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Brüssel plant gegenseitige Anerkennung der Bootsscheine über das ICC
Brüssel plant, Bootsscheine künftig über das ICC gegenseitig anzuerkennen, und fordert modernere Marinas. So steht es in der Strategie für nachhaltigen Tourismus, die die EU-Kommission am 4. November 2026 vorgelegt hat.
Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH
Die EU-Kommission hat am 4. November 2026 in Brüssel ihre Strategie für nachhaltigen Tourismus präsentiert, eine Mitteilung mit der Nummer COM(2026) 777. Zwei Stellen darin betreffen den Wassersport. Die erste: Wer mit dem Boot in der EU unterwegs ist, stößt darauf, dass Befähigungsausweise für Sportboote nicht in allen Ländern gelten. Die Kommission will das vereinheitlichen und dazu einen Ratsbeschluss vorschlagen, mit dem die EU die UNECE-Resolution Nr. 40 anwendet. Gemeint ist das Internationale Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen, das ICC.
Die zweite Stelle gilt den Häfen: Hafen- und Marinainfrastruktur in der EU soll erneuert, modernisiert und nachhaltiger werden. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, ausreichend in den Tourismus zu investieren, ausdrücklich auch in Häfen und Marinas. Dazu kündigt die Kommission bis Ende 2026 einen Vorschlag zur Modernisierung der Mehrwertsteuerregeln für Reise und Tourismus an und für das erste Halbjahr 2027 eine Initiative zum Abbau von Verwaltungsaufwand.
European Boating Industry, der europäische Verband der Bootswirtschaft, hat die Strategie am 5. November 2026 begrüßt. Aus seiner Sicht nimmt die EU damit zwei alte Anliegen der Branche auf, die gegenseitige Anerkennung der Bootsscheine und die Investitionen in Marinas. Er verweist auf eine Studie der Kommission aus 2025 zu Vor- und Nachteilen einer solchen Anerkennung. Bei der Mehrwertsteuer fordert der Verband, Liegeplätze und Bootscharter wie Unterkünfte an Land zu behandeln; das ist seine Forderung, in der Strategie selbst steht es so nicht.
Rechtlich gilt noch nichts Neues. Eine Mitteilung der Kommission ist ein Programm, kein Gesetz. Einen Termin für den Vorschlag zum ICC nennt der Text nicht, er ist offen. Bis dahin entscheidet jedes Land selbst, welchen Befähigungsausweis es für welches Boot verlangt, an der Adria genauso wie auf der Donau.
Was das für Eigner heißt
An Ihrer Bootsversicherung ändert die Strategie vorerst nichts, sie berührt aber einen Punkt, auf den es im Schadenfall ankommt. Nach unseren Bedingungen darf das Boot in der Haftpflicht nur von einem Führer mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis benutzt werden (A-5), und in der Kasko ersetzen wir keine Schäden, die verursacht sind, weil jemand das Boot ohne den für Fahrzeug und Fahrtgebiet amtlich vorgeschriebenen Befähigungsausweis geführt hat, in Basis, Basis Plus und Premium gleich. Wer mit dem eigenen Boot nach Kroatien oder Italien fährt, klärt deshalb vorher, ob sein Befähigungsausweis dort genügt oder ob das ICC verlangt wird. Das betrifft Eigner von Segelyachten und Motorbooten auf Fahrt über Grenzen, Trailerboote im Urlaub und alle, die im Ausland eine Charteryacht selbst führen.
Unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr Vertrag leistet, steht im Wortlaut.
Woher wir das haben
- Europäische Kommission: EU Sustainable Tourism Strategy, Mitteilung COM(2026) 777 final (04.11.2026)
- Europäische Kommission, GD Mobilität und Verkehr: Commission strengthens Europe's position as the world's leading tourism destination (04.11.2026)
- European Boating Industry: EU Tourism Strategy delivers major progress on nautical tourism priorities (05.11.2026)
Der Text ist unser eigener; aus den Quellen stammen Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.