Magazin / Bordfunk · Folge 17
Semmeln holen mit dem Dingi: wann das Beiboot zur Yacht gehört
Eine Ankerbucht, ein Dingi, eine Fahrt um Semmeln, ein Kratzer an einer fremden Motoryacht und ein zischender Schlauch. Warum die Haftpflicht das Beiboot mitnimmt, die Kasko nur mit eigener Summe in der Polizze, und warum nach zehn Seemeilen Schluss ist.
30. September 202610 minNAMMERT Assekuradeur GmbH
Die Folge zum Nachlesen
Willkommen beim Bordfunk, Folge siebzehn.
Ein Morgen im August, eine Ankerbucht. Das Segelboot liegt ruhig am Anker, auf dem Wasser noch kein Wind. Der Eigner will Brötchen holen. Der Bäcker ist im Hafen auf der anderen Seite der Landzunge, gut drei Seemeilen entfernt. Also steigt er ins Schlauchboot, zieht am Starterseil des kleinen Außenborders und fährt los.
Im Hafen ist es eng. Eine Fähre legt gerade ab, ihre Welle kommt schräg von der Seite, und das Schlauchboot wird gegen eine Motoryacht am Steg gedrückt. Der Schaft des Außenborders schrammt am Rumpf entlang. Ein langer Kratzer im Gelcoat. Beim Zurücksetzen streift dann der eigene Schlauch eine Betonkante. Und man hört dieses leise Zischen, das jeder kennt, der einmal ein Schlauchboot hatte.
Zwei Schäden in einer Minute. Einer am fremden Boot. Einer am eigenen Beiboot. Und auf dem Rückweg, mit den Brötchen auf dem Schoß und einer halb schlaffen Luftkammer, stellt er sich die Frage, um die es in dieser Folge geht: Das Beiboot gehört doch zum Schiff. Ist es dann nicht auch mitversichert?
Die ehrliche Antwort lautet: Das kommt darauf an, welchen Vertrag Sie fragen. Denn die Haftpflicht und die Kasko sehen dieses kleine Boot mit völlig verschiedenen Augen. Und beide Blicke überraschen.
Zuerst die Frage, was ein Beiboot überhaupt ist. Klingt banal. Ist es nicht. Die Bedingungen haben dafür eine eigene Definition, Zitat: Ein Beiboot ist ein Boot, das von einem größeren Wasserfahrzeug mitgeführt wird und grundsätzlich dem Übersetzen der Schiffsbesatzung und der Passagiere oder der Rettung Anderer aus Seenot dient. Zitat Ende.
Im Klartext: Ein Beiboot ist nicht einfach ein Boot, das zufällig klein ist. Es ist ein Boot mit einer Aufgabe. Es bringt die Leute vom Schiff an Land und wieder zurück. Die Brötchenfahrt passt da genau hinein. In der Kasko steht direkt hinter der Definition noch ein Satz, den man leicht überliest: Das Beiboot darf sich höchstens zehn Seemeilen vom Hauptboot entfernen. Merken Sie sich die zehn. Wir brauchen sie noch.
Und jetzt kommt der Teil, der die meisten Gespräche über den Kratzer an der Motoryacht entspannt. Viele Eigner vermuten hier eine Lücke. Das Beiboot steht ja nirgends. Es hat keinen eigenen Namen, keine eigene Nummer, oft nicht einmal eine eigene Farbe. Aber in der Haftpflicht, in Basis Plus und in Premium, gibt es einen eigenen Absatz nur für Beiboote. Der Schutz erstreckt sich auch auf Beiboote, die zum versicherten Fahrzeug gehören und im Zusammenhang mit ihm genutzt werden.
Im Klartext: Für die Haftpflicht müssen Sie das Beiboot nirgends anmelden. Es fährt unter dem Schutz des großen Bootes mit. Der Kratzer im Gelcoat ist ein Schaden, den ein Beiboot einem anderen zugefügt hat. Genau dafür ist die Haftpflicht da.
Die Bedingungen gehen sogar noch weiter. Sie versichern ausdrücklich auch Fahrten, die mit dem Mutterschiff gar nichts zu tun haben. Ein Ausflug zum Schnorcheln, ein Besuch in der Nachbarbucht. In Premium gilt das für Beiboote mit Motor oder mit höchstens zehn Quadratmetern Segelfläche. In Basis Plus kommt dazu: der Motor nicht stärker als dreißig PS. Und in beiden Fällen nur, solange das Beiboot nicht mehr als zehn Seemeilen vom Mutterschiff entfernt ist. Da sind sie wieder, die zehn.
Jetzt die Kasko, und hier dreht sich das Bild genau um. Das ist der zweite Aha-Moment, und er ist weniger angenehm. In allen drei Kaskotarifen steht eine kurze Liste mit Dingen, die nur dann mitversichert sind, wenn sie beantragt und mit einer eigenen Versicherungssumme im Versicherungsschein stehen. An erster Stelle dieser Liste: das Beiboot. Direkt dahinter der Bootstrailer, der Außenbordmotor und die Wassersportausrüstung.
Im Klartext: Die Haftpflicht nimmt das Beiboot einfach mit. Die Kasko nicht. Für die Kasko gibt es das Beiboot erst, wenn es mit einer Summe im Schein steht. Nicht weil es am Heck hängt. Nicht weil es beim Kauf der Yacht dabei war. Nur weil es drinsteht. Und der Außenborder daran ist ein eigener Punkt auf derselben Liste.
Für unseren Eigner heißt das: Der Kratzer an der Motoryacht ist geregelt. Sein eigener Schlauch vielleicht nicht. Er wird in den Versicherungsschein schauen müssen. Und das lohnt sich für jeden, der gerade zuhört und ein Beiboot hat. Ein Blick, eine Zeile, ja oder nein.
Steht es drin, kommt eine gute Nachricht, und das ist der dritte Aha-Moment. In Basis Plus und in Premium wird beim Beiboot keine Selbstbeteiligung abgezogen. Die Bedingungen nennen es in einem Atemzug mit den persönlichen Effekten und dem Bootstrailer. Gerade bei kleinen Schäden ist das der Unterschied zwischen einer Erstattung und einem Achselzucken. Ein geflickter Schlauch kostet selten viel. Mit Selbstbeteiligung bliebe davon oft nichts übrig. Ohne bleibt alles.
Zurück zu den zehn Seemeilen. Stellen Sie sich vor, derselbe Eigner hat an einem anderen Tag Lust auf einen Ausflug. Die Yacht bleibt vor Anker, und er fährt mit dem Beiboot in die Stadt, fünfzehn Seemeilen die Küste hinauf. Unterwegs passiert etwas. Dann trägt ihn der Absatz über Beiboote nicht mehr. Nicht in der Kasko, weil die Definition bei zehn Seemeilen endet. Nicht in der Haftpflicht, weil die freien Fahrten dort auch bei zehn enden.
Im Klartext: Ein Beiboot ist ein Boot an der Leine, auch wenn gar keine Leine da ist. Wer damit auf eigene Faust weite Strecken fährt, verlässt den Absatz, der es schützt. Das gilt übrigens auch für den Jetski. Die Bedingungen sagen ausdrücklich, dass auch ein Jetski als Beiboot versichert werden kann. Dann ist er eben ein Beiboot. Mit allem, was dazugehört, auch mit der Entfernung.
Zwei Punkte noch, weil sie am Telefon regelmäßig kommen. Der erste ist der Motor. In Basis Plus und Premium gibt es eine Zusatzdeckung für die Maschinenanlage, die zum Beispiel Schäden nach einem Bedienungsfehler umfasst. Dort steht in Klammern ein kleiner Satz: nicht an der Maschinenanlage von Beibooten, Jetskis oder anderen Wassersportgeräten. Der Bedienungsfehler am großen Motor kann dort also versichert sein. Derselbe Fehler am Außenborder vom Beiboot nicht.
Der zweite Punkt betrifft Menschen, nicht Boote. Die Unfallversicherung Premium bezieht sich auf Unfälle im Zusammenhang mit dem Gebrauch des versicherten Fahrzeugs und seiner Beiboote. Im Klartext: Wer beim Umsteigen vom Schlauchboot auf die Badeplattform abrutscht, ist dort nicht deshalb außen vor, weil er gerade im kleinen Boot saß.
Und was macht unser Eigner an diesem Morgen? Er macht ein Foto vom Kratzer und eins von der Betonkante. Er notiert sich den Eigner der Motoryacht und schildert, was passiert ist, ohne am Steg zu versprechen, wer was bezahlt. Warum, das hatten wir in Folge sieben. Dann meldet er beides, den fremden und den eigenen Schaden. Und am Abend, als der Schlauch geflickt ist, sucht er im Versicherungsschein die eine Zeile.
Zurück zur Frage vom Anfang. Gehört das Beiboot zum Schiff? Für die Haftpflicht ja, ohne dass Sie etwas tun müssen, bis zehn Seemeilen. Für die Kasko nur, wenn es mit einer Summe im Schein steht. Dann aber ohne Selbstbeteiligung. Der Kratzer an der Motoryacht ist also geregelt. Ob der Schlauch geregelt ist, entscheidet eine Zeile, die beim Abschluss ausgefüllt wurde. Oder eben nicht.
Und falls Sie beim nächsten Ausflug anfangen, Seemeilen zu zählen: Ein Beiboot, das sich weiter als zehn Seemeilen vom Mutterschiff entfernt, ist nach den Bedingungen kein Beiboot mehr. Es ist dann nur noch ein sehr kleines Boot, sehr weit weg von zu Hause.
Ein Morgen in einer Ankerbucht: Ein Eigner fährt mit dem Schlauchboot und dem kleinen Außenborder drei Seemeilen zum Bäcker. Im Hafen drückt ihn die Welle einer Fähre gegen eine Motoryacht, der Schaft des Außenborders hinterlässt einen Kratzer im Gelcoat, und beim Zurücksetzen reißt der eigene Schlauch an einer Betonkante. Die Frage auf dem Rückweg: Das Beiboot gehört doch zum Schiff, ist es dann nicht auch mitversichert?
Der erste Aha-Moment betrifft den fremden Schaden. In der Haftpflicht Basis Plus und Premium steht ein eigener Absatz für Beiboote: Der Schutz erstreckt sich auf Beiboote, die zum versicherten Fahrzeug gehören und im Zusammenhang mit ihm genutzt werden. Anmelden muss man das Beiboot dafür nicht. Versichert sind sogar Fahrten ohne Zusammenhang mit dem Mutterschiff, solange das Beiboot nicht mehr als zehn Seemeilen entfernt ist; in Premium mit Motor oder bis zehn Quadratmeter Segelfläche, in Basis Plus zusätzlich mit höchstens 30 PS.
Der zweite Aha-Moment dreht das Bild um. In allen drei Kaskotarifen ist das Beiboot nur versichert, wenn es beantragt und mit eigener Versicherungssumme im Versicherungsschein steht, ebenso Außenbordmotor, Trailer und Wassersportausrüstung. Steht es drin, entfällt in Basis Plus und Premium die Selbstbeteiligung beim Beiboot, gerade bei kleinen Schäden ein spürbarer Unterschied.
Die Grenze von zehn Seemeilen steht schon in der Definition: Ein Beiboot wird von einem größeren Fahrzeug mitgeführt, dient dem Übersetzen oder der Rettung aus Seenot und darf sich höchstens zehn Seemeilen vom Hauptboot entfernen. Auch ein Jetski kann als Beiboot versichert werden. Die Zusatzdeckung für die Maschinenanlage gilt nicht für den Motor von Beibooten, die Unfallversicherung Premium schließt den Gebrauch der Beiboote dagegen ausdrücklich ein.
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