Österreich · Yachtversicherung
Wohnsitz Österreich, Liegeplatz Adria
Für die meisten österreichischen Yachteigner liegt das Boot nicht in Österreich. Es liegt in Kroatien, Slowenien oder Italien, und damit gelten drei Rechtsordnungen gleichzeitig: die des Wohnsitzes für den Vertrag, die des Liegeplatzes für die Pflichten, die des Fahrtgebiets für den Schutz.
Drei Liegeplatzländer, drei Anforderungen
Kontrolliert wird beim Slippen und im Hafen, nicht beim Vertragsabschluss.
Fünf Punkte, an denen es bei Auslandsliegeplatz klemmt
Liegeplatz melden, nicht nur Fahrtgebiet
Das Fahrtgebiet sagt, wo Sie fahren dürfen, der Liegeplatz sagt, wo das Boot steht, wenn nichts passiert. Beides gehört in den Vertrag, sonst passt die Polizze nicht zur Wirklichkeit.
Keine Saisonpolice
An der Adria steht die Yacht das ganze Jahr. Ein Vertrag, der von April bis Oktober läuft, lässt die Monate offen, in denen die Stürme kommen.
Feste Taxe statt Zeitwert
Bei einer Yacht, die im Ausland liegt, ist die Wertermittlung im Schadenfall aufwendig. Eine vereinbarte Taxe erspart die Diskussion, im Premium ist sie unbegrenzt und anpassbar.
Bora und Scirocco
Kurze, steile See und ruppige Ankernächte. Vertreiben und Stranden sind Vollkasko, Sturmschaden am Liegeplatz ab Teilkasko.
Schriftwechsel vor Ort
Sie melden auf Deutsch. Den Kontakt mit Marina, Werft und Hafenbehörde führen wir, das ist der Punkt, an dem eine Auslandsschadenmeldung sonst hängen bleibt.
Der teure Irrtum
Die Marina versichert die Halle, nicht Ihre Yacht
Brennt in Kroatien eine Halle voller Boote, ist das Gebäude über den Betreiber versichert, Ihre Yacht nur über Ihre eigene Kasko. Der Standardvertrag der Marina deckt Ihr Boot nicht, auch wenn er umfangreich aussieht.
Bei uns sind Winterlagerschäden in Teil- und Vollkasko enthalten, ebenso Kranen, Slippen und die Zeit an Land. Eine Saisonpolice, die im November endet, ist für einen Adria-Liegeplatz die falsche Wahl, dort steht die Yacht das ganze Jahr.
Wenn die eigene Yacht mitverdienen soll
Eine Yacht an der Adria steht die meiste Zeit still. Der Gedanke, sie in dieser Zeit zu vermieten, liegt nahe und verändert den Vertrag grundlegend.
Sobald ein Boot gegen Entgelt überlassen wird, ist es gewerblich genutzt, und die private Polizze greift nicht mehr. Das gilt auch für die freundliche Variante unter Bekannten, sobald Geld fließt, und es gilt unabhängig davon, ob die Agentur oder Sie selbst vermitteln.
Bei uns lässt sich eine begrenzte Vermietung einschließen. Voraussetzung ist ein schriftlicher Vertrag je Überlassung, und genau der ist auch Ihr Schutz: Ohne ihn steht im Schadenfall Aussage gegen Aussage, wer das Boot wann geführt hat.
Zweiter Punkt, den viele Eigner übersehen: Die Yacht muss dafür auch technisch passen. Wer vermietet, braucht Sicherheitsausrüstung nach dem Standard des Flaggenstaats, nicht nach dem eigenen Gefühl, und in Kroatien wird das kontrolliert.
Häufige Fragen
Meine Yacht liegt in Kroatien, ich wohne in Österreich. Welcher Steuersatz gilt?
Maßgeblich ist, wo das Risiko liegt. Für eine Yacht mit Liegeplatz im Ausland richtet sich die Versicherungssteuer nach dem Liegeplatzland, nicht nach Ihrem Wohnsitz. Sagen Sie uns den Liegeplatz, dann steht der richtige Satz im Angebot.
Darf ich meine Yacht gelegentlich vermieten?
Sobald ein Boot gegen Entgelt überlassen wird, ist es gewerblich genutzt, und die private Polizze greift nicht mehr. Bei uns lässt sich eine begrenzte Vermietung einschließen, Voraussetzung ist ein schriftlicher Vertrag je Überlassung.
Ist die Yacht im Winterlager versichert?
Ja, Landaufenthalt einschließlich Kranen und Aufbocken ist eingeschlossen. Wichtig ist der Blick in den Hallenvertrag: Die Marina versichert ihre Halle, nicht Ihre Yacht darin. Wer das verwechselt, steht nach einem Hallenbrand ohne Deckung da.
Wie hoch ist der Beitrag für eine Yacht im Jahr?
Die Haftpflicht für eine Yacht beginnt bei 100 Euro im Jahr, die Kasko rechnet nach der festen Taxe. Auf den Beitrag kommen elf Prozent österreichische Versicherungssteuer statt der deutschen neunzehn. Verbindlich ist allein das Angebot mit Ihren Werten, Wert, Fahrtgebiet und Nutzung entscheiden.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Yacht?
In der Kasko bei der Yacht wählen Sie zwischen 500 und 1.000 Euro; der höhere Betrag senkt den Beitrag. Zusatzabzüge je Schadenart gibt es nicht, nach längerer Kundendauer halbiert sich der Selbstbehalt. Nur beim Diebstahl außerhalb verschlossener Räume verdoppelt er sich im Basis und Basis PLUS, das Premium kennt diese Regel nicht.
Sind eigene Fahrfehler bei der Yacht versichert?
Ja, wenn die Yacht vollkaskoversichert ist. Dann sind der eigene Fehler am Ruder, die Grundberührung und die Kollision gedeckt, und bei grober Fahrlässigkeit kürzt der Versicherer im Basis PLUS bis 25 Prozent der Versicherungssumme nicht, im Premium bis 50 Prozent nicht. Ausgeschlossen bleibt allein Vorsatz. Die Teilkasko deckt nur, was von außen kommt.
Sind Sturm, Diebstahl und Vandalismus bei der Yacht versichert?
Sturm, Brand, Blitz und der Diebstahl der Yacht sind schon in der Teilkasko gedeckt, das Sinken, der Diebstahl einzelner Teile bis zum Außenborder und mutwillige Beschädigung in der Vollkasko ab Basis-Plus, im Winterlager und auf dem Trailer ebenso; nur die Saisonpolice pausiert im Winter. Bergungskosten nach einem Unfall kommen hinzu, auf behördliche Anordnung bis zur Versicherungssumme im Basis, bis 1 Million Euro im Basis-Plus und bis 2,5 Millionen im Premium.
Neuwert oder Zeitwert: was zahlt die Kasko für eine Yacht im Totalschaden?
Das hängt am Tarif. Vollkasko heißt feste Taxe: Der beim Abschluss vereinbarte Wert wird gezahlt, ohne Abzug neu für alt, die Yacht wird nach dem Schaden nicht neu geschätzt. Teilkasko heißt Zeitwert, also das, was die Yacht unmittelbar vor dem Schaden wert war.
Gilt der Schutz für eine Yacht im Mittelmeer und auf hoher See?
Ja, für Haftpflicht und Kasko. Für eine Yacht wählen Sie das Fahrtgebiet in der Polizze: Mittelmeer, Europa oder weltweit. Weltweit gilt ohne Zuschlag, ohne Zeitlimit und ohne Sperrzeiten in der Sturmsaison, Atlantiküberquerung und Karibik inklusive; ab 300 Seemeilen Standortveränderung führen Sie das digitale Logbuch. Im Premium sind außerdem sechs Wochen im Jahr außerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes mitversichert.
Ist eine Versicherung für eine Yacht in Österreich gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, weder auf den Seen noch auf der Donau. Auf dem Schweizer Teil des Bodensees ist die Haftpflicht Pflicht, ebenso in Italien, in Kroatien ab 15 kW und in weiteren Urlaubsländern. Unabhängig vom Gesetz verlangen die meisten Häfen, Vereine und Winterlager den Nachweis für den Liegeplatz.
Standort Salzburg
Wo liegt Ihre Yacht?
Sagen Sie uns Marina und Bootsgröße, wir prüfen, ob Fahrtgebiet und Liegeplatz zueinander passen, und was das kostet.
Bevor Sie unterschreiben
Die drei Fragen, die Sie wirklich haben
Nicht „was kostet die Prämie" für Ihre Yacht, das rechnen Sie in einer Minute selbst. Sondern die drei, die man einem Versicherer selten laut stellt. Hier sind sie, mit den Antworten, die wir belegen können.
„Zahlt der im Schadenfall auch?"
Als Assekuradeur zeichnen und regulieren wir selbst, auch für Ihre Yacht: eigene Schadenabteilung, feste Sachverständige, über 2.000 Partnerwerften. Deckung geprüft in 24 Stunden, Freigabe oder Gutachtertermin in 48. Für Schäden auf den Seen und in der Adria heißt das: kurze Wege, ohne Umweg über einen zweiten Versicherer.
Der Ablauf, Stunde für Stunde →„Wer ist dann am Telefon?"
Ein Familienbetrieb seit 1989, zweite Generation, mit einem eigenen Büro in Salzburg, Strubergasse 54, nicht mit einer Vertretung. Kein Callcenter, kein Franchise. Ab der ersten Stunde haben Sie für Ihre Yacht einen Ansprechpartner mit Namen.
Salzburg: +43 662 / 643 479 →„Und wenn ich falsch entscheide?"
Finden Sie denselben Schutz für Ihre Yacht anderswo mit einer niedrigeren Prämie, gleichen wir die Differenz aus. Der Gleichwertigkeitsprüfer sagt Ihnen dabei auch, wenn die andere Polizze besser ist. Und wir haben eine Seite darüber geschrieben, wann Sie besser nicht zu uns kommen, die lesen Sie am besten zuerst.
Nirgendwo-Günstiger-Garantie → Wann wir nicht passen →Fragen und Antworten
Häufig gefragt
Meine Yacht liegt in Kroatien, ich wohne in Österreich. Welcher Steuersatz gilt?
Maßgeblich ist, wo das Risiko liegt. Für eine Yacht mit Liegeplatz im Ausland richtet sich die Versicherungssteuer nach dem Liegeplatzland, nicht nach Ihrem Wohnsitz. Sagen Sie uns den Liegeplatz, dann steht der richtige Satz im Angebot.
Darf ich meine Yacht gelegentlich vermieten?
Sobald ein Boot gegen Entgelt überlassen wird, ist es gewerblich genutzt, und die private Polizze greift nicht mehr. Bei uns lässt sich eine begrenzte Vermietung einschließen, Voraussetzung ist ein schriftlicher Vertrag je Überlassung.
Ist die Yacht im Winterlager versichert?
Ja, Landaufenthalt einschließlich Kranen und Aufbocken ist eingeschlossen. Wichtig ist der Blick in den Hallenvertrag: Die Marina versichert ihre Halle, nicht Ihre Yacht darin. Wer das verwechselt, steht nach einem Hallenbrand ohne Deckung da.
Wie hoch ist der Beitrag für eine Yacht im Jahr?
Die Haftpflicht für eine Yacht beginnt bei 100 Euro im Jahr, die Kasko rechnet nach der festen Taxe. Auf den Beitrag kommen elf Prozent österreichische Versicherungssteuer statt der deutschen neunzehn. Verbindlich ist allein das Angebot mit Ihren Werten, Wert, Fahrtgebiet und Nutzung entscheiden.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Yacht?
In der Kasko bei der Yacht wählen Sie zwischen 500 und 1.000 Euro; der höhere Betrag senkt den Beitrag. Zusatzabzüge je Schadenart gibt es nicht, nach längerer Kundendauer halbiert sich der Selbstbehalt. Nur beim Diebstahl außerhalb verschlossener Räume verdoppelt er sich im Basis und Basis PLUS, das Premium kennt diese Regel nicht.
Sind eigene Fahrfehler bei der Yacht versichert?
Ja, wenn die Yacht vollkaskoversichert ist. Dann sind der eigene Fehler am Ruder, die Grundberührung und die Kollision gedeckt, und bei grober Fahrlässigkeit kürzt der Versicherer im Basis PLUS bis 25 Prozent der Versicherungssumme nicht, im Premium bis 50 Prozent nicht. Ausgeschlossen bleibt allein Vorsatz. Die Teilkasko deckt nur, was von außen kommt.
Sind Sturm, Diebstahl und Vandalismus bei der Yacht versichert?
Sturm, Brand, Blitz und der Diebstahl der Yacht sind schon in der Teilkasko gedeckt, das Sinken, der Diebstahl einzelner Teile bis zum Außenborder und mutwillige Beschädigung in der Vollkasko ab Basis-Plus, im Winterlager und auf dem Trailer ebenso; nur die Saisonpolice pausiert im Winter. Bergungskosten nach einem Unfall kommen hinzu, auf behördliche Anordnung bis zur Versicherungssumme im Basis, bis 1 Million Euro im Basis-Plus und bis 2,5 Millionen im Premium.
Neuwert oder Zeitwert: was zahlt die Kasko für eine Yacht im Totalschaden?
Das hängt am Tarif. Vollkasko heißt feste Taxe: Der beim Abschluss vereinbarte Wert wird gezahlt, ohne Abzug neu für alt, die Yacht wird nach dem Schaden nicht neu geschätzt. Teilkasko heißt Zeitwert, also das, was die Yacht unmittelbar vor dem Schaden wert war.
Gilt der Schutz für eine Yacht im Mittelmeer und auf hoher See?
Ja, für Haftpflicht und Kasko. Für eine Yacht wählen Sie das Fahrtgebiet in der Polizze: Mittelmeer, Europa oder weltweit. Weltweit gilt ohne Zuschlag, ohne Zeitlimit und ohne Sperrzeiten in der Sturmsaison, Atlantiküberquerung und Karibik inklusive; ab 300 Seemeilen Standortveränderung führen Sie das digitale Logbuch. Im Premium sind außerdem sechs Wochen im Jahr außerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes mitversichert.
Ist eine Versicherung für eine Yacht in Österreich gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, weder auf den Seen noch auf der Donau. Auf dem Schweizer Teil des Bodensees ist die Haftpflicht Pflicht, ebenso in Italien, in Kroatien ab 15 kW und in weiteren Urlaubsländern. Unabhängig vom Gesetz verlangen die meisten Häfen, Vereine und Winterlager den Nachweis für den Liegeplatz.