungen für ein kleines Trailerboot mit dem Alltag zusammenstoßen.
30. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Im vierten und letzten Teil der Reihe ist die Quicksilver Activ Cabin 455 mit dem Gespann unterwegs, und zwar dort, wo ein kleines Motorboot viel Zeit verbringt, wenn es nicht fährt: auf dem Trailer, an der Slipanlage, am Steg, in der Garage und im Winterlager. Auch hier gilt, was im ersten Teil steht: Wir sind das Boot nicht gefahren und beurteilen weder Fahrverhalten noch Verarbeitung. Es geht um die Stellen, an denen die Bedingungen für ein Trailerboot mit dem Alltag zusammenstoßen, und um die Fragen, die nach einem Schaden auf der Tauernautobahn, an der Rampe oder in Kroatien zuerst kommen. Ein Boot dieser Größe ist leicht zu bewegen, und gerade deshalb stellen sich diese Fragen öfter. Auch dieser Versicherungs-Check bleibt bei der Polizze.
Auf der Straße ist das Boot in der Kasko versichert, solange es mit geeigneten Transportmitteln befördert wird (A-2.1.3, alle Tarife). Ausgeschlossen sind Schäden durch nicht sachgerechte Verladung und Befestigung während des Transports (A-6.2 l, in der Basis A-5.2 l). Ein Gurt, der sich auf der Autobahn löst, ist also kein Kaskofall, sondern eine Frage der Ladungssicherung; das gilt auch für den abgebauten Außenborder im Kofferraum. Für Schäden, die der Anhänger beim Ziehen anderen zufügt, ist zuerst die Haftpflicht des Zugfahrzeugs zuständig. Ab Basis-Plus erstreckt sich die Bootshaftpflicht auf den nicht versicherungspflichtigen Bootsanhänger, soweit die Kfz-Haftpflicht des ziehenden Fahrzeugs nicht eintritt (A-1.4 AVB Haftpflicht), etwa wenn der abgekuppelte Trailer am Hang wegrollt. In der Basis fehlt dieser Absatz.
An der Rampe gilt die Kasko ausdrücklich auch beim An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen (A-2.1.2). Ob ein Schaden dort versichert ist, hängt am Ereignis und damit am Tarif. Rutscht das Boot vom Trailer und schlägt auf die Kante der Rampe, ist das ein Unfall des Fahrzeugs, und Unfälle sind erst ab Basis-Plus versichert (A-3.1.1). Die Kasko Basis versichert dort nur Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Brand, Explosion und den Diebstahl des ganzen Boots. Wer sich beim Slippen selbst verletzt, findet den Schutz in der Unfallversicherung, die das Auf- und Abslippen aber nur im Premium ausdrücklich nennt (A-1.2 AVB Unfall). In Basis und Basis-Plus ist der Geltungsbereich dort enger gefasst. Was passiert, wenn das Auto selbst ins Wasser rollt, beschreibt ein eigener Beitrag im Magazin.
Am Liegeplatz verlangen die Bedingungen einen für Wassersport-Fahrzeuge objektiv geeigneten Ort (A-2.1.2). Wer sein Boot im Basis-Plus länger als 48 Stunden unbemannt vor offener Küste liegen lässt, ohne dass es bei drohender Gefahr sofort verholt werden kann, bekommt für Schäden in dieser Zeit keinen Ersatz; in der Basis liegt die Grenze bei 24 Stunden (A-6.3 a, in der Basis A-5.3 a), im Premium steht diese Klausel nicht. Das betrifft vor allem die Adria, auf den heimischen Seen gibt es keine offene Küste. Für den Steg ist die Haftpflicht zuständig: Ab Basis-Plus ist die Beschädigung von Steganlagen, die zum Anlegen genutzt werden, sowie von angemieteten Einstellräumen und Stellplätzen mitversichert (A-1.5 (4), im Premium A-1.5 (5)).
Viele kleine Boote überwintern nicht in der Halle, sondern daheim, in der Garage, im Carport oder im Garten. Die Kasko gilt auch an Land (A-2.1.2). Für Diebstahl und Vandalismus entscheidet der Ort: Ist das Boot unsachgemäß auf einem nicht umfriedeten, abgeschlossenen Platz oder in einem nicht abgeschlossenen Gebäude gelagert, gibt es im Basis-Plus keinen Ersatz (A-6.5), in der Basis gilt das für den Diebstahl (A-5.4). Die versperrte Garage erfüllt das, der offene Carport nicht. Der abgekuppelte Trailer braucht eine Sicherung gegen Ankuppeln oder eine Radkralle. Frost ist ein Witterungseinfluss und ausgeschlossen (A-6.2 i). Und mit einer Saisonpolizze, die nur die Fahrmonate berechnet, besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, also auch im Jänner nicht, auch nicht im Winterlager.
Mit dem Gespann ist das Ausland nah: Gardasee, Istrien, Kvarner oder die Lagune von Grado. Entscheidend ist das Fahrtgebiet in der Polizze, wie im ersten Teil beschrieben; Binnengewässer in Europa sind etwas anderes als die Adria. Die Haftpflicht schließt im Ausland vorkommende Versicherungsfälle ein (A-7.1), dort werden aber die Kosten der Anspruchsabwehr auf die Versicherungssumme angerechnet (A-7.1.3). Die Kasko leistet keinen Ersatz, wenn das Boot ohne ein für das Fahrtgebiet amtlich vorgeschriebenes Dokument geführt wurde (A-6.2 b). Ein Motor, der daheim ohne Patent gefahren werden darf, braucht in Kroatien womöglich einen Befähigungsnachweis, und auch Italien hat eigene Regeln. Das gehört vor der Abfahrt geklärt.
Zum Schluss das, was hinter dem Boot passiert. Die Kinder auf einer Tube zu ziehen liegt auch mit einem kleinen Motorboot nahe, wo das Landesrecht es erlaubt. Ab Basis-Plus ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskiläufern, Wake-Boardern, Schirmdrachenfliegern, Bananen und Tube-Insassen mitversichert (A-1.5 (3), im Premium A-1.5 (4)). In der Basis fehlt dieser Absatz; wer dort zieht, fragt vorher nach. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht dessen, der gezogen wird (A-6.1.1), und Ansprüche von Angehörigen im gemeinsamen Haushalt bleiben ausgeschlossen (A-6.2.5). Für die eigenen Kinder auf der Tube ist die Unfallversicherung die richtige Adresse. Damit endet die Reihe; die ersten drei Teile behandeln Polizze, Wert und Schäden.
Versicherungs-CheckTeil 4 von 4
Quicksilver Activ Cabin 455 im Versicherungs-Check für Österreich
Alle Teile im Überblick
- Quicksilver Activ Cabin 455 im Versicherungs-Check (Vertrag)
- Quicksilver Activ Cabin 455 im Versicherungs-Check (Wert)
- Quicksilver Activ Cabin 455 im Versicherungs-Check (Schäden)
- Quicksilver Activ Cabin 455 im Versicherungs-Check (Unterwegs)
- Bei der Abschlepperin am Wörthersee
- Bei der Sattlerin am Steg
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Ist mein Boot beim Slippen versichert?
Die Kasko gilt ausdrücklich auch beim An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen (A-2.1.2). Ein Schaden durch Abrutschen oder Aufschlagen ist ein Unfall und damit erst ab Basis-Plus versichert, in der Basis nicht.
Reicht der Carport als Winterplatz?
Für Diebstahl und Vandalismus nicht. Ein offener Carport ist kein abgeschlossenes Gebäude und kein umfriedeter, abgeschlossener Platz; im Basis-Plus gibt es dann keinen Ersatz (A-6.5). Die versperrte Garage erfüllt die Bedingung.
Habe ich mit der Saisonpolizze im Winter Schutz?
Nein. Mit einer Saisonpolizze, die nur die Fahrmonate berechnet, besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht im Winterlager und auch nicht in der eigenen Garage.
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