Auto rollt beim Slippen ins Wasser: welche Polizze was zahlt
Am Attersee ist die Rampe im Oktober glitschig, und das Auto rollt dem Anhänger hinterher. Danach zahlt nicht eine Polizze, sondern bis zu vier.
11. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Wer im Herbst am Attersee, am Wolfgangsee oder am Traunsee auswassert, kennt die Lage: Die Slipanlage ist nass und grün vom Bewuchs, der Anhänger steht schon tief im Wasser, und dann rollt das Auto ein Stück nach. Manchmal bleibt es bei nassen Hinterrädern, manchmal steht das halbe Fahrzeug im See. Danach rollt das Auto auch versicherungstechnisch in vier Richtungen: Wagen, Anhänger, Boot und das, was dabei beschädigt wird, vom Steg bis zum Öl am Ufer. Welche Polizze welchen Teil zahlt, klärt sich Stück für Stück.
Für das Auto ist der Kfz-Versicherer zuständig, und für den eigenen Wagen in der Regel nur, wenn eine Vollkasko besteht. Eine Teilkasko deckt üblicherweise Elementarereignisse, Brand und Diebstahl, nicht aber einen Wagen, der nach einem Bedienfehler ins Wasser rollt. Das Herausziehen mit Kran oder Abschleppdienst rechnet ebenfalls der Kfz-Versicherer ab, soweit sein Vertrag es vorsieht. Wer für das Zugfahrzeug nur die Haftpflicht hat, bezahlt Bergung und Reparatur des eigenen Autos selbst.
Überraschend ist die Haftpflicht. Wird beim Abrutschen der Steg, die Slipanlage oder ein fremdes Boot beschädigt, ist das kein Fall für die Bootshaftpflicht. A-6.1.4 nimmt in allen drei Haftpflichttarifen Schäden aus, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kfz-Anhängers entstehen, und wer mit dem Auto slippt, gebraucht das Auto. Einstehen muss deshalb die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs. Das gilt in aller Regel auch für Öl und Treibstoff, die aus dem Wagen in den See gelangen.
Beim Anhänger hilft ein Blick in die Papiere. Ob er eine eigene Kfz-Haftpflicht hat oder über das Zugfahrzeug läuft, regelt das Kraftfahrrecht. Die Bootspolizze Basis Plus und Premium springt in A-1.4 nur für einen nicht versicherungspflichtigen Bootsanhänger ein und nur dort, wo die Kfz-Haftpflicht nicht zahlt; Basis kennt diese Erweiterung nicht. Den Anhänger selbst ersetzt die Kasko nur, wenn er beantragt ist und mit eigener Summe in der Polizze steht (A-1.3 b). In Basis Plus und Premium fällt dafür kein Selbstbehalt an (A-4.2), in Basis Plus gilt der Schutz für die in A-6.4 genannten Ereignisse.
Für das Boot ist die Kaskopolizze zuständig. Der Ort passt: A-2.1.2 versichert ausdrücklich das Zu-Wasser-Lassen und An-Land-Ziehen. Es kommt auf das Ereignis an. Basis Plus und Premium versichern in A-3.1.1 den Unfall des Fahrzeugs, also auch die Kollision mit festen und schwimmenden Gegenständen und das Sinken. Basis leistet nach A-3.1 nur bei Naturgewalten, Brand, Explosion und Diebstahl des ganzen Fahrzeugs. Für die Jolle, das Trailerboot oder das Elektroboot vom Wolfgangsee, das beim Slippen gegen den Steg schlägt, ist das die entscheidende Zeile. Ausgeschlossen sind in allen Tarifen Schäden durch nicht sachgerechte Verladung und Befestigung während des Transports (A-6.2 l, Basis A-5.2 l).
War der Außenborder unter Wasser, zählt jede Stunde: mit Süßwasser spülen, Öl wechseln, nicht starten, bevor eine Werkstatt ihn gesehen hat. Nach B-3.2.2 sind Sie verpflichtet, den Schaden aus eigener Initiative zu mindern, und die Kosten dafür werden ersetzt, auch wenn es nichts mehr nützt (A-5.1, Basis A-4.1). Versichert ist der Motor nur, wenn er beantragt und in der Polizze dokumentiert ist (A-1.3 c). Ordnet eine Behörde die Bergung des Bootes an, gilt zusätzlich A-5.2 (Basis A-4.2).
Nach dem Schreck also: Menschen sichern, bei Ölaustritt die Seeaufsicht oder den Hafenbetreiber verständigen, fotografieren, bevor etwas bewegt wird. Dann zwei Meldungen, an den Kfz-Versicherer für Auto, Steg und fremde Boote und an die Bootsversicherung für Boot, Anhänger und Motor. Und beim nächsten Mal Handbremse, Gang oder Parkstellung, Unterlegkeile auf der Seeseite und eine zweite Person beim Wagen. Mehr zum Trailern steht im Beitrag über Trailern und Slippen.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Zahlt die Bootshaftpflicht, wenn mein Auto beim Slippen den Steg beschädigt?
Nein. A-6.1.4 nimmt in allen drei Haftpflichttarifen Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kfz-Anhängers aus. Einstehen muss die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs.
Ist das Boot versichert, wenn es beim Slippen beschädigt wird?
In Basis Plus und Premium ja, wenn ein Unfall des Fahrzeugs vorliegt, etwa eine Kollision oder das Sinken (A-3.1.1). Basis zahlt nur bei Naturgewalten, Brand, Explosion und Diebstahl des ganzen Fahrzeugs.
Ist mein Bootsanhänger in der Kasko mitversichert?
Nur, wenn er beantragt ist und mit eigener Summe in der Polizze steht (A-1.3 b). In Basis Plus und Premium fällt beim Anhänger kein Selbstbehalt an (A-4.2).
Wer zahlt mein Auto, wenn es an der Slipanlage im See landet?
Die Vollkasko Ihres Autos, sofern vorhanden. Eine Teilkasko deckt einen Bedienfehler in der Regel nicht, die Bootsversicherung ist für das Auto nicht zuständig.
Dazu passt