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Sperrzone vor Sheerness: Wrackmasten werden abgetrennt

In der Themse-Mündung wird die auffälligste Seemarke abgetrennt, die dortige Sperrzone bleibt jedoch unverändert bestehen. Für Fahrtensegler aus Österreich ist der Fall vor allem ein Lehrstück über Sperrgebiete ohne sichtbare Marke.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Verrostete Stahlteile eines gesunkenen Schiffes stehen aus trübem Mündungswasser, im Hintergrund verschwimmt eine flache Küste im Dunst.

Vor dem englischen Sheerness liegt seit 1944 ein Frachter auf Grund, der beim Untergang Kriegsmunition an Bord hatte. Das britische Verkehrsministerium beziffert die Restmenge mit etwa 1.400 Tonnen. Seit Anfang September 2026 werden die drei Masten des Wracks unter Wasser abgetrennt, 82 Jahre nach dem Untergang. Die Arbeiten kosten 9,5 Millionen Pfund und sollen bei geeignetem Wetter Ende September fertig sein.

Entscheidend für die Schifffahrt: Die Sperrzone rund um das Wrack bleibt nach Abschluss der Arbeiten bestehen. Grundlage ist der britische Protection of Wrecks Act aus dem Jahr 1973, das Einfahren ohne schriftliche Genehmigung ist strafbar. Bezeichnet ist der Bereich durch vier befeuerte Kardinaltonnen und zwölf rote Gefahrentonnen, in den Seekarten ist er eingetragen.

Bemerkenswert ist der Vorgang, weil hier eine Regel bestehen bleibt, während ihr sichtbares Kennzeichen verschwindet. Bisher waren die Masten die Marke, an der sich jeder orientieren konnte. Künftig zeigt nur noch die Tonnenkette, wo die Grenze verläuft, und wer bei schlechter Sicht unterwegs ist, hat allein die Karte.

Für heimische Eigner mit Fahrtgebiet Nordsee heißt das: Sperrzonen gehören in die Törnplanung am Tisch, nicht in die Entscheidung am Steuerrad. Ob die Zone während der laufenden Arbeiten zeitweise weiter reicht, sagt die amtliche Mitteilung nicht; maßgeblich sind die Bekanntmachungen der zuständigen Hafenbehörde.

Was das für Eigner heißt

Das Einfahren in ein behördlich gesperrtes Gebiet ist eine Obliegenheitsverletzung, und sie kann die Leistung aus der Polizze im Schadenfall kürzen oder ausschließen. Das trifft Segelyachten und Motorboote gleichermaßen, ebenso Charteryachten, bei denen zusätzlich die Kaution im Feuer steht. Wer von der Donau oder dem Bodensee aus in ein Seerevier verlegt oder dort chartert, sollte die Bekanntmachungen für Seefahrer und die Kartenkorrekturen des Zielgebiets vor der Abreise durchsehen. Das kostet eine halbe Stunde und ist die billigste Vorsichtsmaßnahme des ganzen Törns.

Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.

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Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.

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