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Salon einer gepflegten Segelyacht im Winterlager: auf dem lackierten Holztisch liegen ein weißer, unbeschrifteter Briefumschlag, ein geschlossener Laptop, ein Kugelschreiber und eine Lesebrille, dahinter dunkelblaue Polster und der offene Niedergang mit Tageslicht

Magazin / Magazin: Vertrag und Markt

Prämie offen: wann die Polizze für das Boot nicht mehr schützt

Neues Konto, alte Einzugsermächtigung, die Mahnung im falschen Postfach: bei der Prämie zählt zuerst, ob es die erste ist oder eine Folgeprämie.

18. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Ist die Prämie offen, verliert die Polizze für das Boot nicht sofort ihre Wirkung. Sie schützt aber unter Umständen nicht mehr, und zwar genau dann, wenn ein Schaden kommt. Wann das gilt, regelt Teil B der Bedingungen, in der Kasko unter B 1, in der Haftpflicht unter B-2 und B-3, in allen drei Stufen gleich; die Bedingungen sagen statt Prämie durchgehend Beitrag. Entscheidend ist, ob die erste Prämie offen ist oder eine Folgeprämie. Das trifft die Segelyacht im Winterlager am Attersee genauso wie das Motorboot an der Donau oder den Jetski auf dem Anhänger, denn Teil B fragt nicht nach der Bootsart, sondern nur nach der Zahlung.

Die erste Prämie ist in der Kasko unverzüglich nach dem in der Polizze genannten Beginn zu zahlen (B 1.3.1), in der Haftpflicht unverzüglich nach Abschluss mit Zugang der Polizze (B-2.1). Bei Ratenzahlung gilt in der Haftpflicht nur die erste Rate als erste Prämie. Wer nicht unverzüglich zahlt, hat in der Kasko erst Schutz, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Für einen Schaden davor besteht keine Leistungspflicht (Kasko B 1.3.3, Haftpflicht B-2.2 Abs. 2), aber nur, wenn Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben und durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder einen auffälligen Hinweis in der Polizze auf diese Folge hingewiesen wurden. Bis zur Zahlung kann der Versicherer auch zurücktreten; in der Haftpflicht fällt dann eine Geschäftsgebühr von 20 Euro an.

Bei der Folgeprämie dauert es länger, und hier verschätzen sich viele Eigner. Zahlen Sie nicht rechtzeitig, sind Sie ohne Mahnung in Verzug, wenn Sie die Verspätung zu vertreten haben (Kasko B 1.4.2, Haftpflicht B-3.2). Der Schutz bleibt zunächst bestehen. Zuerst kommt eine Mahnung in Textform, auch per E-Mail, mit mindestens zwei Wochen Zahlungsfrist ab Zugang. Sie wirkt nur, wenn Prämie, Zinsen und Kosten einzeln beziffert sind und die Folgen drinstehen (B 1.4.3, B-3.3). Tritt der Schaden nach Ablauf dieser Frist ein und sind Sie noch im Verzug, ist der Versicherer leistungsfrei (B 1.4.4, B-3.4). Nach Fristablauf darf er außerdem ohne Kündigungsfrist kündigen. Ist die Folgeprämie etwa mit 1. Jänner fällig, läuft die ganze Frist mitten im Winterlager.

Eine letzte Möglichkeit bleibt nach der Kündigung: Sie wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats danach veranlasst wird, bei einer mit der Mahnung verbundenen Kündigung innerhalb eines Monats nach Fristablauf (Kasko B 1.4.6, Haftpflicht B-3.6). Dann läuft die Polizze weiter. Die Leistungsfreiheit bleibt aber bis zur Zahlung bestehen, das steht im selben Absatz. Ein Föhnsturm am Bodensee in der Lücke zwischen Fristablauf und Zahlung bleibt also beim Eigner, auch wenn der Vertrag danach wieder gilt. In der Kasko ist das die Reparatur am eigenen Boot, in der Haftpflicht der Schaden am Nachbarboot oder am Steg, den sonst der Versicherer prüft, abwehrt oder bezahlt.

Die meisten Lücken entstehen beim Einzug, nicht aus Geldmangel. Ist das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, muss das Konto zur Fälligkeit gedeckt sein (Kasko B 1.5.1). Scheitert der Einzug ohne Ihr Verschulden, etwa durch einen Fehler der Bank, ist die Zahlung noch rechtzeitig, wenn Sie unverzüglich nach der Zahlungsaufforderung in Textform zahlen. Scheitert er wiederholt aus einem Grund, den Sie zu vertreten haben, darf der Versicherer das Mandat kündigen; dann überweisen Sie selbst, und die Bankspesen der Rücklastschrift können Ihnen verrechnet werden (Kasko B 1.5.2, Haftpflicht B-2.3 und B-3.7). Der häufige Anlass ist der Bankwechsel im Herbst: das alte Konto ist zu, das Mandat zeigt noch dorthin.

Für den Versicherungsschutz heißt das: Eine offene Prämie ist kein Schaden, aber sie macht aus jedem Schaden eine Frage, die mit dem Boot nichts mehr zu tun hat. Beim neuen Vertrag, etwa nach dem Bootskauf, ist die Spanne kurz, weil die erste Prämie unverzüglich fällig ist. Weicht die Polizze vom Antrag oder von Vereinbarungen ab, ist die erste Prämie in der Kasko frühestens einen Monat nach Zugang zu zahlen (B 1.3.1); das lässt Zeit zum Prüfen. Beim laufenden Vertrag schützt die Mahnfrist von mindestens zwei Wochen nur den, der die Mahnung auch liest. Eine neue Bankverbindung, Anschrift oder E-Mail-Adresse gehört deshalb sofort gemeldet.

Zum Abhaken

In der Polizze nachsehen, wann die erste Prämie fällig ist, und sie sofort zahlen oder den Einzug zulassen. Beim Bankwechsel ein neues SEPA-Mandat erteilen, bevor das alte Konto geschlossen wird. Neue E-Mail-Adresse oder Anschrift sofort melden, weil Mahnungen in Textform kommen. Vor dem Fälligkeitstag der Folgeprämie, etwa dem 1. Jänner, prüfen, ob das Konto gedeckt ist, auch wenn das Boot an Land steht. Eine Mahnung sofort bezahlen, nicht erst am letzten Tag der Frist. Eine Rücklastschrift sofort nachzahlen und nicht bis zum nächsten Kontoauszug warten. Weicht die Polizze vom Antrag ab, die Abweichung innerhalb des Monats prüfen und klären.

Häufige Fragen

Bin ich ohne Schutz, wenn ein Einzug einmal nicht klappt?

Nicht automatisch. Lag es nicht an Ihnen, etwa an einem Fehler der Bank, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn Sie unverzüglich nach der Zahlungsaufforderung zahlen. Bei der Folgeprämie braucht es zudem eine Mahnung mit mindestens zwei Wochen Frist.

Gilt die Polizze wieder, wenn ich nach der Kündigung zahle?

Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung, wird sie unwirksam und der Vertrag läuft weiter. Für einen Schaden zwischen Fristablauf und Zahlung bleibt der Versicherer aber leistungsfrei.

Was gilt, wenn die erste Prämie zu spät kommt und vorher etwas passiert?

Für diesen Schaden besteht keine Leistungspflicht, sofern Sie die Verspätung zu vertreten haben und auf diese Folge in Textform oder in der Polizze deutlich hingewiesen wurden. Ab der Zahlung gilt der Schutz für neue Schäden.

Betrifft das auch ein Boot, das über den Winter an Land steht?

Ja, Teil B unterscheidet nicht nach Saison oder Liegeplatz. Ein Brand in der Halle oder ein Diebstahl im Winterlager fällt in dieselbe Lücke wie ein Schaden auf dem Wasser, wenn die Prämie nach Ablauf der Mahnfrist offen ist.

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