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Ein unbenutzt wirkendes weißes Motorboot ohne Kajüte liegt auf einem verzinkten Bootsanhänger an einer nassen Slipstelle, im Hintergrund eine Hafenmauer aus Naturstein, stilles Wasser und alte helle Häuser

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Neue Registerordnung: Spanien vereinfacht Zulassung kleiner Boote

Eine neue Registerordnung aus Madrid soll eine einfachere Zulassung kleiner Boote bringen: Privat genutzte Boote bis 8 Meter mit CE-Zeichen sollen über das Internet zugelassen werden. Die Anhörung endete am 20. Oktober 2026.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Vorgelegt hat das Ministerio de Transportes y Movilidad Sostenible den Entwurf eines Real Decreto samt neuem Reglamento sobre Abanderamiento y Matriculación. Gemeint ist die Ordnung, nach der ein Schiff oder Boot die spanische Flagge erhält und ins Register kommt. Laut dem spanischen Branchenverband ANEN lief die öffentliche Anhörung bis 20. Oktober 2026, wann die Regeln gelten sollen, lässt der Entwurf noch offen.

Kern ist ein vereinfachtes Verfahren für Boote im privaten Gebrauch ohne Erwerbszweck (Lista Séptima) mit höchstens 8 Meter Rumpflänge und CE-Zeichen für Boot und Motor. Der Eigner lädt die Unterlagen auf eine Plattform hoch und gibt elektronisch eine Eigenerklärung ab, die declaración responsable. Läuft die maschinelle Prüfung glatt, folgen Eintragung und Certificado de Registro y Navegación automatisch, sonst übernimmt ein Sachbearbeiter.

Im regulären Verfahren darf ein Boot laut Entwurf nach dem elektronischen Antrag schon vor der Entscheidung ausfahren, allerdings höchstens zwölf Seemeilen von der Küste entfernt. An Bord gehören dann der Eingangsbeleg mit dem Vermerk über die vorläufige Fahrberechtigung, die EU-Konformitätserklärung und der Eigentumsnachweis. Regattaboote mit Segelnummer, die bei einem Sportverband gemeldet sind, bleiben vom Register ausgenommen, künftig ausdrücklich auch bei Training, Erprobung und Überstellung zur Regatta.

Wird der Entwurf so beschlossen, fallen drei ältere Regelungen weg: das Real Decreto 1027/1989, das Real Decreto 1435/2010 für Sportboote in den Listen sechs und sieben sowie die Orden vom 16. Dezember 1998 für die Zulassung von Wassermotorrädern. Nach der Anhörung kann sich am Text noch etwas ändern.

Was das für Eigner heißt

An der Polizze ändert der Entwurf nichts, denn er regelt die Zulassung und nicht den Versicherungsschutz. Interessant ist er für alle, die ein neues Boot in Spanien registrieren wollen: Motorboote, kleine Segelboote, Trailerboote und offene Sportboote bis 8 Meter im privaten Gebrauch hätten ihre Papiere schneller. Wer im regulären Verfahren vorläufig fährt, sollte die zwölf Seemeilen einhalten, weil nach einem Schaden zuerst geprüft wird, ob das Boot dort überhaupt fahren durfte. Für Charterboote der Lista Sexta gilt das vereinfachte Verfahren nicht, und bis das Real Decreto in Kraft tritt, bleibt alles beim Alten.

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