Zum Inhalt springen
Sea-Doo RXT-X 260 in Schwarz und Rot auf einem schwimmenden Jetski-Ponton in einem Mittelmeerhafen, daneben die gefaltete Abdeckplane.

Magazin / Magazin: Boot und Saison

Sea-Doo RXT X 260 RS im Versicherungs-Check: Wert, Ponton und Trailer in der Polizze

Wie viel nach einem Schaden ankommt, legt der Wert in der Polizze fest. Teil 2 des Versicherungs-Checks zeigt, wie Zeitwert, feste Taxe, Ponton und Trailer zusammenspielen.

6. November 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Nachdem der erste Teil geklärt hat, was über den Sea-Doo RXT X 260 RS in die Polizze gehört, geht es im zweiten Teil des Versicherungs-Checks um den Wert: wie er festgelegt wird, was dazugehört und was mit Ponton und Trailer passiert. Auch hier bleibt es bei der Regel der Reihe. Gefahren sind wir das Gerät nicht, bewertet wird es nicht, und einen Marktpreis oder eine Summe nennen wir nicht. Wir zeigen, nach welchen Regeln unsere Kaskobedingungen den Wert eines Jetskis behandeln, und wo der Eigner selbst bestimmt, ob nach einem Schaden genug Geld ankommt.

Viele Geräte dieses Modells sind gebraucht unterwegs, und gerade dann zählt, wie der Wert in der Polizze steht. In der Kasko Basis ist der Versicherungswert der Zeitwert (A-7.1): der Betrag, den ein Gerät gleicher Art und Güte am Schadentag kostet, abzüglich eines Betrags für Alter, Abnutzung und Gebrauch. Die Versicherungssumme ist die Obergrenze. Beim Totalverlust kommt in der Basis eine Altersstaffel dazu (A-8.1): bis drei Jahre kein altersbedingter Abzug, danach 20 Prozent, nach fünf Jahren 35 Prozent und ab zehn Jahren 50 Prozent. Diese Staffel gilt, egal wie sorgfältig der Jetski über die Winter am See gepflegt wurde.

Ab Basis-Plus gilt die feste Taxe. Versicherungswert ist die in der Polizze festgelegte Versicherungssumme, die beide Seiten vereinbart haben (A-8.1, mit Verweis auf Paragraf 76 des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes). Über den Wert redet man also beim Abschluss, nicht erst nach dem Schaden. Im Premium kann der Einwand der Unterversicherung nicht erhoben werden (A-8.2). Die Summe bestimmt auch die Prämie. Ist sie zu niedrig angesetzt, fehlt im Totalschaden Geld; Kaufvertrag und Rechnungen für Nachrüstungen gehören deshalb neben den Antrag, bevor die Summe eingetragen wird.

Zum Wert gehört nach A-1.1 das Fahrzeug mit allen fest eingebauten Teilen, den maschinellen und technischen Einrichtungen und dem Zubehör. Bootstrailer und Wassersportausrüstung sind getrennt geregelt: Beide sind nach A-1.3 nur versichert, wenn sie beantragt und mit eigener Versicherungssumme in der Polizze stehen. Ein Jetski-Ponton am Steg am Traunsee ist so eine eigene Position. Persönliche Dinge wie Handtücher, Sonnenbrillen oder Handys sind in der Basis ausgeschlossen (A-1.2 d), in Basis-Plus und Premium nach A-1.2 mitversichert. Gerät, Trailer und Ponton sind also drei Zeilen im Antrag, jede mit eigenem Betrag.

Beim Trailer hält man Kasko und Haftpflicht am besten auseinander. In der Haftpflicht ist der Trailer ab Basis-Plus prämienfrei mitversichert, wenn er im Antrag benannt ist. In die Kasko kommt er nur mit eigener Summe und gegen Prämie, versichert sind dort in Basis-Plus nach A-6.4 Schäden durch Unfall, Sturm, Blitzschlag, Erdbeben, Brand, Explosion und Diebstahl. Eine Selbstbeteiligung entfällt beim Trailer in Basis-Plus nach A-4.2. Beim Jetski selbst ist es anders: Die Jetski-Klausel zieht die Selbstbeteiligung in Basis-Plus und Premium immer ab, und die Halbierung nach fünf schadenfreien Jahren entfällt (A-10.1). Die Diebstahlsicherung für den Trailer behandelt der vierte Teil.

Zuletzt Umbauten und die Entwicklung des Werts. Wer nachrüstet, verändert den Gesamtwert, nach dem sich die Versicherungssumme richtet (A-7.3 in Basis, A-8.3 in Basis-Plus); erhöhen lässt sie sich jederzeit gegen Rechnungen oder Gutachten. Im Premium ist eine werterhöhende Veränderung nur versichert, wenn sie gemeldet und nachgewiesen ist (A-8.3). Leistungssteigernde Umbauten können außerdem eine Gefahrerhöhung sein. Ein Minderwert nach einer Reparatur wird in keinem Tarif ersetzt, das sind mittelbare Schäden (A-5.6 in Basis, A-6.6 im Premium, in Basis-Plus gleichlautend unter A-6). Was beim Jetski typischerweise kaputtgeht, zeigt der dritte Teil.

Zum Abhaken

In der Polizze nachsehen, ob Zeitwert oder feste Taxe vereinbart ist Die Versicherungssumme anhand von Kaufvertrag und Rechnungen festlegen Beim Gebrauchtkauf Belege für Nachrüstungen vom Vorbesitzer verlangen Trailer und Jetski-Ponton als eigene Positionen mit eigener Summe beantragen Den Trailer im Antrag benennen, damit er in der Haftpflicht mitläuft Jeden Umbau melden und die Summe danach anpassen Vor jeder Saison prüfen, ob die Summe noch zum Gerät passt

Häufige Fragen

Ist der Ponton am Steg automatisch mitversichert?

Nein. Ein Jetski-Ponton zählt zur Wassersportausrüstung und ist nach A-1.3 nur versichert, wenn er beantragt und mit eigener Versicherungssumme in der Polizze dokumentiert ist. Dasselbe gilt in der Kasko für den Trailer.

Was bringt die feste Taxe bei einem gebrauchten Jetski?

Beim Zeitwert in der Basis wird nach dem Schaden ermittelt, was ein gleichwertiges Gerät kostet, abzüglich Alter und Abnutzung, dazu kommt beim Totalverlust die Altersstaffel. Bei der festen Taxe ab Basis-Plus gilt die beim Abschluss vereinbarte Summe.

Ersetzt die Kasko den Wertverlust nach einer Reparatur?

Nein. Ein Minderwert nach der Reparatur ist ein mittelbarer Schaden und wird in keinem der drei Tarife ersetzt. Ersetzt werden die Reparaturkosten nach den Regeln des jeweiligen Tarifs.

Dazu passt

Der Eignerbrief

Einmal im Monat per E-Mail: Saison, Polizze, Neues.

Gratis und mit einem Klick abbestellt. Alle Ausgaben

Weitere Beiträge

Bordfunk · Bedingungen erklärt

War das hilfreich?

Ein Mädchen steuert die Segelyacht, der Vater zeigt voraus, die Mutter lacht, alles in der Sonne

Die nächste Generation am Steuer

Die Kleine steuert. Wir halten Kurs.

Beitrag in einer Minute, Polizze am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: +43 662 / 643 479